? FGR Taxi oder Übernachtung mit Deutschlandticket (Allgemeines Forum)

lila Schnitzel, Donnerstag, 23.10.2025, 20:37 (vor 60 Tagen)

Heyho :)

Ich bräuchte mal Schwarmwissen hier aus dem Forum.
Und zwar habe ich es jetzt schon mehrfach erlebt (sowohl selbst auch bei Anderen mitbekommen), dass man bei einer Verspätung mit Anschlussverlust oder einem Zugausfall, wodurch man nicht mehr am selben Tag sein Ziel erreichen kann, von der DB Information (an mehreren Bahnhöfen, u.A. bspw. Koblenz und Köln) abgewimmelt wird, mit dem Deutschlandticket dürften sie keine Taxi- oder Hotelgutscheine ausstellen. Die Fahrgastrechte würden zwar trotzdem greifen, man müsste es aber selbst vorstrecken und über das SC FGR zurückfordern. Bei mir ist das aber schwierig, als Student kann ich es gerade bei längeren Strecken schlicht und ergreifend nicht vorstrecken, selbst wenn man es ohne Diskussion vom SC Fahrgastrechte erstattet bekäme.
Ich meine auch, vor ein paar Monaten nach längerer Online-Suche mal was Offizielles gefunden zu haben, dass das so wie es von den DB Informationen anscheinend gerne gesagt wird, nicht stimmen würde. Das finde ich jetzt aber nicht wieder. Entweder gibt es die Seite nicht mehr oder ich suche nicht exakt so wie damals.
Deswegen jetzt meine Frage: Kann irgendwer sagen, was jetzt wirklich stimmt (auch ich kann natürlich falsch liegen) und vor allem gibt es dazu irgendwo was Offizielles schwarz auf weiß, das einem vielleicht helfen würde? Weil so ist man der DB Information ja quasi ausgeliefert, man hat ja nichts in der Hand.

Und wenn wir schon dabei sind: Sind die DB Informationen im FGR-Fall nur für DB-Züge zuständig oder müssen die sich auch um andere EVU im NV kümmern? Das war nämlich auch heute zum Beispiel ein Argument, dass der verspätete Zug ja von National Express ist. Aber die einzelnen EVU haben ja logischerweise nicht alle ihren eigenen Infopoint. Dementsprechend würde ich ja eigentlich davon ausgehen, dass die DB Informationen das stellvertretend für den NV generell übernehmen und die Kostenübernahme dann übers System (die Zugnummer des verursachenden Zuges wird ja soweit ich weiß eingetippt) automatisch abgerechnet wird. Aber da kann ich auch voll daneben liegen.

? FGR Taxi oder Übernachtung mit Deutschlandticket

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 23.10.2025, 20:55 (vor 60 Tagen) @ lila Schnitzel


Und wenn wir schon dabei sind: Sind die DB Informationen im FGR-Fall nur für DB-Züge zuständig oder müssen die sich auch um andere EVU im NV kümmern? Das war nämlich auch heute zum Beispiel ein Argument, dass der verspätete Zug ja von National Express ist. Aber die einzelnen EVU haben ja logischerweise nicht alle ihren eigenen Infopoint. Dementsprechend würde ich ja eigentlich davon ausgehen, dass die DB Informationen das stellvertretend für den NV generell übernehmen und die Kostenübernahme dann übers System (die Zugnummer des verursachenden Zuges wird ja soweit ich weiß eingetippt) automatisch abgerechnet wird. Aber da kann ich auch voll daneben liegen.

Kein EVU hat einen Infopoint.
Die in den großen Bahnhöfen gehören heute zu DBInfraGO bzw. vorher DB StuS.

Es gibt eben welche, die der Info vorgaben gemacht haben, wann sie was ausgeben soll, wann nicht.

Das jemand wenig Geld hat, dazu kann die Eisenbahn nicht, und man muss sogar irgend wie Kontakt zu dem Verkehrsunternehmen aufgenommen haben, aber dazu kommen jetzt wieder ganz verschieden Infos.

Das Risiko muss man erst mal selber tragen, also einfach nicht so spät fahren.

In Zeiten knapper Kassen, wird eben gespart.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Da die Antwort nicht sehr zielführend ist ergänze ich mal

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 23.10.2025, 22:23 (vor 59 Tagen) @ EK-Wagendienst


Und wenn wir schon dabei sind: Sind die DB Informationen im FGR-Fall nur für DB-Züge zuständig oder müssen die sich auch um andere EVU im NV kümmern? Das war nämlich auch heute zum Beispiel ein Argument, dass der verspätete Zug ja von National Express ist. Aber die einzelnen EVU haben ja logischerweise nicht alle ihren eigenen Infopoint. Dementsprechend würde ich ja eigentlich davon ausgehen, dass die DB Informationen das stellvertretend für den NV generell übernehmen und die Kostenübernahme dann übers System (die Zugnummer des verursachenden Zuges wird ja soweit ich weiß eingetippt) automatisch abgerechnet wird. Aber da kann ich auch voll daneben liegen.


Kein EVU hat einen Infopoint.
Die in den großen Bahnhöfen gehören heute zu DBInfraGO bzw. vorher DB StuS.

Soweit so gut - im Klartext ist die Information für alle Züge zuständig, schon allein deshalb da sie keinem Verkehrsunternehmen zugeordnet werden kann.


Es gibt eben welche, die der Info vorgaben gemacht haben, wann sie was ausgeben soll, wann nicht.

Und es gibt Gesetze an die sie sich halten müssen - sonst könnte man sie auch schließen ;)


Das jemand wenig Geld hat, dazu kann die Eisenbahn nicht

Interessante Theorie - wo ist geregelt das man bei Bahnfahrten „immer“ einen Betrag X dabei oder auf dem Konto haben muss?

und man muss sogar irgend wie Kontakt zu dem Verkehrsunternehmen aufgenommen haben, aber dazu kommen jetzt wieder ganz verschieden Infos.

Das ein Tf einer S-Bahn keine Taxischeine ausstellt sollte klar sein, das wäre der erwähnte Kontakt. Von einer Information erwarte ich dann schon eine gewisse Hilfeleistung.


Das Risiko muss man erst mal selber tragen, also einfach nicht so spät fahren.

Der Spruch kam in letzter Zeit schon öfter hier, er hört sich eher nach einem Dialog von Mutter zu einem kleinen Kind an.

Erwachsene haben unter Umständen Termine und Verpflichtungen - sollte dir aus deinem Leben bekannt sein…


In Zeiten knapper Kassen, wird eben gespart.

Sparen ist selbstverständlich erlaubt, Hilfeleistung Ablehnen die einem Zusteht eher nicht.

Das Schlimme ist...

611 040, Erfurt, Donnerstag, 23.10.2025, 23:24 (vor 59 Tagen) @ Reservierungszettel

...,dass die EU FGR-VO nur vorschreibt, dass im Rahmen der FGR ein Hotel bzw. Taxi erstattet werden muss. Und das gilt FÜR ALLE FAHRKARTEN.
Eine Pflicht zur Gutscheinausgabe gibt es leider leider nicht. Und deshalb gibt die DB Info systematisch an NV-Kunden keine Gutscheine aus sondern sagt nur man müsse zunächst selbst bezahlen und dann die Kosten einreichen. Bei FV-Tickets hingegen gibts meist die Gutscheine. Woran das liegt keine Ahnung. Bei sehr wenigen Infos und sehr viel Glück bekommt man das auch mit NV-Tickets, ist aber sehr selten.
Hotel ist mir so zweimal gelungen, einmal Bayernticket und einmal D-Ticket. Taxi schon öfter, aber auch nur eine handvoll Male. Wenn man das mit den Fällen abgleicht, wo mir dies eindeutig zustehen würde, lächerlich.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Das Schlimme ist...

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 24.10.2025, 10:12 (vor 59 Tagen) @ 611 040

...,dass die EU FGR-VO nur vorschreibt, dass im Rahmen der FGR ein Hotel bzw. Taxi erstattet werden muss.

Das schreibt sie grade nicht vor, und das wurde dir auch schon öfters erklärt.

--
Weg mit dem 4744!

Das Schlimme ist...

Garfield_1905, Freitag, 24.10.2025, 11:21 (vor 59 Tagen) @ JeDi

Na ja, wenn man wie der User 611 040 quasi im Zug lebt und grundsätzlich die letzte Verbindung nimmt, hofft man natürlich auf ein warmes Bett im Hotel, das jemand anderes bezahlt. Oder besser, wir alle !

Das Schlimme ist...

EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 24.10.2025, 12:01 (vor 59 Tagen) @ Garfield_1905

Na ja, wenn man wie der User 611 040 quasi im Zug lebt und grundsätzlich die letzte Verbindung nimmt, hofft man natürlich auf ein warmes Bett im Hotel, das jemand anderes bezahlt. Oder besser, wir alle !

aber dann muss man auch zurückstrecken müssen,
das Recht die letzte Verbindung zu nehmen, aber dann mit einem gewissen Risiko.

Das sind alles die nicht bedachten Entwicklung beider Einführung des DT bzw. 9€ Ticket.

Das ist meine Meinung.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Wer wird bitteschön gezielt die letzte Verbindung nutzen?

J-C, In meiner Welt, Freitag, 24.10.2025, 13:58 (vor 59 Tagen) @ EK-Wagendienst

Die meisten nutzen eine Fahrkarte, um von A nach B zu kommen. Gezielt die letzte Verbindung anzupeilen in Hoffnung einer gratis Hotelübernachtung ist meines Erachtens eher eine theoretische Sorge, die in der Praxis kaum eine Relevanz hat.

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Viele Menschen.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 24.10.2025, 15:15 (vor 59 Tagen) @ J-C

Hallo.

Wer wird bitteschön gezielt die letzte Verbindung nutzen?

Na, reichlich Fahrgäste.

Denn sonst wären die letzten Züge ja jeweils leer. Und das sind sie nicht unbedingt. Teilweise im Gegenteil bumsvoll.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Wer wird bitteschön gezielt die letzte Verbindung nutzen?

brandenburger, Perleberg, Freitag, 24.10.2025, 15:39 (vor 59 Tagen) @ J-C
bearbeitet von brandenburger, Freitag, 24.10.2025, 15:39

Die meisten nutzen eine Fahrkarte, um von A nach B zu kommen. Gezielt die letzte Verbindung anzupeilen in Hoffnung einer gratis Hotelübernachtung ist meines Erachtens eher eine theoretische Sorge, die in der Praxis kaum eine Relevanz hat.

Das mag es geben. Quer durch ganz Deutschland mit 10 Umstiegen, von denen ziemlich wahrscheinlich einer nicht klappt. Wäre legal, aber nicht unbedingt legitim.

Was häufiger ist, wäre eine Tagesfahrt, man fährt ganz früh los und kommt spät wieder zurück. Und um den Aufenthalt am Zielort gut zu nutzen, nimmt man eben die letzte Verbindung zurück. Was 19 mal auch klappt, aber beim 20. Mal eben leider nicht.

Nur weil man ein Deutschland-Ticket hat, soll man dann immer vorsichtshalber die vorletzte Verbindung nehmen? Im Zweifelsfall nicht nur eine, sondern sogar zwei Stunden früher? Nee oder?

Ich mache solche Fahrten auch nicht jede Woche, sondern null- bis zweimal pro Monat, und in manchen Monaten lohnt sich das D-Ticket gerade so eben. Nur um dem Vorwurf zu begegnen, ich nutzte die Allgemeinheit aus durch das skandalös billige Ticket und wolle dann auch noch im Hotel übernachten.

Wer wird bitteschön gezielt die letzte Verbindung nutzen?

Neitech_BR611, Baden-Württemberg / Bayern, Freitag, 24.10.2025, 21:00 (vor 59 Tagen) @ brandenburger

Jeder darf die letzte Verbindung des Tages nutzen.

Niemand ist Rechenschaft über den Reiseinhalt, Arzttermine oder private Lebensumstände schuldig.

Auch der Schuldkult 'ich darf nicht so spät fahren, es ist doch klar dass die Bahn Verspätung hat und man könnte mir das als Täterwissen negativ auslegen' muss aufhören!

Die Fahrgastrechte - hier klar in den Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs (BB DT), aufbauend auf der EU 2021/782 geregelt - wurden von den europäischen Gesetzgebern ja genau aus diesem Grund so fahrgastfreundlich erlassen:

Die Bahn soll in Europa mehr genutzt werden und das Image der verspäteten Bahn die ihre Fahrgäste im Stich lässt soll endgültig entkräftet werden.

Wer hier seine Rechte nicht nutzt, handelt gegen den Willen der Gesetzgeber und damit auch gegen den Willen der Mehrheit derer Wähler.

FGR kommen aus dem demokratischen Willensbildungsprozess. Die FGR wurden nicht von großzügigen Bahnvorständen ersonnen. Die FGR zu nutzen ist genau so legitim wie die Nutzung des Anspruchs auf einen Kita-Platz oder die Nutzung des eigenen Wahlrechts.

Darum ging es mir auch nicht

J-C, In meiner Welt, Freitag, 24.10.2025, 21:17 (vor 59 Tagen) @ brandenburger

Sondern um die Aussage, da würden irgendwie Leute gezielt die letzte Verbindung auswählen, weil sie auf eine kostenlose Hotelübernachtung hoffen aufgrund des erwarteten Anschlussverlustes.

Das sehe ich einfach nicht als relevanten FAll an und selbstverständlich wäre es absoluter Nonsense, daran zu zweifeln, dass es völlig legitim ist, die letzte Verbindung grundsätzlich zu nutzen. Aber es darauf anzulegen, die Fahrgastrechte auszunutzen, dazu wird den meisten die Zeit und die Lust fehlen und vor allem wäre das eine nicht besonders kalkulierbare Angelegenheit. Da wird man lieber dorthin fahren, wo man auch am Ende zur planmäßigen Zeit landen will.

Das war auch als Antwort auf die Erwähnung des Deutschlandtickets gedacht. So von wegen, jetzt kommen Leute auf lustige Ideen. Das sehe ich einfach nicht in einem relevanten Ausmaß gegeben, das ist das, was ich ausdrücken wollte.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Darum ging es mir auch nicht

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 25.10.2025, 09:51 (vor 58 Tagen) @ J-C

Du kannst dir einfach nicht genug vorstellen, warum werden denn immer von den gleichen personen alle möglichen konstruktionen nur so gefragt

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Wie oft hat der Ersteller so ein Thema geöffnet?

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 25.10.2025, 09:54 (vor 58 Tagen) @ EK-Wagendienst

- kein Text -

Das Schlimme ist...

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 24.10.2025, 12:50 (vor 59 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von JeDi, Freitag, 24.10.2025, 12:52

Na ja, wenn man wie der User 611 040 quasi im Zug lebt und grundsätzlich die letzte Verbindung nimmt, hofft man natürlich auf ein warmes Bett im Hotel, das jemand anderes bezahlt. Oder besser, wir alle !

Wenn die Bahnen es nicht hinkriegen, die letzte Verbindung zuverlässig zu fahren, ist das ja auch in Ordnung. Die Fahrgastrechteverordnung regelt aber grade nicht, dass Hotels zu erstatten, sondern anzubieten sind (was nicht zwingend über Gutscheine erfolgen muss; dass Reisende in Vorleistung gehen müssen sollte aber grade nicht der Regelfall sein). Von einem Erstattungsanspruch steht da sogar gar nichts (der entsteht aber freilich automatisch, wenn nichts angeboten wird).

Dass die Beförderer das offensichtlich nicht umsetzen (ich hatte aber noch nie größere Probleme) steht dann auf einem anderen Blatt.

Das Thema ist aber eigentlich längst ausdiskutiert, auch unter den Beiträgen von 611 040.

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Weg mit dem 4744!

Warum so grantig?

плацкарт, Freitag, 24.10.2025, 15:21 (vor 59 Tagen) @ Garfield_1905

Führe 611 040 mit einem getunten Sportwagen mit vmax rastlos durch Deutschland und schüfe zusätzliche Risiken im Straßenverkehr, wäre das meines Erachtens schädlich, aber sein Bahnhobby ist harmlos. + CO2-Ausstoß! Alpenwanderer, die von der Bergwacht gerettet werden müssen, haben im Vergleich zu unserem Forumsurgestein ein wirklich sozialschädliches Hobby.

Lass ihm seinen Bahnfimmel. Ich beneide ihn um seine Sammlung an gefahrenen Zugstrecken. Mir fehlt leider die Zeit. Ebenfalls habe ich keinen Bock auf müdes Abhängen im letzten Zug und reise lieber in der Tagesmitte.

Der eigentliche Skandal ist, dass (durch Lobbyarbeit?) Fahrgastrechte bei Bahnunternehmen häufig nicht eingefordert werden, weil es zu aufwändig ist.

...doch!

Neitech_BR611, Baden-Württemberg / Bayern, Freitag, 24.10.2025, 14:34 (vor 59 Tagen) @ JeDi

...doch, das schreibt sie ganz genau so vor.

Bezogen auf die Eingangsfrage von @lila Schnitzel zum Deutschlandticket ist die rechtliche Regelung eindeutig:

Laut VERORDNUNG (EU) 2021/782 gilt für alle Fahrgäste die über ein gültiges Deutschlandticket verfügen gemäß Artikel 2 Abs. 1, Artikel 3 Abs. 6, 7, 19 und 20, Artikel 7 Abs. 1 und Artikel 20 die Hilfeleistung mittels einer kostenlose Übernachtung in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft.

Die Diskussion des Begriffs "erstatten" ist rein theoretischer Natur, die Rechtsverordnung regelt klar und eindeutig dass die betroffenen Fahrgäste "kostenlos" übernachten können. Weiteres ist in der EU-Verordnung nicht geregelt, so dass ein etwaige Klage lediglich zum Streitgegenstand haben kann, ob die Übernachtung schlussendlich kostenlos war oder nicht kostenlos war.

Dankenswerterweise ist dies eine rein theoretische Diskussion, denn im deutschen Rechtsraum gibt es für das Deutschlandticket eine darauf aufbauende (für Fahrgäste günstigere und noch eindeutiger verständliche) Regelung: Hotel oder Taxi werden durch das Eisenbahnunternehmen organisiert oder die Hotel- bzw. Taxikosten werden bis zur genannten Grenze bei Nichterreichbarkeit des Eisenbahnunternehmens erstattet!

Dies wurde von allen das Deutschlandticket anerkennenden Eisenbahnverkehrsunternehmen unabstreitbar für Recht anerkannt, durch die Unterzeichnung den Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs (BB DT) und insbesondere dessen Abschnitte 8.2.4 und 8.2.5. durch die in Anhang 1 BB DT unterzeichnenden Unternehmen.

Es lohnt sich sicherlich, die Abschnitte 8.2.4 und 8.2.5 der BB DT ausgedruckt oder auf dem Smartphone / Tablet mit sich zu führen.
Diese sind eindeutig und begründen sich mit der (EU) 2021/782.

Es gibt für Fahrgäste hingegen keine Wahlfreiheit ob Hotel oder Taxi, sofern man einen Ansprechpartner erreicht. Wenn dem so ist, hat dieser die Möglichkeit die (aus seiner Sicht) günstigste Lösung zu wählen und vorzuschreiben.

In den BB DT ist übrigens auch eindeutig geregelt, dass ein Deutschlandticket im Sinne der (EU) 2021/782 wie eine Durchgangsfahrkarte zählt. Auch diesbezüglich gibt es daher keine Diskussionsgrundlage sondern schlicht Rechtseindeutigkeit.

@lila Schnitzel

Ich kann Dir nur empfehlen weiterhin freundlich bei der DB Info nachzufragen.
Das sind alles Menschen, manche gut gelaunt - manche schlecht gelaunt.

Ich selbst hatte mal den Fall (mit ICE-Fahrkarte) in München ein Taxi nach Teisendorf bekommen zu haben, gemeinsam mit einem fremden D-Ticket-Fahrgast.
Die Taxikosten von ca. 260 € hätten für mich eigentlich eine Zwangsübernachtung in München bedeutet. Durch die Zusammenrechnung beider FGR-Fälle durch die DB-Info fuhren wir beiden Fremden ganz entspannt gemeinsam mit einem von der DB-Info herbeigerufenen Taxi die 125 km ans Ziel (der D-Ticket-Fahrgast stieg bereits unterwegs in Traunstein aus).

Ich will damit sagen: Du kannst Glück oder Pech haben. Notfalls bleibt Dir nur das Vorstrecken der Hotel- oder Taxikosten wenn Du niemanden erreichst oder Dir das verweigert wird.

Bahnunternehmen müssen laut Verordnung die Entschädigung innerhalb eines Monats nach Antragstellung leisten, andernfalls dürfen Fahrgäste sofort den Rechtsweg beschreiten, wonach dann das beklagte Beförderungsunternehmen die Rechtsanwaltskosten zu tragen hat (in anderen Worten: Fahrgäste brauchen keine weiteren Fristen, Ausreden oder Verzögerungen abwarten).

Du bist also rechtlich geschützt das Taxi / Hotel maximal 1 Monat beginnend mit Abgabe des FGR-Antrags vorzufinanzieren.
Versäumt die Bahn die Frist (egal mit welchen Begründung oder Ablehnung), kannst Du auch Verzugszinsen und weitere Schadensersatzansprüche geltend machen.

...doch!

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 24.10.2025, 17:41 (vor 59 Tagen) @ Neitech_BR611

...doch, das schreibt sie ganz genau so vor.

Bezogen auf die Eingangsfrage von @lila Schnitzel zum Deutschlandticket ist die rechtliche Regelung eindeutig:

Laut VERORDNUNG (EU) 2021/782 gilt für alle Fahrgäste die über ein gültiges Deutschlandticket verfügen gemäß Artikel 2 Abs. 1, Artikel 3 Abs. 6, 7, 19 und 20, Artikel 7 Abs. 1 und Artikel 20 die Hilfeleistung mittels einer kostenlose Übernachtung in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft.

Diese ist aber durch den Beförderer zu stellen, der Verordnung nach DARF der Reisende gar nicht in Vorleistung gehen, sondern muss immer zunächst Kontakt mit dem Beförderer aufnehmen.

Auslegen und Erstatten ist grade NICHT der Regelweg, sondern quasi die Rückfallebene.

--
Weg mit dem 4744!

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge.

LoungeHopper, Freitag, 24.10.2025, 18:44 (vor 59 Tagen) @ JeDi

Ich bin da absolut bei euch, die EU-Verordnung gewährt dem Fahrgast eine kostenlose Übernachtung und dann braucht es den Fahrgast eigentlich auch nicht zu interessieren, wie diese zustande kommt. Im Eisenbahnverkehr habe ich das Gefühl, dass man den Fahrgast gerne mal sich selbst überlässt. Gerade wenn man an Orten strandet, wo keine Information vorhanden ist oder diese geschlossen hat, hat man eher theoretische Chancen, den Beförderer bzw. dessen Personal zu erreichen. Im Flugverkehr funktioniert das meiner Erfahrung nach etwas besser.

Wenn einem das Recht jedoch verweigert wird, steht man echt schlecht dar, wenn man nicht vorstrecken kann oder will. Und da gibt es wirklich viele Gründe, warum das in welcher Konstellation nicht geht. Und das ist nun wirklich nicht Verschulden des Fahrgastes, denn der hat ja für die Beförderung schon ein Entgelt geleistet.

Die Durchsetzung des Rechts ist dann leider sehr schwierig. Die Polizei zu rufen wäre nicht verhältnismäßig, die würden auch nicht viel machen (dürfen). Eine einstweilige Verfügung zu erwirken wird schwer. Da würde dann im Zweifel nur helfen, die Nacht durchzumachen und im Nachhinein dann Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu verlangen. Fände ich als Jura-Laie mal ne spannende Fragestellung, wenn das jemand mal zu Ende prozessieren würde.

Was ich sagen will: Recht haben heißt nicht Recht bekommen, wohl dem, der das Geld dann vorstrecken kann.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge.

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 24.10.2025, 20:12 (vor 59 Tagen) @ LoungeHopper
bearbeitet von Reservierungszettel, Freitag, 24.10.2025, 20:13

Ich bin da absolut bei euch, die EU-Verordnung gewährt dem Fahrgast eine kostenlose Übernachtung und dann braucht es den Fahrgast eigentlich auch nicht zu interessieren, wie diese zustande kommt. Im Eisenbahnverkehr habe ich das Gefühl, dass man den Fahrgast gerne mal sich selbst überlässt. Gerade wenn man an Orten strandet, wo keine Information vorhanden ist oder diese geschlossen hat, hat man eher theoretische Chancen, den Beförderer bzw. dessen Personal zu erreichen. Im Flugverkehr funktioniert das meiner Erfahrung nach etwas besser.

Solange noch jeder Zug einen Tf hat wird mindestens dieser anwesend sein.

In vielen Moderen Zügen ist er sogar über eine Sprechstelle zu erreichen.

Das Problem der nicht Erreichbarkeit ist also eher eine Geschichte von Leuten die sich keine Mühe machen wollen oder eine Ausrede suchen.

Das der in den allermeisten Fällen nicht viele Möglichkeiten hat was zu machen ist ein anderes Thema.

Merksatz: man hat nur soviel Recht, wie man Macht hat!

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 24.10.2025, 22:16 (vor 58 Tagen) @ LoungeHopper

Hallo.

Diese ganzen Diskussionen um Paragraphen sind zwar nice - aber weitgehend sinnfrei.

Mir nutzen all meine Rechte nichts, wenn ich entweder niemanden finde, bei dem ich sie anwenden könnte oder derjenige die Dinge anders sieht und mir mein Recht verweigert.

Natürlich kann man IM NACHHINEIN alles mögliche einklagen und fordern. Wenn ich aber nachts um 1.14 Uhr in Osnabrück strande und da niemand vor Ort ist und sich keine Telefonzentrale für mich interessiert, dann hab ich Pech. Da kann ich mit der EU-Verordnung wedeln und beim Weltgerichtshof anrufen: die Restnacht verbringe ich auf dem Bahnsteig oder latsche durch die tote Stadt.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Merksatz: man hat nur soviel Recht, wie man Macht hat!

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 25.10.2025, 09:46 (vor 58 Tagen) @ Der Blaschke

Ganz genau, und deswegen ist deutschland da wo es jetzt ist

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Merksatz: man hat nur soviel Recht, wie man Macht hat!

плацкарт, Samstag, 25.10.2025, 10:49 (vor 58 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von плацкарт, Samstag, 25.10.2025, 10:49

Blaschi ist als Jungschrat gelatscht und 611 040 schläft im Hotel. Generationenunterschied.

...doch!

611 040, Erfurt, Montag, 27.10.2025, 15:56 (vor 56 Tagen) @ JeDi

Der Beförderer stellt aber ja regelmäßig keine Unterkunft zur Verfügung, noch nicht einmal auf beharrliche Nachfrage.
Im Gegenteil man wird auf das Vorstrecken und Rückfordern aktiv hingewiesen.

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...doch!

Garfield_1905, Montag, 27.10.2025, 18:21 (vor 56 Tagen) @ 611 040

Inzwischen müßtest Du doch 90% der deutschen Hotels Nähe Bahnhof kennen (auf Kosten der DB, also auf unsere Kosten) und solltest da doch mittlerweile Sonderkonditionen haben, von bevorzugter Behandlung gar nicht zu reden.

?

плацкарт, Dienstag, 28.10.2025, 11:04 (vor 55 Tagen) @ Garfield_1905

Ich finde es gut, dass 611 040 breit Erfahrungen mit dem Bahnsystem und den Absicherungen gegenüber Ausfällen und Strandungen sammelt, die er dann mit uns teilen kann. Falls sein Dauerreisen schräg ist, ist es seine Sache.

Es bleibt als Problem, dass Hilfe im Fall von Strandungen und Ausfällen nicht automatisch geschieht und proaktiv dem Kunden angeboten wird. Auf diese Mängel macht er als "Aktivist" aufmerksam.

Es ist in unser aller Sinn, wenn sich das deutsche Bahnsystem soweit verbessert, dass Kunden sich drauf verlassen und kein Backup in Form eines eigenen PKW brauchen. Klimaschutz wurde jüngst zum Verfassungsziel erhoben.

Aktuell ist es katastrophal.

Letzte Woche: mehr als Verdopplung von 1h35 auf über 4h im Nahverkehr. Verspätungen im Gesamtsystem - dann Zug verenden lassen - nächster Takt mit Verspätung, so dass es auch beim Busanschluss der nächste Takt wurde.

Da die Antwort nicht sehr zielführend ist ergänze ich mal

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 24.10.2025, 10:15 (vor 59 Tagen) @ Reservierungszettel

Soweit so gut - im Klartext ist die Information für alle Züge zuständig, schon allein deshalb da sie keinem Verkehrsunternehmen zugeordnet werden kann.

Sie wurde aber nicht von allen Beförderern mit der Abwicklung der Hilfeleistung beauftragt. Alle meine bisherigen Arbeitgeber haben sich darum selbst gekümmert. Da gabs auch keine Gutscheine in dem Sinne, aber es wurde immer was organisiert.

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Weg mit dem 4744!

NX besonders kleinlich

Velaro-Fan, Donnerstag, 23.10.2025, 22:24 (vor 59 Tagen) @ EK-Wagendienst

Hey,

die Erfahrung hab ich auch schon gemacht. Die DB Info blockt und NX zahlt im Schnitt erst nach 2 Monaten. Eine Beschwerde beim VRR ergab, dass es im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW gar keine zeitlichen Vorgaben zur Erstattung gibt und bei Inanspruchnahme der FGR soll es innerhalb eines Monats sein.

Dafür ist NX besonders kleinlich, wenn es um Zahlungen aus der NRW Mobilitätsgarantie geht:

- wird nicht mindestens 20 Minuten nach Planabfahrt des verspäteten oder sogar ausgefallenen NX Zuges mit der Buchung des Fernverkehrstickets gewartet, wird die Erstattung abgelehnt.
- Ich hatte mal den Fall, dass der gebuchte FV Zug auch auf halber Strecke liegen geblieben ist. Das Ticket war schon bei der Mobilitätsgarantie eingereicht. Ich hatte dann nochmal das Ticket über die FGR wegen Fahrtabbruch eingereicht. Einige Zeit später kam von NX ein Brief, dass eine doppelte Einreichung unzulässig sei. Zurück gefordert wurde aber bislang nichts. Ich frage mich, woher die das wussten. In jedem Fall scheint man dort jede zusätzliche Ausgabe zu scheuen.

NX besonders kleinlich

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 24.10.2025, 10:13 (vor 59 Tagen) @ Velaro-Fan

die Erfahrung hab ich auch schon gemacht. Die DB Info blockt und NX zahlt im Schnitt erst nach 2 Monaten.

So lange habe ich noch nie auf eine Fahrgastrechte-Erstattung durch NX gewartet. Die brauchen zwar gefühlt immer länger als DB Fernverkehr, bewegen sich aber im gesetzlichen Rahmen.

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Weg mit dem 4744!

NX besonders genau

EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 24.10.2025, 12:04 (vor 59 Tagen) @ JeDi

die Erfahrung hab ich auch schon gemacht. Die DB Info blockt und NX zahlt im Schnitt erst nach 2 Monaten.


So lange habe ich noch nie auf eine Fahrgastrechte-Erstattung durch NX gewartet. Die brauchen zwar gefühlt immer länger als DB Fernverkehr, bewegen sich aber im gesetzlichen Rahmen.

eben, und man wird da sicher sich einen merkbaren Namen hinterlassen, wo die Fälle immer sehr ähnlich sind.
Man kann sich nicht irgend welchen anonymen Nicknamen verstecken.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

? FGR Taxi oder Übernachtung mit Deutschlandticket

brandenburger, Perleberg, Freitag, 24.10.2025, 12:39 (vor 59 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das Risiko muss man erst mal selber tragen, also einfach nicht so spät fahren.

In Zeiten knapper Kassen, wird eben gespart.

Hallo,

hier sind zwei Sachen nicht richtig. Das Risiko trägt man ja nicht, weil es in eindeutigen Fällen eine Pflicht zur Erstattung gibt.

Wenn du das Risiko meinst, den Betrag vorstrecken zu müssen, hast du recht.

Und gespart wird ja auch nichts bei späterer Erstattung, es sei denn du meinst, dass Leute dadurch abgeschreckt werden.

Sparen könnten die Verkehrsunternehmen, indem sie die Informationsschalter ganz abschaffen. Wenn es dort ohnehin keine Gutscheine mehr gibt und man sich selbst kümmern muss, braucht es auch das Personal nicht mehr. Die Fahrgäste müssten nicht in der Schlange warten und mit unwilligen Mitarbeiter/innen diskutieren, sondern suchen gleich auf eigene Faust.

? FGR Taxi oder Übernachtung mit Deutschlandticket

611 040, Erfurt, Sonntag, 26.10.2025, 17:53 (vor 57 Tagen) @ brandenburger

Doch die DB spart durch ihr Vorgehen massiv.
Denn nur ein kleiner Anteil tut sich den Stress mit Antrag und x Anrufen oder Widersprüchen bis zum Erfolg an.
Und da eben an den Infos auch gezielt die Falschinfos (mit D-Ticket gibts keine FGR) verbreitet werden, glauben das die Durchschnittskunden. Und das sind ggü. uns Experten die überwiegende Mehrheit.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

? FGR Taxi oder Übernachtung mit Deutschlandticket

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 26.10.2025, 18:15 (vor 57 Tagen) @ 611 040

Doch die DB spart durch ihr Vorgehen massiv.
Denn nur ein kleiner Anteil tut sich den Stress mit Antrag und x Anrufen oder Widersprüchen bis zum Erfolg an.
Und da eben an den Infos auch gezielt die Falschinfos (mit D-Ticket gibts keine FGR) verbreitet werden, glauben das die Durchschnittskunden. Und das sind ggü. uns Experten die überwiegende Mehrheit.

so ist es eben,
also durch eine Klage abstellen lassen, dann klag mal,du weißt es ja genau.

aber hier immer wieder über das gleiche jammern bringt es auch nicht.

genau so wie keine SP mehr Automaten.

scheint auch kein wichtiges Thema zu sein, sonst hätte sich auch der Verbraucherschutz da mal gemeldet, hast die schon deine Erkenntnisse mitgeteilt, hier bringt das nichts, auch das schon andere es geschrieben, hat das der Serviceschalter der falsche Ansprechpartner ist.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

? FGR Taxi oder Übernachtung mit Deutschlandticket

611 040, Erfurt, Sonntag, 26.10.2025, 19:49 (vor 57 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das Problem ist doch, dass eben nicht genug Leute öffentlich darüber "jammern" oder sich beschweren.
Sondern es brav hinnehmen oder im Bekanntenkreis über "die Bahn" lästern und dann weitermachen wie bisher.

Für jeden Sch*** gibt es Aktionsbündnisse oder Interessentengemeinschaften etc.

Man müsste (wie ich drüben schon schrieb) eine IG "Faire Fahrgastrechte" gründen mit Kundgebungen an Großstörungstagen vor der DB Info gleich um neue Mitglieder zu werben.
Und mit Flyern die man dann in so einem Fall im Zug an die Mitreisenden verteilen kann. xD

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

? FGR Taxi oder Übernachtung mit Deutschlandticket

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 26.10.2025, 22:21 (vor 56 Tagen) @ 611 040

Das Problem ist doch, dass eben nicht genug Leute öffentlich darüber "jammern" oder sich beschweren.
Sondern es brav hinnehmen oder im Bekanntenkreis über "die Bahn" lästern und dann weitermachen wie bisher.

Für jeden Sch*** gibt es Aktionsbündnisse oder Interessentengemeinschaften etc.

Man müsste (wie ich drüben schon schrieb) eine IG "Faire Fahrgastrechte" gründen mit Kundgebungen an Großstörungstagen vor der DB Info gleich um neue Mitglieder zu werben.
Und mit Flyern die man dann in so einem Fall im Zug an die Mitreisenden verteilen kann. xD

dann fang damit an, nicht andere sondern DU.

Wie schon zigmal geschrieben, dann muss du es als Klage auf erst mal deine Kosten durchkämpfen.

Es wird doch immer wieder der RA Dr. Boese wohl in Frankfurt genannt.

Du hast zum Teil ja recht, und das musst du DIR erkämpfen, aber nicht in Foren.
Ich bewundere ich wegen deinen vielen Fahrten, habe ich ab 1978 auch gemacht, aber da gab es weder großen Ausfälle noch FGR. Ich bin da nie wo gestrandet, paarmal das Aussteigen verpasst, das lag dann an mir,
und so 5 Minuten Anschlüsse haben mir zur Nacht auch nicht gepasst, und auch nicht geplant, und mache ich heute auch nicht.
wenn ich starte muss ich oft nach Düsseldorf oder Köln, und dann nehme ich eben 1 bis 2 Züge früher, und warte lieber 30 oder 45 Minuten, auf die Weiterfahrt.
gut ich habe noch eine BC100F, das kann schon zu einer anderen Entscheidung, dazu einen Schwerbehinderten Ausweis, aber hier noch nie gebraucht. Bin immer noch ans Ziel gekommen.
Auch 2x in Frankreich gestandet, es wurde mir beides ein Hotel gegeben, und in Strasbourg sogar zu einem Hotel gebracht, da ein Fuß gebrochen war, beim 2. mal habe ich verzichtet, da nur noch ein Zimmer und da war noch eine Mutter mit einem Kleinkind denen habe ich den Vortritt gelassen, und ich durfte auf dem geschlossenen Bahnhof im Warteraum warten.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

? FGR Taxi oder Übernachtung mit Deutschlandticket

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 26.10.2025, 19:13 (vor 57 Tagen) @ 611 040

Und da eben an den Infos auch gezielt die Falschinfos (mit D-Ticket gibts keine FGR) verbreitet werden, glauben das die Durchschnittskunden.

Bitte wende dich mit deinen Informationen, dass gezielt Falschinfos verbreitet werden, an die Aufsichtsbehörde. Diese ist nämlich durchaus hinterher, dass das Personal von Beförderern und Bahnhofsbetreibern korrekte Informationen nennt.

Wenn du keine Hinweise darauf hast, solltest du dich mit solchen Unterstellungen in eigenem Interesse besser zurückhalten.

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Weg mit dem 4744!

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Barzahlung, Sonntag, 26.10.2025, 19:32 (vor 57 Tagen) @ JeDi

Und da eben an den Infos auch gezielt die Falschinfos (mit D-Ticket gibts keine FGR) verbreitet werden, glauben das die Durchschnittskunden.


Bitte wende dich mit deinen Informationen, dass gezielt Falschinfos verbreitet werden, an die Aufsichtsbehörde.

Nach mindestens einer erfolglosen Beschwerde beim Beförderer.

? FGR Taxi oder Übernachtung mit Deutschlandticket

611 040, Erfurt, Sonntag, 26.10.2025, 19:56 (vor 57 Tagen) @ JeDi

Ich habe sehrwohl konkrete Situationen. Genau der Satz: (sinngemäß) "Mit Deutschlandticket gibt es keine Fahrgastrechte" in solchen Fällen an DB Infos ständig.
Ebenso von Zugbegleitern, dass Gutscheine nicht ausgestellt werden dürfen, da der eigene Zug nicht genug Verspätung hat (obwohl das Ziel nicht mehr erreichbar ist).

Wobei das Thema Gutschein ja DB intern ist, es also ja tatsächlich keine Pflicht gibt diesen auszustellen. Jedoch sollte dies nicht willkürlich passieren wie derzeit.

Genauso finde ich diese Begrenzung auf 120€ falsch. Was rechtfertigt denn sowas?
Ich habe einen Vertrag bis zum Ziel und den muss der Vertragspartner erfüllen. Und wenn sie mich nicht mit einem Zug weiter befördern können, dann am nächsten Tag mit Übernachtung, die eben das kostet was sie kostet oder Taxi zum Ziel, egal für welchen Preis.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

? FGR Taxi oder Übernachtung mit Deutschlandticket

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 28.10.2025, 12:08 (vor 55 Tagen) @ 611 040

Ich habe sehrwohl konkrete Situationen. Genau der Satz: (sinngemäß) "Mit Deutschlandticket gibt es keine Fahrgastrechte" in solchen Fällen an DB Infos ständig.

Das hat aber erstmal nur anekdotische Relevanz. Aus Einzelfällen auf ein systematisches Problem zu schließen finde ich schwierig.

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Weg mit dem 4744!

Personal an Infoschaltern

плацкарт, Montag, 27.10.2025, 07:18 (vor 56 Tagen) @ brandenburger
bearbeitet von плацкарт, Montag, 27.10.2025, 07:19

Wie sind die Leute an Infoschaltern tariflich eingruppiert und geschult?
Gibt es viel Rotation mit anderen Bereichen? Oder bleibt man 20 Jahre lang auf dem Posten als Gutscheinverweigerer und Gestrandetenabwimmler?

Mir wurde in Karlsruhe dieses Jahr der OT-Ausdruck verweigert... weil man keinen Drucker hat.

PS: normalerweise klappt es mit Ausdruck und Stempel.

Diese 'Verweigerung' scheint mir logisch ...

Garfield_1905, Montag, 27.10.2025, 11:30 (vor 56 Tagen) @ плацкарт

Mir wurde in Karlsruhe dieses Jahr der OT-Ausdruck verweigert... weil man keinen Drucker hat.

... ohne Drucker scheint mir ein Ausdruck zumindest schwierig !

Diese 'Verweigerung' scheint mir logisch ...

плацкарт, Montag, 27.10.2025, 17:25 (vor 56 Tagen) @ Garfield_1905

Schreiben die händisch für die Oma eine Verbindung in Sütterlin auf eine Blatt Papier?

Diese 'Verweigerung' scheint mir logisch ...

Garfield_1905, Montag, 27.10.2025, 18:24 (vor 56 Tagen) @ плацкарт

Vielleicht nicht in Sütterlin, aber ich habe z.B. noch einen Block für handgeschriebene Verbindungen. Schon etwas älter, aber immerhin ...

Im übrigen geht es um den Ton der Bitte und den kann ich mir bei Dir lebhaft vorstellen, was jetzt keine Unterstellung sondern eine subjektive Vermutung ist.

Diese 'Verweigerung' scheint mir logisch ...

bahnfahrerofr., Dienstag, 28.10.2025, 12:44 (vor 55 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 28.10.2025, 12:44

Mir wurde in Karlsruhe dieses Jahr der OT-Ausdruck verweigert... weil man keinen Drucker hat.


... ohne Drucker scheint mir ein Ausdruck zumindest schwierig !

Auch die Gutscheinausgabe, welche zwar auch rein digital möglich ist, benötigt bei Kunden ohne Smartphone ja eigentlich noch einen Drucker.. Diese Kunden möchte man freilich loswerden, aber aktuell erscheint es mir schon noch etwas früh, diese von der Gutscheinausgabe generell auszugrenzen.

Personal an Infoschaltern

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 28.10.2025, 12:09 (vor 55 Tagen) @ плацкарт

Mir wurde in Karlsruhe dieses Jahr der OT-Ausdruck verweigert... weil man keinen Drucker hat.

Was hat der Infrastrukturbetreiber mit Fahrkarten zu tun?

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Weg mit dem 4744!

"dazu kann die Bahn nicht"

Benjamin.Keller, Freitag, 24.10.2025, 16:06 (vor 59 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das jemand wenig Geld hat, dazu kann die Eisenbahn nicht

Nein, wohl wahr. Aber die hier diskutierte Gesetzgebung ist ja nunmal auch dafür da, Menschen in Situationen, in denen man nicht mal eben über Wochen Hotelkosten auslegen kann, zu schützen. Vergleiche Artikel 20 Grundgesetz, die BRD ist ein "sozialer Bundesstaat" und kein "unsdochegalselberSchulddassduarmbist"-Land. Unsofern finde ich es vollkommen legitim zu fordern, dass der Bahnbetreiber einen Gutschein ausstellen muss, wenn der letzte Zug des Tages ausfällt. "Dazu kann die Eisenbahn" schließlich etwas, sehr viel sogar.

Danke für alle Antworten

lila Schnitzel, Mittwoch, 12.11.2025, 09:19 (vor 40 Tagen) @ lila Schnitzel
bearbeitet von lila Schnitzel, Mittwoch, 12.11.2025, 09:20

Danke allen, die sich die Mühe gemacht haben, zu antworten. Ist natürlich einfach nur zermürbend, dass sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an den DB Infos da mit falschen Begründungen/Ausreden systematisch rausreden (können). Den Tipp mit den Abschnitten 8.2.4 und 8.2.5. der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs werde ich mir aber mal merken.

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