Fahrgastrechte / Zugbindung aufgehoben / Abbruch der Reise (Allgemeines Forum)

Sara, Freitag, 29.08.2025, 16:41 (vor 112 Tagen)

Liebe Alle,

ich sitze gerade im ICE von Düsseldorf nach Berlin. Bei der Fahrkartenkontrolle zeigte ich ein Ticket vom 20.05., an diesem
Tag wollte ich von Dus-Bilk über Dus Hbf nach Berlin. In Dus Hbf war der Anschlusszug (letzte Direktverbindung für den Tag) irgendwann so verspätet (2:15 Stunden, Zugbindung in der App bereits aufgehoben), dass ich die Reise am Hbf abgebrochen habe und in Düsseldorf geblieben bin.
Die Dame sagte mir jedoch gerade, dass ich bei einem Fahrtabbruch das Ticket nicht erneut nutzen dürfe, sondern mir lediglich den Preis für das Ticket erstatten lassen dürfe.
Ich habe mich für die Erklärung bedankt und ihr gesagt, dass ich das nicht wusste. Den Ticketpreis hatte ich mir nicht erstatten lassen, da ich durch meine BahnCard quasi nichts bezahlt habe.
Bisher habe ich das Ticket tatsächlich erneut genutzt, wenn ich die Fahrt am Bahnhof XY abgebrochen habe, aufgrund von so hoher Verspätung dass ich an dem Tag nicht mehr sicher angekommen wäre.
In welchen Fällen darf ich das Ticket nun bis zu 365 Tage nach Buchungsdatum nutzen, wenn es bei der Fahrt Unregelmäßigkeiten gab, die zur Aufhebung der Zugbindung führen?
Bin jetzt völlig verunsichert.

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Waldbahn, Freitag, 29.08.2025, 16:45 (vor 112 Tagen) @ Sara

Hi

Hier gibt es kilometerlange Beiträge zum Thema Fahrtabbruch und Gültigkeit der Tickets.

--
Gruß
Waldbahn

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Sara, Freitag, 29.08.2025, 16:56 (vor 112 Tagen) @ Waldbahn

Hi,
danke, das dachte ich mir auch, dann bin ich doch zu doof richtig zu suchen. Habe Begriffe in der Suchleiste eingegeben und dann habe ich sie dennoch nicht gefunden!
Gibt es Anzeigeunterschiede je nachdem ob man eingeloggt ist oder nicht?

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Waldbahn, Freitag, 29.08.2025, 17:24 (vor 112 Tagen) @ Sara

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Sara, Freitag, 29.08.2025, 17:49 (vor 112 Tagen) @ Waldbahn

Super gut, vielen herzlichen Dank!
Habe nun auch den Laptop aufgeklappt, vielleicht ist das für mich nun besser zu suchen.

Fahrgastrechte / Zugbindung aufgehoben / Abbruch der Reise

ICE920, München, Freitag, 29.08.2025, 17:48 (vor 112 Tagen) @ Sara

Du hast keinen Fahrtabbruch gemacht, sondern hast die Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts angetreten. Fahrtabbruch heißt endgültig abbrechen und zur Erstattung einreichen. Ob man das eine Jahr Pause einlegen kann, wenn man zwischendrin unterbricht, würde ich tendenziell mit Ja beantworten. Aber ganz ehrlich, falls du nicht vor dem Hauptbahnhof kontrolliert wurdest, hättest du auch sagen können, dass du die Fahrt erst angetreten hast, was weniger Interpretarionsspielraum und Angriffsfläche bietet.

Fahrgastrechte / Zugbindung aufgehoben / Abbruch der Reise

Sara, Freitag, 29.08.2025, 17:50 (vor 112 Tagen) @ ICE920

Danke, ich war eben so sicher, dass das möglich ist so, daher habe ich nichts hinterfragt von dem, was ich sagte. Aber nun weiß ich Bescheid (bzw. lese mich gerade weiter ein).

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