FGR bei fehlendem Zugteil u.ä. (Allgemeines Forum)

jotxl, Dienstag, 11.11.2025, 21:06 (vor 91 Tagen)

ich hatte mich wegen einer chaotischen Fahrt an den Statusservice / Bahnbonus gewendet.
Geplant war eine Fahrt mit 2.Klasse Ticket und Upgrade/Reservierung für die 1.Klasse.
Wegen "anderem Fahrzeug" und zusätzlich fehlendem Zugteil waren die zunächst noch freien Plätze nur 20 Minuten nutzbar, weiter dann im Stehen.
Bahnbonus-Service schreibt, ich solle mich an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden.
Die sind doch nur bei Zugausfall, Fahrtabbruch oder Verspätung zuständig, oder ?

Ich hatte eigentlich nur eien kleine Geste in Form eines Gutscheins vom Statusservice erwartet.....

FGR bei fehlendem Zugteil u.ä.

VT642, Mittwoch, 12.11.2025, 00:45 (vor 91 Tagen) @ jotxl

Gutscheine hat der Statusservice bei mir schon ewig nicht mehr ausgegeben, der "normale" Kundendialog hingegen durchaus. Alles, was irgendwie über FGR gehen kann (nicht nutzbare Reservierung auch) wird meiner Erfahrung nach dorthin verwiesen.

FGR bei fehlendem Zugteil u.ä.

Magrathea, NRW, Mittwoch, 12.11.2025, 07:51 (vor 91 Tagen) @ VT642

Kann ich so bestätigen. Die Jungs und Mädels dort haben auch immer die Gutschriften von BB-Punkten veranlasst usw...

FGR bei fehlendem Zugteil macht das Servicecenter

JoeO, Braunschweig, Mittwoch, 12.11.2025, 09:28 (vor 91 Tagen) @ jotxl

Die sind doch nur bei Zugausfall, Fahrtabbruch oder Verspätung zuständig, oder ?

Auch nicht nutzbare Reservierungen etc. sind Sache des Servicecenters.

FGR bei fehlendem Zugteil macht das Servicecenter

jotxl, Mittwoch, 12.11.2025, 17:26 (vor 91 Tagen) @ JoeO
bearbeitet von jotxl, Mittwoch, 12.11.2025, 17:28

@Danke

das Reservierungsentgelt hatte ich problemlos beim Reisezentrum erstattet bekommen.

Nur dass eben ein 500 P Upgrade eingesetzt wurde und ich lediglich 20 Minuten bis zum nächsten Bahnhof die 1.Klasse sitzend genießen konnte hatte mich geärgert.
Der ZUB hatte uns am Startbahnhof auf einen freien Sitzplatz 1.Klasse eingecheckt, nach 20 Minuten kam eine "Umreservierung" und wir mussten den Platz räumen.

FGR bei fehlendem Zugteil macht das Servicecenter

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 12.11.2025, 21:34 (vor 90 Tagen) @ jotxl

Nur dass eben ein 500 P Upgrade eingesetzt wurde und ich lediglich 20 Minuten bis zum nächsten Bahnhof die 1.Klasse sitzend genießen konnte hatte mich geärgert.

Wobei du ja vermutlich trotzdem einen (Steh)Platz in der 1. Klasse hattest? Einen Erstattungsanspruch sehe ich hier nicht.

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Weg mit dem 4744!

FGR bei fehlendem Zugteil

JoeO, Braunschweig, Mittwoch, 12.11.2025, 23:09 (vor 90 Tagen) @ JeDi

Wobei du ja vermutlich trotzdem einen (Steh)Platz in der 1. Klasse hattest? Einen Erstattungsanspruch sehe ich hier nicht.

Er schreibt vom Upgrade/Reservierung für die 1.Klasse.

Da die 500 Punkte nur das Upgrade auf die 1. Klasse aber keine Reservierung beinhaltet, müsste er ja noch 6,90 € für die Reservierung gezahlt haben. Zumindest die 6,90 € müssen erstattet werden.

Wenn es ein Upgrade zu einem Spar- oder Supersparpreisticket war, dann hätte er tatsächlich die 1. Klasse stehend nutzen müssen, da 1. Klasse (Super-)Sparpreistickets nicht zur Nutzung der 2. Wagenklasse berechtigen.

Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass er neben dem Reservierungsentgelt auch Punkte erstattet bekommt. Einfach abwarten.

FGR bei fehlendem Zugteil

bahnfahrerofr., Mittwoch, 12.11.2025, 23:37 (vor 90 Tagen) @ JoeO

Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass er neben dem Reservierungsentgelt auch Punkte erstattet bekommt. Einfach abwarten.

Ja, aber die Frage ist doch berechtigt. Das ist eine klassische Kulanz-Sache, für die ich zumindest vor ein paar Jahren einen Gutschein vom Kundenmonolog oder eine (ggf. teilweise) Rückerstattung von BBP nicht für ganz unwahrscheinlich gehalten hätte. Übers SC FGR läuft das aber alles nicht..

FGR bei fehlendem Zugteil

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 13.11.2025, 08:03 (vor 90 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ja, aber die Frage ist doch berechtigt. Das ist eine klassische Kulanz-Sache, für die ich zumindest vor ein paar Jahren einen Gutschein vom Kundenmonolog oder eine (ggf. teilweise) Rückerstattung von BBP nicht für ganz unwahrscheinlich gehalten hätte. Übers SC FGR läuft das aber alles nicht..

Richtig. Ich würde hier auch ein wenig Kulanz für angebracht halten - sehe aber eben keinen Anspruch (außerhalb einer ggf. vorhandenen aber nicht nutzbaren Reservierung).

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