FGR Italien (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Donnerstag, 16.10.2025, 11:08 (vor 119 Tagen) @ Barzahlung

Sind dies auch zwei getrennte Beförderungsverträge oder habe ich in diesem Fall für die gesamte Strecke Chiasso-Napoli Fahrgastrechte, auch wenn ich in Mailand meinen Anschluss verpassen sollte?


Jedenfalls scheint Art. 12 Abs. 1 VO (EU) 2021/782 damit verletzt. Als Folge dieser Verletzung könnte es natürlich sein, dass das Ganze fahrgastrechtlich als Durchgangsfahrkarte zu betrachten ist.

Frage bei TI, warum für o.g. Reise keine Durchgangstickets angeboten werden und wende Dich dann unter Weiterleitung der TI-Antwort an:

Moment, TI behandelt sowas durchaus als Durchgangsfahrkarte. Wichtig ist nur, dass es in einem Dossier gebucht wird, dann passt es. Steht auch irgendwo in den Tiefen der Beförderungsbedingungen. Da ist auch schon länger so. Bei den Franzosen bekommt man in dem FV/NV Fall auch immer getrennte Belege, die aber seit diesem Jahr auch eine Durchgangsfahrkarte darstellen.

Was ich gerade leider nicht weiß, ob in dem konkreten Fall irgendwas anders ist, weil ja zwei Beförderer (TN und TI) vorliegen..


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