Richtwerte (Allgemeines Forum)
Doch den Richtwert für Taxi bzw. Hotel bei Selbstzahlung hab ich auch schon öfter gehört. Ob das stimmt weis ich nicht.
Bei Gutscheinen ist der Wert doch egal bzw. gar nicht ermittelbar. Taxigutscheine gelten immer von eingetragenen Bahnhof bis zum eingetragenenen Zielbahnhof. Wie viel das im freien Taximarkt kostet ist egal, steht auch nicht drauf.
Beim Hotel dasselbe, dort erhält man eine Übernachtung in einem bereits gebuchten Hotel incl. Frühstück. (Wimre steht auf den neuen Ausdrucken tatsächlich irgendein Preis, der aber ja wohl deutlich günstiger ist als auf dem freien Markt)
Stehen einem Verpflegungskosten für Abendessen auch bei jeder Übernachtung zu?
D.h. kann man bei Übernachtung immer zusätzlich noch einen Restaurantbeleg einreichen?
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ICE104,
12.08.2025, 21:59
- Einfach einreichen - Bahnfahrer, 12.08.2025, 22:12
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