Eurostar statt ICE? (Fahrkarten und Angebote)
JoergFr, Montag, 02.02.2026, 10:34 (vor 1 Tag, 15 Stunden, 4 Min.)
bearbeitet von JoergFr, Montag, 02.02.2026, 10:37
Hallo,
gegeben ist ein Ticket der DB für eine Reise von Belgien nach Deutschland, ohne Zugbindung, aber unter Nutzung des ICE International.
Jetzt wird zuvor bekannt, dass ein ebenfalls genutzter belgischer IC ausfallen wird (nicht der ICE international), die DB schickt eine entsprechende Mail, dass die Verbidung nicht mehr fahrbar ist. Die nächstmögliche Verbindung wäre eine Stunde später unter Nutzung des Eurostar.
Frage: Darf der benutzt werden? Ohne neues Ticket, oder nur über vorherigen Ticketkauf mit Erstattung? Oder gar nicht?
Und Zusatzfrage:
Den Ausfall des belgischen IC kennt nur die DB, nicht die SNCB, dort gibt es den IC noch. Wem sollte man eher 'vertrauen'?
Danke schön!
Eurostar statt ICE?
VT642, Montag, 02.02.2026, 10:55 (vor 1 Tag, 14 Stunden, 43 Min.) @ JoergFr
Du hast also einen Flexpreis von einem beliebigen belgischen Bahnhof nach Deutschland über Brüssel gebucht, wobei zwischen Brüssel und z.B. Köln der ICE international genutzt werden sollte?
Dann dürfte der Wegetext in etwa so aussehen: <1088>Bruxelles-Midi <1080>BruxellesMidi *Bruxelles-Nord *Liege-Guillemins *Aachen Süd(Gr) *AC *DN *HORR
Demnach darfst du ab Brüssel Midi ausschließlich Züge des Beförderers 1080 nutzen, d.h. ausschließlich den ICE international. Die Nutzung des Eurostar ist damit ebenso nicht möglich wie die Nutzung der SNCB IC Züge, um z.B. über Verviers zu fahren. HOTNAT kommt ebenfalls nicht zur Anwendung, da du nicht mit einem HGV-Zug in Brüssel ankommst.
Ist eine Verspätung von mind. 60min am Ziel zu erwarten, steht es dir jedoch zu, ein alternatives Verkehrsmittel zu wählen und die Kosten bis max. 120€ hierfür anschließend beim SC FGR geltend zu machen. Rechtzeitig gebucht sind die Eurostar zwischen Brüssel und Köln oft gar nicht so teuer, das könnte also funktionieren. Mit der ICE-Fahrkarte wirst du hingegen bei EST keine Chance haben und dort wird das auch meiner Erfahrung nach sehr rigoros kontrolliert, teilweise finden in Brüssel sogar unmittelbar beim Einstieg an der Tür schon Kontrollen statt.
Eurostar statt ICE?
bahnfahrerofr., Montag, 02.02.2026, 11:02 (vor 1 Tag, 14 Stunden, 36 Min.) @ VT642
Rechtzeitig gebucht sind die Eurostar zwischen Brüssel und Köln oft gar nicht so teuer, das könnte also funktionieren
Könnte die Reservierungspflicht hier zu Problemen führen bei der Erstattung?
Eurostar statt ICE?
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 02.02.2026, 11:08 (vor 1 Tag, 14 Stunden, 30 Min.) @ VT642
Ist eine Verspätung von mind. 60min am Ziel zu erwarten, steht es dir jedoch zu, ein alternatives Verkehrsmittel zu wählen und die Kosten bis max. 120€ hierfür anschließend beim SC FGR geltend zu machen.
Wo kann man dieses Recht nachlesen? Ich höre davon zum ersten Mal.
--
Weg mit dem 4744!
Eurostar statt ICE?
rapht0r, Montag, 02.02.2026, 11:19 (vor 1 Tag, 14 Stunden, 19 Min.) @ JeDi
bearbeitet von rapht0r, Montag, 02.02.2026, 11:21
Sehe ich auch so. Das darfst du eigentlich erst 100 Minuten nach planmäßiger Abfahrt. Fettierung von mir.
Artikel 18 der "Fahrgastrechte-Verordnung" (VERORDNUNG (EU) 2021/782 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr)
(1) Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder mehr betragen wird, so bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausfallenden Dienst betreibt, dem Fahrgast unverzüglich an, sich für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden, und trifft die dazu notwendigen Vorkehrungen:
a) Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde, für den Teil oder die Teile der Fahrt, der bzw. die nicht durchgeführt wurde bzw. wurden, und für den Teil oder die Teile, der bzw. die bereits durchgeführt wurde bzw. wurden, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit;
b) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit;
c) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.
(2) Wenn für die Zwecke von Absatz 1 Buchstaben b und c eine vergleichbare geänderte Strecke von demselben Eisenbahnunternehmen betrieben wird oder ein anderes Unternehmen mit der Bedienung der geänderten Strecke beauftragt ist, entstehen dem Fahrgast dadurch keine zusätzlichen Kosten. Diese Anforderung gilt auch, wenn die Weiterreise mit geänderter Streckenführung die Beförderung in einer höheren Klasse sowie die Benutzung alternativer Verkehrsmittel einschließt. Seitens der Eisenbahnunternehmen sind angemessene Bemühungen zu unternehmen, um zusätzliches Umsteigen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Verlängerungen der Gesamtreisezeit möglichst kurz sind. Die Fahrgäste dürfen nur dann auf Verkehrsmittel in einer niedrigeren Klasse herabgestuft werden, wenn diese die einzige anderweitige Beförderungsmöglichkeit darstellen.
(3) Unbeschadet des Absatzes 2 kann das Eisenbahnunternehmen sich auf Anfrage des Fahrgasts damit einverstanden erklären, dass der Fahrgast Verträge mit anderen Anbietern von Verkehrsdiensten schließt, die es ihm ermöglichen, den Zielort unter vergleichbaren Bedingungen zu erreichen; in diesem Fall erstatten das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast die ihm entstandenen Kosten.
Wenn dem Fahrgast die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Verkehrsdienstes oder des verpassten Anschlusses mitgeteilt werden, ist der Fahrgast berechtigt, einen solchen Vertrag mit anderen Anbietern öffentlicher Verkehrsdienste mit der Eisenbahn, dem Reisebus oder dem Bus zu schließen. Das Eisenbahnunternehmen erstattet dem Fahrgast die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.
Eurostar statt ICE?
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 02.02.2026, 16:29 (vor 1 Tag, 9 Stunden, 9 Min.) @ rapht0r
bearbeitet von Alibizugpaar, Montag, 02.02.2026, 16:31
Das darfst du eigentlich erst 100 Minuten nach planmäßiger Abfahrt.
Wie sollen eigentlich Otto-Normalkunden mit solchen Situationen umgehen, wenn die nur eine Kurzinfo "Verbindung nicht mehr fahrbar" erhalten? Die keinen ICE-Treff kennen und auch keine 100min-Regelung?
Sind zentraleuropäische Bahnreisen jenseits der deutschen Außengrenzen immer noch ein für manche beängstigendes Roulettespiel mit extra besonderen Spielregeln? Oder wird in solchen Meldungen auf´s Handy automatisch eine DB-Servicerufnummer übermittelt? Ersatzweise ein Link zu einer DB "to do"-Seite, wie man sich in einem anderen Bahnland verhalten soll?
Denn die Zeiten scheinen ja vorbei, wo man bei Ausfall eines D-Zuges einfach in den nächsten einsteigen kann.
Also wie sieht die Hilfestellung aus? Ich habe so etwas nie selber erlebt, denke aber immer zuerst an den gestrandeten Durchchnittsnormalkunden.
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Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
Eurostar statt ICE?
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 02.02.2026, 16:48 (vor 1 Tag, 8 Stunden, 49 Min.) @ Alibizugpaar
Also wie sieht die Hilfestellung aus? Ich habe so etwas nie selber erlebt, denke aber immer zuerst an den gestrandeten Durchchnittsnormalkunden.
Der geht zum Servicepersonal am Bahnhof und fragt nach?
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Eurostar statt ICE?
VT642, Montag, 02.02.2026, 11:31 (vor 1 Tag, 14 Stunden, 7 Min.) @ JeDi
bearbeitet von VT642, Montag, 02.02.2026, 11:31
Ist eine Verspätung von mind. 60min am Ziel zu erwarten, steht es dir jedoch zu, ein alternatives Verkehrsmittel zu wählen und die Kosten bis max. 120€ hierfür anschließend beim SC FGR geltend zu machen.
Wo kann man dieses Recht nachlesen? Ich höre davon zum ersten Mal.
Natürlich nur, falls es sich um die letzte Fahrtmöglichkeit des Tages gehandelt hat oder bei +60 und planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr. Hätte ich dazuschreiben müssen, stimmt.
Eurostar statt ICE?
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 02.02.2026, 11:46 (vor 1 Tag, 13 Stunden, 51 Min.) @ VT642
bearbeitet von JeDi, Montag, 02.02.2026, 11:47
Ist eine Verspätung von mind. 60min am Ziel zu erwarten, steht es dir jedoch zu, ein alternatives Verkehrsmittel zu wählen und die Kosten bis max. 120€ hierfür anschließend beim SC FGR geltend zu machen.
Wo kann man dieses Recht nachlesen? Ich höre davon zum ersten Mal.
Natürlich nur, falls es sich um die letzte Fahrtmöglichkeit des Tages gehandelt hat oder bei +60 und planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr. Hätte ich dazuschreiben müssen, stimmt.
Dann bleibt meine Frage bestehen: Wo kann man das nachlesen? Ich von einer Anwendung dieser Regelung im internationalen Verkehr zum ersten Mal.
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Weg mit dem 4744!
Eurostar statt ICE?
VT642, Montag, 02.02.2026, 11:56 (vor 1 Tag, 13 Stunden, 41 Min.) @ JeDi
bearbeitet von VT642, Montag, 02.02.2026, 11:57
Stimmt, international ist laut EU-Website nur von Kosten in angemessener Höhe die Rede, nicht von max. 120€ und das nur, wenn nach Ablauf der 100min-Frist keine Alternative benannt wurde. Sollte an dem Tag noch ein ICE International fahren, wird der wohl als Alternative genannt werden.
Eurostar statt ICE?
rapht0r, Montag, 02.02.2026, 12:03 (vor 1 Tag, 13 Stunden, 35 Min.) @ VT642
Und selbst im nationalen Verkehr unter den BB der DB wäre das nicht richtig, da aktuell ja noch viel Zeit sit, das EVu zu kotaktieren (Fettung von mir):
9.1.5 Über die Rechte nach Nr. 9.1.1 und Nr. 9.1.2 hinaus bietet das EVU, welches die verspätete oder ausgefallene Beförderung vertraglich schuldet, dem Reisenden die Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel zum vertragsgemäßen Zielort an, sofern dies praktisch durchführbar ist, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
(i) Die fahrplanmäßige Ankunftszeit fällt in den Zeitraum zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr und es muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende wegen einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls ohne Nutzung dieses Verkehrsmittels mindestens 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof ankommen wird, oder
(ii) ein vom Reisenden gewählter Zug, bei dem es sich um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt, fällt aus, und der Reisende kann wegen des Ausfalls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielbahnhof ohne Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24.00 Uhr erreichen.
Bietet das EVU dem Reisenden nicht nach Satz 1 die Weiterbeförderung in einem anderen Verkehrsmittel an und ist es dem Reisenden aus vom EVU zu vertretenden Gründen nicht möglich, mit diesem in Kontakt zu treten z.B. vor Ort über eine Verkaufs- bzw. Informationsstelle so kann der Reisende daraufhin selbständig ein anderes Verkehrsmittel für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort nutzen.
Eurostar statt ICE?
Barzahlung, Dienstag, 03.02.2026, 16:51 (vor 8 Stunden, 47 Minuten) @ VT642
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 03.02.2026, 16:52
Stimmt, international ist laut EU-Website nur von Kosten in angemessener Höhe die Rede, nicht von max. 120€ und das nur, wenn nach Ablauf der 100min-Frist keine Alternative benannt wurde.
Oder wenn ein Aufenthalt erforderlich wird und der Alternativzug bis zum Zielbahnhof preisgünstiger ist als die Hotelübernachtung mit ggf. Transfer zwischen Hotel und Bahnhof.
Eurostar statt ICE?
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 02.02.2026, 11:07 (vor 1 Tag, 14 Stunden, 30 Min.) @ JoergFr
Frage: Darf der benutzt werden?
Nein. Auf Fahrgastrechte nicht, weil anderer Beförderer; auf HOTNAT nicht, weil es kein Anschlussverlust zwischen Railteam-HGV-Zügen ist.
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Weg mit dem 4744!
Eurostar statt ICE?
Reservierungszettel, KDU, Montag, 02.02.2026, 13:57 (vor 1 Tag, 11 Stunden, 40 Min.) @ JoergFr
Hallo,
gegeben ist ein Ticket der DB für eine Reise von Belgien nach Deutschland, ohne Zugbindung, aber unter Nutzung des ICE International.
Jetzt wird zuvor bekannt, dass ein ebenfalls genutzter belgischer IC ausfallen wird (nicht der ICE international), die DB schickt eine entsprechende Mail, dass die Verbidung nicht mehr fahrbar ist. Die nächstmögliche Verbindung wäre eine Stunde später unter Nutzung des Eurostar.
Frage: Darf der benutzt werden? Ohne neues Ticket, oder nur über vorherigen Ticketkauf mit Erstattung? Oder gar nicht?
Wie schon von anderen hier erwähnt darf der EST nicht einfach so benutzt werden - er ist in Deutschland mit dem Flixtrain vergleichbar, die jeweiligen Tickets gelten nicht beim anderen.
Und Zusatzfrage:
Den Ausfall des belgischen IC kennt nur die DB, nicht die SNCB, dort gibt es den IC noch. Wem sollte man eher 'vertrauen'?
Zuerst solltest du einfach abwarten was passiert, fährt der IC im Vorlauf wieder erwarten nicht ist mein Vorschlag wenn es sich um einen stündlichen Takt handelt einfach zwei Stunden vorher oder später fahren so hast du ohne große Wartezeit Übergang auf den einen ICE.
Eventuell wird das was am Fahrplan geändert und die Systeme gehen da unterschiedlich mit um, behalte es mal im Blick und schau was passiert.
Vielen Dank und Zusatzfrage SNCB
JoergFr, Dienstag, 03.02.2026, 10:04 (vor 15 Stunden, 34 Minuten) @ JoergFr
Vielen Dank für alle Antworten, auch wenn es inhaltlich nicht wirklich kundenfreundlich zu sein scheint.
Ich präzisiere aber gerne nochmal meine Zusatzfrage bezügl. SNCB-Zügen:
Am 6. Februar gibt es laut DB-Auskunft keine durchgehenden ICs zwischen Aalter und Brüssel Midi. Sonst verkehren diese Züge in etwa stündlich (Strecke ist Knokke oder Brugge nach Hasselt oder Lüttich). Beispiele wären IC 1510 oder IC 2809 (belgisch natürlich). Der 6.2. ist bei der DB explizit als Verkehrstag ausgenommen, letzte Woche waren die Züge noch drin. Es deutet also auf eine Fahrplanänderung / Baustelle hin.
Hauptproblem ist, dass diese Züge aber bei der SNCB noch im Fahrplan sind.
Kann jemand dazu etwas sagen?
Besten Dank nochmal.
Vielen Dank und Zusatzfrage SNCB
bahnfahrerofr., Dienstag, 03.02.2026, 10:34 (vor 15 Stunden, 3 Minuten) @ JoergFr
Vielen Dank für alle Antworten, auch wenn es inhaltlich nicht wirklich kundenfreundlich zu sein scheint.
Das auf jeden Fall. Ist halt mal wieder ein Beispiel dafür, dass den EST/ExTHA eigentlich niemand braucht und zumindest ein stündliches Taktangebot mit gegenseitiger Tarifanerkennung oder gar als Kooperationszug viel viel besser wäre.
Fahrplan SNCB
JoeO, Braunschweig, Dienstag, 03.02.2026, 11:12 (vor 14 Stunden, 26 Minuten) @ JoergFr
Hauptproblem ist, dass diese Züge aber bei der SNCB noch im Fahrplan sind.
Kann jemand dazu etwas sagen?
Besten Dank nochmal.
Derzeit sind Wartungsarbeiten auf der normalen Buchungs-Webseite der SNCB, dort lassen sich momentan keine Verbindungen aufrufen.
Auf der Webseite SNCB-international lassen sich zwar keine Inlandsverbindungen buchen, aber die Fahrplananzeige funktioniert. Bei den dort gezeigten SNCB-Fahrplänen sind für den 6. Februar keine durchgehenden Züge mehr vorhanden.
![[image]](https://i.postimg.cc/DyzcPnFR/SNCB-20260206.jpg)
Ich vermute nach Beendigung der Wartungsarbeiten auf der normalen Buchungs-Webseite der SNCB sind die Züge dort auch verschwunden.