Aus den Vorbemerkungen vom Entfernungszeiger des D-Tarifs, 2.7: Werden tarifliche Gleichstellungen wirksam, so sind zum Erreichen besserer Zuganschlüsse Wiederholungsfahrten zwischen den tariflich gleichgestellten Bahnhöfen einer Sammelbezeichnung zugelassen.
3.1.2 bzw. ähnlichlautend 3.1.3: Wiederholungsfahrten für einen Streckenabschnitt innerhalb der Raumbegrenzung sind zugelassen, wenn sie zum besseren Erreichen einer Anschlussverbindung erforderlich sind (Umsteigen).
Sowohl am Start und am Ende (bei tariflicher Gleichstellung) als auch inmitten einer Reise ist das mehrfache Befahren des gleichen Streckenabschnitts (=Wiederholungsfahrt) zulässig, weil eine umsteigefreie Reise eine bessere Anschlussverbindung erreicht als eine solche mit Umsteigen ohne Wiederholungsfahrten. Wiederholungsfahrten aus anderen Gründen sind ausgeschlossen.
Im konkreten Fall ist das sogar eine Durchbindung von Zugnummer 3065 auf 32476, ließe sich also gewissermaßen noch besser als Wechsel des Zuges argumentieren. Gibt ja auch Fälle, wo Züge Wiederholungsfahrten unter gleicher Zugnummer machen. Ob FN-Stadt - FN-Hafen für Fahr(kar)ten, die diese Strecke beinhalten in der Raumbegrenzung enthalten, hab ich nicht konkret an einem Beispiel geprüft - hielte ich aber durch diese Vorgabe für sehr wahrscheinlich.
Hat jemand schon Fahrkarten gesehen, die den Wegetext ...*FN*Friedrichshafen Hafen*FN*... enthalten? Das Aufbrechen wäre nämlich gottlos. :D
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar