[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100? (Allgemeines Forum)
Berlin25, Freitag, 06.03.2026, 15:31 (vor 65 Tagen)
Guten Nachmittag allerseits!
Ich muss mal meinen Frust zur aktuellen Fernverkehrssituation in Berlin-Spandau loswerden und hoffe auf euer Wissen. Als Berlin-Hannover-Pendler mit BC100 bin ich seit Anfang Februar leidgeprüft: Nach und aus Hannover halten in Spandau weniger als die Hälfte der ICEs mehr und das bis zum Laufzeitende meiner BC100 Mitte April. Statt zwei, häufig drei Zügen pro Stunde gibt es nun einen 30-90-Minuten-Takt. Meine gewohnte Verbindung muss ich dann 30 Minuten vorverlegen oder 60 Minuten warten, was bei Zugausfällen und Verspätungen zusätzlich belastend ist. Rückzu fehlt mir die Flexibilität, sodass ich nun im Schnitt zwei bis dreimal die Woche zuhause bleibe und mobil arbeite.
Ich habe den Status-Service mal wegen einer Kulanzlösung/Nachholen der Fahrten angeschrieben, aber die Antwort war die klassische Textbaustein-Abfuhr: Die Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt gelte nur für reguläre Tickets, für BC100-Inhaber gibt es nur die 15-Euro-Pauschale bei Verspätung am Ziel.
Jetzt habe ich hier im Forum aber schon öfter zwischen den Zeilen gelesen, dass manche die Verschiebungsregelung der Fahrgastrechte (Weiterreise zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl) auch auf Zeitkarten anwenden. Meine Fragen daher:
Wie seht ihr die Rechtslage bei der BC100? Ist das Nachholen ausgefallener Fahrten nach Ende der Laufzeit möglich, gibt es da gar Präzedenzfälle?
Wie geht ihr in der Praxis vor? Ich habe wenig Lust, bei jeder Fahrt Grundsatzdiskussionen mit dem Zub zu führen – das schont weder meine Nerven noch die des Personals.
Gibt es eine überprüfbare Lösung oder ein Dokument, auf das man sich berufen kann, um die Fahrten offiziell gutzuschreiben? Die ausgefallenen Fahrten würde ich gern innerhalb eines Jahres nachholen, das tägliche Pendeln hat sich für mich bald eh erledigt.
Bin gespannt auf eure Einschätzungen und Tipps, wie man mit dem Status-Service in solchen Fällen umgeht, ohne direkt die Schlichtungsstelle einschalten zu müssen.
Herzliche Grüße
Berlin25
Ich fürchte, da wirst du leer ausgehen...
Matze86, München, Freitag, 06.03.2026, 15:45 (vor 65 Tagen) @ Berlin25
- kein Text -
[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 06.03.2026, 16:19 (vor 65 Tagen) @ Berlin25
bearbeitet von JeDi, Freitag, 06.03.2026, 16:21
Gibt es eine überprüfbare Lösung oder ein Dokument, auf das man sich berufen kann, um die Fahrten offiziell gutzuschreiben? Die ausgefallenen Fahrten würde ich gern innerhalb eines Jahres nachholen, das tägliche Pendeln hat sich für mich bald eh erledigt.
Die offizielle Lesart hat dir die DB doch bereits mitgeteilt, damit bleibt nur:
Ich habe wenig Lust, bei jeder Fahrt Grundsatzdiskussionen mit dem Zub zu führen – das schont weder meine Nerven noch die des Personals.
Diese Diskussion zu führen - oder eben sich aufschreiben zu lassen und später Schriftverkehr zu führen.
Ich verstehe aber deinen Punkt nicht so ganz, es fällt ja nichts aus, sondern es handelt sich um im Jahresfahrplan ausgeregelte und daher von vornherein bekannte Baumaßnahmen, die zu Fahrplanänderungen führen. Auf welcher Grundlage möchtest du überhaupt Fahrten nachholen? Für 30 Minuten früher Fahren gibts so oder so nix, und wenn du nie die Absicht hattest, eine Fahrt anzutreten (weil Homeoffice usw) bestehen natürlich auch keine Ansprüche.
Ich finde es insgesamt immer wieder befremdlich, hier um Absolution zu bitten, irgendwelche Dinge tun zu können. Entweder du bist dir sicher, dass du das richtige tust - dann musst du das auch selber durchdiskutieren - oder du bist dir nicht sicher, und verlässt dich auf die Antwort der DB...
--
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[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
JanZ, HB, Freitag, 06.03.2026, 16:25 (vor 65 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von JanZ, Freitag, 06.03.2026, 16:25
Ich verstehe aber deinen Punkt nicht so ganz, es fällt ja nichts aus, sondern es handelt sich um im Jahresfahrplan ausgeregelte und daher von vornherein bekannte Baumaßnahmen, die zu Fahrplanänderungen führen. Auf welcher Grundlage möchtest du überhaupt Fahrten nachholen? Für 30 Minuten früher Fahren gibts so oder so nix, und wenn du nie die Absicht hattest, eine Fahrt anzutreten (weil Homeoffice usw) bestehen natürlich auch keine Ansprüche.
Naja, ich kann es schon verstehen, dass es ärgerlich ist, wenn es solche umfangreichen Fahrplanänderungen gibt, die beim Kauf der BC 100 noch nicht (oder nicht im Detail) bekannt waren. Aber ja, unter die üblichen Fahrgastrechte (egal welche) fällt das nicht.
Ich finde es insgesamt immer wieder befremdlich, hier um Absolution zu bitten, irgendwelche Dinge tun zu können. Entweder du bist dir sicher, dass du das richtige tust - dann musst du das auch selber durchdiskutieren - oder du bist dir nicht sicher, und verlässt dich auf die Antwort der DB...
Das sehe ich allerdings auch so. Im Zweifel wird man sich kaum auf eine Antwort hier im Forum berufen können. Allenfalls können wir hier Hilfestellung geben, welche Regeln es gibt und wie man sie interpretieren könnte.
[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
Berlin25, Freitag, 06.03.2026, 16:31 (vor 65 Tagen) @ JeDi
Danke für deine kritische Einschätzung! Ich glaube aber, hier liegt ein Missverständnis bezüglich der Kurzfristigkeit vor.
Die Haltausfälle in Spandau kamen eben nicht mit dem Jahresfahrplan, sondern für mich völlig überraschend Anfang Februar über die Medien. Mein Plan war das tägliche Pendeln. Meine Ausweitung des Homeoffices ist die reine Reaktion auf den massiven Taktverlust. Es wurde der Halt in Spandau ja sogar noch bei zusätzlichen Züge gestrichen, für die ich nach Bekanntgabe eine Reservierung hatte. Wenn von jetzt auf gleich mehr als die Hälfte der relevanten Verbindungen wegfallen und ich im Vergleich zur geplanten Fahrt täglich 60 Minuten später ankommen würde, ist das für mich ein massiver Einschnitt in die vertragliche Leistung.
Mir geht es hier auch nicht um Absolution, sondern schlicht um Erfahrungswerte in dieser Situation: Gibt es eine Handhabe, wie man diesen Anspruch auf spätere Weiterreise bei einer BC100 dokumentiert? Hat jemand schon mal eine Gutschrift von Fahrten für die Zeit nach dem BC100-Ablauf durchgesetzt, wenn die ursprüngliche Strecke quasi unbenutzbar wurde?
Vielleicht hat ja doch noch jemand einen Tipp, wie man das dokumentiert bekommt, oder ob gar die Schlichtungsstelle helfen konnte. Oder weiß aus Erfahrung, dass das nicht geht.
[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 06.03.2026, 16:40 (vor 65 Tagen) @ Berlin25
bearbeitet von JeDi, Freitag, 06.03.2026, 16:44
Die Haltausfälle in Spandau kamen eben nicht mit dem Jahresfahrplan, sondern für mich völlig überraschend Anfang Februar über die Medien.
Sicher? Oder hast du es nur dann erst mitbekommen? Mir war so, dass das von der lange geplanten Elektrifizierung der Stammbahn kommt (damit muss langsamer gefahren werden, und um die Zeit wieder reinzuholen fällt der unwichtigste Halt - Spandau nämlich - aus). (und ja, ich bin von sowas aktuell auch betroffen...)
Mir geht es hier auch nicht um Absolution, sondern schlicht um Erfahrungswerte in dieser Situation: Gibt es eine Handhabe, wie man diesen Anspruch auf spätere Weiterreise bei einer BC100 dokumentiert? Hat jemand schon mal eine Gutschrift von Fahrten für die Zeit nach dem BC100-Ablauf durchgesetzt, wenn die ursprüngliche Strecke quasi unbenutzbar wurde?
Wie stellst du dir da eine Gutschrift vor? Aus meiner Sicht müsste das wenn dann wie bei anderen Fahrkarten auch laufen: Die Gültigkeit der Fahrkarte wird entsprechend verlängert, du kannst also zu einem späteren Zeitpunkt mit deiner abgelaufenen Fahrkarte fahren.
Zur Dokumentation bieten sich z.B. Fahrplanauskunfts-Ausdrucke vom Automaten an (die natürlich vor Einpflegen der Fahrplanänderung gedruckt sein müssen).
--
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[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
Berlin25, Freitag, 06.03.2026, 16:58 (vor 65 Tagen) @ JeDi
Die Haltausfälle in Spandau kamen eben nicht mit dem Jahresfahrplan, sondern für mich völlig überraschend Anfang Februar über die Medien.
Sicher? Oder hast du es nur dann erst mitbekommen? Mir war so, dass das von der lange geplanten Elektrifizierung der Stammbahn kommt (damit muss langsamer gefahren werden, und um die Zeit wieder reinzuholen fällt der unwichtigste Halt - Spandau nämlich - aus). (und ja, ich bin von sowas aktuell auch betroffen...)
Ziemlich sicher. Ich hatte mir für Termine im Februar und März Verbindungen rausgesucht, die es danach so nicht mehr gab. Und der ICE um 16:31 von Hannover nach Berlin sollte ursprünglich in Spandau halten, für den hatte ich auch Reservierungen - die dann nutzlos waren, weil der Halt in Spandau entfällt. Das wurde mindestens eine Woche lang auch in der Fahrplanauskunft so angezeigt.
Hier der Medienbericht vom rbb: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/01/deutsche-bahn-ice-haelt-seltener-in-berli...
Mit dem Amsterdam-ICE waren wir ein paar Mal sogar 5 Minuten vor der Zeit da, da tut der fehlende Halt bei den anderen ICE natürlich doppelt weh. Aus meiner Sicht ist Spandau natürlich auch nicht der unwichtigste Halt - auf Stendal und Wolfsburg könnte ich da eher verzichten. ;)
Mir geht es hier auch nicht um Absolution, sondern schlicht um Erfahrungswerte in dieser Situation: Gibt es eine Handhabe, wie man diesen Anspruch auf spätere Weiterreise bei einer BC100 dokumentiert? Hat jemand schon mal eine Gutschrift von Fahrten für die Zeit nach dem BC100-Ablauf durchgesetzt, wenn die ursprüngliche Strecke quasi unbenutzbar wurde?
Wie stellst du dir da eine Gutschrift vor? Aus meiner Sicht müsste das wenn dann wie bei anderen Fahrkarten auch laufen: Die Gültigkeit der Fahrkarte wird entsprechend verlängert, du kannst also zu einem späteren Zeitpunkt mit deiner abgelaufenen Fahrkarte fahren.Zur Dokumentation bieten sich z.B. Fahrplanauskunfts-Ausdrucke vom Automaten an (die natürlich vor Einpflegen der Fahrplanänderung gedruckt sein müssen).
Mit einer regulären Fahrkarte würde ich ja einfach die zum späteren Zeitpunkt nutzen, da kann ja überprüft werden, dass ich sie nicht zuvor genutzt habe und die Strecke steht auch drauf. Im Falle der BC100 kenne ich ja kein Vorgehen - an sich könnte man das ja wie beim SC FGR lösen, ich schreibe die geplanten und nicht genutzten Verbindungen auf (der originale Fahrplan muss der Bahn ja bekannt sein) und anschließend schickt mir die Bahn flexible Fahrkarten für die Strecke, die entsprechend eingescannt werden. Aber Wunschdenken hilft ja leider nicht weiter.
[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 06.03.2026, 17:06 (vor 65 Tagen) @ Berlin25
bearbeitet von JeDi, Freitag, 06.03.2026, 17:07
Mit einer regulären Fahrkarte würde ich ja einfach die zum späteren Zeitpunkt nutzen, da kann ja überprüft werden, dass ich sie nicht zuvor genutzt habe und die Strecke steht auch drauf.
Ob das überprüft werden kann oder nicht ist ja das Problem des Beförderers...
Im Falle der BC100 kenne ich ja kein Vorgehen - an sich könnte man das ja wie beim SC FGR lösen, ich schreibe die geplanten und nicht genutzten Verbindungen auf (der originale Fahrplan muss der Bahn ja bekannt sein) und anschließend schickt mir die Bahn flexible Fahrkarten für die Strecke, die entsprechend eingescannt werden.
Und dabei wird dann wie nachgewiesen, dass du nicht mit der BC100 schon gefahren bist, aber fahren wolltest? Irgendwie beißt sich da doch die Katze in den Schwanz ;)
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[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
Berlin25, Freitag, 06.03.2026, 17:13 (vor 65 Tagen) @ JeDi
Und dabei wird dann wie nachgewiesen, dass du nicht mit der BC100 schon gefahren bist, aber fahren wolltest? Irgendwie beißt sich da doch die Katze in den Schwanz ;)
Stimmt, guter Punkt. Mit der Sichtkontrolle der BC100 wird das ja nicht dokumentiert. Würde die Bahn aber immer den Magnetstreifen einlesen, wüsste sie ja, wann ich gefahren bin und wann nicht. Das wäre doch dann wieder das Überprüfungsproblem des Beförderers. ;)
[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
JanZ, HB, Freitag, 06.03.2026, 17:46 (vor 65 Tagen) @ Berlin25
Selbst dann bliebe aber das Problem des Nachweises, welche BC-100-Fahrt vielleicht schon der Ersatz für welche angeblich geplante andere Fahrt war.
[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
Berlin25, Freitag, 06.03.2026, 18:16 (vor 65 Tagen) @ JanZ
Selbst dann bliebe aber das Problem des Nachweises, welche BC-100-Fahrt vielleicht schon der Ersatz für welche angeblich geplante andere Fahrt war.
An sich auch ein valider Punkt, aber da mir die BC100 jeden Tag quasi eine "neue" Fahrkarte gibt, würde ich die BC100-Fahrten nicht als Nachholen zählen. Das wäre ja so, wie wenn ich mir die reguläre, durch Zugausfall flexibel gewordene Fahrkarte für einen "teuren" Zeitpunkt wie Ostern oder Weihnachten aufhebe und für die Fahrten bis dahin neue Fahrkarten buche (oder bereits gebuchte nutze). In meinem Fall hole ich die Fahrten aber tatsächlich nicht beim Pendeln zur Arbeit nach, da ich das eh schon eingeplant hatte.
[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
Sanformatiker, Freitag, 06.03.2026, 18:37 (vor 65 Tagen) @ Berlin25
Naja es ist ja mit einer BahnCard 100 niemals der Nachweis zu erbringen, ob man denn nun an dem Tag ohne Fahrplanänderung oder Verspätung gefahren wäre oder eben nicht. Dadurch könnte man sich praktisch fast beliebig viele ein Jahr gültige Flextickets generieren - einfach im Navigator schauen, wo Züge auf passenden Strecken ausreichende Verspätung haben und dann behaupten, ich bin ja wegen der Verspätung nicht gefahren. Solange man nicht kurz vor Ende der Gültigkeit der BahnCard ist, hat man ja eh schon die Chance Reisen später nachzuholen.
Ich finde diese Regelung mit der einjährigen Gültigkeit sowieso schon absurd. Mir ist bewusst, dass die Rechtslage aktuell so ist, aber es öffnet halt etlichen Tricksereien einfach Tür und Tor. Wo auch immer da etwas geändert gehört, sollte das aus meiner Sicht dringend gemacht werden. Entweder sofortige/zeitnahe Weiterfahrt mit geänderter Verbindung am gleichen ggf. spätestens nächsten Tag oder eben vollständige Erstattung sollte hier in der Regel ausreichend sein und wäre in meinen Augen angemessen.
[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
TRAXXP160DE, HBIK, Freitag, 06.03.2026, 19:02 (vor 65 Tagen) @ Sanformatiker
Mal ganz ehrlich:
Ich verstehe diese kruden Gedankengänge nicht.
Mit einer BC100 habe ich eine Fahrkarte gekauft, die 1 Jahr gilt. Ich kann im Gegensatz zum Deutschlandticket oder einer Monatskarte eines Verkehrsverbundes / Bundeslandes den DB Fernverkehr nutzen.
Habe ich die Monatskarte eines Verkehrsverbundes und es finden Bauarbeiten statt und aus dem 30 min Takt wird ein 60 min Takt im Nahverkehr muss ich den gleichen Preis zahlen, und wenn Elze gesperrt ist oder Salzgitter - Goslar wegen Dammrutsch kann ich auch nicht sagen, ich fahre zwei Monate später, wenn ich in dem Monat kein Deutschlandticket abonniert habe, und fahre trotzdem.
Wenn ich einen Mobilfunkvertrag habe, muss ich auch akzeptieren, wenn das Netz mal langsam ist, weil alle es an einem Ort nutzen. Volle Züge ohne Sitzplatz generieren sogar höhere Preise.
Für mein Rechtsempfinden sollte dem Fahrgast ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden, wenn Verbindungen des Jahresfahrplan, auf die man sich verlassen hat, über einen längeren Zeitraum ausfallen.
Gruss
Heiko
[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 06.03.2026, 19:04 (vor 65 Tagen) @ TRAXXP160DE
Habe ich die Monatskarte eines Verkehrsverbundes und es finden Bauarbeiten statt und aus dem 30 min Takt wird ein 60 min Takt im Nahverkehr muss ich den gleichen Preis zahlen, und wenn Elze gesperrt ist oder Salzgitter - Goslar wegen Dammrutsch kann ich auch nicht sagen, ich fahre zwei Monate später, wenn ich in dem Monat kein Deutschlandticket abonniert habe, und fahre trotzdem.
Grade bei sowas wie Elze ist es unstrittig, dass sowas geht. Zumindest, soweit die Sperrung beim Fahrkartenkauf noch nicht bekannt war (wobei hier die Frage ist, was bei einem monatlich kündbaren Abo als Kaufzeitpunkt gilt).
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[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
bahnfahrerofr., Freitag, 06.03.2026, 19:09 (vor 65 Tagen) @ JeDi
Ich meine, dass es früher bei Streckenzeitkarten auch mal pauschalisierte Erstattungen bei längeren Baustellen gab, sowie die Möglichkeit diese zu pausieren bzw. hinterlegen zu lassen.
[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 06.03.2026, 19:16 (vor 65 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Ich meine, dass es früher bei Streckenzeitkarten auch mal pauschalisierte Erstattungen bei längeren Baustellen gab, sowie die Möglichkeit diese zu pausieren bzw. hinterlegen zu lassen.
Korrekt.
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[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
Berlin25, Freitag, 06.03.2026, 19:16 (vor 65 Tagen) @ TRAXXP160DE
Habe ich die Monatskarte eines Verkehrsverbundes und es finden Bauarbeiten statt und aus dem 30 min Takt wird ein 60 min Takt im Nahverkehr muss ich den gleichen Preis zahlen, und wenn Elze gesperrt ist oder Salzgitter - Goslar wegen Dammrutsch kann ich auch nicht sagen, ich fahre zwei Monate später, wenn ich in dem Monat kein Deutschlandticket abonniert habe, und fahre trotzdem.
Monatskarten kann ich monatlich kündigen und mit etwas Glück informieren die Verkehrsverbünde vorab. Bei einer Jahreskarte mit einer Woche Vorlauf für viele Wochen die Situation signifikant zu verschlechtern ist da aber schon ein anderes Kaliber.
Wenn ich einen Mobilfunkvertrag habe, muss ich auch akzeptieren, wenn das Netz mal langsam ist, weil alle es an einem Ort nutzen. Volle Züge ohne Sitzplatz generieren sogar höhere Preise.
Wenn ich einen Internetanschluss mit zugesicherten 250 Mbit habe, für Monate aber nur 100 Mbit erhalte, hätte ich allerdings Anspruch auf Entschädigung und auch ein Sonderkündigungsrecht. Dass die Züge nicht immer pünktlich sind, daran habe ich mich gewöhnt, aber von heute auf morgen für mich so viele Verbindungen zu streichen, hat eine andere Dimension.
Für mein Rechtsempfinden sollte dem Fahrgast ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden, wenn Verbindungen des Jahresfahrplan, auf die man sich verlassen hat, über einen längeren Zeitraum ausfallen.
Unter der Voraussetzung, dass die Änderung rechtzeitig kommuniziert wird, fände ich das auch fair. Aber etwas mehr Vorlauf als eine Woche sollte es dann schon sein, damit man überhaupt umdisponieren kann.
[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
Berlin25, Freitag, 06.03.2026, 19:07 (vor 65 Tagen) @ Sanformatiker
Die Einjahresregel finde ich persönlich auch arg übertrieben. Bei dem Wintereinbruch im Januar und der Sonderkulanz hatten sich einige auch mit günstigen Fahrkarten für diesen Zeitraum eingedeckt, um sie dann später flexibel nutzen zu können. Das ist sicherlich nicht Sinn der Sache.
Am liebsten wäre mir hier auch eine Kulanzlösung gewesen und vor allem, wenn mich die Bahn selbst proaktiv über die Änderungen informiert hätte (mein Reiseverhalten kennt sie durch das von mir genutzte Reservierungskontingent ja schon). Aber erst aus den Medien zufällig zu erfahren, dass wenig später mehr als die Hälfte meiner möglichen Verbindungen entfällt, und dann von der Bahn so abgespeist zu werden, frustriert mich doch arg. Zudem überzeugt mich der Effekt dieser Änderung nicht wirklich, so viel Puffer, wie die Züge trotz Langsamfahrstelle anscheinend noch haben und wie viel Zeit sie dann beispielsweise in Hannover vor und im Bahnhof immer verbummeln.
Rechtslage zu späterer Fahrt unklar
Barzahlung, Freitag, 06.03.2026, 19:32 (vor 65 Tagen) @ Sanformatiker
Ich finde diese Regelung mit der einjährigen Gültigkeit sowieso schon absurd. Mir ist bewusst, dass die Rechtslage aktuell so ist
Da liegt Dein Bewusstsein falsch. Es gibt hierzu nämlich keine abschließende gerichtliche Klärung.
Das OLG Köln hat vor einigen Jahren mal entschieden, dass nach Fluggastrechte-Verordnung wohl grundsätzlich nicht bis in alle Ewigkeit später gefahren werden kann:
Außerdem liege entgegen der Ansicht des Landgerichts kein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 a), Art. 8 Abs. 1 c) der FluggastrechteVO vor; die "vergleichbaren Reisebedingungen" erforderten einen Zusammenhang mit der ursprünglichen Reiseplanung, der bei den streitgegenständlichen Fällen nicht gegeben sei.
https://openjur.de/u/2322947.html
Damit ist eine Unterlassungsklage eines Verbraucherverbands abgewiesen worden. Dieses Urteil ist afaik auch der Grund, warum das EBA in solchen Fällen nicht tätig wird.
Die DB ist nach dem angekündigten EVG-Streik im Mai 2023 nicht verklagt worden, weil sie sich bereits im Konsultationsverfahren zur Unterlassung verpflichtet hatte. Hier gibt es also auch keine Rechtslage, sondern lediglich eine außergerichtliche Einigkeit bis auf Widerruf, dass man bis 1 Jahr später fahren kann.
Die Frage der Anwendbarkeit von Art. 60 CIV ist nicht weniger diskussionswürdig.
Denn wenn die Fluggastrechte-Verordnung keine konkrete zeitliche Grenze vorsieht, auch nicht 1 Jahr, wieso sollte die Fahrgastrechte-Veordnung dann eine Grenze vorsehen? Der Anspruch könnte im Falle +60 somit auch über 1 Jahr hinaus bestehen.
Die Rechtslage ist somit alles andere als klar und zur Unterlassung verpflichtet ist derzeit auch nur die DB AG.
Entweder sofortige/zeitnahe Weiterfahrt mit geänderter Verbindung am gleichen ggf. spätestens nächsten Tag oder eben vollständige Erstattung sollte hier in der Regel ausreichend sein und wäre in meinen Augen angemessen.
Finde ich nicht, weil der Kunde bei einer Verschiebung der Reise dann mit Mehrkosten belastet ist. Außerdem ist mit der vollständigen Erstattung weiterhin Missbrauch möglich.
Rechtslage zu späterer Fahrt unklar
bahnfahrerofr., Freitag, 06.03.2026, 19:37 (vor 65 Tagen) @ Barzahlung
Die Rechtslage ist somit alles andere als klar und zur Unterlassung verpflichtet ist derzeit auch nur die DB AG.
Wobei ich es schwierig finde, dass im DB-FAQ keine Begrenzung der Aussagen auf Züge der DB AG erfolgt.
[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
RadExpress, Samstag, 14.03.2026, 11:11 (vor 57 Tagen) @ Berlin25
Man bräuchte keinen Magnetstreifen, ein QR Code der wie bei Onlinetickets gescannt wird würde ausreichen.
[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
Reservierungszettel, KDU, Samstag, 14.03.2026, 11:19 (vor 57 Tagen) @ RadExpress
Man bräuchte keinen Magnetstreifen, ein QR Code der wie bei Onlinetickets gescannt wird würde ausreichen.
Das wundert mich auch warum da gar drin oder drauf ist und man für das Deutschlandticket den komplizierten Weg mit der App gewählt hat…
[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
markman, Freitag, 06.03.2026, 19:47 (vor 65 Tagen) @ Berlin25
Mein Plan war das tägliche Pendeln. Meine Ausweitung des Homeoffices ist die reine Reaktion auf den massiven Taktverlust. Es wurde der Halt in Spandau ja sogar noch bei zusätzlichen Züge gestrichen, für die ich nach Bekanntgabe eine Reservierung hatte. Wenn von jetzt auf gleich mehr als die Hälfte der relevanten Verbindungen wegfallen und ich im Vergleich zur geplanten Fahrt täglich 60 Minuten später ankommen würde, ist das für mich ein massiver Einschnitt in die vertragliche Leistung.
Auch wenn ich ggf. vom Thema abkomme. Wenn Du angeblich jeden Tag nach Berlin reisen willst/muss/wolltest, aufgrund des teilweisen Wegfalls des Halts in Spandau nicht mehr bequem bzw. zuvberlässig dort hinkommst und die Arbeit nun auf das Homeoffice ausweiten kannst, wieso willst Du jeden Tag nach Berlin fahren, wenn es nicht sein muss, da Du im Homeoffice arbeiten kannst? Ist Dir Freizeit nichts Wert?
Und selbst planmäßige Halte in Spandau sind ja niemals wegen möglicher Verspäterungen garantiert, daher, nicht falsch verstehen, wo ist das Problem?
Grüße
Markman
[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?
Berlin25, Freitag, 06.03.2026, 20:06 (vor 65 Tagen) @ markman
Mein Plan war das tägliche Pendeln. Meine Ausweitung des Homeoffices ist die reine Reaktion auf den massiven Taktverlust. Es wurde der Halt in Spandau ja sogar noch bei zusätzlichen Züge gestrichen, für die ich nach Bekanntgabe eine Reservierung hatte. Wenn von jetzt auf gleich mehr als die Hälfte der relevanten Verbindungen wegfallen und ich im Vergleich zur geplanten Fahrt täglich 60 Minuten später ankommen würde, ist das für mich ein massiver Einschnitt in die vertragliche Leistung.
Auch wenn ich ggf. vom Thema abkomme. Wenn Du angeblich jeden Tag nach Berlin reisen willst/muss/wolltest, aufgrund des teilweisen Wegfalls des Halts in Spandau nicht mehr bequem bzw. zuvberlässig dort hinkommst und die Arbeit nun auf das Homeoffice ausweiten kannst, wieso willst Du jeden Tag nach Berlin fahren, wenn es nicht sein muss, da Du im Homeoffice arbeiten kannst? Ist Dir Freizeit nichts Wert?
Ich mag es, ins Büro zu fahren. Und im Zug darf ich auch mobil arbeiten. Also wenn alles nach Plan läuft, finde ich mein Pendelleben sehr angenehm - Arbeit im Zug, etwas Pause, Arbeit im Büro, etwas Pause, Arbeit im Zug. Wege zum Bahnhof sind nicht lang. Daher habe ich auch keinen richtigen Zeitgewinn, wenn ich zuhause arbeite.
Jetzt ist es aber so, dass nicht mehr alle dreißig Minuten ein Zug von Spandau nach Hannover fährt und auch nicht immer mal wieder zwei recht kurz hintereinander (eine gute "Ausfallreserve"). Damit konnte ich gut Puffer einplanen. Mit dem 30-90-Minuten-Takt bin ich deutlich unflexibler. Auf dem Hinweg ist das unpraktisch, wenn ich eine Besprechung zu einer bestimmten Uhrzeit habe und mich der Takt zu einer deutlich eheren Abfahrtszeit zwingt, um noch genügend Verspätungspuffer zu haben. Auf dem Rückweg ist es noch gravierender - einerseits muss ich nun sehr genau planen, wann ich von der Arbeit gehe, um nicht in die 90-Minuten-Taktlücke zu geraten. Zudem sind die Abfahrtsprognosen in Hannover meiner Erfahrung nach nicht sonderlich zuverlässig, also immer auch etwas Glücksspiel. Und wenn dann mein angedachter Zug stark verspätet ist oder ausfällt, habe ich kaum Ausweichmöglichkeiten. Das frisst dann so viel Zeit, dass ich lieber daheim bin, wenn es sich irgendwie einrichten lässt (geht aber auch nicht immer).
Und selbst planmäßige Halte in Spandau sind ja niemals wegen möglicher Verspäterungen garantiert, daher, nicht falsch verstehen, wo ist das Problem?
Einen Ausfall des Haltes in Spandau habe ich sonst nur bei großräumigen Umleitungen erlebt, die kommen aber auch nicht alle Tage vor. Würde der Ausfall nur kurzfristig für eine Woche oder so sein, oder würde es weniger Züge betreffen (zum Beispiel könnten im Wechsel auch die Halte in Stendal oder Wolfsburg entfallen), ließe sich das vielleicht aushalten. Aber die jetzige Situation hat meine komplette Flexibilität geraubt, die ich zuvor sehr geschätzt habe.
Grüße
Markman
Antwort: ja.
Barzahlung, Freitag, 06.03.2026, 18:48 (vor 65 Tagen) @ Berlin25
Wie seht ihr die Rechtslage bei der BC100?
Tariflich ist es so, dass Nr. 9.1.1 für alle DB-Fernverkehrsfahrkarten gleichermaßen gilt.
Gesetzlich ist es so, dass Art. 18 Abs. 1 lit. b, c VO (EU) 2021/782 im innerdeutschen und internationalen Verkehr für alle Fahrkarten gleichermaßen gilt.
Ich habe wenig Lust, bei jeder Fahrt Grundsatzdiskussionen mit dem Zub zu führen – das schont weder meine Nerven noch die des Personals.
Einen anderen Weg gibt aber nicht. Wenn es ZuB bei der Kontrolle nicht versteht, wird er Dir eine FN schreiben und Du widersprichst dieser im Nachgang einmalig.
Zu bei jeder Fahrt noch der Hinweis:
Du darfst das Ganze einmal machen. Danach ist die Reise abgeschlossen. Eine einjährige Verlängerung Deiner BC100 erhälst Du dadurch nicht.
Vielleicht hat ja doch noch jemand einen Tipp, wie man das dokumentiert bekommt, oder ob gar die Schlichtungsstelle helfen konnte. Oder weiß aus Erfahrung, dass das nicht geht.
Grundsätzlich so wie Du auch bei einem Flexpreis oder Deutschlandticket vorgehst:
Du erstellst einen Screenshot der ursprünglichen Verbindung inkl. der Verspätungsprognosen, steigst mit der abgelaufenen Fahrkarte in den Zug ein und zeigst bei der Kontrolle im Bedarfsfall den Screenshot zusammen mit der abgelaufenen BC100 vor.
Damit wäre nachwiesen, dass Du für eine spätere Weiterreise anspruchsberechtigt bist.
Das Ganze mit einer baustellenbedingten Fahrplanänderung durchzuziehen, halte ich aber für gewagt, weil nicht so ganz klar ist, ab welchem Zeitpunkt der Beförderungsvertrag zwischen Dir und der DB geschlossen ist.
Die Schlichtungsstelle rufst Du dann an, wenn eine EBE-Forderung gegen Dich erhoben wird und auch nach einem schriftlichen Widerspruch unter Verweis auf Nr. 9.1.1 daran festgehalten wird.
Da sich die DB ggü. dem euroconsum e.V. zur Unterlassung verpflichtet hat, könnten die etwaige Verstöße gegen Art. 18 Abs. lit. c vermutlich zivilrechtlich sanktionieren. Es kann aber sein, dass dafür 60min. und nicht bloß 20min. zu erwartende Verspätung erforderlich sind. Was im Vertrag genau drin steht, wissen wir nicht.
Antwort: ja.
bahnfahrerofr., Freitag, 06.03.2026, 19:02 (vor 65 Tagen) @ Barzahlung
Das Ganze mit einer baustellenbedingten Fahrplanänderung durchzuziehen, halte ich aber für gewagt, weil nicht so ganz klar ist, ab welchem Zeitpunkt der Beförderungsvertrag zwischen Dir und der DB geschlossen ist.
Mh, wobei ich in dem Fall, dass die Änderung nach Kauf der BC100 erfolgte und man die Reiseabsicht dokumentiert hat (Reservierungen, Fahrplanausdruck), schon dazu tendiere, dass es hier auch anwendbar wäre.
Danke für die Hinweise!
Berlin25, Freitag, 06.03.2026, 19:53 (vor 65 Tagen) @ Barzahlung
Wie seht ihr die Rechtslage bei der BC100?
Tariflich ist es so, dass Nr. 9.1.1 für alle DB-Fernverkehrsfahrkarten gleichermaßen gilt.
Gesetzlich ist es so, dass Art. 18 Abs. 1 lit. b, c VO (EU) 2021/782 im innerdeutschen und internationalen Verkehr für alle Fahrkarten gleichermaßen gilt.
Vielen Dank für die detaillierten Verweise! Die schaue ich mir später einmal genauer an.
Ich habe wenig Lust, bei jeder Fahrt Grundsatzdiskussionen mit dem Zub zu führen – das schont weder meine Nerven noch die des Personals.
Einen anderen Weg gibt aber nicht. Wenn es ZuB bei der Kontrolle nicht versteht, wird er Dir eine FN schreiben und Du widersprichst dieser im Nachgang einmalig.
Genau so etwas möchte ich ja gern vermeiden - das erscheint mir absurd, eine so nicht ganz triviale Frage auf das ZuB zu übertragen und im Zweifelsfall dann den Fahrgast mit FN und dem ganzen Verfahren - und natürlich einer gewissen Unsicherheit - zu stressen.
Zu bei jeder Fahrt noch der Hinweis:
Du darfst das Ganze einmal machen. Danach ist die Reise abgeschlossen. Eine einjährige Verlängerung Deiner BC100 erhälst Du dadurch nicht.
Für jede Fahrt, die ich aufgrund der Änderung und daraus resultierenden Verspätung nicht mache und verschiebe, natürlich nur einmal. Allerdings verzichte ich an mehreren Tagen auf das Pendeln, wenn sich das zeitlich durch die Fahrplanänderung nicht mehr rentiert, anders zu meinen ursprünglichen Plänen. Daher habe ich mehrere Fahrten auf derselben Strecke nachzuholen, und da frage ich mich schon, wie das dokumentiert werden soll. Mehr als meine nachholbaren Fahrten darf - und will ich auch gar nicht - nachholen.
Vielleicht hat ja doch noch jemand einen Tipp, wie man das dokumentiert bekommt, oder ob gar die Schlichtungsstelle helfen konnte. Oder weiß aus Erfahrung, dass das nicht geht.
Grundsätzlich so wie Du auch bei einem Flexpreis oder Deutschlandticket vorgehst:
Du erstellst einen Screenshot der ursprünglichen Verbindung inkl. der Verspätungsprognosen, steigst mit der abgelaufenen Fahrkarte in den Zug ein und zeigst bei der Kontrolle im Bedarfsfall den Screenshot zusammen mit der abgelaufenen BC100 vor.Damit wäre nachwiesen, dass Du für eine spätere Weiterreise anspruchsberechtigt bist.
Screenshot geht natürlich nicht, da hätte ich für alle angedachten Verbindungen proaktiv diese dokumentieren sollen - und wie soll ich damit rechnen, dass so kurzfristig der Fahrplan geändert wird. Bei einer regulären Fahrkarte steht der Fahrplan natürlich mit drauf, das ist praktischer. Bei den Zügen, die ich reserviert hatte, und die dann doch nicht in Spandau hielten, hätte ich natürlich den Nachweis - nur an den Tagen bin ich tatsächlich gefahren, nur mit einem anderen Zug. Das hilft mir dann also doch nicht weiter.
Das Ganze mit einer baustellenbedingten Fahrplanänderung durchzuziehen, halte ich aber für gewagt, weil nicht so ganz klar ist, ab welchem Zeitpunkt der Beförderungsvertrag zwischen Dir und der DB geschlossen ist.
Der Vertrag wurde mit dem Kauf der BahnCard geschlossen. Zugegeben, damals stand der Fahrplan 2026 noch gar nicht fest (oder war nicht öffentlich). Aber dass ich mich mit der Veröffentlichung des Winterfahrplans erst einmal darauf verlassen könnte, damit wäre nun doch auszugehen. So einen Haltausfall von Spandau hatte ich im letzten Sommer schon einmal für vier Wochen, und da hatte ich auch das Gefühl, dass das im April noch anders in der Fahrplanauskunft stand. Da ich mir aber nicht sicher war und geschweige einen Nachweis dafür hatte, hatte ich für die Verspätungen nicht einmal die 15-Euro-Pauschale geltend gemacht (außer, es kamen noch 60 Minuten Verspätung hinzu).
Die Schlichtungsstelle rufst Du dann an, wenn eine EBE-Forderung gegen Dich erhoben wird und auch nach einem schriftlichen Widerspruch unter Verweis auf Nr. 9.1.1 daran festgehalten wird.Da sich die DB ggü. dem euroconsum e.V. zur Unterlassung verpflichtet hat, könnten die etwaige Verstöße gegen Art. 18 Abs. lit. c vermutlich zivilrechtlich sanktionieren. Es kann aber sein, dass dafür 60min. und nicht bloß 20min. zu erwartende Verspätung erforderlich sind. Was im Vertrag genau drin steht, wissen wir nicht.
60 Minuten wären bei den meisten meiner geplanten und nicht durchgeführten Fahrten sogar dabei.
Vielen Dank jedenfalls für deine ausführlichen Hinweise! Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass es irgendeine stressärmere Weise der Durchsetzung gegeben hätte, da mir der mögliche Stress so das Nachholen der Fahrten wohl nicht wert sein wird...
eine weitere Möglichkeit: ein 410 Euro DB Gutschein-Code
ICE1021, Freitag, 06.03.2026, 20:45 (vor 65 Tagen) @ Berlin25
Noch eine Möglichkeit wäre es den Bahn Bonus Service anzuschreiben und die Strecken beschreiben, wo Baustellen waren. Bin mir nicht sicher welche Email von denen gerade aktiv ist. Eventuell msz (at) deutschebahn.com anschrieben und die leiten es weiter. Vieleicht funktioniert auch bbs (at) deutschebahn.com. Je nach Anzahl der Strecken kann man einen siebenstelligen 410 Euro-Gutschein erhalten, den man für weitere Fahrten oder den ermäßigten Kauf einer weiteren BahnCard 100 nutzen kann.
eine weitere Möglichkeit: ein 410 Euro DB Gutschein-Code
bahnfahrerofr., Freitag, 06.03.2026, 21:20 (vor 65 Tagen) @ ICE1021
Noch eine Möglichkeit wäre es den Bahn Bonus Service anzuschreiben und die Strecken beschreiben, wo Baustellen waren. Bin mir nicht sicher welche Email von denen gerade aktiv ist. Eventuell msz (at) deutschebahn.com anschrieben und die leiten es weiter. Vieleicht funktioniert auch bbs (at) deutschebahn.com.
ich empfehle als Email wenn dann reiseportal[at]bahn.de zu nutzen
eine weitere Möglichkeit: ein 410 Euro DB Gutschein-Code
Berlin25, Dienstag, 10.03.2026, 12:07 (vor 61 Tagen) @ ICE1021
Noch eine Möglichkeit wäre es den Bahn Bonus Service anzuschreiben und die Strecken beschreiben, wo Baustellen waren. Bin mir nicht sicher welche Email von denen gerade aktiv ist. Eventuell msz (at) deutschebahn.com anschrieben und die leiten es weiter. Vieleicht funktioniert auch bbs (at) deutschebahn.com. Je nach Anzahl der Strecken kann man einen siebenstelligen 410 Euro-Gutschein erhalten, den man für weitere Fahrten oder den ermäßigten Kauf einer weiteren BahnCard 100 nutzen kann.
Denkst du, es macht einen Unterschied, ob man die E-Mail-Adresse nutzt oder das Kontaktformular? Ich hatte zunächst den Kundendialog über die Webseite und dann noch den Statusservice/BC100-Service über die App angeschrieben, beide Male aber Absagen bezüglich einer Kulanzleistung erhalten. Deswegen hatte ich die Hoffnung auf einen Gutschein o.Ä. schon begraben, aber wenn eine andere Stelle großzügiger ist, könnte ich das ja noch einmal versuchen.
Danke für die Hinweise!
Barzahlung, Samstag, 07.03.2026, 12:03 (vor 64 Tagen) @ Berlin25
Zu bei jeder Fahrt noch der Hinweis:
Du darfst das Ganze einmal machen. Danach ist die Reise abgeschlossen. Eine einjährige Verlängerung Deiner BC100 erhälst Du dadurch nicht.
Für jede Fahrt, die ich aufgrund der Änderung und daraus resultierenden Verspätung nicht mache und verschiebe, natürlich nur einmal. Allerdings verzichte ich an mehreren Tagen auf das Pendeln, wenn sich das zeitlich durch die Fahrplanänderung nicht mehr rentiert, anders zu meinen ursprünglichen Plänen. Daher habe ich mehrere Fahrten auf derselben Strecke nachzuholen
Darauf sehe ich allerdings keinen Anspruch.
Du hast, sagen wir, eine PBC100 gültig 5.1.-4.4. und wolltest damit drei Fahrten Spandau-Hannover unternehmen an den Tagen 31.3., 2.4., 4.4. Die hast Du nicht gemacht, sondern planst neu am 20.5. zu fahren. Soweit so gut.
Dann hast Du mit Ankunft am 20.5. in Hannover ja aber nicht bloß die verschobene Fahrt vom 31.3. abgeschlossen, sondern gleichzeitig auch die vom 2.4. und 4.4. Die Ansprüche sind also alle abgegolten.
Aus einem ähnlichen Grund kannst Du auch nicht nochmal von Hannover nach Spandau fahren.
Entweder warst Du dann ja schon in Spandau, d.h. am Reiseziel und somit nicht mehr anspruchsberechtigt, oder Du warst in Hannover und die bereits außerhalb der Geltungsdauer der BC100 getätigte Hinreise Spandau-Hannover war nicht als spätere Fortsetzung einer von Spandau nach Hannover geplanten Reise begründbar.
Nach meiner Ansicht ist es genau eine Reise, die nach Ablauf der Geltungsdauer nachgeholt werden darf, und nicht ein ganzes Fahrtenbündel.
Danke für die Hinweise!
gnampf, Samstag, 07.03.2026, 12:57 (vor 64 Tagen) @ Barzahlung
Nach meiner Ansicht ist es genau eine Reise, die nach Ablauf der Geltungsdauer nachgeholt werden darf, und nicht ein ganzes Fahrtenbündel.
was praktisch gesehen komplett irrelevant ist. Denn niemand kann nachweisen ob, und wenn ja wann er diese eine Reise dann getätigt hätte. Man kann weder einen Zangenabdruck auf die BC setzen, noch kann man sie einziehen (wohl nichtmals im letzten Zug der Reise) noch das sonstwie vermerken. Wenn also die Möglichkeit besteht die Reise nachzuholen, dann könnte er das jeden Tag des folgenden Jahres erneut tun. Und genau aus dem Grund wirds im Zug damit auch Probleme geben, außer das Kontrollpersonal hat keinen Bock auf Streß.
In der Praxis würde ich vermuten: ist man am Tag nach dem letzten Geltungstag unterwegs und führt eine Verspätung vom Vortag an: wird durchgewunken. Alles andere: führt min. zu Diskussionen und häufig auch zur Fahrpreisnacherhebung.
Danke für die Hinweise!
Barzahlung, Samstag, 07.03.2026, 13:19 (vor 64 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von Barzahlung, Samstag, 07.03.2026, 13:20
was praktisch gesehen komplett irrelevant ist. Denn niemand kann nachweisen ob, und wenn ja wann er diese eine Reise dann getätigt hätte. Man kann weder einen Zangenabdruck auf die BC setzen, noch kann man sie einziehen (wohl nichtmals im letzten Zug der Reise) noch das sonstwie vermerken. Wenn also die Möglichkeit besteht die Reise nachzuholen, dann könnte er das jeden Tag des folgenden Jahres erneut tun. Und genau aus dem Grund wirds im Zug damit auch Probleme geben, außer das Kontrollpersonal hat keinen Bock auf Streß.
Ich denke auch, dass ZuB hier eine FN schreiben wird. Die FN-Stelle wird die Forderung dann auflassen, wenn der Kunde erklärt, dass er eine bestimmte Reise verspätungsbedingt verschieben musste. Die zweite FN fünf Tage später auf derselben Strecke wird die FN-Stelle aber nicht mehr auflassen mit der Begründung, dass die Reise ja bereits nachgeholt worden ist.