RES-Projekt im Fernverkehr (Allgemeines Forum)

Zugfahrer, Freitag, 22.08.2025, 19:41 (vor 119 Tagen)

Die DB möchte ab dem nächsten Fahrplanabschnitt auf das RES-Projekt (RES=Reisendenerfassungssystem) im Fernverkehr verzichten. Das sind die Interviewer, die manchmal mit einen Smartphone die Reisenden in den ICs und ICEs befragen.

Weiß jemand mehr dazu?

Die Leute erfassen sich mir Komfort-Checkin ja selbst ;)

J-C, In meiner Welt, Freitag, 22.08.2025, 19:52 (vor 119 Tagen) @ Zugfahrer

- kein Text -

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Es wird Zeit, dass das beendet wird

Waldbahn, Freitag, 22.08.2025, 20:24 (vor 119 Tagen) @ Zugfahrer

Hi

gegen eine kurze Befragung ist Nichts einzuwenden. Drei bis vier Fragen sollten ausreichen, aber nicht das der Befrager 10min bei einem ist und einen Fragenkatalog durchgeht, der vom Umfang her völlig unangemessen ist. Fehlt nur noch, dass Fragen zum Verhalten auf dem Zug WC gestellt werden.
Auch der Umfang zur Befragung nach einer Fahrt ist viel zu umfangreich und artet aus...

--
Gruß
Waldbahn

Hier mal eine komplette Befragung

ICETreffErfurt, Eisenach, Samstag, 23.08.2025, 01:02 (vor 119 Tagen) @ Waldbahn
bearbeitet von ICETreffErfurt, Samstag, 23.08.2025, 01:05

Schritt 1 - Ticket (nur Erfassung ohne Fragen)

Erfasst wird:
Tarifbezeichnung (Flexpreis, Sparpreis, etc)
Ermäßigungen (Bahncards, Senior, Young, sonstiges)
Reiseklasse
Aussteller,
Preis,
Anzahl Reisende
Alter Reisende

Schritt 2 - Reiseweg (Fragen oder Reiseplan übertragen)
Einstieg
Ausstieg
Vorlauf (mit Zuggattung und EVU)
Nachlauf (mit Zuggattung und EVU)

Pro Vor- und Nachlauf können je ein Umstieg erfasst werden

Schritt 3 - Reiseanlass (Fragen)
Pendler
Geschäftsreise
Ausflüge
Besuch
Einkauf/private Besorgungen

Schritt 4 - Reisedauer/Reisehäufigkeit (3x Fragen)
Frage nach Anzahl Übernachtungen
Frage nach Anzahl Fahrten innerhalb eines Jahres
Frage nach durchschnittlicher Nutzung von Zeitkarten pro Woche

Schritt 5 - Buchungsgrund für aktuelle Reise (Fragen)
Reisedauer
Preis
Komfort
Flexibilität (Zeitpunkt der Reise)
Klimafreundlichkeit

Schritt 6 - Zusatzfragen (aktuell 4x)
Frage nach Fahrt von oder zum Zweitwohnsitz
Frage nach Teilnahme am BahnBonus-Programm
Frage nach digitaler Erreichbarkeit (App, Mail, beides, keines)
Fragen nach aktueller Nutzung der BahnCard (selbst ausgedruckt, in der App oder als PDF)

Das wars. Das sind alle Fragen, die ich gemäß App stellen muss.

Hier mal eine komplette Befragung

Waldbahn, Samstag, 23.08.2025, 10:48 (vor 118 Tagen) @ ICETreffErfurt

Wenn ich mir das so anschaue, sind da Fragen dabei, die DB FV nichts angehen. Was interessiert die wie lange ich unterwegs bin wann und wo ich übernachte. Viele zu viel. Fragen zum Ticket und zur Buchung ok, mehr aber auch nicht. Den Rest kann die interne KI über das Kundenkonto auswerten!

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Gruß
Waldbahn

Hier mal eine komplette Befragung

ICETreffErfurt, Eisenach, Samstag, 23.08.2025, 10:58 (vor 118 Tagen) @ Waldbahn
bearbeitet von ICETreffErfurt, Samstag, 23.08.2025, 11:00

Die Fragen nach der Reisehäufigkeit pro Woche dienen der Hochrechnung des Umsatzes pro Fahrgast und Fahrt und kommt nur bei BC100 oder anderen Zeitkarten.

Bei Einzelfahrten kommt speziell diese Frage gar nicht. Da kommt nur die Schätzfrage nach der Gesamtzahl der Reisen pro zurückliegendem Jahr.

Die Frage nach der Anzahl der Übernachtungen ist ne Standardfrage, die immer dabei ist.
Da gehts darum, ob die Fahrgäste am selben Tag hin und zurück fahren oder ihre Reisen zeitlich strecken. Da geht es wohl um die Anzahl erwartbarer künftiger Buchungen pro Fahrgast.

Jede Frage hat schon ihren Sinn, manchmal nur in der Kombination mit anderen Angaben.

Die Frage nach Zweitwohnsitz soll die Wochendpendler herausfiltern. Ich stelle die aber nicht so gerne, da schon sehr persönlich.

Hier mal eine komplette Befragung

Zauberpilz, Samstag, 23.08.2025, 16:35 (vor 118 Tagen) @ ICETreffErfurt

Die Fragen nach der Reisehäufigkeit pro Woche dienen der Hochrechnung des Umsatzes pro Fahrgast und Fahrt und kommt nur bei BC100 oder anderen Zeitkarten.

Nein, die Fragen werden am Ende aggregiert ausgewertet und daraus eine Nutzungshäufigkeit für alle BC100 errechnet, die dann auf jeden Datensatz angewendet werden. Mach doch mal ein Praktikum bei RES ;)

Hier mal eine komplette Befragung

ICETreffErfurt, Eisenach, Samstag, 23.08.2025, 19:49 (vor 118 Tagen) @ Zauberpilz

Das meinte ich damit, nur inelegant formuliert. ;-)

Die Fragen stammen aus prä-IT-Zeit

ICETreffErfurt, Eisenach, Samstag, 23.08.2025, 11:02 (vor 118 Tagen) @ Waldbahn

- kein Text -

Einfach nicht mitmachen.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 23.08.2025, 15:31 (vor 118 Tagen) @ Waldbahn
bearbeitet von Der Blaschke, Samstag, 23.08.2025, 15:35

Hallo.

Die Frage mag ich immer: muß ich da mitmachen?

Ist zwar uncool und die Wissenschaft sagt, Fragen beantwortet man nicht mit Gegenfragen - mache ich aber trotzdem. Und frage den Fahrgast, wie ich einen Zwang denn jetzt wohl durchsetzen könne? Gewalt? Folter? Wahrheitsspritze oder -trank? Rauswurf kann ja nicht die Lösung sein - dann krieg ich ja immer noch keine Antworten.

Es muss also völlig logisch sein, dass das natürlich freiwillig ist.

Hab auch noch keinen Fahrgast gefunden, der mir eine Lösung anbot.

Übrigens auch das wieder so ein Punkt, Theorie und Praxis. In jedem Lehrbuch steht, dass man natürlich nicht mit "Darf ich Sie kurz stören?" o.ä. den Fahrgast erstansprechen soll. Weil der einfach und elegant "Nein!" sagen kann und damit das Interview schon vorm Start beendet ist.

Ich mache das aber trotzdem genau so. Allerdings ist der Trick dabei, die Antwort gar nicht abzuwarten, sondern gleich weiter zu quasseln. Also in einem Rutsch: "Darf ich Sie eben kurz stören? Ich mache eine Fahrgastbefragung für xxxx, da würde ich gern den Fahrschein sehen und Ihnen 3 oder 4 Fragen dazu stellen." Manchmal, wenn ich während des Spruchs eine ablehnende Grundhaltung spüre, noch ergänzt um "Wenn Sie nichts dagegen haben."

Und es funktioniert ganz wunderbar. Der Fahrgast fühlt sich so nämlich nicht überrumpelt, obwohl er es natürlich wird. Möchte dann auch gar nicht mehr "Nein" sagen und gibt dann fast immer ganz willig und gern Auskunft. Und stört sich auch so gut wie nie an der 5. Frage ... ;-). Wenn doch, schmeichle ich ihm und sage ihm, dass er ein ganz besonderer Kunde ist - im positiven. Dann ist auch eine 6. Frage nicht mehr ein Problem ...

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

RES-Projekt im Fernverkehr

Zauberpilz, Freitag, 22.08.2025, 20:56 (vor 119 Tagen) @ Zugfahrer

Die DB möchte ab dem nächsten Fahrplanabschnitt auf das RES-Projekt (RES=Reisendenerfassungssystem) im Fernverkehr verzichten. Das sind die Interviewer, die manchmal mit einen Smartphone die Reisenden in den ICs und ICEs befragen.

Weiß jemand mehr dazu?

Es steht zu vermuten das man einfach nur Kosten sparen will.

Ja, Befragung im Kernnetz fällt weg.

ICETreffErfurt, Eisenach, Samstag, 23.08.2025, 00:37 (vor 119 Tagen) @ Zugfahrer

Ich wurde gestern von Ipsos informiert, dass der Fernverkehr ab 2026 nicht mehr in der Reisendenerfassung enthalten ist.

Vermutlich werden noch Linien mit Nahverkehrsfreigabe erhoben.

Ich hab mich schon bei IVV und Econex auf die ostdeutschen und mitteldeutschen Nahverkehrs-Projekte beworben.

Ich werde den Job weiter machen, in ganz Deutschland.

Ob da bald Tickets NV/FV entfallen?

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 23.08.2025, 06:06 (vor 118 Tagen) @ ICETreffErfurt

Hey.

Könnte ich mir jedenfalls gut vorstellen. Argument könnte da das weitgehende Vorhandensein des Deutschlandtickets sein, was Tickets mit FV und NV obsolet macht.

FV verkauft dann nur noch reine FV-Tickets.

Dann braucht man natürlich auch nicht mehr wegen der Einnahmeaufteilung zu fragen ... ;-)


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

sicherlich nicht

sibiminus, Samstag, 23.08.2025, 12:44 (vor 118 Tagen) @ Der Blaschke

Könnte ich mir jedenfalls gut vorstellen.

Ich könnte mir vorstellen dass du die Fahrgastrechte-Verordnung kennst.

Argument könnte da das weitgehende Vorhandensein des Deutschlandtickets sein, was Tickets mit FV und NV obsolet macht.

Sehr schwaches Argument. Artikel 12 Absatz 1 verlangt von EVU die Schienenpersonenverkehrsdienste anbieten, „alle zumutbaren Anstrengungen“ zu unternehmen um Durchgangsfahrkarten anzubieten und darüberhinaus „zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten“
Aus einem bestehenden Konstrukt der Zusammenarbeit herauszukommen halte ich für sehr schwer verargumentierbar gegenüber der Schaffung eines solchen, wenn noch nicht vorhanden.

FV verkauft dann nur noch reine FV-Tickets.

Das hingegen ist aber gar nicht mehr argumentierbar, sondern einfach nur ein Verstoß gegen die Verordnung. Es heißt darin nämlich: „Wenn Schienenpersonenverkehrsdienste des Fernverkehrs oder Schienenpersonenverkehrsdienste des Regionalverkehrs von einem einzigen Eisenbahnunternehmen betrieben werden, bietet dieses Unternehmen für diese Dienste Durchgangsfahrkarten an. [...] Für die Zwecke von Unterabsatz 1 erstreckt sich der Ausdruck „ein einziges Eisenbahnunternehmen“ auch auf alle Eisenbahnunternehmen, die demselben Eigentümer gehören oder hundertprozentige Tochtergesellschaften eines der beteiligten Eisenbahnunternehmen sind.“

Die Konzerne DB, Netinera, Transdev & Co. müssen also ohnehin Durchgangsfahrkarten für die Verkehre ihrer Konzernunternehmen im Geltungsbereich der FGR-VO anbieten.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

sicherlich nicht

bahnfahrerofr., Samstag, 23.08.2025, 12:54 (vor 118 Tagen) @ sibiminus

Artikel 12 Absatz 1 verlangt von EVU die Schienenpersonenverkehrsdienste anbieten, „alle zumutbaren Anstrengungen“ zu unternehmen um Durchgangsfahrkarten anzubieten und darüberhinaus „zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten“

Naja, HSB und Zugspitzbahn haben es ja bis heute geschafft, sich dagegen zu wehren, auch für die bestellten Strecken, obwohl sogar das DT gilt.

Sehe es aber auch so, aus dem bestehenden Konstrukt raus zu kommen, dürfte schwer werden.

sicherlich nicht

sibiminus, Samstag, 23.08.2025, 13:00 (vor 118 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Naja, HSB und Zugspitzbahn haben es ja bis heute geschafft, sich dagegen zu wehren, auch für die bestellten Strecken, obwohl sogar das DT gilt.

Was heißt „wehren“? Artikel 2 Absatz 2 gibt doch eine sehr klare Öffnungsklausel: Die Mitgliedstaaten können Dienste, die ausschließlich zu historischen oder touristischen Zwecken betrieben werden, vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausnehmen. Lediglich aus Haftung für Fahrgäste und Gepäck sowie der Pflicht für Versicherungsdeckung kommen sie nicht raus.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

sicherlich nicht

Barzahlung, Samstag, 23.08.2025, 16:55 (vor 118 Tagen) @ sibiminus

Naja, HSB und Zugspitzbahn haben es ja bis heute geschafft, sich dagegen zu wehren, auch für die bestellten Strecken, obwohl sogar das DT gilt.

Es steht jedem frei, sich bei diesen Unternehmen und, wenn das keinen Erfolg hat, bei den zuständigen Behörden zu beschweren. Wobei es mir bei diesen beiden Bahnen klüger erscheint, mit § 12 Abs. 1 AEG zu argumentieren als mit der Fahrgastrechte-Verordnung.

Was heißt „wehren“? Artikel 2 Absatz 2 gibt doch eine sehr klare Öffnungsklausel: Die Mitgliedstaaten können Dienste, die ausschließlich zu historischen oder touristischen Zwecken betrieben werden, vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausnehmen.

Das ist aber kein ausschließlich touristischer oder historischer Verkehrsdienst.

Die Konzerne DB, Netinera, Transdev & Co. müssen also ohnehin Durchgangsfahrkarten für die Verkehre ihrer Konzernunternehmen im Geltungsbereich der FGR-VO anbieten.

Wo wir es gerade darüber haben, müssten demnach auch Arverio BW, Arverio BY und die ÖBB-PV AG für kombinierte Fahrten SPNV+Nachtzug Durchgangsfahrkarten anbieten. Sind ja hundertprozentige Töchter.

sicherlich nicht

sibiminus, Samstag, 23.08.2025, 18:42 (vor 118 Tagen) @ Barzahlung

Das ist aber kein ausschließlich touristischer oder historischer Verkehrsdienst.

Das ist auch nicht das, was in der Verordnung steht, sondern ist da vom ausschließlich touristischem oder historischen Zweck die Rede. Das lässt sich bestimmt argumentieren bei gleichzeitigem Parallelverkehr mit Bus und dem krassen Ungleichgewicht von Sommer- zu Winterfahrplan.

Wo wir es gerade darüber haben, müssten demnach auch Arverio BW, Arverio BY und die ÖBB-PV AG für kombinierte Fahrten SPNV+Nachtzug Durchgangsfahrkarten anbieten. Sind ja hundertprozentige Töchter.

Korrekt, so mein Verständnis dieser Vorschrift.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Den Fall gibt es sogar schon.

ICETreffErfurt, Eisenach, Samstag, 23.08.2025, 20:43 (vor 118 Tagen) @ Der Blaschke

Im VMT-Gebiet ist die Mitnahme von Fahrgästen mit reinen FV-Zeitkarten zwischen Erfurt und Gera in den Regionalzügen nicht erlaubt. Denn die DB hat exklusive Rechte auf die Einnahmen durch die IC-Zeitkarten und teilt diese nicht mit dem Verbund.

Ich hatte auch vor 15 Jahren mal Probleme mit einer KiN als ich mit einer IC-Einzelfahrt (mit BC50) von Erfurt nach Gera im RE fahren wollte. Wollte sie eigentlich nicht anerkennen und hat mich nur aus Kulanz mitgenommen. Denn damals war das B-Tarif-Ticket günstiger als der Verbundtarif, da im VMT die BC50 nur zu 25% angerechnet wird.

In der Regel sind die Tarife ja abwärtskompatibel, also A-Tarif gilt auch in Zügen der Produktkategorie B und A/B-Tarife gelten auch in Zügen der Produktkategorie C (Deutschland-Tarif). Allerdings wird das System immer mehr aufgeweicht.

Es kann durchaus passieren, dass der FV beschließt aus der Tarifanerkennung auszusteigen und seine Einnahmen exklusive zu behalten. Dann könnte man mit FV-Fahrkarten künftig keine NV-Züge mehr benutzen, die parallel auf der gleichen Relation fahren.

Den Fall gibt es noch nicht.

sibiminus, Samstag, 23.08.2025, 21:21 (vor 118 Tagen) @ ICETreffErfurt

Im VMT-Gebiet ist die Mitnahme von Fahrgästen mit reinen FV-Zeitkarten zwischen Erfurt und Gera in den Regionalzügen nicht erlaubt. Denn die DB hat exklusive Rechte auf die Einnahmen durch die IC-Zeitkarten und teilt diese nicht mit dem Verbund.

Richtig. Das hat aber nichts mit Durchgangsfahrkarten zu tun. Der Fall betrifft die Abwärtskompatibilität! Zeitkarten von beispielsweise Neudietendorf nach Gera sind natürlich auch als Durchgangsfahrkarte natürlich auch für Pkl B erhältlich.

Ich hatte auch vor 15 Jahren mal Probleme

Dazu möchte ich anmerken, dass es diese Regel der ausgeschlossenen Abwärtskompatibilität auf dieser Strecke damals doch gar nicht gab.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Fehlende Abwärtskompatibilität: Anerkennung BahnCard innerha

sfn17, Sonntag, 24.08.2025, 22:47 (vor 117 Tagen) @ ICETreffErfurt

lb Verkehrsverbünden

Bis in die 1990er wurde Abwärtskompatibiltät ausgehebelt, indem die seinerzeitige BC nicht innerhalb von Verkehrsverbünden (VV) galt.

Sprich: Eine Bundesbahn- und später auch DB-Fahrkarte auf einer Strecke komplett innerhalb eines VV und mit BC-Rabatt war in dieser Kombination in einem NV-Zug schlicht nicht gültig, weil die BC eben "innerhalb von Verkehrsverbünden und in S-Bahn-Tarifbereichen nur in Zügen des Fernverkehrs" (so die damalige Sprechweise) gültig war. Der legale Tariftrick war dann der "ausbrechender Verbundverkehr". (Mit diesen "S-Bahn-Tarifbereichen" waren die im Osten (Dresden, Leipzig) gemeint; im Westen lagen sie alle schon in irgendwelchen VV.)

Dadurch, dass in vielen VV die Bahncard mittlerweile eine Rabattierfunktion bekommen hat, ist dieser historische(?) Umstand ein bisschen in Vergessenheit geraten.

Im VMT-Gebiet ist die Mitnahme von Fahrgästen mit reinen FV-Zeitkarten zwischen Erfurt und Gera in den Regionalzügen nicht erlaubt. Denn die DB hat exklusive Rechte auf die Einnahmen durch die IC-Zeitkarten und teilt diese nicht mit dem Verbund.

Verstehe ich aber nicht ganz. Gibt es überhaupt "reine FV-Zeitkarten"? Fahren diese Regionalzüge Erfurt-Gera nicht (zumindestens) im Auftrag der DB? - Auf die Schnelle habe ich in den VMT-Tarifbedingungen sogar überhaupts nichts gefunden.

Da haut irgendwas nicht hin in der Argumentationskette.


Ich hatte auch vor 15 Jahren mal Probleme mit einer KiN als ich mit einer IC-Einzelfahrt (mit BC50) von Erfurt nach Gera im RE fahren wollte. Wollte sie eigentlich nicht anerkennen und hat mich nur aus Kulanz mitgenommen. Denn damals war das B-Tarif-Ticket günstiger als der Verbundtarif, da im VMT die BC50 nur zu 25% angerechnet wird.

Wenn, dann lag es an der BC50. Ein Ausschluss müsste aber damals im Tarif der DB (nicht des VMT) gestanden haben.

(...)

Es kann durchaus passieren, dass der FV beschließt aus der Tarifanerkennung auszusteigen und seine Einnahmen exklusive zu behalten. Dann könnte man mit FV-Fahrkarten künftig keine NV-Züge mehr benutzen, die parallel auf der gleichen Relation fahren.

Das wird nicht realistisch umzusetzen sein. Wenn die FV-Relation vollständig im 2-h- oder gar nur im 4-h-Takt besteht, kommt der Fahrgast mit seinem Flexticket stundenlang nicht vom Fleck. Es gibt zudem oft den Fall, dass im Fahrplan durchgehender ICE und RE+ICE (oder ICE+RE) sich abwechseln; die RE wären latent nicht benutzbar...

--
SBO

Fehlende Abwärtskompatibilität: Anerkennung BahnCard innerha

JanZ, HB, Sonntag, 24.08.2025, 23:11 (vor 117 Tagen) @ sfn17

Verstehe ich aber nicht ganz. Gibt es überhaupt "reine FV-Zeitkarten"?

Es gibt DB-Streckenzeitkarten, die im DB-Fernverkehr und normalerweise auch auf derselben Strecke im Nahverkehr gültig sind.

Fahren diese Regionalzüge Erfurt-Gera nicht (zumindestens) im Auftrag der DB?

Die fahren wie alle Regionalzüge in Deutschland im Auftrag des Aufgabenträgers.

Auf die Schnelle habe ich in den VMT-Tarifbedingungen sogar überhaupts nichts gefunden.

Da wird auch nichts stehen, denn die Streckenzeitkarten werden ja nach DB-Tarif ausgegeben, daher müssen die Regelungen dazu auch dort stehen. Mich ärgert es auch, dass es hier eine fahrgastunfreundliche Ausnahme von der (sonst) eisernen Regel gibt. Eine grundsätzliche Abschaffung der Abwärtskompatibilität halte ich aber auch für unwahrscheinlich.

Fehlende Abwärtskompatibilität: Anerkennung BahnCard innerha

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 24.08.2025, 23:13 (vor 117 Tagen) @ JanZ

Eine grundsätzliche Abschaffung der Abwärtskompatibilität halte ich aber auch für unwahrscheinlich.

Warum? Ist bei Flixtrain ja auch so - deren Fahrkarten gelten auch nur im Vor/Nachlauf im Nahverkehr und nicht alternativ zum Flix.

--
Weg mit dem 4744!

Fehlende Abwärtskompatibilität: Anerkennung BahnCard innerha

JanZ, HB, Sonntag, 24.08.2025, 23:21 (vor 117 Tagen) @ JeDi

Eine grundsätzliche Abschaffung der Abwärtskompatibilität halte ich aber auch für unwahrscheinlich.


Warum? Ist bei Flixtrain ja auch so - deren Fahrkarten gelten auch nur im Vor/Nachlauf im Nahverkehr und nicht alternativ zum Flix.

Formal ginge es wahrscheinlich, aber politisch kann ich mir nicht vorstellen, dass es durchsetzbar ist.

Fehlende Abwärtskompatibilität: Anerkennung BahnCard innerha

bahnfahrerofr., Montag, 25.08.2025, 06:19 (vor 116 Tagen) @ JeDi

Eine grundsätzliche Abschaffung der Abwärtskompatibilität halte ich aber auch für unwahrscheinlich.


Warum? Ist bei Flixtrain ja auch so - deren Fahrkarten gelten auch nur im Vor/Nachlauf im Nahverkehr und nicht alternativ zum Flix.

Flix kennt ja auch das Produkt "Flexpreis" nicht in der Form.

Fehlende Abwärtskompatibilität: Anerkennung BahnCard innerha

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 24.08.2025, 23:11 (vor 117 Tagen) @ sfn17

Verstehe ich aber nicht ganz. Gibt es überhaupt "reine FV-Zeitkarten"? Fahren diese Regionalzüge Erfurt-Gera nicht (zumindestens) im Auftrag der DB? - Auf die Schnelle habe ich in den VMT-Tarifbedingungen sogar überhaupts nichts gefunden.

Was meinst du mit "Im Auftrag der DB"? Die RE-Züge zwischen Erfurt und Gera betreibt DB Regio, die sehen ihrer Meinung nach zu wenig von IC-Zeitkarten, deshalb erkennt DB Regio diese nicht an, sofern sie für genau diese Strecke gültig sind. IC-Zeitkarten z.B. von Gotha nach Gera werden aber anerkannt.

Das wird nicht realistisch umzusetzen sein. Wenn die FV-Relation vollständig im 2-h- oder gar nur im 4-h-Takt besteht, kommt der Fahrgast mit seinem Flexticket stundenlang nicht vom Fleck. Es gibt zudem oft den Fall, dass im Fahrplan durchgehender ICE und RE+ICE (oder ICE+RE) sich abwechseln; die RE wären latent nicht benutzbar...

Und? Es gab ja immer wieder Fälle, in denen Nahverkehrszüge nicht wahlfrei benutzbar waren, sondern sich vorher auf einen Betreiber festgelegt werden musste.

--
Weg mit dem 4744!

Wenn der Start- und Endpunkt im VMT liegen, geht es nicht

ICETreffErfurt, Eisenach, Sonntag, 24.08.2025, 23:28 (vor 117 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von ICETreffErfurt, Sonntag, 24.08.2025, 23:28

Du kannst eine Monatskarte oder Wochenkarte zum B-Tarif zwischen beispielsweise Erfurt und Jena oder Weimar und Gera kaufen. Diese sind aber nur in den IC-Zügen gültig. Im RE darfst du die nicht nutzen, weil auf dem Verbundgebiet der VMT exklusive Tarifhoheit hat und ausschließlich Fahrkarten des Verbundes gelten. Deswegen darf die DB hier auch nicht zum Haustarif, sprich Produktklasse C (Deutschlandtarif), Fahrkarten verkaufen.

Es gab mal durch ein fehlerhaftes Softwareupdate an den Automaten der EB/STB C-Tarif-Fahrkarten innerhalb des VMT zu kaufen. Die wären eigentlich nicht gültig gewesen. Die waren deutlich billiger als die VMT-Fahrkarten. Das hat ziemlich viel Ärger hinter den Kulissen verursacht.

Wenn der Start- und Endpunkt im VMT liegen, geht es nicht

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 25.08.2025, 09:09 (vor 116 Tagen) @ ICETreffErfurt

Du kannst eine Monatskarte oder Wochenkarte zum B-Tarif zwischen beispielsweise Erfurt und Jena oder Weimar und Gera kaufen. Diese sind aber nur in den IC-Zügen gültig. Im RE darfst du die nicht nutzen, weil auf dem Verbundgebiet der VMT exklusive Tarifhoheit hat und ausschließlich Fahrkarten des Verbundes gelten. Deswegen darf die DB hier auch nicht zum Haustarif, sprich Produktklasse C (Deutschlandtarif), Fahrkarten verkaufen.

Mehrere Anmerkungen:

- Der Deutschlandtarif ist kein Haustarif der DB, deshalb wurde er ja eingeführt
- Einzel- und Rückfahrkarten zum DB-Tarif sind in Nahverkehrszügen zwischen Erfurt und Gotha uneingeschränkt gültig (und ja, das kann günstiger sein als der VMT-Tarif)
- selbstverständlich gelten Fahrkarten des Deutschlandtarifs auch innerhalb des VMT in allen Regionalzügen mit den bekannten Ausnahmen
- Die Ausnahme dass FV-Zeitkarten nicht in Nahverkehrszügen gelten steht nicht im VMT-Tarif, sondern im DB-Tarif - logisch, der VMT-Tarif gilt für FV-Zeitkarten ja gar nicht
- Es geht nicht darum, dass die Strecke der DB-Zeitkarte nicht im VMT liegen darf, sondern Start und Ziel dürfen nicht auf der Freigabestrecke liegen. Eine FV-Zeitkarte Eisenach - Erfurt oder auch Neudietendorf - Hermsdorf-Klosterlausnitz gilt auch in Nahverkehrszügen

--
Weg mit dem 4744!

Wenn der Start- und Endpunkt im VMT liegen, geht es nicht

JanZ, HB, Montag, 25.08.2025, 09:28 (vor 116 Tagen) @ JeDi

- Es geht nicht darum, dass die Strecke der DB-Zeitkarte nicht im VMT liegen darf,

Eben. Dass für eine NV-Fahrt innerhalb eines Verbundes ausschließlich Verbundfahrkarten verkauft werden und Verbundtarif gilt, ist bei fast allen Verbünden so (ich glaube, den RVV hatten wir hier mal als Ausnahme). Das heißt aber normalerweise nicht, dass Einzel- oder Zeitkarten des DB-FV da nicht gelten würden.

Fehlende Abwärtskompatibilität: Anerkennung BahnCard innerha

ICETreffErfurt, Eisenach, Sonntag, 24.08.2025, 23:34 (vor 117 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von ICETreffErfurt, Sonntag, 24.08.2025, 23:36

Verstehe ich aber nicht ganz. Gibt es überhaupt "reine FV-Zeitkarten"? Fahren diese Regionalzüge Erfurt-Gera nicht (zumindestens) im Auftrag der DB? - Auf die Schnelle habe ich in den VMT-Tarifbedingungen sogar überhaupts nichts gefunden.

Der Knackpunkt ist der Fall, wenn sowohl Startbahnhof als auch Zielbahnhof innerhalb des Verbundes liegen. Dann gelten nur Verbundfahrscheine. Dann sind weder Monatskarten zum C-Tarif (Deutschlandtarif) noch Monatskarten zum B-Tarif gültig. Der B-Tarif würde rein formal auch im Nahverkehr gelten, da er abwärtskompatibel mit dem C-Tarif ist. Aber da auch der C-Tarif ungültig ist, ist dadurch auch der B-Tarif ungültig.

Nur bei ein- oder ausbrechendem Verkehr, also wenn entweder Startbahnhof oder Zielbahnhof außerhalb des Verbundes liegen, können B/C-Tarif-Fahrkarten verkauft und genutzt werden.

Also Bebra–Weimar oder Eisenach–Jena würde beispielsweise auch mit IC-Monatskarte im Regionalzug zwischen Erfurt und Jena gültig sein. Deswegen habe ich mir früher immer meine Fahrkarten mit Start in Ronneburg gekauft, weil das der erste Halt außerhalb des VMT hinter Gera ist. Eine Fahrkarte Ronneburg–Jena mit BC50 kostet nämlich deutlich weniger als eine VMT-Fahrkarte Gera–Jena.

Sicher?

Tvärbanan, Dresden, Montag, 25.08.2025, 18:26 (vor 116 Tagen) @ ICETreffErfurt

Das heißt, wenn ich eine Zeitkarte des Fernverkehrs Dresden - Bad Schandau hätte, dann würde die in der S-Bahn nicht gelten, weil die BB DTV nicht greifen?
Interessanterweise ist die NV-Nutzung laut DTV explizit zwischen Erfurt Hbf und Gera Hbf ausgeschlossen ist, siehe https://www.deutschlandtarifverbund.de/wp-content/uploads/2025/06/20250625_A_1_TB-DTV-G... (3.6.1). Wurde das gemacht, weil der Landkreis Greiz als Nicht-Mitglied des VMT durchfahren wird?

Ok, dann ist IC51 eine Ausnahme

ICETreffErfurt, Eisenach, Dienstag, 26.08.2025, 14:19 (vor 115 Tagen) @ Tvärbanan
bearbeitet von ICETreffErfurt, Dienstag, 26.08.2025, 14:21

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass diese Regeln in allen Verbünden gelten. Scheint wohl eine explizite Ausnahme für diese Strecke zu sein.

Ja, Befragung im Kernnetz fällt weg.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 23.08.2025, 06:38 (vor 118 Tagen) @ ICETreffErfurt

Hey.

Ich wurde gestern von Ipsos informiert, dass der Fernverkehr ab 2026 nicht mehr in der Reisendenerfassung enthalten ist.

Da wird sich der Kollege von der Küste aber freuen. Nachdem Beginn und Ende der Erhebung im Smartphone dokumentiert werden, hatte er nämlich keine Lust mehr. Denn so mußte er ja stets bis zur Endstation Norddeich fahren. Doof, wenn man an einer im Streckenverlauf früheren Station viel näher an zu Hause ist ... ;-) Was im Papiersystem niemand merkte, weil es den Nachweiszangenabdruck vom Schaffner selbstverständlich zu 99,9999% weit vor der Endstation gab.


Angenehme Grüße.

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Ja, Befragung im Kernnetz fällt weg.

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 23.08.2025, 10:58 (vor 118 Tagen) @ Der Blaschke

Hey.

Ich wurde gestern von Ipsos informiert, dass der Fernverkehr ab 2026 nicht mehr in der Reisendenerfassung enthalten ist.


Da wird sich der Kollege von der Küste aber freuen. Nachdem Beginn und Ende der Erhebung im Smartphone dokumentiert werden, hatte er nämlich keine Lust mehr. Denn so mußte er ja stets bis zur Endstation Norddeich fahren. Doof, wenn man an einer im Streckenverlauf früheren Station viel näher an zu Hause ist ... ;-) Was im Papiersystem niemand merkte, weil es den Nachweiszangenabdruck vom Schaffner selbstverständlich zu 99,9999% weit vor der Endstation gab.


Angenehme Grüße.

Das gibts auch bei Zugbegleitern, speziell im Ruhrgebiet sind welche die in Dortmund Stationiert dann schon vorher den Zug verlassen.

Ja, Befragung im Kernnetz fällt weg.

JanZ, HB, Samstag, 23.08.2025, 11:07 (vor 118 Tagen) @ Reservierungszettel

Dafür gab es auch schon einen Busfahrer, der nicht mehr bis zur abgelegenen Endstation fahren wollte, weil ja eh niemand mehr im Bus war. Außer dummerweise der Zählerin, die dort ihren Motorroller geparkt hatte.

Ja, Befragung im Kernnetz fällt weg.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 23.08.2025, 15:10 (vor 118 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Der Blaschke, Samstag, 23.08.2025, 15:13

Huhu.

Dafür gab es auch schon einen Busfahrer, der nicht mehr bis zur abgelegenen Endstation fahren wollte, weil ja eh niemand mehr im Bus war. Außer dummerweise der Zählerin, die dort ihren Motorroller geparkt hatte.

SEV "Inselbus" der NWB. Neuharlingersiel ==> Oldenburg. Abends. Der "Clou": es gab gar keinen Schiffsanschluß aus Spiekeroog. Ergo auch keine Fahrgäste. War die letzte Fahrt des Tages. Der Fahrer freute sich also sicherlich schon vorher, nach ca 15 km in Esens Feierabend machen zu können und sich die ca einstündige Fahrt nach Oldenburg samt ebenso lange dauernder Leerfahrt zurück nach Esens, zusammen ca 170 km, ersparen zu können.

Tja, und dann war da ein Zähler, der nach Oldenburg mußte, um abends noch nach Hause zu kommen.

Erderwärmung war bei dem frostigen Klima im Bus kein Thema ... ;-)

Und wer die üblichen Schichtlängen der Fahrer dort kannte, verstand das sogar.

Was durch Schwerbehindertenzählung auch mal ans Tageslicht kam: es sollte im Niemandsland eine Linienfahrt erhoben werden. Die sich umlauftechnisch an einen Schulbus anschloß und im Prinzip eine Alibifahrt war. 3x probierte man es, nie kam ein Bus. Also Meldung an die verantwortliche DB, die dann beim Subbi anrief und Glück hatte, eine Azubine am Telefon zu haben. Die dann fröhlich erzählte, dass man die Tour schon ewig nicht mehr fahre, weil die Schülertour davor mittlerweile mangels Schüler frühzeitig ende und es für die Folgetour eh nie Fahrgäste gegeben habe. Das Folgetelefonat mit Chef sei dann etwas, na ja, unerquicklich gewesen.

Ich fuhr mal eine Schülertour im Münsterland, die DB Westfalenbus selbst bestückte mit einem Fahrer aus der Verwaltung. Der fragte mich dann, ob ich die Schülertouren des Subbis in xxx auch kenne, was ich bejahte. Da wollte er dann wissen, ob die Linien stets bis zum Ende gefahren würden oder ob individuell nur nach Schüleraufkommen gefahren wird. Wäre ja interessant, wenn der Subbi mal wieder mehr Geld fordere. Hab ihm nur gesagt, dass ich jetzt keine Auskunft bin und er doch denken könne.

Ich hab da übrigens von profitiert, dass da damals ein Rentner fuhr, der das jahrelang machte. Ich sollte alle Rückfahrten erfassen: ca. 11.40h, 12.30h, 13.20h und 15.20h. Der Fahrer schaut mich bei der Anmeldung fragend an. Und meint dann: "So'n Quatsch. Ich geb dir eben die Zahlen." Dann nannte er mir die 4 Zahlen, "rechne mal eben zusammen", tat ich, 62, "jo passt, wären 64, aber Marie und Melanie sind krank". Auf SGB-Ticket fahre keiner. Er unterschrieb mir alle Zählprotokolle und wünschte mir einen schönen Nachmittag. Und so habe ich von 11.35h bis 11.40h gearbeitet, während ich bis 16h bezahlt wurde. Dafür hab ich auch auf Sonderkosten verzichtet, win-win.


Einmal gab es tatsächlich wegen mir eine Verspätung. Der Bus fährt in Wuppertal ab. Ich stehe auf, "einmal die Fahrscheine bitte". Da kommen mir ganz entspannt erstmal 7 Leute entgegen, "müssen wir eben noch kaufen". Der Fahrer kann mit mir nichts anfangen und hält mich für einen Guru mit Macht. Also verkauft er an der nächsten Haltestelle allen 7 Leuten umständlich Tickets. Wir waren mit + 3 angekommen, fuhren aber + 7 wieder ab. Hab ich im Leben auch mal ne Verspätung produziert!!!

Und mal hatte ich mehrere Runden auf dem Schnellbus Essen <==> Bottrop beim selben Fahrer. Da "mußten" auch bei jeder Runde etliche Fahrgäste nachzahlen; ich hab sie ja gar nicht aufgefordert (darf ich ja gar nicht), aber wenn sie dann zahlen, verbiete ich ihnen das ja nicht. Wo irgendwann der Fahrer so zu mir meinte: Wie soll ich Chef eigentlich die ganzen Einnahmen heute erklären?

Und dann gab's mal Zoff. Fahrgast stieg ein. Fahrer kannte ihn. Der fuhr wohl täglich ohne Ticket mit. Jetzt versuchte der Fahrer ihm möglichst unauffällig beim Einstieg klar zu machen, dass das heute nicht geht. Der Fiffi meinte, er habe doch gar kein Geld dafür. Dann bot Oma im Bus ihm an, ihn als Begleitperson mitzunehmen. Da sagte ich ihr, dass der Sinn des "B" nicht darin bestünde, kostenlos Leute mitzunehmen, sondern dass die Begleitung sie unterstütze und im Notfall medizinische Hilfe leiste. Und dass es eher unwahrscheinlich sei, dass der Fiffi ihre Einschränkungen kenne und ihr im Notfall helfen könne. Oma meinte dann pampig zu werden. Hab ihr dann gesagt, dass sie den Jungen jetzt zwar mitnehmen könne, weil ich ihr das nicht verbieten könne - ich dann aber mal beim Amt anregen werde, die Notwendigkeit des "B" überprüfen zu lassen. Ende vom Lied: der Fahrer verkaufte das Ticket für Bubi erstmal auf seine Kosten. Und hat sich auch nicht getraut, das sofort zu stornieren und den sich den Schnipsel nachher vom Jungen einfach zurückgeben zu lassen. Da war ich mal wieder bei allen unbeliebt ... ;-) Auch wieder in Wuppertal hatte ich Feierabend und stieg aus. Der Bus fuhr sofort zurück. Ich bekam dann mit, wie Oma 3 Jungs, die gerade einsteigen wollten, warnte: passt bloß auf, da fährt heute ein ganz Scharfer mit. Die 3 verstanden und bedankten sich und beschlossen, dann den nächsten Bus in einer Std zu nehmen und jetzt dann halt erstmal beim Mäcches Einzug zu halten. Tja, wär gar nicht nötig gewesen; ich hatte ja Feierabend.


Ach ja, da könnte man ganze Bücher mit Erlebnissen füllen ...

Nur auf's Maul hauen wollte mir noch keiner. 2x machten mir Leute aber klar, einmal gesichert Italiener, beim anderen nur vermutet, dass sich jetzt die Kumpels von der Mafia um mich Ar...loch kümmern werden. Warte ich schon seit Jahren drauf; auch der Verein läßt gewaltig nach ...


Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Ausschreibungs-Unterlagen verlinkt

ICETreffErfurt, Eisenach, Samstag, 23.08.2025, 19:48 (vor 118 Tagen) @ Zugfahrer

Also ändert sich nur die beauftragte Zählfirma?

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 24.08.2025, 12:24 (vor 117 Tagen) @ ICETreffErfurt

- kein Text -

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

FV Baustein 2 wird nicht neu vergeben, Rest bleibt.

ICETreffErfurt, Eisenach, Sonntag, 24.08.2025, 18:56 (vor 117 Tagen) @ Der Blaschke

In den Unterlagen ist ersichtlich, dass Baustein 1 (Zählen) und Baustein 2 (Befragen) nur noch für Nahverkehr ausgeschrieben ist.

Darüber hinaus behält es sich die DB vor Baustein 5 (Befragen, räumlich und zeitlich begrenzt) und Baustein 6 (Zählen, räumlich und zeitlich begrenzt) kurzfristig abzurufen. Dort kann auch der Fernverkehr enthalten sein.

Sprich so Strecken wie Bremen–Norddeich, Rostock–Stralsund oder Riesa–Dresden können bis zur Einstellung auch noch erhoben werden als Sonderprojekt, weil dort ja auch NV-Tickets (teilweise) freigegeben sind. Das hängt wohl davon ab, wie da die Verträge mit den Bundesländern bezüglich der Zuschüsse sind.

überflüssiger Anachronismus

danielausberlin, Sonntag, 24.08.2025, 15:31 (vor 117 Tagen) @ Zugfahrer

Durch die hohe Onlineticket-Quote sollten die meisten Daten ja "automatisch" bekannt sein.
So kann dieses analoge Überbleibsel endlich entfallen...

überflüssiger Anachronismus

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 24.08.2025, 15:55 (vor 117 Tagen) @ danielausberlin

Durch die hohe Onlineticket-Quote sollten die meisten Daten ja "automatisch" bekannt sein.
So kann dieses analoge Überbleibsel endlich entfallen...

Jetzt müsste nur noch die Performance so sein, dass die Tickets auch wie gebucht abgefahren werden ;)

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Weg mit dem 4744!

Vorsicht, so einfach ist es nicht!

Hustensaft, Sonntag, 24.08.2025, 17:18 (vor 117 Tagen) @ danielausberlin

Durch die hohe Onlineticket-Quote sollten die meisten Daten ja "automatisch" bekannt sein.
So kann dieses analoge Überbleibsel endlich entfallen...

Geht aber nur, wenn das datenschutzkonform ist. Dazu müsste der Fahrgast zustimmen oder zumindest die Zustimmung einfach verweigern können, das ist eben der Unterschied eines öffentlichen Grundversorgers zu einem echten Privatunternehmen, aber selbst die müssen Begrenzungen der DSGVO einhalten, d.h. der Kunde muss einer Nutzung widersprechen können.

Vorsicht, so einfach ist es nicht!

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 24.08.2025, 17:37 (vor 117 Tagen) @ Hustensaft

Geht aber nur, wenn das datenschutzkonform ist. Dazu müsste der Fahrgast zustimmen oder zumindest die Zustimmung einfach verweigern können, das ist eben der Unterschied eines öffentlichen Grundversorgers zu einem echten Privatunternehmen, aber selbst die müssen Begrenzungen der DSGVO einhalten, d.h. der Kunde muss einer Nutzung widersprechen können.

Ist das so, wenn keine personenbezogenen Daten (also sprich: nur der Beförderungsfall, nicht der Fahrgast) verarbeitet werden?

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Weg mit dem 4744!

Keine Anwendung auf anonymisierte Daten

sflori, Sonntag, 24.08.2025, 18:47 (vor 117 Tagen) @ JeDi

Ist das so, wenn keine personenbezogenen Daten (also sprich: nur der Beförderungsfall, nicht der Fahrgast) verarbeitet werden?

Der Einwand ist berechtigt. Das ist nicht so.

Hintergrund:
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/

Die ordentliche Anonymisierung wäre dann natürlich Pflicht des Datenverarbeiters.


Bye. Flo.

Vorsicht, so einfach ist es nicht!

zettelbox, Montag, 01.09.2025, 11:24 (vor 109 Tagen) @ JeDi

Ist das so, wenn keine personenbezogenen Daten (also sprich: nur der Beförderungsfall, nicht der Fahrgast) verarbeitet werden?

Natürlich nicht. Anonymisiert sind das gar keine personenbezogenen Daten mehr, selbstverständlich dürfen Buchungsdaten dann aggregiert, aufbereitet und analysiert werden, um die Auslastung von Zügen und die Reiserouten der Fahrgäste zu analysieren.

Mit der vorgenannten Argumentation dürfte ja auch ein Süßigkeitenhersteller nicht ermitteln, wo sich welche Bonbons am besten verkaufen.

In Verbindung mit identitätsstiftenden Daten ist das natürlich was anderes, es dürfte der Bahn aber völlig egal sein, ob es jetzt Frau Meyer oder Herr Müller ist, die/der wöchentlich von Köln nach Frankfurt pendelt.

Vorsicht, so einfach ist es nicht!

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 01.09.2025, 11:44 (vor 109 Tagen) @ zettelbox

In Verbindung mit identitätsstiftenden Daten ist das natürlich was anderes, es dürfte der Bahn aber völlig egal sein, ob es jetzt Frau Meyer oder Herr Müller ist, die/der wöchentlich von Köln nach Frankfurt pendelt.

Moment, wenn ermittelt werden kann, dass eine Person wöchentlich von Köln nach Frankfurt pendelt wären aber die Datensätze ja wieder auf eine Person verknüpft und nur anonymisiert - was was deutlich anderes ist, als nur Beförderungsfälle für Auslastungsprognosen auszuwerten... Für die Angebotsplanung ist das aber auch gar nicht so interessant...

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Weg mit dem 4744!

Vorsicht, so einfach ist es nicht!

zettelbox, Dienstag, 02.09.2025, 09:29 (vor 108 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von zettelbox, Dienstag, 02.09.2025, 09:29

Was du meinst, ist pseudonymisiert.
Bei anonymisierten Daten ist jeder Bezug zur individuellen Person verloren.

PS: Auch pseudonymisiert dürfte es datenschutzkonform sein, man muss aber natürlich ein wenig genauer hinschauen.

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