Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben (Allgemeines Forum)

Hawking, Donnerstag, 09.10.2025, 19:34 (vor 70 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe ein Super-Sparpeis-Ticket für Sonntag.
Bereits vor ein paar Tagen kam die Meldung "Ihr Reisplan hat sich geändert". Die Zugnummern sind unverändert aber Ankunft wäre jetzt 35 Minuten später. Entsprechend ist auch die Zugbindung aufgehoben.
Damit ergibt die Fahrt für mich keinen Sinn mehr.

Sehe ich es richtig, dass ich das Ticket nicht stornieren kann (da dafür 60 Minuten Verspätung notwendig wären) aber ich es nun innerhalb eines Jahres zu einem beliebigen Zeitpunkt nutzen darf?

Wie dokumentiert man das am besten? Ich hatte schon mal so einen Fall (da wusste ich noch nicht, dass die Zugbindung inzwischen für ein Jahr aufgehoben ist) und in der App sehe ich weder, welche früheren Tickets ich verwendet habe noch wo ich damals Verspätung hatten. Kann ich das irgendwo sehen und wie weise ich das gegenüber dem Schaffner dann bei der Nutzung in ein paar Monaten nach?

Danke

Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben

Henrik, Freitag, 10.10.2025, 03:53 (vor 69 Tagen) @ Hawking

ich habe ein Super-Sparpeis-Ticket für Sonntag.
Bereits vor ein paar Tagen kam die Meldung "Ihr Reiseplan hat sich geändert". Die Zugnummern sind unverändert aber Ankunft wäre jetzt 35 Minuten später. Entsprechend ist auch die Zugbindung aufgehoben.
Damit ergibt die Fahrt für mich keinen Sinn mehr.

Bedauerlich.
Auch wenn die Pünktlichkeit im FV nicht wie aktuell bei 55% liegt, sondern bei über 80% liegen würde,
täte man gut daran so zu planen, dass die Reise auch bei +35 noch Sinn ergeben würde.
(im MIV ebenso).

Sehe ich es richtig, dass ich das Ticket nicht stornieren kann (da dafür 60 Minuten Verspätung notwendig wären) aber ich es nun innerhalb eines Jahres zu einem beliebigen Zeitpunkt nutzen darf?

Ich denke ja.

Wie dokumentiert man das am besten? Ich hatte schon mal so einen Fall (da wusste ich noch nicht, dass die Zugbindung inzwischen für ein Jahr aufgehoben ist) und in der App sehe ich weder, welche früheren Tickets ich verwendet habe noch wo ich damals Verspätung hatte.
Kann ich das irgendwo sehen
und wie weise ich das gegenüber dem Schaffner dann bei der Nutzung in ein paar Monaten nach?

Dem Schaffner musst Du das nicht nachweisen.
Du kannst dann sagen, dass es sich um eine Fahrkarte mit aufgehobene Zugbindung handelt, die Du nun nutzt. Das ist dann OK für ihn.
Im System ist ja nachvollziehbar, dass Du das Ticket bis dahin noch nicht genutzt hast.

Es gab zeitweise mal eine Möglichkeit, herauszufinden ob ein eigenes Ticket bereits genutzt, sprich entwertet wurde. Diese Möglichkeit gibt es nun nicht mehr.

auf https://bahn.expert/ kannst Du sehen, welche Verspätung Deine ICEs hatten.

Wie man das am besten dokumentiert - dazu gibt es viele Möglichkeiten.
- Ticket ausdrucken, drauf schreiben, dass man es wegen +20 noch nicht genutzt hat und zu einer entsprechenden Ablage legen.
- txt-Datei/Notiz erstellen auf PC/Handy/.. mit entsprechend geplanten aber noch nicht genutzten Fahrten.
- ^^WhatsApp/.. Nachricht zu sich selbst schicken mit entsprechenden Notizen
- Screenshots können hilfreich sein
- nutzt Du Google-Zeitachse? Dann könntest Du rückblickend nachvollziehen, wann Du eine Reise gebucht hattest, sie aber nicht angetreten hast

Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben

Hustensaft, Samstag, 11.10.2025, 18:03 (vor 68 Tagen) @ Henrik

Auch wenn die Pünktlichkeit im FV nicht wie aktuell bei 55% liegt, sondern bei über 80% liegen würde,
täte man gut daran so zu planen, dass die Reise auch bei +35 noch Sinn ergeben würde.
(im MIV ebenso).

Und manchmal täte man gut daran, sich derartige Kommentare zu ersparen. Es kann genügend Gründe dafür geben, warum man eben genau so und nicht anders gebucht hat, fängt an beim Umstand, dass es die erste oder letzte Verbindung des Tages ist, man vorher arbeiten muss und so weiter und endet ebenso dort, weil man bestimmte Termine eben nicht nach hinten verschieben kann.

Sehe ich es richtig, dass ich das Ticket nicht stornieren kann (da dafür 60 Minuten Verspätung notwendig wären) aber ich es nun innerhalb eines Jahres zu einem beliebigen Zeitpunkt nutzen darf?

Stornieren ist hier ohnehin der falsche Begriff, wenn reden wir über einen Reiserücktritt - und der sollte meines Erachtens möglich sein.

Wie dokumentiert man das am besten? Ich hatte schon mal so einen Fall (da wusste ich noch nicht, dass die Zugbindung inzwischen für ein Jahr aufgehoben ist) und in der App sehe ich weder, welche früheren Tickets ich verwendet habe noch wo ich damals Verspätung hatte.
Kann ich das irgendwo sehen
und wie weise ich das gegenüber dem Schaffner dann bei der Nutzung in ein paar Monaten nach?


Dem Schaffner musst Du das nicht nachweisen.
Du kannst dann sagen, dass es sich um eine Fahrkarte mit aufgehobene Zugbindung handelt, die Du nun nutzt. Das ist dann OK für ihn.
Im System ist ja nachvollziehbar, dass Du das Ticket bis dahin noch nicht genutzt hast.

Vorsicht, die Aussage kann massive Probleme nach sich ziehen, weil man Dir am Ende womöglich erst mal eine Fahrpreisnacherhebung ausstellt. Ergo die Mail mit der Nachricht der Aufhebung der Zugbindung aufheben oder einen entsprechenden Screenshot abspeichern/ausdrucken.

Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben

Henrik, Montag, 13.10.2025, 03:10 (vor 66 Tagen) @ Hustensaft

täte man gut daran so zu planen, dass die Reise auch bei +35 noch Sinn ergeben würde.
(im MIV ebenso).

Und manchmal täte man gut daran, sich derartige Kommentare zu ersparen. Es kann genügend Gründe dafür geben, warum man eben genau so und nicht anders gebucht hat, fängt an beim Umstand, dass es die erste oder letzte Verbindung des Tages ist, man vorher arbeiten muss und so weiter und endet ebenso dort, weil man bestimmte Termine eben nicht nach hinten verschieben kann.

klar, liegt im Auge des Autors.
Ich habe meine Gründe gehabt, derlei Empfehlungen auszusprechen und werde es grundsätzlich auch künftig tun.
Die erste Verbindung wäre gewiss nicht das Problem, die letzte hier auch nicht - Zielankunft war gegeben, nur eben mit +35.

Sehe ich es richtig, dass ich das Ticket nicht stornieren kann (da dafür 60 Minuten Verspätung notwendig wären) aber ich es nun innerhalb eines Jahres zu einem beliebigen Zeitpunkt nutzen darf?

Stornieren ist hier ohnehin der falsche Begriff, wenn reden wir über einen Reiserücktritt - und der sollte meines Erachtens möglich sein.

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von 60 Minuten oder mehr können Sie

von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen

https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen

Wie dokumentiert man das am besten? Ich hatte schon mal so einen Fall (da wusste ich noch nicht, dass die Zugbindung inzwischen für ein Jahr aufgehoben ist) und in der App sehe ich weder, welche früheren Tickets ich verwendet habe noch wo ich damals Verspätung hatte.
Kann ich das irgendwo sehen
und wie weise ich das gegenüber dem Schaffner dann bei der Nutzung in ein paar Monaten nach?

Dem Schaffner musst Du das nicht nachweisen.
Du kannst dann sagen, dass es sich um eine Fahrkarte mit aufgehobene Zugbindung handelt, die Du nun nutzt. Das ist dann OK für ihn.
Im System ist ja nachvollziehbar, dass Du das Ticket bis dahin noch nicht genutzt hast.

Vorsicht, die Aussage kann massive Probleme nach sich ziehen, weil man Dir am Ende womöglich erst mal eine Fahrpreisnacherhebung ausstellt. Ergo die Mail mit der Nachricht der Aufhebung der Zugbindung aufheben oder einen entsprechenden Screenshot abspeichern/ausdrucken.

Vorsicht, die Vorgehensweise kann massive Probleme nach sich ziehen, weil ..der ZuB dann mit heftigen Konsequenzen zu leben hat!

Im pdf der Fahrkarte ist zu lesen,

Bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte ist die Zugbindung Ihrer Fahrt ohne besondere Bescheinigung aufgehoben.

In der App wird darauf hingewiesen, dass die Fahrt innerhalb der nächsten 12 Monate durchgeführt werden kann.

Es benötigt also keinerlei besondere Bescheinigung.

Ist dem Fahrgast also bewusst und sicher, dass er diese Fahrkarte noch nicht benutzt hat und die Zugbindung sicher aufgehoben ist (vgl. eigene Dokumentation),
so ist man dem Zub keinerlei Rechenschaft schuldig!
Es liegt eine gültige Fahrkarte für diesen ICE vor.
Erfolgt dann ein Fehlverhalten des Schaffners, dann auf seinen Namensschild achten,
ihn darauf nett aber bestimmt hinweisen, dass man sich diesen Namen gemerkt hat,
sich im Laufe dieser Fahrt an den Zugchef wenden wird und es auch eine email rausschicken wird.
Das wird dann also massive Probleme nach sich ziehen für den Zub.

Letztens so ein Fall..
Zub war dann kaum weg, da kam ne Frau von 2 Reihen dahinter,
"hab alles mitbekommen. Sparen Sie sich die email, die ist schon raus. Es wird Konsequenzen haben! Ich bin von der Interna. Sie können mir gerne noch ihre Daten geben, dann bekommen Sie einen Gutschein."

Und eh,
was schert es dem Zub, wenn das Ticket bereits genutzt sein sollte?
Das würde eh rauskommen, s.o.

Also,
Dokumentation ist hier für den Fahrgast selbst wichtig.
Fährt der Fahrgast nicht so oft ICE, sollte es vom Aufwand her nicht so das Problem sein,
könnte dann aber eher doch zum Verhängnis werden, weil eher unerfahren und wo ablagern..
Wer viel ICE fährt, sollte eh Buch führen über seine Fahrten bzw. ungenutzte Tickets.

Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben

ICE920, München, Montag, 13.10.2025, 13:49 (vor 66 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von ICE920, Montag, 13.10.2025, 13:51

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von 60 Minuten oder mehr können Sie

von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen

https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen

Gilt nach Fahrgastrechteformular auch bei Halt- oder Zugausfall. Wird auch entsprechend erstattet. Hier müsste man halt konkret wissen, ob sich die Ankunft einer Direktverbindung hinausgeschoben hat oder irgendwo ein Halt- oder Zugausfall zutrifft.

Im pdf der Fahrkarte ist zu lesen,

Bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte ist die Zugbindung Ihrer Fahrt ohne besondere Bescheinigung aufgehoben.

In der App wird darauf hingewiesen, dass die Fahrt innerhalb der nächsten 12 Monate durchgeführt werden kann.

Es benötigt also keinerlei besondere Bescheinigung.


Keine BESONDERE Bescheinigung heißt nicht ohne irgendeinen Nachweis. Einfach das lesen, was da steht und nichts dazu erfinden. Du musst selbstverständlich dem ZUB glaubhaft darlegen, dass es einen Ausfall, eine Fahrplanänderung oder sonstwas gab. Dazu ist ein Screenshot, die Mail zur Aufhebung oder ähnliches hilfreich. Man braucht keinen Stempel oder kein besonderes Schreiben irgendwo vom Schaffner des verspäteten Zuges oder vom Reisezentrum oder von der Info. Das wären BESONDERE Bescheinigungen. Jedem klar denkendem Mensch müsste klar sein, dass wenn einen Anspruch durchsetzen möchte, dass man auch aufzeigen muss, dass man diesen Anspruch hat. Es gibt auch komplizierte Fälle und mit dem Aufruf im IRIS im Zug eben nicht geklärt oder gar im Nachhinein überhaupt nicht rekonstruierbar. Dann stehst du mit einer FNE über den doppelten Fahrpreis dar.

Wenn du Spaß am Diskutieren hast oder gerne als der Schwarzfahrer gegenüber allen anderen Fahrgästen im Zug dargestellt wirst, kannst gerne alle Belege löschen und dir FNEs ausstellen lassen. Andere haben keine Lust drauf.

Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben

zettelbox, Montag, 13.10.2025, 17:53 (vor 66 Tagen) @ ICE920

Gilt nach Fahrgastrechteformular auch bei Halt- oder Zugausfall. Wird auch entsprechend erstattet. Hier müsste man halt konkret wissen, ob sich die Ankunft einer Direktverbindung hinausgeschoben hat oder irgendwo ein Halt- oder Zugausfall zutrifft.

Klar, wenn ein Zug oder ein Halt ausfällt und die Fahrt, auf die die Zugbindung gilt, nicht mehr möglich ist, ergibt sich ja schon aus der Logik, dass die Zugbindung aufgehoben ist - nicht aber ein Anspruch auf Erstattung.

Die Anspruchsgrundlage ist auch nicht ein wie auch immer ausgestaltetes Formular, sondern die Fahrgastrechte an sich, und da geht aufgrund eines ausgefallenen Zuges noch kein Anspruch auf Erstattung raus hervor.

Keine BESONDERE Bescheinigung heißt nicht ohne irgendeinen Nachweis. Einfach das lesen, was da steht und nichts dazu erfinden. Du musst selbstverständlich dem ZUB glaubhaft darlegen, dass es einen Ausfall, eine Fahrplanänderung oder sonstwas gab. Dazu ist ein Screenshot, die Mail zur Aufhebung oder ähnliches hilfreich. Man braucht keinen Stempel oder kein besonderes Schreiben irgendwo vom Schaffner des verspäteten Zuges oder vom Reisezentrum oder von der Info. Das wären BESONDERE Bescheinigungen. Jedem klar denkendem Mensch müsste klar sein, dass wenn einen Anspruch durchsetzen möchte, dass man auch aufzeigen muss, dass man diesen Anspruch hat. Es gibt auch komplizierte Fälle und mit dem Aufruf im IRIS im Zug eben nicht geklärt oder gar im Nachhinein überhaupt nicht rekonstruierbar. Dann stehst du mit einer FNE über den doppelten Fahrpreis dar.

Nein, es sind keine Bescheinigungen notwendig. Finde es auch wild, was du hier in das Wort "Besonders" hineinliest.

https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung

"Innerhalb Deutschlands benötigen Sie keine zusätzliche Bescheinigung zur Aufhebung der Zugbindung." - und "zusätzlich" bezieht sich im Kontext auf die Fahrkarte an sich, also über die Fahrkarte hinaus sind keine weiteren Bescheinigungen erforderlich.

Wenn du Spaß am Diskutieren hast oder gerne als der Schwarzfahrer gegenüber allen anderen Fahrgästen im Zug dargestellt wirst, kannst gerne alle Belege löschen und dir FNEs ausstellen lassen. Andere haben keine Lust drauf.

???
Das ist ja mal eine richtig wilde Umkehr der Verantwortlichkeiten.

Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben

ICE920, München, Montag, 13.10.2025, 22:03 (vor 66 Tagen) @ zettelbox

Gilt nach Fahrgastrechteformular auch bei Halt- oder Zugausfall. Wird auch entsprechend erstattet. Hier müsste man halt konkret wissen, ob sich die Ankunft einer Direktverbindung hinausgeschoben hat oder irgendwo ein Halt- oder Zugausfall zutrifft.


Klar, wenn ein Zug oder ein Halt ausfällt und die Fahrt, auf die die Zugbindung gilt, nicht mehr möglich ist, ergibt sich ja schon aus der Logik, dass die Zugbindung aufgehoben ist - nicht aber ein Anspruch auf Erstattung.

Die Anspruchsgrundlage ist auch nicht ein wie auch immer ausgestaltetes Formular, sondern die Fahrgastrechte an sich, und da geht aufgrund eines ausgefallenen Zuges noch kein Anspruch auf Erstattung raus hervor.

Wenn ein Unternehmen etwas Verbindliches kommuniziert, dann hat man auch einen Anspruch darauf. Das Unternehmen kommuniziert, dass eine Erstattung bei 60 Minuten Verspätung ODER Ausfall bewilligt wird. Die gesetzlichen Fahrgastrechte sind ein gesetzliches Mindestmaß, von dem frei nach oben abgewichen werden kann. Oder möchtest du leugnen, dass SNCF und Renfe schon ab 30 Minuten entschädigt, nur weil es laut Fahrgastrechten anders ist?

Keine BESONDERE Bescheinigung heißt nicht ohne irgendeinen Nachweis. Einfach das lesen, was da steht und nichts dazu erfinden. Du musst selbstverständlich dem ZUB glaubhaft darlegen, dass es einen Ausfall, eine Fahrplanänderung oder sonstwas gab. Dazu ist ein Screenshot, die Mail zur Aufhebung oder ähnliches hilfreich. Man braucht keinen Stempel oder kein besonderes Schreiben irgendwo vom Schaffner des verspäteten Zuges oder vom Reisezentrum oder von der Info. Das wären BESONDERE Bescheinigungen. Jedem klar denkendem Mensch müsste klar sein, dass wenn einen Anspruch durchsetzen möchte, dass man auch aufzeigen muss, dass man diesen Anspruch hat. Es gibt auch komplizierte Fälle und mit dem Aufruf im IRIS im Zug eben nicht geklärt oder gar im Nachhinein überhaupt nicht rekonstruierbar. Dann stehst du mit einer FNE über den doppelten Fahrpreis dar.


Nein, es sind keine Bescheinigungen notwendig. Finde es auch wild, was du hier in das Wort "Besonders" hineinliest.

https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung

"Innerhalb Deutschlands benötigen Sie keine zusätzliche Bescheinigung zur Aufhebung der Zugbindung." - und "zusätzlich" bezieht sich im Kontext auf die Fahrkarte an sich, also über die Fahrkarte hinaus sind keine weiteren Bescheinigungen erforderlich.

Hast du schon mal in einem Wörterbuch nachgeschaut, was eine Bescheinigung ist? Ja, es sind keine Bescheinigungen notwendig. Behauptet auch niemand. Irgendeinen Nachweis benötigt man natürlich.

Wenn du Spaß am Diskutieren hast oder gerne als der Schwarzfahrer gegenüber allen anderen Fahrgästen im Zug dargestellt wirst, kannst gerne alle Belege löschen und dir FNEs ausstellen lassen. Andere haben keine Lust drauf.


???
Das ist ja mal eine richtig wilde Umkehr der Verantwortlichkeiten.

Die Diskussion ist ziemlich lächerlich. Ihr könnt ja machen, was ihr wollt. Braucht dann aber nicht rumzuheulen, wenn ihr dann am Ende den doppelten Flexpreis zahlen müsst. Genauso ist es absolut fahrlässig, mit kruden eigenen Interpretationen andere Leute ins offene Messer laufen zu lassen. Es gibt etliche Konstellaitonen von aufgehobenen Zugbindungen, die sich im Nachhinein nicht rekonstruieren oder sonstwie nachweisen lassen, wenn du nicht rechtzeitig selbst was abgespeichert hast.

Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben

zettelbox, Dienstag, 14.10.2025, 09:33 (vor 65 Tagen) @ ICE920

Wenn ein Unternehmen etwas Verbindliches kommuniziert, dann hat man auch einen Anspruch darauf. Das Unternehmen kommuniziert, dass eine Erstattung bei 60 Minuten Verspätung ODER Ausfall bewilligt wird. Die gesetzlichen Fahrgastrechte sind ein gesetzliches Mindestmaß, von dem frei nach oben abgewichen werden kann. Oder möchtest du leugnen, dass SNCF und Renfe schon ab 30 Minuten entschädigt, nur weil es laut Fahrgastrechten anders ist?

Wenn ein Unternehmen über gesetzliche Anforderungen hinaus weitere "Garantien" anbietet, ist das natürlich immer möglich und diese Garantien werden damit auch Teil des Beförderungsvertrages, das heißt sie wären auch durchsetzbar. So weit sind wir uns einig.

Aber ist das denn der Fall? Hat die DB in ihren Beförderungsbedingungen stehen, dass ein Anspruch auf Erstattung der Fahrkarte entsteht, wenn ein Zug oder Halt ausfällt? (Und zwar auch dann, wenn das noch nicht dazu führt, dass die zu erwartende Verspätung am Ziel mehr als 60 Minuten beträgt)?

Ein Antragsformular, in dem irgendwelche Ankreuzoptionen stehen, ist nun wirklich keine Grundlage für irgendwelche Ansprüche. Anträge kann man erstmal viele stellen, und Anträge können geprüft und abgelehnt oder aus Kulanz angenommen werden. Aber gut möglich, dass ich noch etwas übersehe.

Hast du schon mal in einem Wörterbuch nachgeschaut, was eine Bescheinigung ist? Ja, es sind keine Bescheinigungen notwendig. Behauptet auch niemand. Irgendeinen Nachweis benötigt man natürlich.

"Irgendeinen Nachweis benötigt man natürlich."
Nein. Es ist nicht die Verantwortung des Fahrgastes, irgendetwas "nachweisen" zu müssen, über die Fahrkarte hinaus. Das ist klar und über verschiedene Kanäle so kommuniziert.

Dass es bei komplizierten Fällen das Leben deutlich erleichtern kann, wenn man dem ZuB die Situation vielleicht anhand eines Screenshots erklären kann, will ich nicht abstreiten - aber gefordert ist das nicht.

Die Diskussion ist ziemlich lächerlich. Ihr könnt ja machen, was ihr wollt. Braucht dann aber nicht rumzuheulen, wenn ihr dann am Ende den doppelten Flexpreis zahlen müsst.

Gibt es aus den letzten sechs Monaten im innerdeutschen Bahnverkehr irgendein Beispiel, wo eine FNE ausgestellt wurde, weil der Fahrgast nicht mittels Screenshots oder was weiß ich nachweisen konnte, dass die Zugbindung aufgehoben worden ist?

Genauso ist es absolut fahrlässig, mit kruden eigenen Interpretationen andere Leute ins offene Messer laufen zu lassen.

Welche "eigenen Interpretationen" meinst du denn jetzt überhaupt? Reden wir noch über dasselbe?

Die Aussage, dass Anspruch auf Erstattung besteht, wenn ein Zug oder Halt ausfällt, obwohl dadurch keine Verspätung von mindestens 60 Minuten entsteht, hast du doch aufgestellt. Das halte ich für die einzige "eigene Interpretation" in diesem Faden.

Es gibt etliche Konstellaitonen von aufgehobenen Zugbindungen, die sich im Nachhinein nicht rekonstruieren oder sonstwie nachweisen lassen, wenn du nicht rechtzeitig selbst was abgespeichert hast.

Im innerdeutschen Bahnverkehr mit FV-Beteiligung? Kannst du das mal näher erläutern, was für eine Konstellation das sein soll?

Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben

ICE920, München, Donnerstag, 16.10.2025, 21:02 (vor 63 Tagen) @ zettelbox

Aber ist das denn der Fall? Hat die DB in ihren Beförderungsbedingungen stehen, dass ein Anspruch auf Erstattung der Fahrkarte entsteht, wenn ein Zug oder Halt ausfällt? (Und zwar auch dann, wenn das noch nicht dazu führt, dass die zu erwartende Verspätung am Ziel mehr als 60 Minuten beträgt)?

Ein Antragsformular, in dem irgendwelche Ankreuzoptionen stehen, ist nun wirklich keine Grundlage für irgendwelche Ansprüche. Anträge kann man erstmal viele stellen, und Anträge können geprüft und abgelehnt oder aus Kulanz angenommen werden. Aber gut möglich, dass ich noch etwas übersehe.

Worauf willst du eigentlich hinaus? Ich könnte die Diskussion ja noch nachvollziehen, wenn das im Formular drin steht, die DB aber mit Bezug auf die BB nicht erstattet. Es wird aber doch anstandslos erstattet (bei mir persönlich mit einer Quote von 100%).

Nein. Es ist nicht die Verantwortung des Fahrgastes, irgendetwas "nachweisen" zu müssen, über die Fahrkarte hinaus. Das ist klar und über verschiedene Kanäle so kommuniziert.

Nochmal: Frag den Duden, was eine Bescheinigung ist.

Es gibt etliche Konstellaitonen von aufgehobenen Zugbindungen, die sich im Nachhinein nicht rekonstruieren oder sonstwie nachweisen lassen, wenn du nicht rechtzeitig selbst was abgespeichert hast.


Im innerdeutschen Bahnverkehr mit FV-Beteiligung? Kannst du das mal näher erläutern, was für eine Konstellation das sein soll?

Von allen Fällen war ich selbst betroffen. Wenn man sich in das Thema eindenkt, findet man garantiert noch mehr Fälle finden.

Fall 1:
Bahn meldet eine Fahrplanänderung und dass die Zugbindung aufgehoben sei. Bei einem Blick auf den Fahrplan ändert sich absolut nichts. Keine Zugnummer, keine Abfahrts- oder keine Ankunftszeit, nichts. Wenn du dir denkt, ach dann behalte ich die Fahrt für einen späteren Zeitpunkt, dann hast später nichts außer der Mail, weil der Fahrplan noch 1-zu-1 derselbe geblieben ist.

Fall 2:
Bahn meldet eine Fahrplanänderung und dass die Zugbindung aufgehoben sei. Es fällt aber nur ein Regionalzug im Vorlauf aus. Mit anderen Regiozügen lässt sich die Zugbindung also immer noch einhalten. Selbe Gechichte wie oben. Ohne einen Screenshot kannst du 2 Tage nach der Fahrt nicht nachweisen, dass die Zugbindung aufgehoben wurde. Und wenn sie als aufgehoben kommuniziert wurde, dann hat es mich als Kunden nicht zu jucken, ob das jetzt allles korrekt und in Einklang mit den BB ist, sie ist und bleibt aufgehoben.

Fall 3:
Du hast eine Verbindung. Noch vor Abfahrt wird eine Verspätung kommunziert. Eine Verspätung, die nicht als Prognose manuell eingetragen wurde. Zugbindung wird in Einklang mit BB aufgehoben. Bei einer Umsteigeverbindung reichen da teilweise wenige Minuten. Zug holt aber die Verspätung auf und ist dann doch pünktlich. Wenn du die Fahrt 2 Tage oder später antreten willst, dann lässt sich die Aufhebung nicht mehr nachvollziehen, außer du hast einen Screenshot oder einen Ausdruck gemacht. Bei der Prüfung würde man nur drauf stoßen, dass der Zug pünktlich war.

Fall 4:
Zug wird als Ausfall eingetragen, dann aber wird doch ein passender Zug aufgetrieben und der Ausfall entfernt. Grundsätzlich ist der Ausfallmarker irgendwo gesetzt. Wenn der prüfende Mitarbeiter aber nur oberflächlich drüber fliegt, wird das einfach übersehen.

Dazu musst du bei jedem Claim auch sagen können, welcher Zug welche Störung hatte. Kein ZUB wird Lust haben, eine Verbindung mit 5 Zügen händisch einzeln durchzugehen.

Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben

zettelbox, Donnerstag, 16.10.2025, 21:31 (vor 63 Tagen) @ ICE920

Worauf willst du eigentlich hinaus? Ich könnte die Diskussion ja noch nachvollziehen, wenn das im Formular drin steht, die DB aber mit Bezug auf die BB nicht erstattet. Es wird aber doch anstandslos erstattet (bei mir persönlich mit einer Quote von 100%).

Nimm dir deinen vielbeschworenen Duden und schau unter "Kulanz" und "anekdotische Evidenz" nach. Du hast allein wegen eines Zugausfalls steng genommen keinen Anspruch auf Erstattung, wenn eine Ersatzbeförderung angeboten wurde (anderer Zug beispielsweise) und diese zumutbar ist. Wenn ein anderer vergleichbarer Zug fährt, ist das dein eigenes Risiko, darauf zu verzichten. Wenn dir der Antrag dann doch abgelehnt wird, hast du keinen Rechtsanspruch auf Erstattung und dein Ticket entsprechend verschenkt.

Nein. Es ist nicht die Verantwortung des Fahrgastes, irgendetwas "nachweisen" zu müssen, über die Fahrkarte hinaus. Das ist klar und über verschiedene Kanäle so kommuniziert.


Nochmal: Frag den Duden, was eine Bescheinigung ist.

Du brauchst weder Bescheinigung noch Nachweis. Das nutzt die Bahn im konkreten Fall nämlich völlig synonym. Damit sollten wir es dabei belassen.

Fall 1:
Bahn meldet eine Fahrplanänderung und dass die Zugbindung aufgehoben sei. Bei einem Blick auf den Fahrplan ändert sich absolut nichts. Keine Zugnummer, keine Abfahrts- oder keine Ankunftszeit, nichts. Wenn du dir denkt, ach dann behalte ich die Fahrt für einen späteren Zeitpunkt, dann hast später nichts außer der Mail, weil der Fahrplan noch 1-zu-1 derselbe geblieben ist.

In dem Fall ist die Zugbindung faktisch nicht aufgehoben und die E-Mail ist ein Fehler.

Wenn du diesen Fehler nun gezielt ausnutzen möchtest, dann brauchst du natürlich schon einen Nachweis, und musst dich dem ZuB gegenüber dumm stellen.

Das ist etwas völlig anderes als eine aufgehobene Zugbindung auf Basis der Fahrgastrechte / BB. Ganz schlechtes Beispiel. Ich gehe von tatsächlichen Fällen aus, nicht von Fällen im Dunkelgrauen, wo man einen Systemfehler zum eigenen Vorteil ausnutzt.

Fall 2:
Bahn meldet eine Fahrplanänderung und dass die Zugbindung aufgehoben sei. Es fällt aber nur ein Regionalzug im Vorlauf aus. Mit anderen Regiozügen lässt sich die Zugbindung also immer noch einhalten. Selbe Gechichte wie oben. Ohne einen Screenshot kannst du 2 Tage nach der Fahrt nicht nachweisen, dass die Zugbindung aufgehoben wurde. Und wenn sie als aufgehoben kommuniziert wurde, dann hat es mich als Kunden nicht zu jucken, ob das jetzt allles korrekt und in Einklang mit den BB ist, sie ist und bleibt aufgehoben.

Der ausgefallene Regionalzug im Vorlauf führt nicht automatisch zur aufgehobenen Zugbindung, könnte aber sein. Wenn ein anderer Regionalzug später fährt, mit dem du den gebundenen Zug noch erreicht, hast du auch hier keine Grundlage. Dein letzter Satz ist völlig falsch, das stimmt einfach nicht.

Davon abgesehen muss man bei einem ausgefallenen Zug im Nahverkehr nichts nachweisen oder beweisen. Wenn du den konkreten Zug benennen kannst, reicht das völlig aus. Wenn der ZuB das in seinem System warum auch immer nicht sehen kann, ist das sein Problem.

Fall 3:
Du hast eine Verbindung. Noch vor Abfahrt wird eine Verspätung kommunziert. Eine Verspätung, die nicht als Prognose manuell eingetragen wurde. Zugbindung wird in Einklang mit BB aufgehoben. Bei einer Umsteigeverbindung reichen da teilweise wenige Minuten. Zug holt aber die Verspätung auf und ist dann doch pünktlich. Wenn du die Fahrt 2 Tage oder später antreten willst, dann lässt sich die Aufhebung nicht mehr nachvollziehen, außer du hast einen Screenshot oder einen Ausdruck gemacht. Bei der Prüfung würde man nur drauf stoßen, dass der Zug pünktlich war.

OK, diesen Fall kann ich nachvollziehen.

Fall 4:
Zug wird als Ausfall eingetragen, dann aber wird doch ein passender Zug aufgetrieben und der Ausfall entfernt. Grundsätzlich ist der Ausfallmarker irgendwo gesetzt. Wenn der prüfende Mitarbeiter aber nur oberflächlich drüber fliegt, wird das einfach übersehen.

Völlig absurdes Beispiel. Dass der Mitarbeiter irgendwo "oberflächlich drüber fliegt", ist nicht dein oder mein Problem.

Was ist, wenn er über deinen gezeigten Screenshot auch nur "oberflächlich drüber fliegt"? Das wird hier langsam ein wenig albern.

Dazu musst du bei jedem Claim auch sagen können, welcher Zug welche Störung hatte. Kein ZUB wird Lust haben, eine Verbindung mit 5 Zügen händisch einzeln durchzugehen.

Natürlich musst du sagen können, welcher Zug verspätet war oder ausgefallen ist. (Welche Störung ein Zug hatte, musst du natürlich nicht sagen, woher sollst du das auch wissen.)

Dafür musst du aber nichts zeigen, nichts nachweisen, und auch keine Bescheinigung vorlegen.

Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben

ICE920, München, Donnerstag, 16.10.2025, 22:01 (vor 63 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von ICE920, Donnerstag, 16.10.2025, 22:02

Nimm dir deinen vielbeschworenen Duden und schau unter "Kulanz" und "anekdotische Evidenz" nach. Du hast allein wegen eines Zugausfalls steng genommen keinen Anspruch auf Erstattung, wenn eine Ersatzbeförderung angeboten wurde (anderer Zug beispielsweise) und diese zumutbar ist. Wenn ein anderer vergleichbarer Zug fährt, ist das dein eigenes Risiko, darauf zu verzichten. Wenn dir der Antrag dann doch abgelehnt wird, hast du keinen Rechtsanspruch auf Erstattung und dein Ticket entsprechend verschenkt.

Diskussion der Diskussions wegen ist es also. Was juckt mich, ob es Kulanz oder sonstwas ist, wenn stets das eintritt, was im Formular angekündigt wird? Die Zahl der Stichprobe meiner Erstattungen ist schon lange weit jenseit von "anekdotischer Evidenz". Wieso diskutierst du überhaupt? Zwinge ich dich, so einen Antrag einzureichen?

Nein. Es ist nicht die Verantwortung des Fahrgastes, irgendetwas "nachweisen" zu müssen, über die Fahrkarte hinaus. Das ist klar und über verschiedene Kanäle so kommuniziert.


Nochmal: Frag den Duden, was eine Bescheinigung ist.


Du brauchst weder Bescheinigung noch Nachweis. Das nutzt die Bahn im konkreten Fall nämlich völlig synonym. Damit sollten wir es dabei belassen.

Und das ist genau das, was ich mit deinen eigenen Interpretationen meine. Weder sind die Worte synonym, noch behauptet die Bahn irgendwo, dass sie diese synonym verwendet.

Fall 1:
Bahn meldet eine Fahrplanänderung und dass die Zugbindung aufgehoben sei. Bei einem Blick auf den Fahrplan ändert sich absolut nichts. Keine Zugnummer, keine Abfahrts- oder keine Ankunftszeit, nichts. Wenn du dir denkt, ach dann behalte ich die Fahrt für einen späteren Zeitpunkt, dann hast später nichts außer der Mail, weil der Fahrplan noch 1-zu-1 derselbe geblieben ist.


In dem Fall ist die Zugbindung faktisch nicht aufgehoben und die E-Mail ist ein Fehler.

Völlig irrelevant. Es ist nicht Aufgabe des Kunden irgendwas gegenzuprüfen. Wenn die Bahn die Aufhebung kommuniziert, dass ist sie gültig. Aufgabe des Kunden ist lediglich zu prüfen, ob die neue Verbidnung mit dem Ticket fahrbar ist.

Wenn du diesen Fehler nun gezielt ausnutzen möchtest, dann brauchst du natürlich schon einen Nachweis, und musst dich dem ZuB gegenüber dumm stellen.

Ich habe es als Kunde nicht zu prüfen, ob es korrekt ist oder ein Fehler. Ich brauche mich auch nicht dumm zu stellen, wenn die Zugbindung als aufgehoben kommuniziert wird, dann ist sie das ohne Einschränkung auch.

Fall 2:
Bahn meldet eine Fahrplanänderung und dass die Zugbindung aufgehoben sei. Es fällt aber nur ein Regionalzug im Vorlauf aus. Mit anderen Regiozügen lässt sich die Zugbindung also immer noch einhalten. Selbe Gechichte wie oben. Ohne einen Screenshot kannst du 2 Tage nach der Fahrt nicht nachweisen, dass die Zugbindung aufgehoben wurde. Und wenn sie als aufgehoben kommuniziert wurde, dann hat es mich als Kunden nicht zu jucken, ob das jetzt allles korrekt und in Einklang mit den BB ist, sie ist und bleibt aufgehoben.


Der ausgefallene Regionalzug im Vorlauf führt nicht automatisch zur aufgehobenen Zugbindung, könnte aber sein. Wenn ein anderer Regionalzug später fährt, mit dem du den gebundenen Zug noch erreicht, hast du auch hier keine Grundlage. Dein letzter Satz ist völlig falsch, das stimmt einfach nicht.

Völlig irrelevant. Wenn die Bahn eine Aufhebung kommuniziert, dann ist das gültig. Punkt.

Davon abgesehen muss man bei einem ausgefallenen Zug im Nahverkehr nichts nachweisen oder beweisen. Wenn du den konkreten Zug benennen kannst, reicht das völlig aus. Wenn der ZuB das in seinem System warum auch immer nicht sehen kann, ist das sein Problem.

Wo steht das? Wo steht in den BB oder in den Fahrgastrechten, dass das Zugpersonal die Nachweispflicht hat, dass du schwarz fährst? Wieder mal ein "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt"

Fall 4:
Zug wird als Ausfall eingetragen, dann aber wird doch ein passender Zug aufgetrieben und der Ausfall entfernt. Grundsätzlich ist der Ausfallmarker irgendwo gesetzt. Wenn der prüfende Mitarbeiter aber nur oberflächlich drüber fliegt, wird das einfach übersehen.


Völlig absurdes Beispiel. Dass der Mitarbeiter irgendwo "oberflächlich drüber fliegt", ist nicht dein oder mein Problem.

Es ist nun mal für den normalen ZUB nicht sichtbar, dass es einen Ausfall gab und dieser zurückgenommen wurde. Wenn du erstmal als Schwarzfahrer da stehst, IST es dein Problem.

Was ist, wenn er über deinen gezeigten Screenshot auch nur "oberflächlich drüber fliegt"? Das wird hier langsam ein wenig albern.

Ja, das wird albern, wenn du beides vergleichst.

Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben

zettelbox, Donnerstag, 16.10.2025, 22:16 (vor 63 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von zettelbox, Donnerstag, 16.10.2025, 22:19

Was juckt mich, ob es Kulanz oder sonstwas ist, wenn stets das eintritt, was im Formular angekündigt wird?

Weltklasse. Du wirfst mir "eigene Interpretationen" vor und schreibst einen Absatz vorher das obenstehende.

Auf Kulanz kann man sich nicht verlassen. Wenn du wegen eines ausgefallenen Zuges dein Ticket nicht in Anspruch nimmst, musst du damit rechnen, dass du auf den Kosten sitzen bleibst, wenn du anderweitig mit weniger als 60 Minuten zu erwartender Verspätung hättest fahren können. Das sind die Fakten, der Rest ist deine eigene Spekulation, ganz ausdrücklich ohne rechtliche Grundlage.

Und das ist genau das, was ich mit deinen eigenen Interpretationen meine. Weder sind die Worte synonym, noch behauptet die Bahn irgendwo, dass sie diese synonym verwendet.

Ich frage mich wirklich, was du von mir willst.

Die Bahn sagt seit Jahren, dass keine Bescheinigung, Nachweis, oder "schriftliche Bestätigung" notwendig ist. Bei kurzem Googlen finde ich alle diese Begriffe der Bahn offensichtlich synonym verwendet. Versteht jeder mit einem Hauch Lesekompetenz.

Es geht einfach darum, dass du nichts brauchst, um die Aufhebung der Zugbindung nachzuweisen. Ob das jetzt Bestätigung, Nachweis, Bescheinigung oder sonstwie genannt wird, spielt doch keine Rolle. Damit EOD für mich.

Völlig irrelevant. Es ist nicht Aufgabe des Kunden irgendwas gegenzuprüfen. Wenn die Bahn die Aufhebung kommuniziert, dass ist sie gültig.

Faktisch falsch.

Wenn du diesen Fehler nun gezielt ausnutzen möchtest, dann brauchst du natürlich schon einen Nachweis, und musst dich dem ZuB gegenüber dumm stellen.


Ich habe es als Kunde nicht zu prüfen, ob es korrekt ist oder ein Fehler. Ich brauche mich auch nicht dumm zu stellen, wenn die Zugbindung als aufgehoben kommuniziert wird, dann ist sie das ohne Einschränkung auch.

Faktisch falsch.

Völlig irrelevant. Wenn die Bahn eine Aufhebung kommuniziert, dann ist das gültig. Punkt.

Faktisch falsch.

Wo steht das? Wo steht in den BB oder in den Fahrgastrechten, dass das Zugpersonal die Nachweispflicht hat, dass du schwarz fährst? Wieder mal ein "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt"

Wenn die Zugbindung aufgehoben ist und ich einen anderen Zug nehme, fahre ich nicht schwarz. Ich sage dem ZuB, weshalb die Zugbindung aufgehoben ist, und dann hat das auszureichen. Das ist die klipp und klare Kommunikationslinie der Bahn, das denke ich mir doch nicht aus.

Es ist nun mal für den normalen ZUB nicht sichtbar, dass es einen Ausfall gab und dieser zurückgenommen wurde. Wenn du erstmal als Schwarzfahrer da stehst, IST es dein Problem.

Wenn ich dem ZuB sage, dass ICE920 als ausgefallen angezeigt wurde, und er kann das nicht sehen, dann wird er das recherchieren müssen. Wenn er das nicht tut und mir eine FNE ausstellt, könnte das für ihn mittelfristig unangenehm werden. Die FNE wird definitiv zurückgenommen.

Und damit bin ich dann auch raus. Schönen Abend noch.

Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben

zettelbox, Montag, 13.10.2025, 12:48 (vor 66 Tagen) @ Hustensaft

Stornieren ist hier ohnehin der falsche Begriff, wenn reden wir über einen Reiserücktritt - und der sollte meines Erachtens möglich sein.

Nein, erst ab 60 Minuten zu erwartender Verspätung, bei 35 ist ein Reiserücktritt noch nicht möglich. Einzige Folge bei mehr als 20 aber weniger als 60 Minuten ist die automatisch aufgehobene Zugbindung (andere Route, anderer Tag, andere Züge etc.)

Vorsicht, die Aussage kann massive Probleme nach sich ziehen, weil man Dir am Ende womöglich erst mal eine Fahrpreisnacherhebung ausstellt. Ergo die Mail mit der Nachricht der Aufhebung der Zugbindung aufheben oder einen entsprechenden Screenshot abspeichern/ausdrucken.

Innerhalb Deutschlands hat es sich bei den ZuBs mittlerweile herumgesprochen, dass aufgehobene Zugbindung zu einer Nutzung innerhalb eines Jahres berechtigt. Ich wüsste nicht, wieso es da zu Problemen kommen sollte.

Es gab da bis zum letzten Jahr mit einigen ZuBs noch Probleme, das hat sich dann aber in der Regel über den Zugchef schnell aufgelöst. Eine FNE wäre eh unwirksam, das muss der Fahrgast auch gar nicht irgendwie "beweisen".

Im Ausland sieht es da in der Praxis noch etwas anders aus, aber darum ging es hier ja nicht.

Ich sehe ein Problem

Reservierungszettel, KDU, Montag, 13.10.2025, 17:08 (vor 66 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Reservierungszettel, Montag, 13.10.2025, 17:10

ich habe ein Super-Sparpeis-Ticket für Sonntag.
Bereits vor ein paar Tagen kam die Meldung "Ihr Reiseplan hat sich geändert". Die Zugnummern sind unverändert aber Ankunft wäre jetzt 35 Minuten später. Entsprechend ist auch die Zugbindung aufgehoben.
Damit ergibt die Fahrt für mich keinen Sinn mehr.

Wie dokumentiert man das am besten? Ich hatte schon mal so einen Fall (da wusste ich noch nicht, dass die Zugbindung inzwischen für ein Jahr aufgehoben ist) und in der App sehe ich weder, welche früheren Tickets ich verwendet habe noch wo ich damals Verspätung hatte.
Kann ich das irgendwo sehen
und wie weise ich das gegenüber dem Schaffner dann bei der Nutzung in ein paar Monaten nach?

In solchen Fällen ist es sinnvoll den gebuchten Reiseplan vorliegen zu haben denn die Verspätung die du hast gibt es durch den geänderten Fahrplan für jemanden der heute bucht nicht.


Im System ist ja nachvollziehbar, dass Du das Ticket bis dahin noch nicht genutzt hast.

Das schon aber das die Zugbindung aufgehoben ist wird nicht mehr zwangsläufig vermerkt oder? In manchen Fällen kommt nur der Hinweis das sich der Reiseplan geändert hat.

Das führt nicht zwangsläufig zu einer Aufhebung der Zugbindung.

Ich sehe ein Problem

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 13.10.2025, 17:11 (vor 66 Tagen) @ Reservierungszettel

Das schon aber das die Zugbindung aufgehoben ist wird nicht mehr zwangsläufig vermerkt oder?

Das Zub hat ja auch andere Wege, Abweichungen vom Plan nachzuvollziehen, als nur irgendwelche Hinweise im Navigator.

--
Weg mit dem 4744!

Ich sehe ein Problem

Reservierungszettel, KDU, Montag, 13.10.2025, 18:11 (vor 66 Tagen) @ JeDi

Das schon aber das die Zugbindung aufgehoben ist wird nicht mehr zwangsläufig vermerkt oder?


Das Zub hat ja auch andere Wege, Abweichungen vom Plan nachzuvollziehen, als nur irgendwelche Hinweise im Navigator.

Verspätungen ja, wobei manche können noch nicht mal mehr als ein,zwei Tage zurück auf Ist-Daten schauen.

Geänderte Fahrzeiten wäre mir nicht bekannt das es am Handy des Zub möglich ist.

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