Fahrgastrechte Deutschlandticket bei Fahrplanänderungen? (Fahrkarten und Angebote)

hardy, Sonntag, 10.08.2025, 22:09 (vor 119 Tagen)

Hallo,

Welche Fahrgastrechte grundsätzlich mit dem Deutschlandticket gelten ist mir klar. Aber ich hatte da nur die üblichen Ursachen wie Verspätungen und kurzfristige Ausfälle.
Was gilt aber bei längerfristigen Fahrplanänderungen, welcher Fahrplan ist der Ausgangspunkt für die Fahrgastrechte? Der am Reisetag oder bei Abfahrt kann es m.M.n. nicht sein. Ist es der bei Aboabschluss, also ggf. der Jahresfahrplan bei entsprechend langen Abo, der am Monatsanfang oder der, den ich mir an einem beliebigen Tag aus dem dann vorliegenden Fahrplan herausgesucht habe?

Ich hatte mir ein paar Verbindungen herausgesucht und im Navigator gespeichert. Jetzt kam eine Benachrichtigung, dass eine Verbindung nicht mehr fahrbar ist. Tagsüber ist das mein Pech aber bei der letzten Verbindung des Tages würde ich ungern auf dem Bahnhof übernachten oder gezwungen sein, früher zu fahren.

Gruß
Hardy

Fahrgastrechte Deutschlandticket bei Fahrplanänderungen?

tbsn, Würzburg, Montag, 11.08.2025, 15:43 (vor 118 Tagen) @ hardy

Würde sagen der Fahrplan, der beim Kauf der Fahrkarte, bei einem Abo nach Ablauf der Kündigungsfrist (also am 11. des Monats 0 Uhr), veröffentlicht ist.

Praktisch dürfte das nur für die Erstattung von Hotel- und Taxikosten relevant sein, wenn zum Beispiel die Abfahrt der letzten Verbindung vorverlegt wird.

Fahrgastrechte Deutschlandticket bei Fahrplanänderungen?

rapht0r, Montag, 11.08.2025, 16:04 (vor 118 Tagen) @ hardy

Generell sollte man meinen, dass der beim Zustandekommen des Beförderungsvertrages gültige Fahrplan die Basis für deine Fahrgastrechte ist. Interessant ist tatsächlich, wann der Beförderungsvertrag hier zustande kommt.

1. Beim erstmaligen Abschluss des D-Ticket-Abos (eher nicht)
2. Zum Ende der Kündigungsfrist (s.i.w. 2 Wochen vor Ende des letzten Monats?) (Klingt plausibel)
3. Zum 1. Gültigkeitstag des D-Tickets (eher nicht)
4. Bei deiner Entscheidung, diese Verbindung zu nehmen während du im Besitz eines gültigen Fahrscheins bist. (auch plausibel)

Beim letzten Zug des Tages hättest du dann ja das Recht auf den FV oder ein Taxi auszuweichen.

Wie sieht denn dein Fall konkret aus?

Fahrgastrechte Deutschlandticket bei Fahrplanänderungen?

hardy, Montag, 11.08.2025, 20:31 (vor 118 Tagen) @ rapht0r

Zum Ende der Kündigungsfrist finde ich seltsam, da es ja i.d.R. auch für andere Fahrten verwendet wird.
Konkret geht es um die erste (hin) und die letzte (zurück) Verbindung von München nach Dresden, bei der es jetzt eine Baustelle gibt. Bei der ersten komme ich eben später an. Bei der letzten geht es darum, ob Fernverkehr oder Hotel übernommen werden müsste oder ich dann erst am nächsten Tag fahre. Früher fahren ist keine Option.

Fahrgastrechte Deutschlandticket bei Fahrplanänderungen?

rapht0r, Mittwoch, 13.08.2025, 09:59 (vor 116 Tagen) @ hardy
bearbeitet von rapht0r, Mittwoch, 13.08.2025, 09:59

Ja, verstehe.
Wann ist denn der Fahrplanwechsel eingetreten?

In deinem Fall würde ich definitv das EVU kontaktiven und um eine alternative Beförderung bitten, bevor ich ein Taxi nehme, denn:

BB 9.1.5 [...] Bietet das EVU dem Reisenden nicht nach Satz 1 die Weiterbeförderung in einem anderen Verkehrsmittel an und ist es dem Reisenden aus vom EVU zu vertretenden Gründen nicht möglich, mit diesem in Kontakt zu treten z.B. vor Ort über eine Verkaufs- bzw. Informationsstelle so kann der Reisende daraufhin selbständig ein anderes Verkehrsmittel für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort nutzen.
Er hat in diesem Fall einen Anspruch auf Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 120 €.

Wenn dir das natürlich erst nachts um 23:30 am Bahnhof auffällt, und dort die Info geschlossen ist, kannst du halt niemanden kontaktieren. Da du ja aber (zumindest verstehe ich deinen Post so) schon deutich vorher bescheid weißt, einfach mal nachfragen, ob das EVU eine Beförderung organisiert. Die Antwort würde ich mir schriftlich geben lassen.

Fahrgastrechte Deutschlandticket bei Fahrplanänderungen?

Barzahlung, Mittwoch, 13.08.2025, 10:50 (vor 116 Tagen) @ rapht0r

In deinem Fall würde ich definitv das EVU kontaktiven und um eine alternative Beförderung bitten, bevor ich ein Taxi nehme, denn:

BB 9.1.5 [...] Bietet das EVU dem Reisenden nicht nach Satz 1 die Weiterbeförderung in einem anderen Verkehrsmittel an und ist es dem Reisenden aus vom EVU zu vertretenden Gründen nicht möglich, mit diesem in Kontakt zu treten z.B. vor Ort über eine Verkaufs- bzw. Informationsstelle so kann der Reisende daraufhin selbständig ein anderes Verkehrsmittel für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort nutzen.
Er hat in diesem Fall einen Anspruch auf Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 120 €.

Und was bringt ihm eine Bestimmung in Nr. 9.1.5 BB PV, wenn er den SPNV mit einem Deutschlandticket nutzt?

Fahrgastrechte Deutschlandticket bei Fahrplanänderungen?

rapht0r, Mittwoch, 13.08.2025, 13:06 (vor 116 Tagen) @ Barzahlung

Danke für den Hinweis, du hast natürlich Recht! Tatsächlich gilt natürlich der fast wortgleiche Absatz 8.2.4 der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs:

8.2.4 Das Eisenbahnunternehmen bietet dem Reisenden die Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel zum vertragsgemäßen Zielort an, sofern dies praktisch durchführbar ist. Dies gilt:

- Wenn ihre fahrplanmäßige Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass die Reisenden wegen einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls ohne Nutzung dieses Verkehrsmittels mindestens 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof ankommen wird,
- oder wenn ein Zug ausfällt, es sich bei dem von den Reisenden gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Reisende wegen des Ausfalls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielbahnhof ohne Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24.00 Uhr erreichen kann.

Bietet das Eisenbahnunternehmen den Reisenden nicht die Weiterbeförderung in einem anderen Verkehrsmittel an und ist es den Reisenden aus vom Eisenbahnunternehmen zu vertretenden Gründen nicht möglich, mit dem Eisenbahnunternehmen in Kontakt zu treten (Kontaktaufnahme vor Ort mit einer Verkaufsstelle bzw. Informationsstelle oder Personal des genutzten Zuges) und nutzen die Reisenden daraufhin selbständig ein anderes Verkehrsmittel für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort, so haben sie einen Anspruch auf Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 120 €.


Also - das EVU kontaktieren.
Gruß!

Fahrgastrechte Deutschlandticket bei Fahrplanänderungen?

mdst, Dienstag, 12.08.2025, 19:05 (vor 117 Tagen) @ rapht0r
bearbeitet von mdst, Dienstag, 12.08.2025, 19:06

Ich kann mich an einen Kollegen erinnern, der eine BahnCard 100 hatte und immer sein Leid geklagt hat, dass er bei Fahrplanänderungen keinerlei Entschädigungen bekam, weil die DB immer mit dem Argument abgelehnt hat, die Änderungen seien ja rechtzeitig angekündigt gewesen.
Sorry, das ist natürlich nur anekdotische Info und auch schon ein paar Jahre her.

Fahrgastrechte Deutschlandticket bei Fahrplanänderungen?

bahnfahrerofr., Dienstag, 12.08.2025, 23:21 (vor 117 Tagen) @ mdst

Ich kann mich an einen Kollegen erinnern, der eine BahnCard 100 hatte und immer sein Leid geklagt hat, dass er bei Fahrplanänderungen keinerlei Entschädigungen bekam, weil die DB immer mit dem Argument abgelehnt hat, die Änderungen seien ja rechtzeitig angekündigt gewesen.

Es soll Leute gegeben haben, die sich bei längerfristig geplanten Fahrten oder regelmäßigen Fahrten diese im Voraus als Ausdruck aus dem Automaten gezogen haben (oder PDF mit Druckdatum aus dem Desktop-PC)...

Add-on

плацкарт, Mittwoch, 13.08.2025, 08:13 (vor 117 Tagen) @ hardy
bearbeitet von плацкарт, Mittwoch, 13.08.2025, 08:16

Hat jemand den Wunsch, auf einer Langstrecke im Nahverkehr unterwegs zu sein, so ist es nützlich, in die Verbindung ein winziges Stück Fernverkehr einzubauen und - trotz Abdeckung durchs DT - eine Einzelfahrkarte zu kaufen. Ist eine Bahncard vorhanden, gibt es für 20,xx € eine Fahrkarte mit vollen Fahrgastrechten, Taxi, Hotelübernachtungen, aufgehobener Zugbindung bei signifikanten Fahrplanänderungen usw. Für ca. 27 € gibt es das Ganze mit BC in der 1. Klasse - auch von Saßnitz nach Weil am Rhein.

Klage und Beschwerde bei

arno50, Mittwoch, 13.08.2025, 10:25 (vor 116 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von arno50, Mittwoch, 13.08.2025, 10:27

der Generaldirektion bzw. allerhöchster Stelle wäre unbedingt notwendig.
Wenn das Viele machen wird die Bahn zu Einsicht kommen, dass das Deutschlandticket ein
fataler Irrweg war und mit der Abschaffung desselben jedermann wieder in den vollen Genuss
der umfänglichen Fahrgastrechte kommt.

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