? Erstattung bei Prämie "Gutschein Freifahrt Flex" (Allgemeines Forum)

mdst, Montag, 25.08.2025, 18:56 (vor 116 Tagen)

Moin,

wenn ich eine Freifahrt über die BB-Prämie "Gutschein Freifahrt Flex" gebucht habe (bei der man einen Buchungscode zur Buchung über ein spezielles Portal bekommt) und diese wegen Fahrplanänderung/Zugausfall und zu erwartender Verspätung von mind. 60 Minuten nicht antrete:
Bekomme ich als Erstattung dann die eingesetzten Prämienpunkte wieder auf mein BB-Konto gutgeschrieben oder bekomme ich einen neuen Buchungscode? Falls letzteres, muss der dann innerhalb von 12 Monaten zur Buchung eingesetzt werden?

LG
Markus

? Erstattung bei Prämie "Gutschein Freifahrt Flex"

bahnfahrerofr., Montag, 25.08.2025, 19:06 (vor 116 Tagen) @ mdst

Vor etwa zwei Jahren hatte ich mal einen Abbruchsfall mit der normalen 1000 Punkte Freifahrt. Damals gab es die Punkte zurück.

? Erstattung bei Prämie "Gutschein Freifahrt Flex"

VT 609, Montag, 25.08.2025, 20:41 (vor 116 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Vor etwa zwei Jahren hatte ich mal einen Abbruchsfall mit der normalen 1000 Punkte Freifahrt. Damals gab es die Punkte zurück.

Ja, so kenne ich es auch. Ich habe letztes Jahr bei über 120 Minuten Verspätung 50 Prozent der Punkte zurückbekommen.

Punkte oder Geld

wachtberghöhle, Dienstag, 26.08.2025, 08:32 (vor 115 Tagen) @ mdst
bearbeitet von wachtberghöhle, Dienstag, 26.08.2025, 08:32

Moin,

wenn ich eine Freifahrt über die BB-Prämie "Gutschein Freifahrt Flex" gebucht habe (bei der man einen Buchungscode zur Buchung über ein spezielles Portal bekommt) und diese wegen Fahrplanänderung/Zugausfall und zu erwartender Verspätung von mind. 60 Minuten nicht antrete:
Bekomme ich als Erstattung dann die eingesetzten Prämienpunkte wieder auf mein BB-Konto gutgeschrieben oder bekomme ich einen neuen Buchungscode? Falls letzteres, muss der dann innerhalb von 12 Monaten zur Buchung eingesetzt werden?

LG
Markus

In der Praxis bekommst Du die Punkte einfach wieder gutgeschrieben (Denn das war der "bezahlte" Preis)

Im Reiserecht am Markt sehr erfogreiche Juristen, sehen hier aber auch einen Anspruch auf Gelderstattung in € (Dr. Böse)

Bedeutet nur Stress … Einfach FGR normal nutzen!

rainman51, Paderborn, Dienstag, 26.08.2025, 09:48 (vor 115 Tagen) @ wachtberghöhle

Im Reiserecht am Markt sehr erfogreiche Juristen, sehen hier aber auch einen Anspruch auf Gelderstattung in € (Dr. Böse)

Vermutlich aber erst nach einer Klage.

Einfach das Ticket als Punktwert erstatten lassen oder es in den nächsten 12 Monaten
für die Strecke frei einsetzen.

Bedeutet nur Stress … Einfach FGR normal nutzen!

wachtberghöhle, Dienstag, 26.08.2025, 13:40 (vor 115 Tagen) @ rainman51

Im Reiserecht am Markt sehr erfogreiche Juristen, sehen hier aber auch einen Anspruch auf Gelderstattung in € (Dr. Böse)


Vermutlich aber erst nach einer Klage.

Vermutlich. ja.

Einfach das Ticket als Punktwert erstatten lassen oder es in den nächsten 12 Monaten
für die Strecke frei einsetzen.

Das würde ich auch so machen.

Punkte oder Geld

Barzahlung, Dienstag, 26.08.2025, 12:20 (vor 115 Tagen) @ wachtberghöhle

Im Reiserecht am Markt sehr erfogreiche Juristen
(Dr. Böse)

Wie willst Du das beurteilen können?

Punkte oder Geld

wachtberghöhle, Dienstag, 26.08.2025, 13:39 (vor 115 Tagen) @ Barzahlung

Im Reiserecht am Markt sehr erfogreiche Juristen
(Dr. Böse)


Wie willst Du das beurteilen können?

Mit meinen angelegten Maßstäben.

Punkte oder Geld

JoeO, Braunschweig, Dienstag, 26.08.2025, 14:23 (vor 115 Tagen) @ wachtberghöhle

Im Reiserecht am Markt sehr erfogreiche Juristen
(Dr. Böse)


Wie willst Du das beurteilen können?


Mit meinen angelegten Maßstäben.

Legst Du die Maßstäbe richtig an?
Hier geht es um einen Beförderungsvertrag. Für Beförderungsverträge (also z.B. reine Bahnfahrten) gilt das Reiserecht ausdrücklich nicht!

Hä?

Barzahlung, Donnerstag, 28.08.2025, 19:42 (vor 113 Tagen) @ JoeO

Hier geht es um einen Beförderungsvertrag. Für Beförderungsverträge (also z.B. reine Bahnfahrten) gilt das Reiserecht ausdrücklich nicht!

Reisevertrag / Beförderungsvertrag

JoeO, Braunschweig, Freitag, 29.08.2025, 07:43 (vor 112 Tagen) @ Barzahlung

Das Reiserecht beschreibt Ansprüche aus einem Reisevertrag.

So bestehen bei einem Reisevertrag Anspruche bei Reisemängeln wie Überbuchung, mangelhafte Ausstattung (Zimmer), Änderung oder Ausfall von gebuchten oder zugesagten Leistungen (Zwischenstopps, Ausflüge, bestimmte Verkehrsmittel) etc.

Das Reiserecht gilt, wenn eine (Pauschal-)reise gebucht wurde. Sie setzt sich immer aus mehreren Punkten (z.B. Transport + Unterkunft) zusammen.

Wird nur ein Transport (Beförderung) gebucht, so wird kein Reisevertrag sondern ein Beförderungsvertrag abgeschlossen. Bei Beförderungsverträgen gelten die Regelungen des Reiserechts nicht. Ein Beförderungsvertrag ist erfolgsorientiert und stellt eine besondere Form eines Werksvertrages dar.
Geschuldete Werkleistung ist die Beförderung von A nach B. Wird diese Leistung erbracht, so wurde der Vertrag erfüllt. Es stellt daher keinen Vertragsmangel dar, wenn z.B. Fahrpläne geändert oder nicht eingehalten werden, Zwischenhalte ausfallen oder verkürzt werden, zusätzliche Umstiege erforderlich werden, andere Streckenführungen oder Fahrzeuge genutzt werden, etc., solange letztlich die Fahrt in B endet.

Bei Bahnfahrten ergeben sich nur Ansprüche, wenn sie in den Beförderungsbedingungen oder den Fahrgastrechten ausdrücklich festgelegt sind.
Steht z.B. eine gebuchte 1. Klasse nicht zur Verfügung, so hat man Anspruch auf Entschädigung, da es in den Beförderungsbedingungen festgelegt ist. Kommt der Zug mit 70 Minuten Verspätung an, so hat man Entschädigungsansprüche, da das in den Fahrgastrechten festgelegt ist.
Bucht man hingegen eine Verbindung von A nach B mit 5 Stunden Aufenthalt in C, so besteht kein Anspruch, wenn sich durch Verspätung oder Fahrplanänderung der Zwischenaufenthalt auf 5 Minuten reduziert. Erfolgt die letztliche Ankunft in B halbwegs pünktlich, so wurde der Beförderungsvertrag eingehalten.

Hätte man einen Reisevertrag, der als Leistung einen 5-stündigen Aufenthalt in C beinhaltet, dann wäre das evtl. ein Reisemangel, wenn der Aufenthalt sich erheblich verkürzt. Bei einem Beförderungsvertrag hat man (da eben das Reiserecht nicht gilt) da keinerlei Ansprüche, da das Ziel des Vertrages nur die Beförderung nach B ist.

Punkte oder Geld

Barzahlung, Donnerstag, 28.08.2025, 19:43 (vor 113 Tagen) @ wachtberghöhle

Im Reiserecht am Markt sehr erfogreiche Juristen
(Dr. Böse)


Wie willst Du das beurteilen können?


Mit meinen angelegten Maßstäben.

Hat er Dich schon mal vertreten?

Oder du gehst leer aus

tom66, Dienstag, 26.08.2025, 13:19 (vor 115 Tagen) @ wachtberghöhle

Ich hatte vor ein paar Wochen auch eine Fahrt aus Prämienpunkten gebucht. Durch die Sperrung in Duisburg-Großenbaum (Kabelbrand) sollte der Zug statt durchs Ruhrgebiet über die Wupperschiene nach Dortmund geleitet werden. Eigentlich keine große Sache und wenig bis gar keine Verspätung da die Strecke sogar kürzer ist. Allerdings wurde der Zug hinter Köln durch die InfaGo fehlgeleitet und ich erreichte dadurch mein Ziel mehr als 60 Min später. Die FGR wurden abgelehnt mit dem Hinweis Ausschlussgrund Vandalismus. Der eigentlich Grund welcher die Verspätung über die 60 Min brachte wurde nicht erwähnt. Ich habe das ganze dann auf sich beruhen lassen, denn für die paar Mal im Jahr wo ich überhaupt noch mit der DB unterwegs bin lohnt sich der ganze Ärger und Aufwand nicht.

Ein Anruf ist doch kein großer Aufwand?!

Matze86, München, Dienstag, 26.08.2025, 13:32 (vor 115 Tagen) @ tom66

- kein Text -

Ein Anruf ist doch kein großer Aufwand?!

tom66, Dienstag, 26.08.2025, 14:26 (vor 115 Tagen) @ Matze86

Ich habe mit dem Servicecenter in der Vergangenheit schon so oft diskutiert. Denen interessiert nur was im RIS steht. Auch wenn der Zug 61 Min zu spät angekommen ist und das RIS nur 59 Min angezeigt hatte. Ich hatte denen auch schon Bescheinigungen aus Reisezentren bzw. DB-Informationen zukommen lassen. Wurde alles abgelehnt mit der Aussage nur was im RIS steht zählt und nichts anderes.

Ein Anruf ist doch kein großer Aufwand?!

611 040, Erfurt, Dienstag, 26.08.2025, 22:08 (vor 115 Tagen) @ Matze86

Leider wird bei solchen Sachen beim Anruf immer beteuert es tue ihnen Leid und man würde sich natürlich sofort darum kümmern und es berichtigen. Passieren tut aus Kundensicht nichts. Dann ruft man noch einmal an und es wird nun beteuert ganz bestimmt sich schnellstmöglich zu kümmern. Passieren tut wieder nichts. Dann geben die meisten entnervt auf und sagen sich "die paar Euro" sind es mir nicht wert.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Kann ich so nicht bestätigen

Matze86, München, Dienstag, 26.08.2025, 22:16 (vor 115 Tagen) @ 611 040

- kein Text -

Ich schon.

Barzahlung, Dienstag, 26.08.2025, 22:21 (vor 115 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 26.08.2025, 22:23

Man kann sich aber auch nach der ersten unbefriedigenden Antwort unmittelbar an die Schlichtungsstelle wenden.

Bisher immer spätestens nach dem zweiten Einspruch gelöst

Matze86, München, Dienstag, 26.08.2025, 22:32 (vor 115 Tagen) @ Barzahlung

- kein Text -

und so weiß die Bahn, dass sie immer erst 2x ablehnen kann..

Barzahlung, Dienstag, 26.08.2025, 22:50 (vor 115 Tagen) @ Matze86

weil Du auch nach dem zweiten Widerspruch noch nicht klagst. Also macht sie alles richtig, wenn sie die Anträge immer erstmal abwimmelt.

Matze86, München, Dienstag, 26.08.2025, 23:51 (vor 115 Tagen) @ Barzahlung

- kein Text -

Ein Anruf ist doch kein großer Aufwand?!

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Dienstag, 26.08.2025, 22:36 (vor 115 Tagen) @ 611 040

Hey.

Leider wird bei solchen Sachen beim Anruf immer beteuert es tue ihnen Leid und man würde sich natürlich sofort darum kümmern und es berichtigen. Passieren tut aus Kundensicht nichts. Dann ruft man noch einmal an und es wird nun beteuert ganz bestimmt sich schnellstmöglich zu kümmern. Passieren tut wieder nichts. Dann geben die meisten entnervt auf und sagen sich "die paar Euro" sind es mir nicht wert.

Da werden garantiert im Hintergrund Programme laufen, die dich dann als Dauerfordernder identifizieren. Wo auch steht: Hunde, die bellen, beißen nicht.


Ich hatte mich mal hier bei der Verkehrsgemeinschaft beschwert. In der Antwort war der gesamte Mailverlauf incl der Weiterleitungen an die zuständigen Bearbeiter enthalten.

Da stand dann der Satz sinngemäß: von dieser E-Mail-Adresse bekommen Sie nur selten eine Nachricht.

Ich denk: aha, gucke mal an. Irgendwann stünde da dann, dass es ständig Nachrichten gibt und der jeweilige Bearbeiter weiß: ah, Querulant.

Und so läuft bei diesen Beschwerdestellen garantiert im Stillen ein Programm, was so eine Art Score wie bei der Schufa ermittelt.

"Ach, der 611... schon wieder ... Hat wieder was halbseidenes gefunden und stellt wieder nur Forderungen. Klagt aber nie, schickt nie einen Anwalt."

Und so bin ich überzeugt, dass bei denen, die hier gern ausführlich über ihre endlosen Probleme referieren - gern mit Paragraphen hochwichtig vorgetragen -, die in der Beschwerdestelle gern ihren Spaß dran haben, die hinzuhalten, zu vertrösten, abzuwimmeln oder mit Nonsens-Antworten zu reagieren.


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Ein Anruf ist doch kein großer Aufwand?!

JanZ, HB, Dienstag, 26.08.2025, 22:54 (vor 115 Tagen) @ Der Blaschke

Da stand dann der Satz sinngemäß: von dieser E-Mail-Adresse bekommen Sie nur selten eine Nachricht.

Das ist allerdings ein Satz, den in manchen Unternehmen/Behörden die E-Mail-Programme automatisch einfügen. Wahrscheinlich, um Betrug der Sorte „sieht aus wie eine Mail vom Kollegen Andi, ist aber in Wirklichkeit von kolehge.andy@hotmail.com“ zu verhindern. Ich kriege solche Mails beruflich auch immer wieder zu sehen.

Unterschied Erstattung ./. Entschädigung beachten!

wachtberghöhle, Dienstag, 26.08.2025, 13:38 (vor 115 Tagen) @ tom66

Ich hatte vor ein paar Wochen auch eine Fahrt aus Prämienpunkten gebucht. Durch die Sperrung in Duisburg-Großenbaum (Kabelbrand) sollte der Zug statt durchs Ruhrgebiet über die Wupperschiene nach Dortmund geleitet werden. Eigentlich keine große Sache und wenig bis gar keine Verspätung da die Strecke sogar kürzer ist. Allerdings wurde der Zug hinter Köln durch die InfaGo fehlgeleitet und ich erreichte dadurch mein Ziel mehr als 60 Min später. Die FGR wurden abgelehnt mit dem Hinweis Ausschlussgrund Vandalismus. Der eigentlich Grund welcher die Verspätung über die 60 Min brachte wurde nicht erwähnt. Ich habe das ganze dann auf sich beruhen lassen, denn für die paar Mal im Jahr wo ich überhaupt noch mit der DB unterwegs bin lohnt sich der ganze Ärger und Aufwand nicht.

Du hast Entschädigung beantragt. Der OP will aber Erstattung.

Oder du gehst (partiell) leer aus

Tobs, Region Köln/Bonn, Dienstag, 26.08.2025, 19:20 (vor 115 Tagen) @ tom66

Zufrieden darf sein, wer überhaupt etwas bekommt. Im Bekanntenkreis fiel eine Fahrt aus und der Fahrkartenpreis wurde erstattet - bis auf den eingesetzten 5er. 250 BBP futsch, da Aktionsgutschein. Naja, wohl besser als nichts, denke ich.

Update: Oder auch nicht!

Tobs, Region Köln/Bonn, Mittwoch, 24.09.2025, 17:56 (vor 86 Tagen) @ Tobs

Nachdem meine Anfrage seitens der DB unbeantwortet blieb, habe ich die Schlichtung eingeschaltet. Kulanz halber, stimmt die DB meiner Forderung nach Erstattung der 250 BBP zu. Damit bleibt es zwar eine Ausnahme, was ich noch immer falsch finde, aber zumindest ein Teilerfolg, da ich schadlos aus der Sache raus bin. Immerhin … und - trotz allem - Danke, DB, für diese, für mich akzeptable Lösung.

? Berechnung Entschädigung bei H/R auf einer Fahrkarte

Tobs, Region Köln/Bonn, Donnerstag, 02.10.2025, 20:54 (vor 78 Tagen) @ Tobs

Hallo zusammen,

bei Sichtung meiner Unterlagen zu einer (Hin- und Rück)Reise (= eine SSP-Fahrkarte), traten bei beiden Fahrten, die über eine Woche auseinanderlagen, Verspätungen auf. Auf der Hinfahrt waren es 62 Minuten, die bereits vor der Hinfahrt erstattet wurden, und auf der Rückfahrt, nach Fahrplan 86 Minuten, real 91 Minuten (= Fahrplanmäßige Ankunft um 20:28 Uhr, real um 20:33 Uhr). Bei der Rückfahrt ist zu beachten, dass die Zugbindung aufgehoben worden ist und letztendlich ein anderer Zug genommen wurde, auf dessen Basis, die Rechte der Rückfahrt geltend gemacht wurde (= 20:28 Uhr statt 19:02 Uhr; eine Stunde und 26 Minuten).

Insgesamt, und damit bin ich einverstanden; es wurden insgesamt 25 % des Nettobetrags, also nach Abzug von Gutscheinen erstattet. Man beachte, dass nun zwei Beträge unterhalb von 4.00 € überwiesen worden. Aber die Berechnung ist mir unbegreiflich. Die Rückfahrt ist mit 224 Minuten Verspätung, bei einer Ankunft des ursprünglich gebuchten Zugs um 16:52 Uhr, ausgewiesen. Zieht man die Verspätung der Hinfahrt, 62 Minuten, ab, wären es immer noch 162 Minuten. Dies wäre wohl logisch, da die Erstattung der Hinfahrt Berücksichtigung findet. Dann müsste aber doch eigentlich der gesamte Fahrkartenwert, also von Hin- und Rückfahrt, Anwendung finden. Nochmals, passt ja alles, aber ich möchte es halt verstehen.

Würde mich freuen, wenn mich jemand aufklären könnte. Rückfragen versuche ich meinerseits gern zu klären. In diesem Sinne einen (sehr) guten Start ins (lange) Wochenende. -;)

CU,
Tobs

? Berechnung Entschädigung bei H/R auf einer Fahrkarte

mdst, Donnerstag, 02.10.2025, 21:52 (vor 78 Tagen) @ Tobs
bearbeitet von mdst, Donnerstag, 02.10.2025, 21:54

Insgesamt, und damit bin ich einverstanden; es wurden insgesamt 25 % des Nettobetrags, also nach Abzug von Gutscheinen erstattet. Man beachte, dass nun zwei Beträge unterhalb von 4.00 € überwiesen worden. Aber die Berechnung ist mir unbegreiflich. Die Rückfahrt ist mit 224 Minuten Verspätung, bei einer Ankunft des ursprünglich gebuchten Zugs um 16:52 Uhr, ausgewiesen. Zieht man die Verspätung der Hinfahrt, 62 Minuten, ab, wären es immer noch 162 Minuten. Dies wäre wohl logisch, da die Erstattung der Hinfahrt Berücksichtigung findet. Dann müsste aber doch eigentlich der gesamte Fahrkartenwert, also von Hin- und Rückfahrt, Anwendung finden. Nochmals, passt ja alles, aber ich möchte es halt verstehen.

Würde mich freuen, wenn mich jemand aufklären könnte. Rückfragen versuche ich meinerseits gern zu klären. In diesem Sinne einen (sehr) guten Start ins (lange) Wochenende. -;)

Verspätungsminuten von Hin- und Rückfahrt werden doch nicht miteinander verrechnet!
Sonst würde man ja bei je +30 Minuten bei Hin und Rück (oder auch bei einmal 20, einmal 40, zum Beispiel) eine Erstattung kriegen.

Aber ich verstehe deine Frage nicht wirklich. Einerseits wurden nur 25% erstattet, andererseits zwei Beträge? Das kann eigentlich nicht sein. Nach meinem Verständnis müsstest du 75% zurück bekommen (50% vom Gesamtpreis für nicht genutzte Hinfahrt, 50% vom Rückfahrtspreis, also 50/2=25% vom Gesamtpreis für die Verspätung bei der Rückfahrt)

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