? Fahrtweg bei Aufhebung der Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)
PPV, Winterthur, Montag, 15.09.2025, 22:30 (vor 95 Tagen)
Hallo
Ich bin zur Zeit etwas am rätseln, wenn die Zugbindung meines internationalen Tickets aufgehoben werden sollte (denn da ist bei der DB Verlass drauf :-D), ob ich auch einen anderen Grenzübergang nehmen kann als auf dem Ticket angegeben.
Die Route lautet Köln-Basel Bad-Schaffhausen-Winterthur. Die aufgedruckte Raumbegrenzung sagt:
<1080>(ENG/BN)*KO*(F*MA/MZ)*KA*OG*BAS*Schaffhausen<1185> wobei die Zugbindung für den EC gilt bis Basel. Bei "ausreichend" Verspätung des EC kann ich in Köln auf dem Gleis gegenüber den KRM ICE nehmen (schon oft durchexerziert) und diese Strecke steht ja auch nicht auf dem Ticket.
Die DB schreibt hierzu:
"Sie haben freie Wahl der Reiseroute. Die Reise zum auf der Fahrkarte angegebenen Zielort kann also auch über eine andere Strecke führen."
Nun meine Frage: Dürfte ich im Fall der aufgehobenen Zugbindung auch via Basel SBB und Zürich fahren? Die SBB hat ja nur einen kleinen Teil meines Ticketpreises erhalten und auf dem Weg via Zürich wäre der Anteil deutlich höher.
Hat hier jemand Erfahrung gemacht?
Besten Dank und Gruss
? Fahrtweg bei Aufhebung der Zugbindung
bahnfahrerofr., Montag, 15.09.2025, 22:45 (vor 95 Tagen) @ PPV
Ja, geht bei voraussichtlich + 60 am Zielort, oder wenn es die DB in der App oder Email schreibt, dass die Zugbindung aufgehoben ist, problemlos.
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PPV, Winterthur, Montag, 15.09.2025, 23:27 (vor 95 Tagen) @ bahnfahrerofr.
ok danke.
Diese Mails, die kommen teilweise etwas unzuverlässig habe ich den Eindruck.
Für den Hinweg kam sie erst vor einiger Zeit, dafür mehrmals, obwohl die Fahrplanänderung, die die Zugbindungsaufhebung verursacht hat schon mehrere Monate vorher bekannt war.
Der Begriff "die Zugbindung ist aufgehoben" wie er früher immer in den Mails vorhanden war, steht da allerdings nicht mehr. Nur dass die Verbindung so nicht mehr möglich ist.
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bahnfahrerofr., Montag, 15.09.2025, 23:58 (vor 95 Tagen) @ PPV
Der Begriff "die Zugbindung ist aufgehoben" wie er früher immer in den Mails vorhanden war, steht da allerdings nicht mehr. Nur dass die Verbindung so nicht mehr möglich ist.
Ja, das ist leider ärgerlich.
In dem Fall müsstest du manuell das Vorliegen von vsl. +60 am Zielbahnhof prüfen.
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mdst, Donnerstag, 18.09.2025, 09:11 (vor 93 Tagen) @ PPV
Es gab hier übrigens schon mal eine ähnliche Diskussion. Da ging es aber darum, ob man durch andere Länder als die ursprünglichen fahren darf (CZ-DE statt CZ-AT-DE), was eher verneint wurde. In deinem Fall scheint es ja nur um einen anderen Grenzübergang zwischen der gleichen Länderkombination zu gehen.
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EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 18.09.2025, 09:39 (vor 93 Tagen) @ mdst
Es gab hier übrigens schon mal eine ähnliche Diskussion. Da ging es aber darum, ob man durch andere Länder als die ursprünglichen fahren darf (CZ-DE statt CZ-AT-DE), was eher verneint wurde. In deinem Fall scheint es ja nur um einen anderen Grenzübergang zwischen der gleichen Länderkombination zu gehen.
Der Beförder muss gleich bleiben, bei einer Fahrt über CZ kommt eben die CD neu dazu, und das geht nicht, so wie in Italien man nicht vom DB EC auf TI wechseln darf.
Oder im Verkehr DE - CH man nicht über Bregenz fahren darf, weil da jetzt noch AT mit der ÖBB genutzt wird.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
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PPV, Winterthur, Donnerstag, 18.09.2025, 14:41 (vor 93 Tagen) @ EK-Wagendienst
Ja, das steht in einer Art auch so bei der DB.
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Barzahlung, Donnerstag, 18.09.2025, 15:05 (vor 93 Tagen) @ EK-Wagendienst
Es gab hier übrigens schon mal eine ähnliche Diskussion. Da ging es aber darum, ob man durch andere Länder als die ursprünglichen fahren darf (CZ-DE statt CZ-AT-DE), was eher verneint wurde. In deinem Fall scheint es ja nur um einen anderen Grenzübergang zwischen der gleichen Länderkombination zu gehen.
Der Beförder muss gleich bleiben, bei einer Fahrt über CZ kommt eben die CD neu dazu, und das geht nicht
Genau um den Fall ging es mdst aber gerade nicht. mdst schrieb davon statt CZ-AT-DE CZ-DE zu fahren und das ist offensichtlich möglich, da hier nur Beförderer genutzt werden, die auch schon ursprünglich als Vertragspartner dabei waren.
Ich wüsste auch nicht, wie mdst zur Ansicht kommt, dass das im Thread eher verneint wurde.
Die Umkehrung CZ-AT-DE statt CZ-DE ginge nicht, weil die ÖBB an der Fahrkarte nicht beteiligt sind. Aber auch hier müsste man erstmal einen ZuB finden, der das beanstandet.
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bahnfahrerofr., Donnerstag, 18.09.2025, 17:55 (vor 93 Tagen) @ Barzahlung
Die Umkehrung CZ-AT-DE statt CZ-DE ginge nicht, weil die ÖBB an der Fahrkarte nicht beteiligt sind. Aber auch hier müsste man erstmal einen ZuB finden, der das beanstandet.
Im Falle der Schweizfahrt über Bregenz wird es immer mal wieder beanstandet. Man darf aber zumindest beim Schweizer Personal nachlösen ohne Aufpreis. Wie es bei DB Personal ohne Kasse ist, keine Ahnung..
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Barzahlung, Donnerstag, 18.09.2025, 18:08 (vor 93 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Wie es bei DB Personal ohne Kasse ist, keine Ahnung..
Guess: Kaufen Sie sich in der App bitte eine Fahrkarte.
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PPV, Winterthur, Donnerstag, 18.09.2025, 18:10 (vor 93 Tagen) @ Barzahlung
Dazu ist man nicht verpflichtet.
Wenn das DB-Personal keine Kasse hat, wie wird dann verfahren, wenn man berechtigter Weise ohne Ticket einsteigt (siehe die Gründe bei ProBahn)?
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EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 18.09.2025, 18:23 (vor 93 Tagen) @ PPV
Dazu ist man nicht verpflichtet.
Wenn das DB-Personal keine Kasse hat, wie wird dann verfahren, wenn man berechtigter Weise ohne Ticket einsteigt (siehe die Gründe bei ProBahn)?
dann zahlt man den doppelten Preis, mindestens 60€
Mann darf eben gar nicht ohne Fahrkarte einsteigen, Nachlösen dürfen z.B. schwerbehinderte, aber die bekommen eine Rechnung, und müssen diese bezahlen, und Erfasst wird man immer.
--
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JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 18.09.2025, 18:25 (vor 93 Tagen) @ EK-Wagendienst
Mann darf eben gar nicht ohne Fahrkarte einsteigen, Nachlösen dürfen z.B. schwerbehinderte, aber die bekommen eine Rechnung, und müssen diese bezahlen, und Erfasst wird man immer.
Was ist, wenn am Einstiegsbahnhof keine Barzahlung möglich ist?
--
Weg mit dem 4744!
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EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 18.09.2025, 18:29 (vor 93 Tagen) @ JeDi
Mann darf eben gar nicht ohne Fahrkarte einsteigen, Nachlösen dürfen z.B. schwerbehinderte, aber die bekommen eine Rechnung, und müssen diese bezahlen, und Erfasst wird man immer.
Was ist, wenn am Einstiegsbahnhof keine Barzahlung möglich ist?
dann wird man im Zug keine Fahrkarte bekommen, sondern eine Fahrpreisnacherhebung, und kann das im Nachgang reduzieren lassen.
oder ist hier wieder ein "Pferdefuß" versteckt.
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JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 18.09.2025, 18:30 (vor 93 Tagen) @ EK-Wagendienst
dann wird man im Zug keine Fahrkarte bekommen, sondern eine Fahrpreisnacherhebung, und kann das im Nachgang reduzieren lassen.
oder ist hier wieder ein "Pferdefuß" versteckt.
Weiß nicht, aber deine These war, man dürfe dann nicht einsteigen?
--
Weg mit dem 4744!
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EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 18.09.2025, 18:33 (vor 93 Tagen) @ JeDi
dann wird man im Zug keine Fahrkarte bekommen, sondern eine Fahrpreisnacherhebung, und kann das im Nachgang reduzieren lassen.
oder ist hier wieder ein "Pferdefuß" versteckt.
Weiß nicht, aber deine These war, man dürfe dann nicht einsteigen?
Einsteigen kann ich immer, aber dann kann es eben zu Problemen kommen,
oder ich fahre als "Fußballfan" mit noch 99 anderen, dann wird nichts passieren.
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JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 18.09.2025, 23:37 (vor 92 Tagen) @ EK-Wagendienst
Einsteigen kann ich immer, aber dann kann es eben zu Problemen kommen,
oder ich fahre als "Fußballfan" mit noch 99 anderen, dann wird nichts passieren.
Du schriebst nicht von können, sondern von dürfen, Zitat: "Mann darf eben gar nicht ohne Fahrkarte einsteigen" (Bei "Mann" gehe ich einfach mal von einem Tippfehler aus).
Ich sage: doch, du darfst unter bestimmten Umständen ohne Fahrkarte einsteigen. Neben der Fernverkehrsregel von "Kauf im Navigator bis 10 Minuten nach Abfahrt" eben auch "keine Möglichkeit zum Fahrkartenkauf gegen Bargeld vorhanden" oder eben "Schwerbehinderung über GdB 50" und weitere Ausnahmefälle.
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Weg mit dem 4744!
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JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 18.09.2025, 18:24 (vor 93 Tagen) @ PPV
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 18.09.2025, 18:26
Wenn das DB-Personal keine Kasse hat, wie wird dann verfahren, wenn man berechtigter Weise ohne Ticket einsteigt (siehe die Gründe bei ProBahn)?
Es wird eine Rechnung erstellt, die man innerhalb von 14 Tagen am Schalter oder per Überweisung zahlen kann.
Im konkreten Fall der Schweizfahrt über Bregenz gibts inzwischen m.W. eine entsprechende Kulanzregelung, für die DB und SBB die ÖBB pauschal bezahlen.
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Weg mit dem 4744!
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PPV, Winterthur, Donnerstag, 18.09.2025, 23:10 (vor 92 Tagen) @ JeDi
Es ging bei meiner Frage nicht um das obige Beispiel sondern generell.
Es gibt die Regel, dass man einsteigen darf, sofern man rechtzeitig (also i.d.R. 5min vor Abfahrt des Zuges) am Bahnsteig war und in dieser Zeit keine Möglichkeit gehabt hat, gegen Bargeld ein Ticket zu erwerben. Wenn also der einzige Automat kein Bargeld annimmt, defekt ist oder 25 Personen davor stehen, ist dies nicht das Problem des Fahrgastes. Dieser muss sich dann natürlich proaktiv zum Zub begeben (falls vorhanden) und ihm das Problem schildern.
Das hat zumindest Pro Bahn früher gebetsmühlenartig immer wieder gesagt/geschrieben.
Meines Wissens gibt es zur Zeit auch noch keine App-Benutzungspflicht.
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JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 18.09.2025, 23:34 (vor 92 Tagen) @ PPV
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 18.09.2025, 23:35
Es gibt die Regel, dass man einsteigen darf, sofern man rechtzeitig (also i.d.R. 5min vor Abfahrt des Zuges) am Bahnsteig war und in dieser Zeit keine Möglichkeit gehabt hat, gegen Bargeld ein Ticket zu erwerben. Wenn also der einzige Automat kein Bargeld annimmt, defekt ist oder 25 Personen davor stehen, ist dies nicht das Problem des Fahrgastes. Dieser muss sich dann natürlich proaktiv zum Zub begeben (falls vorhanden) und ihm das Problem schildern.
Wo soll die 5-Minuten-Regel stehen? Meines Wissens gab es die in der Form auch nie. Früher stand in der EVO, dass man ab 5 Minuten vor Abfahrt keinen Anspruch mehr auf Ausgabe einer Fahrkarte mehr hat (das kommt aus der Zeit, als es Fahrkarten üblicherweise beim Fahrdienstleiter gab, und dieser rund um die Zugabfahrt noch andere Aufgaben zu tun hatte, insbesondere natürlich die sichere Abwicklung der Zugfahrt), der Umkehrschluss, dass man bis 5 Minuten vor Abfahrt auf jeden Fall Anspruch auf Ausgabe einer Fahrkarte hat, ergibt sich m.E. nicht.
Wenn es keine Möglichkeit zum Kauf gegen Bargeld gibt, hast du Recht. Damit, dass ggf. auch noch andere Leute eine Fahrkarte kaufen wollen, musst du mindestens in gewissem Maße rechnen, vor Gericht wäre das aber wohl immer eine Entscheidung im Einzelfall.
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PPV, Winterthur, Freitag, 19.09.2025, 01:06 (vor 92 Tagen) @ JeDi
Nein.
Frag Pro Bahn.
Grenzübergänge
JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 18.09.2025, 14:39 (vor 93 Tagen) @ mdst
In deinem Fall scheint es ja nur um einen anderen Grenzübergang zwischen der gleichen Länderkombination zu gehen.
Wenn die gebuchten Beförderer genutzt werden und die gleichen Länder durchfahren werden, dann sind andere Grenzübergänge möglich.
Grenzübergänge
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 18.09.2025, 15:08 (vor 93 Tagen) @ JoeO
In deinem Fall scheint es ja nur um einen anderen Grenzübergang zwischen der gleichen Länderkombination zu gehen.
Wenn die gebuchten Beförderer genutzt werden und die gleichen Länder durchfahren werden, dann sind andere Grenzübergänge möglich.
Die Länder sind völlig egal, die Beförderer müssen gleich bleiben.
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