Entschädigung /= Erstattung (Fahrkarten und Angebote)

wachtberghöhle, Donnerstag, 08.01.2026, 11:53 (vor 23 Tagen) @ Matze1

...Freifahrten dürfen nur unentgeltich an Dritte weitergeben werden.
Du bekommst als Dritter als 50% von 0 Euro erstattet. Sollte passen.

Es gibt bei Verspätung niemals Erstattung. Nur bei Verzicht auf die Reise.

Der Reisende wird bei Verspätung entschädigt. Aktuell mit 25%/50% vom beszhalten Fahrpreis, hier also z.B. 1500 Bahnbonuspunkte.

Bei einer Entschädigung des Resienden wird ja auch nicht gerpüft, ob der bezahlte Reisepreis bereits per Spesenrechnung betragsmäßig abgegolten ist.


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