? FGR Deutschlandticket einreichen (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Montag, 15.09.2025, 01:20 (vor 95 Tagen)

Guten Abend,

Heute hab ich mal wieder eine ZuB der ganz "freundlichen und kompetenten" Sorte erwischt.
Ich wollte mit meiner üblichen letzten Verbindung im NV von Berlin nach Erfurt fahren. Umsteigen in Lu Wittenberg, Halle und Naumburg.
Nun hatte die S8 schon ab Lu Wittenberg Verspätung und die RB25 wartete nicht. (Trotz sehr toller Bemühungen der 3S-Zentrale Leipzig die ich mangels ZuB angerufen habe, ausdrücklichen Dank)
Die sehr nette Dame dort verwies mich auf den IC 495 der (mal wieder) über Erfurt umgeleitet wurde.
Gerade eben fragte ich die ZuB dieses IC ob ich mit dem IC mitfahren dürfe bis Erfurt, da ich den Anschluss verpaßt hatte. Sie war von Anfang an unsympathisch und wollte erstmal genau wissen welcher Zug und welche Ankunftszeit es denn gewesen sei. (Dachte wohl ich denke mir etwas aus)
Dann meinte sie mit D-Ticket würde ich nicht mitfahren dürfen. Ich müsse einen IC-Fahrschein kaufen und sie glaubt nicht, dass ich ihn erstattet bekäme. Auf meine Frage wieso, und dass ich ja einen Anspruch hätte meinte sie, dass ich mit diesem Ticket der untersten Kategorie keine Rechte hätte. Und dass ich den ganzen Tag fahren könne und eben nicht die letzte Verbindung nehmen dürfe. Das fand ich extrem unverschämt, denn wenn die DB diese Verbindung anbietet ist es nicht mein Problem wenn diese (leider öfter) nicht klappt.
Die zusätzliche Reisezeit bekomme ich ja auch schon nicht erstattet, also immerhin die Auslagen.

Nun die Frage: wie reicht man das ein?
Über die App geht ja nicht, da der IC ja pünktlich war.
Also nur Papierformular ausfüllen und NV-Verbindung angeben. Wie dort das D-Ticket angeben? Ist eine Chipkarte der EVAG.
Und wie kann man da den FV-Sparpreis aus der App angeben? Per Screenshot?
Habe bis jetzt erst ein zwei Mal Entschädigung beantragt, aber immer bei FV-Tickets aus der App direkt. Das ging auch einfach und schnell.
Hier muss ich mich wohl wieder mit x Ablehnungen und dämlichen Nachfragen auseinandersetzen. Um das zu vermeiden, von den Experten hier:
Was muss ich in welcher Form einreichen, damit der Antrag gleich automatisch durchgeht.

Grüße 611 040
der sich schon etwas ärgert dass eine sehr schöne Reise noch so zu Ende gehen muss

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RadExpress, Montag, 15.09.2025, 04:47 (vor 95 Tagen) @ 611 040

Guten Morgen.

Leider hat die 3S Zentrale in meinen Erfahrungen nix zu melden. Ausschließlich der Info Point in Leipzig hätte wenn sie wollen etwas tun wollen.

Die ZUB hat jedoch recht , mit dem Deutschlandticket sind die FGR stark eingeschränkt. Einzig ist die Lösung eines IC Tickets das dann über das Zentrum FGR zur Erstattung eingereicht wird. Screenshots der Verspätung der vorherigen Verbinundung sind immer hilfreich.

Es tut mir leid schlechte Erfahrungen gemacht zu haben, aber leider gibt es immer wieder Leute die über die letzte Verbindung diverse goodies erschnorren ohne die Absicht Bahn zu fahren . Daher sind die ZuB und auch die Mitarbeiter am Servicepoint bereits. Abgehärtet.

Hoffe dennoch das Sie gut nach Hause gekommen sind

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VT642, Montag, 15.09.2025, 09:06 (vor 95 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von VT642, Montag, 15.09.2025, 09:08

Hallo,

ich habe kürzlich bei Anschlussverlust auf der letzten NV Verbindung des Tages (nächste Möglichkeit erst 5 Stunden später) ohne Rückfragen oder sonstige Probleme ein vorgestrecktes FV Ticket (30€) anstandslos erstattet bekommen. Richtig ist, dass du mit D-Ticket aber zunächst ein FV-Ticket kaufen musst, also nicht einfach einsteigen darfst. Wenn ein Zub das akzeptiert, dann wäre das Kulanz. Bei eindeutiger Sachlage sollte es aber keine Probleme mit der Erstattung der FV Fahrkarte geben.

Als Fahrkarte dem Papierformular einen Kostennachweis über das D-Ticket beilegen, aus dem dein Name, der Gültigkeitszeitraum und eben deine Inhaberschaft eines D-Ticket hervorgeht. Das Ticket aus der App solltest du ja parallel per Mail als PDF erhalten haben, ansonsten mach es so wie ich: Gar kein FGR Formular nehmen, sondern einen formlosen Text aufsetzen und darin die Auftragsnummer nennen.

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brandenburger, Perleberg, Montag, 15.09.2025, 17:10 (vor 94 Tagen) @ VT642

Das kann ich auch bestätigen. Das ausgelegte FV-Ticket wird erstattet, ebenso auch Hotelübernachtungen, wenn es nicht anders ging. Wenn ein Brief kommt, aus dem hervor geht, dass man missverstanden wurde (obwohl Anschreiben und Formular nicht missverständlich waren), anrufen und dann klappt es.

Natürlich hat man einen Anspruch, wenn die letzte Verbindung schief ging. Ich habe es aber auch nie darauf angelegt und extra eine eventuell schief gehende Verbindung ausgesucht.

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Barzahlung, Montag, 15.09.2025, 11:35 (vor 94 Tagen) @ 611 040

Also nur Papierformular ausfüllen und NV-Verbindung angeben. Wie dort das D-Ticket angeben? Ist eine Chipkarte der EVAG.

Hast Du von der EVAG eine Bestellbestätigung und Rechnung erhalten? Die bräuchtest Du unbedingt.

Du schreibst eine E-Mail an die DB Regio AG (z.B. regio.suedost(at)deutschebahn.com oder impressum-regio(at)deutschebahn.com) mit diesen Belegen, allen Angaben zum Reiseverlauf, Anschrift, Bankverbindung und einmonatiger Frist. Beim zusätzlich erworbenen ICE-Ticket genügt erfahrungsgemäß die Angabe der Auftragsnummer.

Dass der Antrag sofort durchgeht, kann sowieso keiner garantieren.

Die ZUB hat jedoch recht , mit dem Deutschlandticket sind die FGR stark eingeschränkt. Einzig ist die Lösung eines IC Tickets das dann über das Zentrum FGR zur Erstattung eingereicht wird.

Diesen Zusammenhang verstehe ich nicht.

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611 040, Erfurt, Montag, 15.09.2025, 14:46 (vor 94 Tagen) @ Barzahlung

An DB Regio Südost direkt?
Die müssen zwar am Schluss zahlen, da deren S8 ja verspätet war, jedoch werden die doch sicher antworten, dass das SC FGR das bearbeitete und ich es dort direkt einreichen soll.

Auch dachte ich dass ein Online-Ticket einfacher in der Erstattung ist, als ein Automaten-Flexpreis, der dann ja wahrscheinlich eingeschickt werden muss.
(Außerdem habe ich den gündtigeren Sparpreis genommen um im Extremfall nicht noch auf 13€ mehr sitzen zu bleiben)

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Barzahlung, Montag, 15.09.2025, 15:12 (vor 94 Tagen) @ 611 040

An DB Regio Südost direkt?
Die müssen zwar am Schluss zahlen, da deren S8 ja verspätet war, jedoch werden die doch sicher antworten, dass das SC FGR das bearbeitete und ich es dort direkt einreichen soll.

Das sollte eigentlich nicht mehr passieren, da gemäß Dienstanweisung weiterzuleiten ist.
Sollte es doch passieren, leitest Du die Regio-Antwortmail ans EBA weiter. Das EBA schien mir zuletzt sehr daran interessiert, solche Späßchen per Bescheid zu untersagen.

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VT642, Montag, 15.09.2025, 15:14 (vor 94 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von VT642, Montag, 15.09.2025, 15:16

Man könnte auch einfach das FGR Formular verwenden, dann muss nichts erst weitergeleitet werden, sondern kommt gleich bei der Stelle an, die es bearbeitet...der Beitragsersteller scheint doch sehr regelmäßig Bahn zu fahren und demnach sicher mal ein FGR Formular am Bahnhof mitnehmen zu können.

Wie geschrieben, ich habe meine letzte und auch die beiden davor eingereichten FV-Fahrkarten wegen NV-Verspätung und D-Ticket anstandslos über das SC FGR erhalten und sehe keinen Grund, hier jetzt gleich mit dem EBA usw. um die Ecke zu kommen.

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Barzahlung, Montag, 15.09.2025, 15:26 (vor 94 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 15.09.2025, 15:27

Man könnte auch einfach das FGR Formular verwenden, dann muss nichts erst weitergeleitet werden, sondern kommt gleich bei der Stelle an, die es bearbeitet...

Irgendeinen Scheiß auszudrucken, der eh als PDF oder Bilddatei vorliegt, entspricht nicht meinem Verständnis von einfach.

Der Weg über den Freibrief ist ihm bekannt. Er war aber offensichtlich an einem digitalen Weg interessiert. Der ist ihm nun genannt worden. Für welchen er sich entscheidet, ist ihm überlassen.

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VT642, Montag, 15.09.2025, 17:29 (vor 94 Tagen) @ Barzahlung

Hätte das SC FGR eine Mailadresse, würde ich das auch so machen. Allerdings erst einmal an den Kundendialog, der erfahrungsgemäß nach ca. 10 Tagen antwortet, zu schreiben, um dann darauf zu warten, dass sie es weiterleiten, würde mir zu lange dauern. Per Post ans SC FGR hatte ich die letzten Anträge in 4 Tagen durch.

Fachkompetenz RZ

611 040, Erfurt, Dienstag, 16.09.2025, 16:04 (vor 93 Tagen) @ 611 040

Hi,

Hab nun den Antrag im RZ eingereicht. Nachdem zunächst erstmal wieder behauptet wurde ich bekäme beim Deutschlandticket keine FV-Fahrkarte erstattet, hat der MA dann doch seinen Kollegen gefragt der sich gut auskannte und dies bestätigte. (Taurig das MA im DB Reisezentrum solche essentiellen Dinge nicht wissen müssen)
Da ich befürchtete ein Kreuz falsch zu setzen und dadurch eine Ablehnung befürchtete hab ich den FGR-Antrag direkt mit dem MA zusammen ausgefüllt.
Ob das so eine gute Idee war weis ich im Nachhinein nicht. Er hat erstmal einige Angaben falsch verstanden und erst durch meine Hinweise korrigiert. Und auch die Zugnummer der verspäteten S-Bahn konnte er nicht finden (da ja nicht im Navigator und Buchungssystem angezeigt)
Mal sehen ob es auch ohne durchgeht. Die Verbindung sollte ja auch so eindeutig sein.
Die Fahrkarte konnte er mit der Auftragsnummer ausdrucken und dem Antrag beifügen. Immerhin was. Mal sehen was draus wird.

Grüße 611 040

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Fachkompetenz RZ

bahnfahrerofr., Dienstag, 16.09.2025, 16:09 (vor 93 Tagen) @ 611 040

Die S-Bahn-Nummer kennt Bahn.expert beispielsweise noch.

Ich dachte eigentlich, du kannst sowas selbstständig...

Matze86, München, Dienstag, 16.09.2025, 16:39 (vor 93 Tagen) @ 611 040

- kein Text -

Fachkompetenz TO

VT642, Dienstag, 16.09.2025, 16:50 (vor 93 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von VT642, Dienstag, 16.09.2025, 16:50

Du lässt dich hier informieren, wie man das einreichen könnte, es werden dir mehrere kompetente Antworten gegeben und am Ende nimmst du den denkbar umständlichsten und fehleranfälligsten Weg und lässt es einen RZ Mitarbeiter für dich ausfüllen? Um 10 Cent für den Ausdruck des Tickets zu sparen?

Fachkompetenz TO

611 040, Erfurt, Dienstag, 16.09.2025, 17:05 (vor 93 Tagen) @ VT642

Nein da er es direkt auch an die richtige Stelle einsendet.

Ich hätte erwartet dass im RZ wo sowas täglich zigfach vorkommen dürfte man das genau kennt und weis wie man es ausfüllt.
Ansonsten ist der Weg ja mit dem von euch angegebennen postalischen Weg identisch.

Ich meine auch früher konnte das Rz die Entschädigungen oder Erstattungen direkt auszahlen. Das wäre natürlich am besten gewesen.

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Fachkompetenz TO

VT642, Dienstag, 16.09.2025, 17:31 (vor 93 Tagen) @ 611 040

Entschädigungen ja, Rücktritt, Ausland oder zusätzliche Kosten ging schon immer ausschließlich über das SC FGR.

Fachkompetenz TO

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 16.09.2025, 17:53 (vor 93 Tagen) @ VT642

Entschädigungen ja, Rücktritt, Ausland oder zusätzliche Kosten ging schon immer ausschließlich über das SC FGR.

Eine Erstattung wegen Rücktritt ging auch immer im Reisezentrum...

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Weg mit dem 4744!

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