"Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar? (Allgemeines Forum)

Rook, Montag, 02.02.2026, 02:12 (vor 58 Tagen)
bearbeitet von Rook, Montag, 02.02.2026, 02:12

Hallo,

ich bin gestern mit einem DB-Sparpreis aus 2025 in Papierform mit dem Stempel "Zugbindung aufgehoben" gefahren:

April 2025, gebuchte und ausgefallene Fahrt:
DB Fernverkehr, dann privates EVU Nahverkehr.

Februar 2026, gefahren:
DB Fernverkehr, dann privates EVU Nahverkehr.

Die ZuB des privaten EVU hat jetzt auf den letzten Kilometern mein Papierticket nicht anerkannt:
* Die aufgehobene Zugbindung würde sich nur auf die DB beziehen.
* Ihr Nahverkehrs-Zug ist ja im April 2025 gefahren.

Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt habe ich wohl nur durch Vorzeigen meines Deutschland-Tickets vermeiden können.

Hat sie Recht?

Und falls nicht:
Wo steht beschrieben, dass man ein "Zugbindung aufgehoben"-Ticket für die gesamte Strecke (auch für den Nahverkehr-Vorlauf und -Nachlauf) nutzen darf?

Besten Dank.

--
Viele Grüße
Rook

Sollte nicht sein

J-C, In meiner Welt, Montag, 02.02.2026, 09:06 (vor 58 Tagen) @ Rook

Immerhin ist da ja so ein Tarifverbund im Regionalverkehr implementiert, wodurch es keine Rolle spielen sollte, welcher Betreiber den Regionalverkehr auf einer Strecke befährt. Immerhin war das private EVU ja Teil des Beförderungsvertrags. Wenn das Ticket zufälligerweise so lange gültig ist, wäre es nicht erwartbar, dass da plötzlich das private EVU aussteigt. Ich hätte gefordert, das anhand der entsprechenden Bedingungen nachzuweisen, dass da sich das private EVU einfach so ausklinken kann im Nachhinein.

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

"Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar?

zettelbox, Montag, 02.02.2026, 09:15 (vor 58 Tagen) @ Rook

Die ZuB des privaten EVU hat jetzt auf den letzten Kilometern mein Papierticket nicht anerkannt:
* Die aufgehobene Zugbindung würde sich nur auf die DB beziehen.
* Ihr Nahverkehrs-Zug ist ja im April 2025 gefahren.

Hat sie Recht?

Natürlich hat sie nicht recht, und das ist schon eine ausgeprochen dämliche Aussage, mit Verlaub.

Ich glaube aber eher nicht, dass du das EBE nur durch Zeigen des Deutschlandtickets vermieden hast. Wenn man vernünftig erklärt, erlebe ich es zwar manchmal, dass die ZuB dann zwar mit wilden Argumentationen um die Ecke kommen, schlussendlich aber doch immer "ausnahmsweise" kein EBE ausstellen - vermutlich weil ihnen klar ist, dass ihre Argumentation vielleicht doch nicht ganz wasserdicht ist.

Andererseits: Wäre ich Inhaber eines Deutschlandtickets, würde ich es unabhängig von aufgehobenen Zugbindungen und FV-Tickets immer vorzeigen, ist doch viel einfacher. Warum eine aufgehobene Zugbindung erklären, glaubhaft machen dass das Ticket noch nicht genutzt wurde (kann die ZuB des privaten Unternehmens nämlich eventuell gar nicht mehr einsehen) etc., wenn ohnehin ein anderes gültiges und diskussionsfreies Ticket vorliegt? Das ändert aber per se an der Gültigkeit des ursprünglichen Tickets natürlich nichts.

"Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar?

VT642, Montag, 02.02.2026, 10:33 (vor 58 Tagen) @ Rook

Die EU-Fahrgastrechte-Verordnung spricht da eine eindeutige Sprache:

Artikel 18
Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung
(1) Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise
davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder
mehr betragen wird, so bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausfallenden Dienst betreibt, dem
Fahrgast unverzüglich an, sich für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden, und trifft die dazu notwendigen
Vorkehrungen:

[...]

b) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen
bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit;
c) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen
bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.

Entscheidend ist nicht in erster Linie die Aufhebung der Zugbindung, da es eine solche ja im Regionalverkehr gar nicht gibt, sondern das Recht auf Fortsetzung der Fahrt/Weiterreise bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt. Durch die Teilnahme des Unternehmens am Deutschlandtarif und dem CIV Code 1080 hat deine Fahrkarte dort Gültigkeit, auch bei Anwendung von Art. 18 der FGR-VO.

War die Westfalenbahn in dem Vorfall involviert?

fabs, Braunschweig, Freitag, 06.02.2026, 11:22 (vor 54 Tagen) @ Rook

Moin!
War in dem beschriebenen Vorfall die Westfalenbahn involviert? Wenn ja: Bei denen gibt es eine Ausnahme, die wir kürzlich hier durchdiskutiert haben.

https://www.ice-treff.de/index.php?id=714721

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Thema verfehlt

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 06.02.2026, 11:51 (vor 54 Tagen) @ fabs

War in dem beschriebenen Vorfall die Westfalenbahn involviert? Wenn ja: Bei denen gibt es eine Ausnahme, die wir kürzlich hier durchdiskutiert haben.

https://www.ice-treff.de/index.php?id=714721

Diese Ausnahme greift hier aber nicht, da es ja um einen Sparpreis ging, der von vornherein mit Nahverkehr ausgestellt war.

--
Weg mit dem 4744!

Thema verfehlt

fabs, Braunschweig, Freitag, 06.02.2026, 11:56 (vor 54 Tagen) @ JeDi

Diese Ausnahme greift hier aber nicht, da es ja um einen Sparpreis ging, der von vornherein mit Nahverkehr ausgestellt war.

Oh je, ich sollte genauer lesen.
Danke für die Klarstellung. Sorry!

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

"Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar?

Rook, Samstag, 07.02.2026, 14:42 (vor 53 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von Rook, Samstag, 07.02.2026, 14:43

Die ZuB des privaten EVU hat jetzt auf den letzten Kilometern mein Papierticket nicht anerkannt:
* Die aufgehobene Zugbindung würde sich nur auf die DB beziehen.
* Ihr Nahverkehrs-Zug ist ja im April 2025 gefahren.

Hat sie Recht?


Natürlich hat sie nicht recht, und das ist schon eine ausgeprochen dämliche Aussage, mit Verlaub.

Ich glaube aber eher nicht, dass du das EBE nur durch Zeigen des Deutschlandtickets vermieden hast. Wenn man vernünftig erklärt, erlebe ich es zwar manchmal, dass die ZuB dann zwar mit wilden Argumentationen um die Ecke kommen, schlussendlich aber doch immer "ausnahmsweise" kein EBE ausstellen - vermutlich weil ihnen klar ist, dass ihre Argumentation vielleicht doch nicht ganz wasserdicht ist.

Andererseits: Wäre ich Inhaber eines Deutschlandtickets, würde ich es unabhängig von aufgehobenen Zugbindungen und FV-Tickets immer vorzeigen, ist doch viel einfacher. Warum eine aufgehobene Zugbindung erklären, glaubhaft machen dass das Ticket noch nicht genutzt wurde (kann die ZuB des privaten Unternehmens nämlich eventuell gar nicht mehr einsehen) etc., wenn ohnehin ein anderes gültiges und diskussionsfreies Ticket vorliegt? Das ändert aber per se an der Gültigkeit des ursprünglichen Tickets natürlich nichts.

Ihr Kollege vom gleichen Nahverkehrs-Unternehmen im Zug davor hatte mein Papierticket vorher "abgezangt".

Ich werde in Zukunft mein Deutschlandticket vorzeigen.
Hier war halt der Griff in die Rucksack-Vortasche zum für mich gültigen Zugbindung-aufgehoben-Papierticket einfacher als Handy rauskramen, entsperren, App öffnen und Deutschlandticket aufrufen.

P.S.(die Kontrolle war nach Mitternacht):
Der Vor-Vor-mir Kontrollierte hat sich ganz einfach geweigert, ein Ticket vorzuzeigen und ist damit locker durchgekommen.

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Viele Grüße
Rook

"Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar?

bahnfahrerofr., Samstag, 07.02.2026, 16:21 (vor 53 Tagen) @ Rook

Wenn das Ticket bereits abgezangt war sehe ich nochmals weniger Argumente.

"Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar?

meilars, Mittwoch, 11.02.2026, 13:26 (vor 49 Tagen) @ VT642

Hallo zusammen,

Für ausländische Fahrten ist es scheinbar etwas komplizierter. Hier heißt es seitens der DB (Quelle: https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung):

"Bei internationalen Reisen ist Folgendes zu beachten:

Wählen Sie bitte nur Züge derselben Beförderer, die Sie ursprünglich gebucht hatten (z.B. DB, SNCF, ÖBB, etc.)."

Nimmt man es genau, dürfte ich bei einem Ticket von Aachen über Köln nach Zürich bei einem gebuchten RE9 (DB) bei Verschiebung nicht den RE1 (NationalExpress) auf der gleichen Strecke von Aachen nach Köln nehmen. Wäre das im Sinne des Erfinders?
Oder noch extremer, bei einem im Vorlauf gebuchten RE7 von Wuppertal Hbf nach Köln könnte ich das Ticket ggf. während der Vollsperrung der Generalsanierung grundsätzlich 3 Wochen nicht einsetzen, da nur noch die DB SEV GmbH als Beförderer am Wuppertaler Hbf unterwegs ist.

Letzteres ist sicherlich überspitzt und wird sowieso nicht kontrolliert, ersteres Frage ich mich für ein konkretes Ticket jedoch tatsächlich.

Viele Grüße!

"Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar?

bahnfahrerofr., Mittwoch, 11.02.2026, 13:36 (vor 49 Tagen) @ meilars

Hallo zusammen,

Für ausländische Fahrten ist es scheinbar etwas komplizierter. Hier heißt es seitens der DB (Quelle: https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung):

"Bei internationalen Reisen ist Folgendes zu beachten:

Wählen Sie bitte nur Züge derselben Beförderer, die Sie ursprünglich gebucht hatten (z.B. DB, SNCF, ÖBB, etc.)."

Nimmt man es genau, dürfte ich bei einem Ticket von Aachen über Köln nach Zürich bei einem gebuchten RE9 (DB) bei Verschiebung nicht den RE1 (NationalExpress) auf der gleichen Strecke von Aachen nach Köln nehmen. Wäre das im Sinne des Erfinders?


Nachdem in Deutschland alle NV-Beförderer unter dem tariflichen Beförderer 1080 verkehren, ist diese Regelung innerhalb Deutschlands nicht relevant. Im Fernverkehr nimmt nur DB FV am durchgehenden Ticketing teil, weshalb sich diese Frage dort gar nicht stellt.

Innerhalb der Schweiz ist es übrigens auch so, dass alle unter einem Code laufen und man daher auch problemlos von SOB auf SBB ausweichen darf etc.

"Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar?

meilars, Donnerstag, 12.02.2026, 11:33 (vor 48 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Interessant, danke für die Antwort! Das heißt, ich dürfte zwischen Aachen und Köln auch den DB Fernverkehr als Beförderer wählen, da dieser ebenfalls am CIV 1080 beteiligt ist und das Ticket die Produktklasse ICE enthält, richtig?

"Zugbindung aufgehoben"-Ticket auch im Nicht-DB-NV nutzbar?

JanZ, HB, Donnerstag, 12.02.2026, 11:47 (vor 48 Tagen) @ meilars

Wenn bei dem genannten ICE-Ticket Aachen-Zürich die Zugbindung aufgehoben ist, dürftest du von Aachen nach Köln auch ICE fahren, richtig.

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