Fahrgastrechte selbstverständlich anwendbar (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Freitag, 16.01.2026, 20:21 (vor 13 Tagen) @ sirdynasty

Greifen bei diesem Angebot die Fahrgastrechte?

Auch bei unentgeltlicher Beförderung gelten Fahrgastrechte.

Bspw. Zug fällt aus. Da wäre dann die Zugbindung aufgehoben und man hätte ein Jahr Zeit die Reise nachzuholen.

Man muss halt (analog Flexpreis, 44er-Ticket) die Verbindung nennen können, auf der +20 aufgetreten wären (idealerweise z.B. Screenshot im Navigator machen mit Verspätungsprognosen).

Verlängerungen der Geltungsdauer von Zeitkarten kenne ich nicht aus den FGR.

Ich auch nicht. Die Geltungsdauer ist ja aber auch gar nicht zu verlängern. Die Fahrkarte ist abgelaufen, der Anspruch auf Beförderung aber noch nicht verjährt. Letzteres tritt erst ein Jahr später ein.


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