"Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar? (Allgemeines Forum)
Hallo,
ich bin gestern mit einem DB-Sparpreis aus 2025 in Papierform mit dem Stempel "Zugbindung aufgehoben" gefahren:
April 2025, gebuchte und ausgefallene Fahrt:
DB Fernverkehr, dann privates EVU Nahverkehr.
Februar 2026, gefahren:
DB Fernverkehr, dann privates EVU Nahverkehr.
Die ZuB des privaten EVU hat jetzt auf den letzten Kilometern mein Papierticket nicht anerkannt:
* Die aufgehobene Zugbindung würde sich nur auf die DB beziehen.
* Ihr Nahverkehrs-Zug ist ja im April 2025 gefahren.
Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt habe ich wohl nur durch Vorzeigen meines Deutschland-Tickets vermeiden können.
Hat sie Recht?
Und falls nicht:
Wo steht beschrieben, dass man ein "Zugbindung aufgehoben"-Ticket für die gesamte Strecke (auch für den Nahverkehr-Vorlauf und -Nachlauf) nutzen darf?
Besten Dank.
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Viele Grüße
Rook