Hotel und Verpflegung (Allgemeines Forum)

ICE104, Dienstag, 12.08.2025, 21:59 (vor 184 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin soeben zum ersten Mal gestrandet und habe mir ein Hotel Gutschein abgeholt.
Beim suchen gerade konnte ich leider nicht ganz herausfinden in welchen Rahmen die Bahn Verpflegung erstattet. Soweit ich gesehen habe bezahlt die Bahn das Frühstück, was das Hotel das ich bekommen habe allerdings nicht anbietet. Da stellt sich dann die Frage wie viel das kosten darf damit man auf den Kosten nicht sitzen bleibt. Und kann man das Abendessen auch einrechnen oder muss man das selbst bezahlen?

Liebe Grüße und Dank im voraus,
ICE 104

Einfach einreichen

Bahnfahrer, Duisburg, Dienstag, 12.08.2025, 22:12 (vor 184 Tagen) @ ICE104

Hallo!

ich selbst hatte diesen Fall selbst noch nie.
Aber ich würde einfach alle Belege für beide Mahlzeiten sammeln und mit einreichen. Die Verpflegung, die die Bahn erstattet, muss ja angemessen im Verhältnis zur Verspätung sein. Lass die Bahn das bearbeiten und entscheiden. Wenn alles gut geht wird Dir alles erstattet und wenn nicht lehnen sie es teils ab. Also kein Risiko für Dich.

Viele Grüße
Sascha

Richtwerte

ICEwave, Dienstag, 12.08.2025, 23:07 (vor 184 Tagen) @ ICE104

Der Richtwert für die Übernachtung mit Frühstück liegt bei 120€. Hier hat das Servicecenter mir bei einem meiner zwei Fälle gekappt. Erst nach Einspruch, dass es ein Mittelklassehotel war und nix anderes verfügbar wurde auch der Rest erstattet. Du kannst dich also an die 120€ ungefähr halten für beides.

Beim zweiten Fall wurden sogar üppige 30€ Verpflegungskosten fürs Abendessen im Hotel anstandslos miterstattet. Da war ich sehr überrascht.

Richtwerte

markman, Mittwoch, 13.08.2025, 11:35 (vor 183 Tagen) @ ICEwave

Der Richtwert für die Übernachtung mit Frühstück liegt bei 120€.

also, wenn man ohne Gutschein sich selber ein Hotel besorgt, richtig?

Richtwerte

Barzahlung, Mittwoch, 13.08.2025, 11:56 (vor 183 Tagen) @ markman

Der Richtwert für die Übernachtung mit Frühstück liegt bei 120€.


also, wenn man ohne Gutschein sich selber ein Hotel besorgt, richtig?

Nein und sein Richtwert stimmt auch nicht.

Bzgl. Verpflegung: Hier erstattet das SC FGR seit ein Paar Jahren, wenn ich es richtig im Kopf hab, vom Bewirtungsbeleg maximal fünf Euro je 60min. Verspätung.

Richtwerte

611 040, Erfurt, Mittwoch, 13.08.2025, 13:51 (vor 183 Tagen) @ Barzahlung

Doch den Richtwert für Taxi bzw. Hotel bei Selbstzahlung hab ich auch schon öfter gehört. Ob das stimmt weis ich nicht.

Bei Gutscheinen ist der Wert doch egal bzw. gar nicht ermittelbar. Taxigutscheine gelten immer von eingetragenen Bahnhof bis zum eingetragenenen Zielbahnhof. Wie viel das im freien Taximarkt kostet ist egal, steht auch nicht drauf.
Beim Hotel dasselbe, dort erhält man eine Übernachtung in einem bereits gebuchten Hotel incl. Frühstück. (Wimre steht auf den neuen Ausdrucken tatsächlich irgendein Preis, der aber ja wohl deutlich günstiger ist als auf dem freien Markt)

Stehen einem Verpflegungskosten für Abendessen auch bei jeder Übernachtung zu?
D.h. kann man bei Übernachtung immer zusätzlich noch einen Restaurantbeleg einreichen?

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Richtwerte

Torpedo, häufiger im Zug, Mittwoch, 13.08.2025, 14:03 (vor 183 Tagen) @ Barzahlung

Der Richtwert für die Übernachtung mit Frühstück liegt bei 120€.


also, wenn man ohne Gutschein sich selber ein Hotel besorgt, richtig?


Nein und sein Richtwert stimmt auch nicht.

Bzgl. Verpflegung: Hier erstattet das SC FGR seit ein Paar Jahren, wenn ich es richtig im Kopf hab, vom Bewirtungsbeleg maximal fünf Euro je 60min. Verspätung.

NEIN. Bei Verpflegung erstattet das SC FGR nach Lust und Laune. Ich habe schon deutlich mehr erstattet bekommen bei knapp 60 Minuten. Und ich habe selbst bei 2,5h erst beim zweiten Einspruch 8€ (von einer höheren Gesamtrechung) erstattet bekommen.
Es gibt offensichtlich keine Richtwerte und wenn es die geben sollte, sind diese den Mitarbeitern des Servicecenters nicht bekannt...

Richtwerte

Barzahlung, Mittwoch, 13.08.2025, 14:40 (vor 183 Tagen) @ 611 040

Stehen einem Verpflegungskosten für Abendessen auch bei jeder Übernachtung zu?
D.h. kann man bei Übernachtung immer zusätzlich noch einen Restaurantbeleg einreichen?

Solange man nicht ausschließlich im SPNV innerdeutsch unterwegs ist m.E. ja.
Man darf sich btw auch mit Bier und Wein erfrischen.

Richtwerte (aktuelle Ergänzung)

Torpedo, häufiger im Zug, Mittwoch, 13.08.2025, 19:50 (vor 183 Tagen) @ Torpedo

NEIN. Bei Verpflegung erstattet das SC FGR nach Lust und Laune. Ich habe schon deutlich mehr erstattet bekommen bei knapp 60 Minuten. Und ich habe selbst bei 2,5h erst beim zweiten Einspruch 8€ (von einer höheren Gesamtrechung) erstattet bekommen.
Es gibt offensichtlich keine Richtwerte und wenn es die geben sollte, sind diese den Mitarbeitern des Servicecenters nicht bekannt...

Heute Rückmeldung zu einem Fall vor vier Wochen: bei einer Verspätung von 3h wurden knapp 30€ erstattet.

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