Einfache Fahrgastrechtsfrage (Allgemeines Forum)

arno50, Montag, 05.01.2026, 09:14 (vor 36 Tagen)

Vermutlich ist dies im Kontext schon mal beantwortet worden, habe es aber nicht so einfach gefunden und wage daher die Frage zu stellen: Fahrt von Chemnitz nach Bremen: Ein Ticket( unter D-Ticket Nutzung): NV bis Leipzig mit Start-Uhrzeitangeben in Chemnitz und Ankunftszeit in Leipzig (Umsteigezeit 8 Min) dann FF nach Bremen. Bezahlt ist natürlich nur der FF Anteil. Was ist bei der nicht seltenen Verspätung des NV Vorlaufs, dann wird der FF nicht mehr erreicht? Gelten da die Fahrgastrechte?

Einfache Fahrgastrechtsfrage

VT642, Montag, 05.01.2026, 09:16 (vor 36 Tagen) @ arno50
bearbeitet von VT642, Montag, 05.01.2026, 09:17

Nein, da 2 getrennte Beförderungsverträge.

FF = Freifahrt?

wachtberghöhle, Montag, 05.01.2026, 09:53 (vor 36 Tagen) @ arno50

Vermutlich ist dies im Kontext schon mal beantwortet worden, habe es aber nicht so einfach gefunden und wage daher die Frage zu stellen: Fahrt von Chemnitz nach Bremen: Ein Ticket( unter D-Ticket Nutzung): NV bis Leipzig mit Start-Uhrzeitangeben in Chemnitz und Ankunftszeit in Leipzig (Umsteigezeit 8 Min) dann FF nach Bremen.

FF = Freifahrt?

Bezahlt ist natürlich nur der FF Anteil. Was ist bei der nicht seltenen Verspätung des NV Vorlaufs, dann wird der FF nicht mehr erreicht? Gelten da die Fahrgastrechte?

Es sind zwei getrennte Beföderungsvertäge und können nur jeweils für sich betrachtet werden.

FF = Fernfahrt?!

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 05.01.2026, 10:19 (vor 36 Tagen) @ wachtberghöhle

- kein Text -

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

FF = Fernferkehr!!

ICE920, München, Montag, 05.01.2026, 10:55 (vor 36 Tagen) @ Der Blaschke

- kein Text -

Stimmt, DB Fern ist föllig fertig ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 05.01.2026, 11:00 (vor 36 Tagen) @ ICE920

- kein Text -

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Einfache Fahrgastrechtsfrage

brandenburger, Perleberg, Montag, 05.01.2026, 11:57 (vor 36 Tagen) @ arno50

Vermutlich ist dies im Kontext schon mal beantwortet worden, habe es aber nicht so einfach gefunden und wage daher die Frage zu stellen: Fahrt von Chemnitz nach Bremen: Ein Ticket( unter D-Ticket Nutzung): NV bis Leipzig mit Start-Uhrzeitangeben in Chemnitz und Ankunftszeit in Leipzig (Umsteigezeit 8 Min) dann FF nach Bremen. Bezahlt ist natürlich nur der FF Anteil. Was ist bei der nicht seltenen Verspätung des NV Vorlaufs, dann wird der FF nicht mehr erreicht? Gelten da die Fahrgastrechte?

Hallo,

nein, die Antwort hast du ja schon bekommen.

Es gibt zwei Lösungswege (wenn man es nicht drauf ankommen lassen will): Entweder eine Stunde eher fahren und damit die Wahrscheinlichkeit des Verpassens minimieren. Oder eben den ganzen Weg mit der Fernfahrkarte bezahlen.

Gut wäre eine Option, eine Fernfahrkarte mit D-Ticket-Nutzung und mit Fahrgastrechten auszuwählen, die dann etwas teurer wäre als die reine Fernfahrkarte, aber billiger als der volle Preis ohne D-Ticket.

Einfache Fahrgastrechtsfrage

pedaa, Köln, Montag, 05.01.2026, 14:43 (vor 36 Tagen) @ brandenburger

Was steckt eigentlich hinter dem FV-Ticket mit D-Ticket? Wird dann einfach nur ein normales FV-Ticket verkauft und die Fahrgastrechte wirken nicht? Oder gibts dafür einen speziellen Tarif?

FV-Ticket mit D-Ticket

Barzahlung, Montag, 05.01.2026, 15:07 (vor 36 Tagen) @ pedaa

Was steckt eigentlich hinter dem FV-Ticket mit D-Ticket? Wird dann einfach nur ein normales FV-Ticket verkauft und die Fahrgastrechte wirken nicht? Oder gibts dafür einen speziellen Tarif?

Es wird ein reines Fernverkehrsticket zum reinen Fernverkehrspreis verkauft, wobei im Reiseplan dann noch der Nahverkehrsanteil abgedruckt ist mit dem Hinweis, das das Ticket hierfür nicht gültig ist.
Fahrgastrechte gelten im Übergang somit nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass der Mitarbeiter an der DB Info eher geneigt ist, die Zugbindung per Vermerk aufzuheben oder einen TuH auszugeben, da der erste Blick wahrscheinlich auf den Reiseplan fällt, in dem der Nahverkehr (wie bei einem normalen Ticket) vollständig enthalten ist.

FV-Ticket mit D-Ticket

pedaa, Köln, Montag, 05.01.2026, 15:12 (vor 36 Tagen) @ Barzahlung

Was ein Blödsinn ;) als versierter Bahnfahrer interessiert mich die Reiseauskunft eh nicht, aber gut, vielleicht bringt diese Funktion der Bevölkerung ja was...

Gut wäre ein DB-Tarif, der gegen 5€ Aufpreis Verspätungen aus dem NV einfach mit abdeckt. Das wäre auch der Ansporn aus dem 60%-Pünktlichkeitsloch herauszukommen.

FV-Ticket mit D-Ticket

Barzahlung, Montag, 05.01.2026, 15:21 (vor 36 Tagen) @ pedaa

Was ein Blödsinn ;)

Ja.

vielleicht bringt diese Funktion der Bevölkerung ja was...

Eher nicht.

FV-Ticket mit D-Ticket

JanZ, HB, Montag, 05.01.2026, 15:38 (vor 36 Tagen) @ Barzahlung

Was "die Bevölkerung" macht, weiß ich nicht, aber für mich als versierten Bahnfahrer hat es den Vorteil, dass ich eine gefundene Verbindung auch mit D-Ticket-Anteil direkt buchen kann und nicht noch eine separate Abfrage nur für den Fernverkehrsanteil stellen muss.

Einfache Fahrgastrechtsfrage

tbsn, Würzburg, Montag, 05.01.2026, 13:39 (vor 36 Tagen) @ arno50
bearbeitet von tbsn, Montag, 05.01.2026, 13:41

Richtige Antwort wurde ja schon gegeben. Nein, da zwei getrennte Beförderungsverträge.

Das scheinen aber selbst einige Zugbegleiter*innen nicht zu wissen! Ich bin letztens mit einem internationalen FV-Zug gefahren, aufgrund der Verspätung konnten einige Fahrgäste die letzte NV-Verbindung des Tages nicht mehr erreichen. Das Zugpersonal hat die Info gegeben, Leute mit D-Ticket im Anschluss können ein ICE-Ticket zur Weiterfahrt kaufen, das würde dann erstattet. Der Zugchef ist auch nach Diskussion bei seiner Ansicht geblieben.

Immer selbst helfen!

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 05.01.2026, 14:19 (vor 36 Tagen) @ tbsn
bearbeitet von Der Blaschke, Montag, 05.01.2026, 14:20

Hey.

Das scheinen aber selbst einige Zugbegleiter*innen nicht zu wissen! (...) Der Zugchef ist auch nach Diskussion bei seiner Ansicht geblieben.


Mittlerweile muss man es so deutlich sagen: vertraue stets nur dir selbst. Verlasse dich niemals auf Aussagen von Mitarbeitern/Dritten etc.

Das gilt mittlerweile auch für Eisenbahner. Auch da gehen das Niveau und das Wissen und der Durchblick den Bach runter. Ganz wie bei den Fahrgästen und der Gesellschaft insgesamt auch.

Deswegen, wichtiger Merksatz: IMMER ERST SELBST RECHERCHIEREN! Und eigene Lösungen finden. Und Eisenbahner nur dann fragen, wenn das zur Lösung beitragen könnte. Das muss aber die absolute, extreme Ausnahme bleiben.

Wer damit nicht klarkommt, ist hoffnungslos verloren!

Muss man nicht gut finden, ist aber so.

Und soooo neu ist das auch nicht. Ich erinnere mich an eine Beschwerde bei der DB; muss um die Jahrtausendwende gewesen sein. Wird seitdem nicht besser.

Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

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