Ticket RE3 Basel - Ulm über Friedrichshafen Hafen (Fahrkarten und Angebote)

Mike65, Mittwoch, 24.09.2025, 18:41 (vor 78 Tagen)

Der nachmittägliche direkte RE3 nach Ulm fährt regelmäßig über Friedrichshafen Stadt weiter bis zum Hafenbahnhof, macht dort Kopf und fährt zurück zum Stadtbahnhof, wo er erneut wendet und dann nach Ulm weiterfährt. Wie ist das eigentlich tariflich geregelt? Darf man mit einem Ticket nach Ulm den Schlenker mitfahren oder müsste man theoretisch im Stadtbahnhof aus- und 10 Minuten später in den gleichen Zug wieder einsteigen?

Manchmal kommt die Durchsage, dass Fahrgäste mit Ziel Ulm im Zug sitzenbleiben können. Ist das nur Kulanz oder tariflich erlaubt?
Als D-Ticket-Inhaber muß ich mir über solche Spitzfindigkeiten glücklicherweise keine Gedanken mache, fahre aber gelegentlich mit Bekannten, die nur über Einzeltickets verfügen.

Ticket RE3 Basel - Ulm über Friedrichshafen Hafen

BodoSüd, Ravensburg, Donnerstag, 25.09.2025, 05:56 (vor 78 Tagen) @ Mike65

Theoretisch Gute Frage, welche ich nicht beantworten kann.

Jedoch in der Praxis, wird zwischen Hafen und Stadt nie kontrolliert, weder RE3 noch in der RB von, nach Radolfzell oder in der BOB, oder sonstigen RB Shuttle. Ist mir in den letzten Jahrzehnten zumindest nicht vor gekommen.

Zumal der RE3 auch Recht häufig eine Profalla Wende macht und bzw. Wegen Verspätung das Gegenteil macht und auf die Fahrt zum Hafen verzichtet. Und gleich von Gleis 1 nach Ulm durchfährt, ohne Umweg zum Hafen.

Wahrscheinlich zulässig.

sibiminus, Freitag, 26.09.2025, 05:34 (vor 77 Tagen) @ Mike65

Aus den Vorbemerkungen vom Entfernungszeiger des D-Tarifs, 2.7: Werden tarifliche Gleichstellungen wirksam, so sind zum Erreichen besserer Zuganschlüsse Wiederholungsfahrten zwischen den tariflich gleichgestellten Bahnhöfen einer Sammelbezeichnung zugelassen.

3.1.2 bzw. ähnlichlautend 3.1.3: Wiederholungsfahrten für einen Streckenabschnitt innerhalb der Raumbegrenzung sind zugelassen, wenn sie zum besseren Erreichen einer Anschlussverbindung erforderlich sind (Umsteigen).

Sowohl am Start und am Ende (bei tariflicher Gleichstellung) als auch inmitten einer Reise ist das mehrfache Befahren des gleichen Streckenabschnitts (=Wiederholungsfahrt) zulässig, weil eine umsteigefreie Reise eine bessere Anschlussverbindung erreicht als eine solche mit Umsteigen ohne Wiederholungsfahrten. Wiederholungsfahrten aus anderen Gründen sind ausgeschlossen.

Im konkreten Fall ist das sogar eine Durchbindung von Zugnummer 3065 auf 32476, ließe sich also gewissermaßen noch besser als Wechsel des Zuges argumentieren. Gibt ja auch Fälle, wo Züge Wiederholungsfahrten unter gleicher Zugnummer machen. Ob FN-Stadt - FN-Hafen für Fahr(kar)ten, die diese Strecke beinhalten in der Raumbegrenzung enthalten, hab ich nicht konkret an einem Beispiel geprüft - hielte ich aber durch diese Vorgabe für sehr wahrscheinlich.

Hat jemand schon Fahrkarten gesehen, die den Wegetext ...*FN*Friedrichshafen Hafen*FN*... enthalten? Das Aufbrechen wäre nämlich gottlos. :D

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

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