Fahrgastrechte Deutschlandticket bei Fahrplanänderungen? (Fahrkarten und Angebote)

rapht0r, Montag, 11.08.2025, 16:04 (vor 124 Tagen) @ hardy

Generell sollte man meinen, dass der beim Zustandekommen des Beförderungsvertrages gültige Fahrplan die Basis für deine Fahrgastrechte ist. Interessant ist tatsächlich, wann der Beförderungsvertrag hier zustande kommt.

1. Beim erstmaligen Abschluss des D-Ticket-Abos (eher nicht)
2. Zum Ende der Kündigungsfrist (s.i.w. 2 Wochen vor Ende des letzten Monats?) (Klingt plausibel)
3. Zum 1. Gültigkeitstag des D-Tickets (eher nicht)
4. Bei deiner Entscheidung, diese Verbindung zu nehmen während du im Besitz eines gültigen Fahrscheins bist. (auch plausibel)

Beim letzten Zug des Tages hättest du dann ja das Recht auf den FV oder ein Taxi auszuweichen.

Wie sieht denn dein Fall konkret aus?


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