Fahrgastrechte / Zugbindung aufgehoben / Abbruch der Reise (Allgemeines Forum)

ICE920, München, Freitag, 29.08.2025, 17:48 (vor 114 Tagen) @ Sara

Du hast keinen Fahrtabbruch gemacht, sondern hast die Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts angetreten. Fahrtabbruch heißt endgültig abbrechen und zur Erstattung einreichen. Ob man das eine Jahr Pause einlegen kann, wenn man zwischendrin unterbricht, würde ich tendenziell mit Ja beantworten. Aber ganz ehrlich, falls du nicht vor dem Hauptbahnhof kontrolliert wurdest, hättest du auch sagen können, dass du die Fahrt erst angetreten hast, was weniger Interpretarionsspielraum und Angriffsfläche bietet.


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