Reisekette: Welcher Betreiber ist zuständig für FGR-Antrag (Allgemeines Forum)
Mike65, Montag, 27.10.2025, 22:06 (vor 40 Tagen)
Bisher habe ich immer meine FGR-Anträge beim Servicecenter der DB eingereicht, auch wenn es sich um von SNCF oder ÖBB betriebene Züge handelte (Tickets wurden über die DB-App gekauft). Das fand ich am einfachsten und die Entschädigung wurde auch bisher immer anstandslos ausgezahlt.
Nun habe ich hier im Forum gelesen, das das bei einigen Betreibern im Nahverkehr (z.B. SVG, Transdev) nicht möglich sei, weil sie nicht mit dem Servicecenter kooperieren. Der Antrag müsse dann direkt beim Betreiber gestellt werden, auch wenn die Fahrkarte über die DB-App gekauft wurde.
Aber wer ist dann zuständig, wenn es sich um eine Reisekette mit mehreren Betreibern handelt? Der Betreiber des letztgenutzen Zuges? Der mit der längsten Fahrtstrecke? Oder derjenige, der die größte Verspätung eingefahren hat? Bei letzterem, wem wird dann die verlängerte Umsteigezeit bei Anschlussverlust zugerechnet, dem vorigen oder dem nachfolgenden Zug? Beispiel: SVG-Zug kommt mit +30 am Umsteigebahnhof an, der stündlich fahrende Anschluss von DB-Regio ist weg und es geht erst nach 40 Minuten weiter. Dann fährt der Regio auch noch +10 ein und die Ankunft ist 70 Minuten später als geplant.
Reisekette: Welcher Betreiber ist zuständig für FGR-Antrag
611 040, Erfurt, Montag, 27.10.2025, 22:11 (vor 40 Tagen) @ Mike65
Zu entschädigen hat immer der Betreiber des verursachenden Zuges.
Wenn also der SVG-Zug verspätet war und dadurch der Anschluss verpasst wurde, was zu +60 führte, muss SVG die 25% erstatten.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Reisekette: Welcher Betreiber ist zuständig für FGR-Antrag
VT642, Montag, 27.10.2025, 22:14 (vor 40 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von VT642, Montag, 27.10.2025, 22:15
Zu entschädigen hat immer der Betreiber des verursachenden Zuges.
Wenn also der SVG-Zug verspätet war und dadurch der Anschluss verpasst wurde, was zu +60 führte, muss SVG die 25% erstatten.
Das ist aber nicht immer so eindeutig. Angenommen, Zug A hat +30, dadurch wird Zug B verpasst. Es gibt aber noch Zug C, mit dem das Ziel nur 40min später als ursprünglich gebucht erreicht werden könnte. Nur hat Zug C am Ende +30, womit das Ziel erst 70min später als gebucht erreicht wird. Welcher Zug ist also der verursachende?
- Zug A, da ohne dessen +30 Zug B und das Ziel pünktlich erreicht worden wären?
- Zug C, da er die +60 "vollgemacht" hat? Allerdings wäre ja Zug C gar nicht erst genutzt worden, wäre Zug A pünktlich gewesen.
Für den ungeübten Fahrgast ist das nicht wirklich leicht zu durchschauen.
Reisekette: Welcher Betreiber ist zuständig für FGR-Antrag
sibiminus, Montag, 27.10.2025, 23:18 (vor 40 Tagen) @ VT642
bearbeitet von sibiminus, Montag, 27.10.2025, 23:20
Das ist aber nicht immer so eindeutig.
Doch, schon. Die Verfahrensweise ist da sehr "stumpf".
Angenommen, Zug A hat +30, dadurch wird Zug B verpasst.
Es gilt die tatsächlich genutzte Verbindung vom Fahrgast.
Es gibt aber noch Zug C, mit dem das Ziel nur 40min später als ursprünglich gebucht erreicht werden könnte.
Nutzt der Fahrgast Zug C, ist Zug A nicht verursachend mangels der Stunde Verspätung.
Nur hat Zug C am Ende +30, womit das Ziel erst 70min später als gebucht erreicht wird. Welcher Zug ist also der verursachende?
- Zug A, da ohne dessen +30 Zug B und das Ziel pünktlich erreicht worden wären?
Nein
- Zug C, da er die +60 "vollgemacht" hat?
Ja
Allerdings wäre ja Zug C gar nicht erst genutzt worden, wäre Zug A pünktlich gewesen.
Das bleibt außer Betracht.
Für den ungeübten Fahrgast ist das nicht wirklich leicht zu durchschauen.
Ich hoffe die Erklärung hilft. Verursachender Zug ist der, der direkt eine fahrgastrechtlich relevante Verspätung verursacht. Direkt, ohne Verkettungen.
--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Reisekette: Welcher Betreiber ist zuständig für FGR-Antrag
VT642, Montag, 27.10.2025, 23:36 (vor 40 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von VT642, Montag, 27.10.2025, 23:41
Warum wird dann auf dem FGR Papierformular nach dem ersten verspäteten/ausgefallenen Zug gefragt? Korrekterweise müsste in meinem Beispiel hier dann ja Zug A eingetragen werden.
Und angenommen, Zug A hat 57min Verspätung, aber erst die S-Bahn, die mit +3 am Ziel ankommt, macht die +60 voll. Muss dann das Unternehmen der S-Bahn die Entschädigung zahlen, obwohl die weitaus größere Verspätung gar nicht von dieser verursacht worden ist?
Reisekette: Welcher Betreiber ist zuständig für FGR-Antrag
VT642, Montag, 27.10.2025, 22:12 (vor 40 Tagen) @ Mike65
Meiner Erfahrung nach leitet das SC FGR die Anträge an die jeweiligen Unternehmen weiter, wenn diese selbst bearbeiten. Man macht daher nichts falsch, wenn man einfach alles dorthin schickt. Schlimmstenfalls dauert es halt etwas länger, wenn es erst noch weitergeleitet werden muss.
Reisekette: Welcher Betreiber ist zuständig für FGR-Antrag
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 27.10.2025, 22:43 (vor 40 Tagen) @ VT642
Meiner Erfahrung nach leitet das SC FGR die Anträge an die jeweiligen Unternehmen weiter, wenn diese selbst bearbeiten.
Das ist nicht der Regelfall, normalerweise kriegst du dein Zeug zurück mit der Bitte dich selbst an den Beförderer zu wenden.
--
Weg mit dem 4744!
Reisekette: Welcher Betreiber ist zuständig für FGR-Antrag
VT642, Montag, 27.10.2025, 22:57 (vor 40 Tagen) @ JeDi
Seit wann das? Es heißt doch immer, Unterlagen, die an das SC FGR geschickt wurden, könnten unmöglich wieder zurück an den Fahrgast geschickt werden? Ich hatte den Fall einer Abtretung bisher 7x und noch nie kam irgendwas an mich zurück, immer wurde es weitergeleitet, auch ins Ausland (SNCF).
Reisekette: Welcher Betreiber ist zuständig für FGR-Antrag
Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 28.10.2025, 13:01 (vor 40 Tagen) @ VT642
Seit wann das? Es heißt doch immer, Unterlagen, die an das SC FGR geschickt wurden, könnten unmöglich wieder zurück an den Fahrgast geschickt werden? Ich hatte den Fall einer Abtretung bisher 7x und noch nie kam irgendwas an mich zurück, immer wurde es weitergeleitet, auch ins Ausland (SNCF).
Aus eigener Erfahrung weiß ich das es wie von JeDi beschrieben ist.
Hatte mal einen Fall mit RegioBahn und DB Regio, da ich mir nicht ganz sicher war habe ich den Antrag einfach nach Frankfurt gesendet - er kam zurück mit dem Hinweis ihn bei der Regiobahn einzureichen.
Reisekette: Welcher Betreiber ist zuständig für FGR-Antrag
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 27.10.2025, 22:44 (vor 40 Tagen) @ Mike65
Bisher habe ich immer meine FGR-Anträge beim Servicecenter der DB eingereicht, auch wenn es sich um von SNCF oder ÖBB betriebene Züge handelte (Tickets wurden über die DB-App gekauft).
Dafür kann man - ohne DB-Beteiligung - inzwischen im Navigator Fahrkarten kaufen?
--
Weg mit dem 4744!
Reisekette: Welcher Betreiber ist zuständig für FGR-Antrag
VT642, Montag, 27.10.2025, 22:59 (vor 40 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von VT642, Montag, 27.10.2025, 23:01
Bisher habe ich immer meine FGR-Anträge beim Servicecenter der DB eingereicht, auch wenn es sich um von SNCF oder ÖBB betriebene Züge handelte (Tickets wurden über die DB-App gekauft).
Dafür kann man - ohne DB-Beteiligung - inzwischen im Navigator Fahrkarten kaufen?
Ja! Mit dem Hinweis "Verkauf im Auftrag der Österreichischen Bundesbahnen ÖBB" lassen sich im Navigator m.E. sämtliche innerösterreichische Relationen, auf denen der ÖBB-Tarif gilt, kaufen. Geht die Fahrt von/nach Deutschland, entfällt der Hinweis, dennoch können allein von den ÖBB betrieben Züge ohne jede DB-Beteiligung in der Verbindung enthalten sein.
Reisekette: Welcher Betreiber ist zuständig für FGR-Antrag
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 28.10.2025, 11:41 (vor 40 Tagen) @ VT642
Bisher habe ich immer meine FGR-Anträge beim Servicecenter der DB eingereicht, auch wenn es sich um von SNCF oder ÖBB betriebene Züge handelte (Tickets wurden über die DB-App gekauft).
Dafür kann man - ohne DB-Beteiligung - inzwischen im Navigator Fahrkarten kaufen?
Ja! Mit dem Hinweis "Verkauf im Auftrag der Österreichischen Bundesbahnen ÖBB" lassen sich im Navigator m.E. sämtliche innerösterreichische Relationen, auf denen der ÖBB-Tarif gilt, kaufen.
Dann werden die Fahrkarten aber von den ÖBB auch ausgestellt, und das SC FGR erklärt sich für nicht zuständig.
Geht die Fahrt von/nach Deutschland, entfällt der Hinweis, dennoch können allein von den ÖBB betrieben Züge ohne jede DB-Beteiligung in der Verbindung enthalten sein.
Dann wäre die Fahrt aber mit DB-Beteiligung, sodass bei jedem Beteiligten Beförderer eingereicht werden kann.
--
Weg mit dem 4744!
Reisekette: Welcher Betreiber ist zuständig für FGR-Antrag
Mike65, Dienstag, 28.10.2025, 12:58 (vor 40 Tagen) @ JeDi
Bisher habe ich immer meine FGR-Anträge beim Servicecenter der DB eingereicht, auch wenn es sich um von SNCF oder ÖBB betriebene Züge handelte (Tickets wurden über die DB-App gekauft).
Dafür kann man - ohne DB-Beteiligung - inzwischen im Navigator Fahrkarten kaufen?
Es handelte sich um grenzüberschreitende oder innerdeutsche Verbindungen mit TGV bzw. RJ. Da konnte man schon immer DB-Tickets kaufen und natürlich auch Pünktchen sammeln.
Reisekette: Welcher Betreiber ist zuständig für FGR-Antrag
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 28.10.2025, 15:17 (vor 40 Tagen) @ Mike65
Bisher habe ich immer meine FGR-Anträge beim Servicecenter der DB eingereicht, auch wenn es sich um von SNCF oder ÖBB betriebene Züge handelte (Tickets wurden über die DB-App gekauft).
Dafür kann man - ohne DB-Beteiligung - inzwischen im Navigator Fahrkarten kaufen?
Es handelte sich um grenzüberschreitende oder innerdeutsche Verbindungen mit TGV bzw. RJ. Da konnte man schon immer DB-Tickets kaufen und natürlich auch Pünktchen sammeln.
Dann ist die DB aber für den deutschen Abschnitt - außer für den Freiburg-TGV, aber für den gibts auch keine DB-Fahrkarten - auch Betreiber des deutschen Abschnitts, und grade nicht ÖBB oder SNCF.
--
Weg mit dem 4744!
Wie erkennt man den Betreiber?
Mike65, Dienstag, 28.10.2025, 16:14 (vor 39 Tagen) @ JeDi
Es handelte sich um grenzüberschreitende oder innerdeutsche Verbindungen mit TGV bzw. RJ. Da konnte man schon immer DB-Tickets kaufen und natürlich auch Pünktchen sammeln.
Dann ist die DB aber für den deutschen Abschnitt - außer für den Freiburg-TGV, aber für den gibts auch keine DB-Fahrkarten - auch Betreiber des deutschen Abschnitts, und grade nicht ÖBB oder SNCF.
Und wieso ist dann die Schienenverkehrsgesellschaft der Betreiber des FEX auf der RE3-Linie und nicht die DB? Fahrkarten verkauft die SVG ja selber nicht. Gibt es da einen Unterschied zwischen FV und NV? Oder anders gefragt: Wie findet der Fahrgast heraus, wer der Betreiber ist?
Wie erkennt man den Beförderer?
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 28.10.2025, 16:21 (vor 39 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von EK-Wagendienst, Dienstag, 28.10.2025, 16:21
Es handelte sich um grenzüberschreitende oder innerdeutsche Verbindungen mit TGV bzw. RJ. Da konnte man schon immer DB-Tickets kaufen und natürlich auch Pünktchen sammeln.
Dann ist die DB aber für den deutschen Abschnitt - außer für den Freiburg-TGV, aber für den gibts auch keine DB-Fahrkarten - auch Betreiber des deutschen Abschnitts, und grade nicht ÖBB oder SNCF.
Und wieso ist dann die Schienenverkehrsgesellschaft der Betreiber des FEX auf der RE3-Linie und nicht die DB? Fahrkarten verkauft die SVG ja selber nicht. Gibt es da einen Unterschied zwischen FV und NV? Oder anders gefragt: Wie findet der Fahrgast heraus, wer der Betreiber ist?
Befördere, nicht Betreiber, wie gerade schon geschrieben, steht bei der Verbindung dabei.
Ja im Nahverkehr bzw. Fernverkehr gibt es auch unterschiede.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Wie erkennt man den Betreiber?
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 28.10.2025, 16:32 (vor 39 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 28.10.2025, 16:32
Und wieso ist dann die Schienenverkehrsgesellschaft der Betreiber des FEX auf der RE3-Linie und nicht die DB? Fahrkarten verkauft die SVG ja selber nicht. Gibt es da einen Unterschied zwischen FV und NV?
Weil die SVG vom Land Baden-Württemberg mit dem Betrieb beauftragt wurde und selbst die Rolle des Beförderers wahr nimmt. Mit diesen Zügen hat die DB Regio als Betreiber der meisten Fahrten auf dem RE3 nichts zu tun - die SVG fährt hier in einem eigenen Vertrag mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Anderswo ist das teilweise anders, für die TRI-Leistungen rund um Stuttgart ist zum Beispiel trotzdem Arverio der Beförderer, obwohl die Fahrten unter der Sicherheitsverantwortung von TRI stattfinden. Deshalb ist neben dem betrieblichen Zugpersonal von TRI hier auch verkehrliches Personal von Arverio u.a. für die Fahrkartenkontrolle unterwegs.
Anders dazu sind die TGV und RJ nach Deutschland (außer eben die Freiburg-TGV) Kooperationsleistungen zwischen Staatsbahnen, weshalb du ja auch auf den RJ in Deutschland üblicherweise DB-Personal antriffst.
Oder anders gefragt: Wie findet der Fahrgast heraus, wer der Betreiber ist?
Das ist in der Fahrplanauskunft hinterlegt - für Fahrten in Deutschland inzwischen sogar meistens korrekt.
--
Weg mit dem 4744!
Wie erkennt man den Betreiber?
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 28.10.2025, 16:59 (vor 39 Tagen) @ JeDi
Oder anders gefragt: Wie findet der Fahrgast heraus, wer der Betreiber ist?
Das ist in der Fahrplanauskunft hinterlegt - für Fahrten in Deutschland inzwischen sogar meistens korrekt.
Der Beförderer ist da hinterlegt, das steht auch genau so dort.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Wie erkennt man den Betreiber?
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 30.10.2025, 14:25 (vor 38 Tagen) @ EK-Wagendienst
Oder anders gefragt: Wie findet der Fahrgast heraus, wer der Betreiber ist?
Das ist in der Fahrplanauskunft hinterlegt - für Fahrten in Deutschland inzwischen sogar meistens korrekt.
Der Beförderer ist da hinterlegt, das steht auch genau so dort.
Ich würde Beförderer und Betreiber tatsächlich synonym verwenden. EVU ist halt im Zweifel jemand anders, das ist aber nicht wirklich Fahrgastrelevant.
--
Weg mit dem 4744!
Reisekette: Welcher Beförderer ist zuständig für FGR-Antrag
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 28.10.2025, 16:17 (vor 39 Tagen) @ Mike65
Bisher habe ich immer meine FGR-Anträge beim Servicecenter der DB eingereicht, auch wenn es sich um von SNCF oder ÖBB betriebene Züge handelte (Tickets wurden über die DB-App gekauft).
Dafür kann man - ohne DB-Beteiligung - inzwischen im Navigator Fahrkarten kaufen?
Es handelte sich um grenzüberschreitende oder innerdeutsche Verbindungen mit TGV bzw. RJ. Da konnte man schon immer DB-Tickets kaufen und natürlich auch Pünktchen sammeln.
auch hier wird wieder der Begriff Beförderer und Betreiber durcheinander geschmissen.
Betreiber gleich der der die Trasse bestellt, und damit für die Fahrt Eisenbahn genehmigungsfähig durchführt, das sollte dir egal sein.
Beförderer ist der mit dem du einen Beförderungsvertrag abschließt, und damit dein Vertragspartner für alles um deine Fahrt.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Beförderer, Betreiber, Besteller
Mike65, Dienstag, 28.10.2025, 17:51 (vor 39 Tagen) @ EK-Wagendienst
Betreiber gleich der der die Trasse bestellt, und damit für die Fahrt Eisenbahn genehmigungsfähig durchführt, das sollte dir egal sein.
Beförderer ist der mit dem du einen Beförderungsvertrag abschließt, und damit dein Vertragspartner für alles um deine Fahrt.
Einen Besteller scheint es auch noch zu geben, ist im NV wohl das Land. Laut Tarif- und Beförderungsbedingen der SVG besteht aber gerade kein Vertragsverhältnis zwischen SVG und dem Fahrgast: "Hierbei entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem einzelnen Reiseteilnehmer und der SVG, sondern zwischen der SVG und dem Reisebesteller." So wie ich es verstehe, schließt der Fahrgast mit dem Besteller den Beförderungsvertrag, also mit dem Land BW? Ganz schön kompliziert für Ottonormal-Bahnfahrer.
Das Problem ist, dass die SVG kein Webportal zur Einreichung von FGR-Anträgen anbietet und das Ticket vermutlich ausgedruckt und per Post eingereicht werden muss. Nach Abzug der Kosten für Papier, Druckertinte und Porto bleibt beim D-Ticket da nahezu nichts mehr übrig.
Beförderer, Betreiber, Besteller
JanZ, HB, Dienstag, 28.10.2025, 18:01 (vor 39 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von JanZ, Dienstag, 28.10.2025, 18:01
Einen Besteller scheint es auch noch zu geben, ist im NV wohl das Land.
So ist es, beziehungsweise je nach Land auch kommunale Zweckverbände.
Laut Tarif- und Beförderungsbedingen der SVG besteht aber gerade kein Vertragsverhältnis zwischen SVG und dem Fahrgast: "Hierbei entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem einzelnen Reiseteilnehmer und der SVG, sondern zwischen der SVG und dem Reisebesteller." So wie ich es verstehe, schließt der Fahrgast mit dem Besteller den Beförderungsvertrag, also mit dem Land BW?
Ich gehe davon aus, dass der Passus in den BB steht, weil die SVG normalerweise Sonder- und Ersatzzüge fährt. Da mag es so sein, dass der Fahrgast den Beförderungsvertrag nicht direkt mit ihnen schließt. Bei Regelzügen schließt meines Wissens aber schon der Fahrgast den Vertrag direkt mit dem EVU, auch im Nahverkehr, und nicht etwa mit dem Besteller. Den muss der Fahrgast auch gar nicht kennen.
Ganz schön kompliziert für Ottonormal-Bahnfahrer.
Das auf jeden Fall.
Beförderer, Betreiber, Besteller
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 28.10.2025, 18:04 (vor 39 Tagen) @ Mike65
Das Problem ist, dass die SVG kein Webportal zur Einreichung von FGR-Anträgen anbietet und das Ticket vermutlich ausgedruckt und per Post eingereicht werden muss. Nach Abzug der Kosten für Papier, Druckertinte und Porto bleibt beim D-Ticket da nahezu nichts mehr übrig.
Beim DT, bekommst du da sehr wahrscheinlich gar nichts, da der Betrag zu klein ist, die DB zahlt erst ab 4€ Entschädigungsbeitrag, man kann sammeln, aber nur beim gleichen Beförderer, jetzt das nicht wieder mit Erstattungsbeitrag verwechseln?
und was ist wenn es ein Verspätung war, die unter den Ausschlussgrund, Behörden, Polizei fällt, dann gibt es auch nichts.
Was erwartest du in dem Fall eigentlich?
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Beförderer, Betreiber, Besteller
Barzahlung, Dienstag, 28.10.2025, 18:06 (vor 39 Tagen) @ Mike65
Das Problem ist, dass die SVG kein Webportal zur Einreichung von FGR-Anträgen anbietet und das Ticket vermutlich ausgedruckt und per Post eingereicht werden muss.
Eine solche Praxis wäre aufgrund § 12b AEG rechtswidrig. Wenn die SVG eine Website hat, dann hat sie auch ein Impressum und daher eine E-Mailadrese, an die man die Anträge (formlos) richten kann:
https://www.svg-freizeitexpress.com/impressum
Beförderer, Betreiber, Besteller
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 28.10.2025, 18:06 (vor 39 Tagen) @ Mike65
Einen Besteller scheint es auch noch zu geben, ist im NV wohl das Land. Laut Tarif- und Beförderungsbedingen der SVG besteht aber gerade kein Vertragsverhältnis zwischen SVG und dem Fahrgast: "Hierbei entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem einzelnen Reiseteilnehmer und der SVG, sondern zwischen der SVG und dem Reisebesteller." So wie ich es verstehe, schließt der Fahrgast mit dem Besteller den Beförderungsvertrag, also mit dem Land BW? Ganz schön kompliziert für Ottonormal-Bahnfahrer.
Da steht aber auch, dass diese BB nur im Charterverkehr gelten.
Das Problem ist, dass die SVG kein Webportal zur Einreichung von FGR-Anträgen anbietet und das Ticket vermutlich ausgedruckt und per Post eingereicht werden muss. Nach Abzug der Kosten für Papier, Druckertinte und Porto bleibt beim D-Ticket da nahezu nichts mehr übrig.
Was spricht dagegen, der SVG eine E-Mail zu schrieben?
--
Weg mit dem 4744!
Also ...
Garfield_1905, Dienstag, 28.10.2025, 19:25 (vor 39 Tagen) @ Mike65
Das Problem ist, dass die SVG kein Webportal zur Einreichung von FGR-Anträgen anbietet und das Ticket vermutlich ausgedruckt und per Post eingereicht werden muss. Nach Abzug der Kosten für Papier, Druckertinte und Porto bleibt beim D-Ticket da nahezu nichts mehr übrig.
... ich gehe mal davon aus, das der Posten 'Druckertinte' nicht sooo stark ins Gewicht fallen wird (kann man das überhaupt ausrechnen ?). Auch 1 oder 2 Blatt Din A 4 Papier sollten Dich nicht an die Armutsgrenze bringen. Bei AMAZON gibt's 2500 Blatt für 22,90€, also kostet 1 Blatt ganz grob gerechnet 1 Cent. Bleibt das Porto für 0,95€. Der Antrag kostet Dich also grob gerechnet 1€.
Tja, den Rest muß Du mit Dir selber ausmachen, ob sich das für Dich lohnt, wobei ich beim Antrag den 1€ mit berechnen würde.
Versand geht wohl auch umsonst…
Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 28.10.2025, 23:39 (vor 39 Tagen) @ Garfield_1905
Bleibt das Porto für 0,95€. Der Antrag kostet Dich also grob gerechnet 1€.
Diesen Teil gibts auch kostenlos - einfach die gewünschte Adresse auf einen FGR Umschlag kleben und ab die Post.
Hat bei mir bisher anstandslos geklappt.
Du darfst mir nun gerne Betrug, Leistungserschleichung oder sonst was unterstellen, damit kann ich leben ;)
Ähh ..., wie kommst Du darauf !
Garfield_1905, Mittwoch, 29.10.2025, 08:16 (vor 39 Tagen) @ Reservierungszettel
Du darfst mir nun gerne Betrug, Leistungserschleichung oder sonst was unterstellen, damit kann ich leben ;)
Das würde ich mir nie wagen ... :-)
PS. Dir deshalb irgendwas zu unterstellen, wäre wohl totaler Blödsinn. Wie kommst Du denn darauf ? Oder hast Du bei meinem Namen schon wieder den Hass in den Augen ? ;-)
Ähh ..., wie kommst Du darauf !
Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 29.10.2025, 11:19 (vor 39 Tagen) @ Garfield_1905
Du darfst mir nun gerne Betrug, Leistungserschleichung oder sonst was unterstellen, damit kann ich leben ;)
Das würde ich mir nie wagen ... :-)PS. Dir deshalb irgendwas zu unterstellen, wäre wohl totaler Blödsinn. Wie kommst Du denn darauf ? Oder hast Du bei meinem Namen schon wieder den Hass in den Augen ? ;-)
Ne, für Hass sind andere Hier zuständig…
Ich kenne doch mittlerweile die üblichen verdächtigen die bei der kleinsten trickserei aufschreien - weil 100% offiziell ist das Ganze wohl nicht, oder gibts privat bearbeitende EVU die auch einen Freiumschlag zur Verfügung stellen?
Zumindest bei der Regiobahn konnte ich den im Internet nicht finden - ob sie im Kundencenter einen haben entzieht sich meiner Kenntnis, da war ich noch nicht ;)
Ähh ..., wie kommst Du darauf !
Garfield_1905, Mittwoch, 29.10.2025, 12:38 (vor 39 Tagen) @ Reservierungszettel
Ich kenne doch mittlerweile die üblichen verdächtigen die bei der kleinsten trickserei aufschreien - ...
Ich schreie auch weiterhin auf, wenn man wissentlich betrügen will. Ob man das dann als 'kleine Trickserei' bezeichnet muß jeder selbst wissen. Rechtmäßige Lücken im Tarif - Dschungel ausnutzen ist für mich normal (wenn man es weiß bzw. kann), falsche und unwahre Angaben zu machen ist für mich Betrug.
... weil 100% offiziell ist das Ganze wohl nicht, oder gibts privat bearbeitende EVU die auch einen Freiumschlag zur Verfügung stellen?
Also das würde ich nun wirklich nicht als kleine oder große Trickserei bezeichnen, sondern als völlig normal. Ich hab' bei meinem Beitrag nicht dran gedacht (schieb es meinetwegen auf mein Alter ...), aber ich würde es jetzt in diesem Fall wahrscheinlich genauso machen.
Zumindest bei der Regiobahn konnte ich den im Internet nicht finden - ob sie im Kundencenter einen haben entzieht sich meiner Kenntnis, da war ich noch nicht ;)
Keine Ahnung ! Bei meinen sehr, sehr wenigen FGR - Anträgen (in meinem bisherigen Leben keine 5 ...) ging es nur um die DB und die funktionierten online. Allerdings versuche ich meine Fahrten auch mit genügend Puffer zu planen, z.B. keine letzten Abfahrten am Tag/Nacht, und so komme ich eigentlich immer ziemlich im Rahmen dort an, wo ich hin will, und brauche die FGR nicht. Ein Verspätung von meinetwegen 1, 2 Std. oder bei Zugausfall den nächsten zu nehmen oder anderen Laufweg zu fahren interessiert mich nicht ! Aber 1.) macht es mir nichts aus, mal 'ne Stunde oder so am Bahnsteig zu warten und mir den Betrieb anzuschauen und 2.) habe ich es als Rentner so gut, das Zeiten mich sehr wenig interessieren.
Also ...
Henrik, Mittwoch, 29.10.2025, 00:56 (vor 39 Tagen) @ Garfield_1905
Das Problem ist, dass die SVG kein Webportal zur Einreichung von FGR-Anträgen anbietet und das Ticket vermutlich ausgedruckt und per Post eingereicht werden muss. Nach Abzug der Kosten für Papier, Druckertinte und Porto bleibt beim D-Ticket da nahezu nichts mehr übrig.
... ich gehe mal davon aus, dass der Posten 'Druckertinte' nicht sooo stark ins Gewicht fallen wird (kann man das überhaupt ausrechnen ?). Auch 1 oder 2 Blatt Din A 4 Papier sollten Dich nicht an die Armutsgrenze bringen. Bei AMAZON gibt's 2500 Blatt für 22,90€, also kostet 1 Blatt ganz grob gerechnet 1 Cent. Bleibt das Porto für 0,95€. Der Antrag kostet Dich also grob gerechnet 1€.
Da würde ich eher die 500 Blatt Kopierpapier Packung im örtlichen Einzelhandel empfehlen.. für 4 Euro - gibt auch mal Angebote für noch etwas günstiger.
Heimische Druckerkosten pro Blatt lassen sich ganz gut abschätzen.
Die liegen in der Regel über den 6 oder 10 ct Kosten beim Copy-Shop an der nächsten Ecke.
Aber ja, ob es nun 15 ct sind oder 20 ct - das fällt nicht ins Gewicht, vor allem ist das zuhause Ausdrucken sehr bequem..
..in Briefumschlag rein, ohne Briefmarke raus - auf das nicht-Porto wurde eben ja schon hingewiesen.
Tja, den Rest muß Du mit Dir selber ausmachen, ob sich das für Dich lohnt, wobei ich beim Antrag den 1€ mit berechnen würde.
vor allem würde ich empfehlen, nicht groß drüber nachdenken, sondern einfach machen und abschicken.
Also ...
Garfield_1905, Mittwoch, 29.10.2025, 08:40 (vor 39 Tagen) @ Henrik
Heimische Druckerkosten pro Blatt lassen sich ganz gut abschätzen.
Die liegen in der Regel über den 6 oder 10 ct Kosten beim Copy-Shop an der nächsten Ecke.
Aber ja, ob es nun 15 ct sind oder 20 ct - das fällt nicht ins Gewicht, vor allem ist das zuhause Ausdrucken sehr bequem..
15 ct. für die Druckertinte pro Din A 4 Blatt ? 15 ct. ??? Da staune ich ich aber ! Was ist denn da alles mit eingerechnet ? Oder sind das gar nicht die wirklichen Kosten, sondern nur irgendein Wert für irgendwelche Zwecke ?
Also ich habe einen Tonerdrucker. Den hab' ich schon seit sehr vielen Jahren. Ich brauche da eine Druckerpatrone 1x im Jahr oder wahrscheinlich sogar noch (deutlich) seltener, ich führe da keine Liste. Und bei mir geht bzw. ging so einiges durch, inzwischen als Rentner allerdings etwas weniger. Da gehen trotzdem so einige 500 Blatt - Pakete ins Land, bevor die Patrone ausgewechselt werden muß. Bei Tinte mag das anders sein.
..in Briefumschlag rein, ohne Briefmarke raus - auf das nicht-Porto wurde eben ja schon hingewiesen.
Das stimmt ! So kann man es auch machen.
Berichtigung: Nicht Tonerdrucker, sondern Laserdrucker !
Garfield_1905, Mittwoch, 29.10.2025, 08:46 (vor 39 Tagen) @ Garfield_1905
- kein Text -
Tonerdrucker, Laserdrucker... Hauptsache Fax
zettelbox, Mittwoch, 29.10.2025, 13:22 (vor 39 Tagen) @ Garfield_1905
Tonerdrucker und Laserdrucker sind dasselbe.
Du meinst vermutlich Tintenstrahldrucker als Abgrenzung. Da, wo wirklich eine Tintenpatrone reinkommt, kein Toner.
Jau, genau !
Garfield_1905, Mittwoch, 29.10.2025, 14:05 (vor 39 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von Garfield_1905, Mittwoch, 29.10.2025, 14:07
Fax ist übrigens im Drucker mit drin, wird von mir aber nur 2x im Jahr oder so genutzt. Wen's interessiert, es ist ein HP Laserjet 3200.
Also ...
611 040, Erfurt, Mittwoch, 29.10.2025, 11:44 (vor 39 Tagen) @ Garfield_1905
Tinte ist zwar günstiger hat aber bei geringer Nutzung den Nachteil dass die (teuren) Patronen ständig eintrocknen und nicht mehr zu gebrauchen sind.
Da ist mir mein Laserdrucker lieb, wo der Toner schon jahrelang hält obwohl ich selten drucke.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤