Deutschlandticket - wieder aktive Zustimmung notwendig! (Allgemeines Forum)
GoethesGarten, Sonntag, 02.11.2025, 17:52 (vor 34 Tagen)
bearbeitet von GoethesGarten, Sonntag, 02.11.2025, 17:53
Wie auch schon im letzten Jahr, muss auch in diesem Jahr der Preiserhöhung, gültig ab 1. Januar 2026, bis spätestens 30.11.2025 um 23:59 Uhr aktiv zugestimmt werden. Das ist sowohl in der App möglich, es wird auch darauf hingewiesen, oder über das Aboportal.
Wie das bei anderen Anbietern aussieht weiß ich nicht. Dieser Hinweis gilt auf jeden Fall für alle, die ihr D-Ticket bei der Deutschen Bahn gebucht haben.
Wer nicht aktiv zustimmt oder die Zustimmung vergisst (bis 30.11.2025 um 23:59 Uhr), hat ab dem 1. Januar 2026 kein D-Ticket mehr und muss es neu beantragen.
PS. Das wird laufen wie auch im Januar diesen Jahres: Die Leute kommen zu uns und wollen wissen warum sie kein D-Ticket mehr haben. Wir, als kleine Agentur eines Fremd-VU, können da nicht helfen. Helfen können wir nur bis 30.11., wenn jemand den Hinweis in der App nicht versteht.
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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"
Deutschlandticket - wieder aktive Zustimmung notwendig!
GoethesGarten, Sonntag, 02.11.2025, 17:59 (vor 34 Tagen) @ GoethesGarten
bearbeitet von GoethesGarten, Sonntag, 02.11.2025, 17:59
Naja, bis 29.11. Am 30. haben wir zu.
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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"
Sehr gut! Lob an die DB. Vorbildlich!
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 02.11.2025, 18:19 (vor 34 Tagen) @ GoethesGarten
- kein Text -
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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Sehr gut! Lob an die DB. Vorbildlich!
GoethesGarten, Sonntag, 02.11.2025, 20:16 (vor 34 Tagen) @ Der Blaschke
Wer Sie länger kennt wird verunsichert sein, ob Sie das ernst meinen oder ob es sich um pure Ironie/puren Sarkasmus handelt. Ich finde diese Regelung gut. Jeder der keinen Bock auf Preiserhöhung hat spart sich damit das Kündigungsschreiben.
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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"
+1
Garfield_1905, Sonntag, 02.11.2025, 20:26 (vor 34 Tagen) @ GoethesGarten
Ich interpretiere das so, das der gute Jörg (Blaschke) dies ernst meint.
Sehr gut! Lob an die DB. Vorbildlich!
Stephan.B, Köln, Sonntag, 02.11.2025, 21:44 (vor 34 Tagen) @ GoethesGarten
Wer Sie länger kennt wird verunsichert sein, ob Sie das ernst meinen oder ob es sich um pure Ironie/puren Sarkasmus handelt. Ich finde diese Regelung gut. Jeder der keinen Bock auf Preiserhöhung hat spart sich damit das Kündigungsschreiben.
Da die lokalen Verkehrsunternehmen die Preise mindestens ebenso stark erhöhen, ist es für die Kunden ein Nullsummenspiel.
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Stephan
Sehr gut! Lob an die DB. Vorbildlich!
GoethesGarten, Sonntag, 02.11.2025, 21:50 (vor 34 Tagen) @ Stephan.B
Darum ging es hier aber nicht. Es ging um aktive Zustimmung und den Wegfall der Kündigung, wenn man ab 01.01. keinen Bock mehr darauf hat.
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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"
Zustimmung vs. Kündigung
Alter Köpenicker, BSPF, Montag, 03.11.2025, 10:54 (vor 34 Tagen) @ GoethesGarten
Ich finde diese Regelung gut. Jeder der keinen Bock auf Preiserhöhung hat spart sich damit das Kündigungsschreiben.
Es ist doch gehupft wie gesprungen ob man nun zustimmt oder kündigt. Jeder, der sein D-Ticket von der DB bezieht und "Bock auf Preiserhöhung" hat, soll nun tätig werden. Bei meinem D-Ticket-Anbieter ist diese Zustimmung entbehrlich, stattdessen sollen jene kündigen, die mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind. Ich sehe nicht, warum das eine besser sein soll, als das andere, gehe aber von mehr Zustimmungen als Kündigungen aus, weshalb der Weg mit der Kündigung das kleinere Übel ist.
Zustimmung vs. Kündigung
gnampf, Montag, 03.11.2025, 11:54 (vor 34 Tagen) @ Alter Köpenicker
es geht dabei nicht um Bock & Co, sondern um Rechtssicherheit. Erhöht die DB einfach die Preise und wartet auf Kündigung, so muss sie damit rechnen das Geld zurückzahlen zu müssen. Es gibt inzwischen diverse Urteile, gegen Banken wie auch gegen Amazon z.B., dass solchen Änderungen aktiv durch den Kunden zugestimmt werden muss. Wer das nicht tut muss damit rechnen das die Erhöhung nicht wirksam ist.
Zustimmung vs. Kündigung
611 040, Erfurt, Montag, 03.11.2025, 12:44 (vor 34 Tagen) @ gnampf
Eben die Bahn würde sicher lieber eine Kündigungsmöglichkeit haben als eine aktive Zustimmung.
Denn wer dann nichts tut muss dann mehr bezahlen auch wenn er es einfach vergessen hat.
Das ist aber eben rechtlich nicht zulässig, daher muss aktiv zugestimmt werden, da sixh wesentliche Vertragsbestandteile ändern.
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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
OT: Wie wird das (grundsätzlich) bei der BC gehandhabt?
Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 03.11.2025, 13:51 (vor 34 Tagen) @ 611 040
... Insbesondere weil diese ja potenziell an jedem beliebigen Tag auslaufen kann. Liefe also meine BC am 30.12. ab, während sich deren Preis zum 01.01. erhöhte, würde am 31.12. das "neue" Jahr anlaufen. Liefe sie jedoch zum 31.12. ab, würde automatisch gekündigt werden, so eine Aktion meinerseits zur Verlängerung des Abos ausbliebe?
(Frage mangels eigener Erfahrungswerte und aus Neugierde.)
Das Abo läuft weiter.
rainman51, Paderborn, Montag, 03.11.2025, 14:43 (vor 34 Tagen) @ Tobs
... Insbesondere weil diese ja potenziell an jedem beliebigen Tag auslaufen kann. Liefe also meine BC am 30.12. ab, während sich deren Preis zum 01.01. erhöhte, würde am 31.12. das "neue" Jahr anlaufen. Liefe sie jedoch zum 31.12. ab, würde automatisch gekündigt werden, so eine Aktion meinerseits zur Verlängerung des Abos ausbliebe?
(Frage mangels eigener Erfahrungswerte und aus Neugierde.)
Die Bahncards laufen einfach weiter. Es kommt eine Preisinformation vorher und das wars.
Unterschiede Abo D-Ticket/BC
Alter Köpenicker, BSPF, Montag, 03.11.2025, 18:31 (vor 33 Tagen) @ rainman51
Die Bahncards laufen einfach weiter. Es kommt eine Preisinformation vorher und das wars.
Genauso könnte man doch auch beim D-Ticket verfahren oder worin besteht der Unterschied bei den beiden Abonnements? Ich bekomme seitens des Anbieters des D-Tickets gar keine Informationen bezüglich einer Preiserhöhung; die sehe ich erst auf dem Kontoauszug, was für mich auch in Ordnung ist. Es handelt sich um einen sehr kleinen Verkehrsbetrieb (SRS), der wohl einfach nicht die Kapazität hat, jeden Kunden einzeln zu informieren. Soweit ich weiß kümmert sich eine einzige Mitarbeiterin um die Verwaltung der Abonnements. Zudem scheint ja die DB auch der einzige Anbieter zu sein, der die Zustimmung seiner Kundschaft einholt.
Unterschiede Abo D-Ticket/BC
gnampf, Montag, 03.11.2025, 18:52 (vor 33 Tagen) @ Alter Köpenicker
das geht halt so lange gut, bis der erste nach einem Jahr (oder auch später) den Verkäufer verklagt und per Anwalt 12 x 5 Euro (oder auch mehr) retour fordert... und vom Gericht auch zugesprochen erhält.
Unterschiede Abo D-Ticket/BC
Stephan.B, Köln, Montag, 03.11.2025, 19:58 (vor 33 Tagen) @ Alter Köpenicker
Das ist das Problem, wenn jeder kleinen ÖV-Klitsche beim D-Ticket die Euro-Zeichen in den Augen leuchten, auch wenn sie davon überfordert sind. Es sollte eine zentrale Stelle geben.
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Stephan
Das Abo läuft weiter.
GoethesGarten, Dienstag, 04.11.2025, 10:41 (vor 33 Tagen) @ rainman51
bearbeitet von GoethesGarten, Dienstag, 04.11.2025, 10:44
Wenn vorher eine Preisinformation kommt, dann hat der Kunde/die Kundin ja noch genug Zeit zu reagieren und zu kündigen, denn bei einseitigen Preiserhöhungen besteht in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht (egal wie lang die Laufzeit noch ist).
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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"
Das Abo läuft weiter.
gnampf, Donnerstag, 06.11.2025, 13:56 (vor 31 Tagen) @ GoethesGarten
auch beim D-Ticket gab es eine Info über den geänderten Preis, und man hätte ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei Amazon und den Banken gab es eine Info über den geänderten Preis, und man hatte ein Sonderkündigungsrecht (auch wenn Amazon den Hinweis darauf unterschlagen hat, weil man da ja nur die Leistung gekürzt, den Zahlbetrag aber gleich gelassen hat hat mans halt man versucht). Gerichtlich wurde aber eben entschieden, dass der Verbraucher aktiv zustimmen muss bei solchen Vertragsänderungen.
Nur: wann war denn die letzte Preiserhöhung bei den Bahncards? Die sind doch bei den letzten Runden immer ausgelassen worden. Entsprechend ist unklar wie die DB da jetzt verfahren würde. BC100 und BC-Business sind eh außen vor, nachdem sie nicht im Abo angeboten werden.
Eine aktive Zustimmung ist nicht generell notwendig
JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 06.11.2025, 15:12 (vor 31 Tagen) @ gnampf
Gerichtlich wurde aber eben entschieden, dass der Verbraucher aktiv zustimmen muss bei solchen Vertragsänderungen.
Das stimmt nicht. Eine aktive Zustimmung des Verbrauchers ist nicht notwendig, wenn der geschlossene Vertrag bereits eine Preisänderungsklausel enthält.
Diese Klausel muss transparent, klar und für den Verbraucher verständlich sein. Unbestimmte Formulierungen oder einseitige Vorbehalte sind unwirksam.
Das BGB und die Rechtsprechung fordern, dass Preisänderungsklauseln nachvollziehbar an objektive Kriterien geknüpft sein müssen und es muss zudem klar sein, wann eine Preiserhöhung erfolgt und wie sich der neue Preis zusammensetzt.
Der Anbieter muss über eine Preisänderung rechtzeitig und transparent informieren. Die Information muss klar erkennbar machen:
- Ab wann der neue Preis gilt
- Wie hoch die Erhöhung ausfällt
- Ob und wie man widersprechen oder kündigen kann
Andere Anbieter haben solche Klauseln in Ihnen Beförderungsbedingungen und informieren Ihre Kunden ohne dass es einer aktiven Zustimmung bedarf. Der Weg über die aktive Zustimmung bietet jedoch mehr Rechtssicherheit, weil es rückwirkende Beschwerden und Kündigungen erspart. Deshalb hat sich die DB für diesen Weg entschieden.
Eine aktive Zustimmung ist nicht generell notwendig
gnampf, Donnerstag, 06.11.2025, 15:30 (vor 31 Tagen) @ JoeO
die Banken würden sich freuen, wenn es so wäre. Dann hätten viele nämlich ein Problem weniger. Das ganze mag klappen, wenn die Preissteigerungen wirklich im Vorfeld bei Vertragsabschluss absehbar / bestimmbar sind, auch in der Höhe. A la Mietanpassung 5% jedes Jahr, oder bei Preisänderung x% kontrolliert via Treuhänder, wie bei Versicherungen. Nur ist das weder bei der Bahncard, noch beim D-Ticket so.
Eine aktive Zustimmung ist nicht generell notwendig
JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 06.11.2025, 16:07 (vor 31 Tagen) @ gnampf
die Banken würden sich freuen, wenn es so wäre. Dann hätten viele nämlich ein Problem weniger.
Bei Finanzdienstleistungen ist eine aktive Zustimmung erforderlich. Es gibt ein entsprechendes BGH Urteil (Postbank). Dieses Urteil gilt aber nicht für andere Verträge.
Das ganze mag klappen, wenn die Preissteigerungen wirklich im Vorfeld bei Vertragsabschluss absehbar / bestimmbar sind, auch in der Höhe. A la Mietanpassung 5% jedes Jahr, oder bei Preisänderung x% kontrolliert via Treuhänder, wie bei Versicherungen. Nur ist das weder bei der Bahncard, noch beim D-Ticket so.
Doch beim D-Ticket ist das so! Die Preiserhöhung wurde ja vorab genehmigt (bzw. von der Bundesregierung beschlossen).
Deshalb wird bei fast allen anderen Anbietern des D-Tickets auch keine aktive Zustimmung verlangt. Nur (?) die Bahn geht hier einen anderen Weg.