? Fahrtweg bei Aufhebung der Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 18.09.2025, 23:34 (vor 91 Tagen) @ PPV
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 18.09.2025, 23:35

Es gibt die Regel, dass man einsteigen darf, sofern man rechtzeitig (also i.d.R. 5min vor Abfahrt des Zuges) am Bahnsteig war und in dieser Zeit keine Möglichkeit gehabt hat, gegen Bargeld ein Ticket zu erwerben. Wenn also der einzige Automat kein Bargeld annimmt, defekt ist oder 25 Personen davor stehen, ist dies nicht das Problem des Fahrgastes. Dieser muss sich dann natürlich proaktiv zum Zub begeben (falls vorhanden) und ihm das Problem schildern.

Wo soll die 5-Minuten-Regel stehen? Meines Wissens gab es die in der Form auch nie. Früher stand in der EVO, dass man ab 5 Minuten vor Abfahrt keinen Anspruch mehr auf Ausgabe einer Fahrkarte mehr hat (das kommt aus der Zeit, als es Fahrkarten üblicherweise beim Fahrdienstleiter gab, und dieser rund um die Zugabfahrt noch andere Aufgaben zu tun hatte, insbesondere natürlich die sichere Abwicklung der Zugfahrt), der Umkehrschluss, dass man bis 5 Minuten vor Abfahrt auf jeden Fall Anspruch auf Ausgabe einer Fahrkarte hat, ergibt sich m.E. nicht.

Wenn es keine Möglichkeit zum Kauf gegen Bargeld gibt, hast du Recht. Damit, dass ggf. auch noch andere Leute eine Fahrkarte kaufen wollen, musst du mindestens in gewissem Maße rechnen, vor Gericht wäre das aber wohl immer eine Entscheidung im Einzelfall.

--
Weg mit dem 4744!


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