IC/EC-Aufpreise werden eingestellt (Allgemeines Forum)
Neue Nr. 12.4 mit Wirkung ab 30. September 2025
12.4 Der Verkauf der IC/EC Aufpreise wird eingestellt.
Der Verkauf der IC/EC Aufpreise als Jahreskarten wird ab dem 01.10.25 eingestellt.
Der letzte mögliche 1. Geltungstag ist der 30.09.2025. Am 01.10.25 bereits ausgegebene Jahreskarten bleiben gültig bis zum Ende der auf der Karte angegebenen Geltungsdauer.
Der Verkauf der IC/EC-Aufpreise als Wochen- und Monatskarten wird ab dem 31.12.2025 eingestellt.
Der letzte mögliche 1. Geltungstag für eine Wochen- oder Monatskarte ist der 31.12.2025.
Am 31.12.25 bereits ausgegebene Wochen -und Monatsarten bleiben gültig bis zum Ende der auf der Karte angegebenen Geltungsdauer.
Der Verkauf der IC/EC-Aufpreise als Jahres- und Monatskarten im Abonnement wird zum 01.10.2025 eingestellt.
Ein am 01.10.2025 gültiges Abonnement über IC/EC Aufpreise als Monatskarte wird noch für 6 weitere Abo-Monate zum jeweils aktuellen Preis weitergeführt, sofern es durch den Inhaber nicht zu einem früheren Zeitpunkt ordentlich gekündigt wird.
Ein am 01.10.2025 gültiges Abonnement über IC/EC Aufpreise als Jahreskarte wird zum Ende der Geltungsdauer der ausgegebenen Jahreskarte beendet, sofern die Restlaufzeit der ausgegebenen Jahreskarte am 01.10.2025 mindestens 6 Monate beträgt. Beträgt die Restlaufzeit der ausgegebenen Jahreskarte am 01.10.2025 weniger als 6 Monate, wird zum Ende ihrer Geltungsdauer einmalig eine neue Jahreskarte zum jeweils aktuellen Preis ausgegeben, sofern das Abonnement nicht durch den Inhaber ordentlich gekündigt worden ist.
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Neue Nr. 12.5 mit Wirkung ab 30. September 2025
12.5 Ein am 01.10.2025 gültiger Vertrag über eine IC/EC-Aufpreiskarte zu einer Zeitkarte eines Verkehrsverbundes/einer Tarifgemeinschaft als Jahreskarte im Abonnement wird zum Ende der Geltungsdauer der ausgegebenen Jahreskarte beendet, sofern die Restlaufzeit der ausgegebenen Jahreskarte am 01.10.2025 noch mindestens 6 Monate beträgt. Beträgt die Restlaufzeit der ausgegebenen Jahreskarte am 01.10.2025 weniger als 6 Monate, wird einmalig zum Ende ihrer Geltungsdauer eine neue Jahreskarte zum jeweils aktuellen Preis ausgegeben, sofern das Abonnement nicht durch den Inhaber ordentlich gekündigt worden ist.
Ein am 01.10.2025 gültiger Vertrag über eine IC/EC Aufpreiskarte als Monatskarte im Abonnement wird noch für 6 weitere Abo-Monate zum jeweils aktuellen Preis weitergeführt, sofern es durch den Inhaber nicht zu einem früheren Zeitpunkt ordentlich gekündigt wird.
Der Vertrag über eine IC/EC-Aufpreiskarte als Jahreskarte im Abonnement bzw. Monatskarte im Abonnement kann jederzeit in Textform mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Eine Jahreskarte im Abonnement wird unabhängig hiervon mit einer Geltungsdauer von jeweils einem Jahr ausgestellt. Eine Monatskarte im Abonnement wird als Fahrkarte mit einer monatlichen Geltungsdauer ausgestellt.
Bei einer als Handy-Ticket ausgegebenen IC/EC-Aufpreiskarte zu einer Zeitkarte eines Verkehrsverbundes/ einer Tarifgemeinschaft als Jahreskarte im Abonnement bzw. Monatskarte im Abonnement wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung gesperrt.
Erfolgt bei einer IC/EC-Aufpreiskarte zu einer Zeitkarte eines Verkehrsverbundes/ einer Tarifgemeinschaft als Monatskarte im Abonnement eine Kündigung vor Ablauf der ersten drei Monate des Vertrages, so wird für die tatsächliche Vertragslaufzeit jeweils die Differenz des anteiligen Preises der Monatskarte im Abonnement zum Preis der Monatskarte nacherhoben.
Bei einer IC/EC-Aufpreiskarte zu einer Zeitkarte eines Verkehrsverbundes/ einer Tarifgemeinschaft als Jahreskarte im Abonnement wird bei einer Kündigung vor Ablauf der ersten drei Monate des Vertrages ebenfalls der Preis der Monatskarte für die tatsächliche Vertragslaufzeit nachberechnet.
Ein Mehrbetrag wird erstattet.
Aufpreise sind zur Zeit für folgende Verbünde erhältlich: VRR, VRM, RMV, NVV, VGN, VRN, VBN, GVH, VRB. Die DB empfiehlt als Alternative die 10- und 20-Fahrtentickets.