D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust (Fahrkarten und Angebote)
chrschn, Mittwoch, 06.08.2025, 14:59 (vor 122 Tagen)
Hallo,
gibt's Erfahrungswerte, ob der DB Navigator bzw. das Personal (ob Servicepunkt oder in Zug) die Zugebindung aufhebt, wenn man wegen Verspätung des Nahverkehrs im Vorlauf den ICE verpasst?
Insbesondere dann, wenn der Vorlauf mit auf dem Online-Ticket steht, aber - weil bei der Buchung so angegeben - über das Deutschland-Ticket bezahlt wird.
Bei der Buchung heißt es da nur vage, es kann zur Einschränkung von Fahrgastrechten kommen. Was aber heißt denn "kann"?
Zugleich steht ja auf dem Ticket, es gelte nur für die Teilstrecke, eben den ICE.
Danke
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 06.08.2025, 15:11 (vor 122 Tagen) @ chrschn
Hallo,
gibt's Erfahrungswerte, ob der DB Navigator bzw. das Personal (ob Servicepunkt oder in Zug) die Zugebindung aufhebt, wenn man wegen Verspätung des Nahverkehrs im Vorlauf den ICE verpasst?
Insbesondere dann, wenn der Vorlauf mit auf dem Online-Ticket steht, aber - weil bei der Buchung so angegeben - über das Deutschland-Ticket bezahlt wird.Bei der Buchung heißt es da nur vage, es kann zur Einschränkung von Fahrgastrechten kommen. Was aber heißt denn "kann"?
Zugleich steht ja auf dem Ticket, es gelte nur für die Teilstrecke, eben den ICE.Danke
Ganz einfach hast du es auf dem Ticket, dann ja - hast du erst ab dem Fernbahnhof gebucht nein - dann bleibt nur auf Kulanz hoffen.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
J-C, In meiner Welt, Mittwoch, 06.08.2025, 15:14 (vor 122 Tagen) @ Reservierungszettel
Sollte eigentlich kein Thema mehr sein, wo man das D-Ticket als Ermäßigung angeben kann.
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 06.08.2025, 15:31 (vor 122 Tagen) @ J-C
Sollte eigentlich kein Thema mehr sein, wo man das D-Ticket als Ermäßigung angeben kann.
Das kommt auf den Bahnhof an der als Startbahnhof angegeben ist. Wenn das nur der Bahnhof ist, wo man in den Fernzug einsteigt, da wird da nichts frei gegeben, wird ja extra drauf hingewiesen.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
bahnfahrerofr., Mittwoch, 06.08.2025, 16:04 (vor 122 Tagen) @ J-C
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 06.08.2025, 16:07
Sollte eigentlich kein Thema mehr sein, wo man das D-Ticket als Ermäßigung angeben kann.
Kann man eben nicht wirklich. Dabei kommt ein Teilpreis heraus, wie zB auch für Verbindungen mit Flix Train.
Es gibt keine Möglichkeit, irgend einen Vorlauf "mit drauf zu buchen", ohne ihn zu zahlen.
Auch im neuen Vertriebssystem, ist die Fahrkarte oben links und eben nicht die Reiseverbindung.
Im Gegensatz zu EK-Wagendienst, bin ich aber in dem Fall auch der Meinung, das die Kommunikation der DB nicht besonders gut ist. Insbesondere der Satz "es kann bei der Buchung zu eingeschränkten Fahrgastrechten kommen" ist vage und im Endeffekt unfair gegenüber dem unbedarften Fahrgast.
Dass hier schon zwei langjährige User der Meinung sind, wenn der Vorlauf angegeben ist, wird die Zugbindung aufgehoben, zeigt doch schon, dass die Kommunikation eben in die Hose gegangen ist.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
Betriebszentrale, Mittwoch, 06.08.2025, 16:38 (vor 122 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Wenn ich im Navigator das Deutschlandticket angebe, steht direkt dabei, dass eingeschränkte Fahrgastrechte gelten - daneben ein Fragezeichen das es detailliert erläutert, welche Rechte gelten. Wie viele Hinweise braucht der mündige Bürger heute eigentlich? Oder haben heute nach einem Klick alle wieder vergessen, was sie gerade gelesen oder getan haben?
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
JanZ, HB, Mittwoch, 06.08.2025, 16:51 (vor 122 Tagen) @ Betriebszentrale
Wo genau taucht das bei dir auf? Ich sehe auch nur den von bahnfahrerofr. zitierten Satz ohne nähere Erklärung.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
Betriebszentrale, Mittwoch, 06.08.2025, 19:24 (vor 122 Tagen) @ JanZ
Gehe auf Reisende und aktiviere "Alle Reisenden besitzen ein Deutschlandticket" - direkt darunter steht "Bitte beachten Sie die ggfs. eingeschränkten Fahrgastrechte" und dahinter ein Fragezeichen. Wenn man dies berührt öffnet sich ein blaues Pop Up mit einer ausführlichen Information.
Stimmt, da sehe ich es auch.
JanZ, HB, Mittwoch, 06.08.2025, 20:24 (vor 122 Tagen) @ Betriebszentrale
- kein Text -
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
sibiminus, Mittwoch, 06.08.2025, 18:43 (vor 122 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Insbesondere der Satz "es kann bei der Buchung zu eingeschränkten Fahrgastrechten kommen" ist vage und im Endeffekt unfair gegenüber dem unbedarften Fahrgast.
Der Satz wäre nicht mal notwendig. Bei der Buchung akzeptiert man die Vertragspartnerregelung, in der es heißt "Jede Fahrkarte dokumentiert
einen Beförderungsvertrag, mehrere Fahrkarten dokumentieren mehrere Beförderungsverträge." und die Beförderungsbedingungen, in denen die Fahrgastrechte in A.9 wiedergegeben sind.
--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
bahnfahrerofr., Mittwoch, 06.08.2025, 22:37 (vor 122 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 06.08.2025, 22:38
Insbesondere der Satz "es kann bei der Buchung zu eingeschränkten Fahrgastrechten kommen" ist vage und im Endeffekt unfair gegenüber dem unbedarften Fahrgast.
Der Satz wäre nicht mal notwendig. Bei der Buchung akzeptiert man die Vertragspartnerregelung, in der es heißt "Jede Fahrkarte dokumentiert
einen Beförderungsvertrag, mehrere Fahrkarten dokumentieren mehrere Beförderungsverträge." und die Beförderungsbedingungen, in denen die Fahrgastrechte in A.9 wiedergegeben sind.
Grundsätzlich schon. Es gibt aber ja auch noch die Sache mit der überraschenden Klausel.
Wenn man irgendwo das DT als Ermäßigung angeben kann und damit eine vorgeschlagene Buchung rauskommt, wird die Argumentation der DB vor Gericht nicht durchgehen.
Dafür gibt es ja nun diesen verschwurbelten Satz.
"Dadurch kann die Reise günstiger sein, da Sie nur die Fernverkehrsstrecke buchen. Es kann zu eingeschränkten Fahrgastrechten kommen."
Zumnindest in der Webversion ploppt auch nichts weiter auf. Das reine Wort "Teilpreis", welches in der Webversion auf den ersten Blick zu erkennen ist, dürfte für einen Laien objektiv betrachtet nicht eindeutig implizieren, dass der Umstieg auf eigenes Risiko erfolgt.
Auch die Aussage "eingeschränkte Fahrgastreche" könnte manch einen eher daran denken lassen, dass es vielleicht kein Geld zurück gibt, nicht aber unbedingt, dass die Weiterbeförderung verweigert wird.
Ich bin daher nach wie vor der Meinung, dass die Kommunikation hier nicht besonders geglückt ist und das ganze definitiv vor Gericht nicht zu 100% wasserdicht sein dürfte.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
J-C, In meiner Welt, Mittwoch, 06.08.2025, 22:56 (vor 122 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Im DB Navigator findet man die Tatsache, dass nan bei Anschlussverlust keine aufgehobene Zugbindung kriegt, erst wenn man nach dem Klick auf das ‚?‘ noch auf „weitere Informationen“ tippt. Warum man das nicht einfach gleich prominent sagt, verstehe ich nicht so ganz.
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
sibiminus, Mittwoch, 06.08.2025, 23:32 (vor 122 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Grundsätzlich schon. Es gibt aber ja auch noch die Sache mit der überraschenden Klausel.
Wo ist die Klausel überraschend? Man schließt einen Beförderungsvertrag bei einem oder mehreren Verkehrsunternehmen des Nahverkehrs. Man schließt einen weiteren Beförderungsvertrag bei der DB Fernverkehr AG. Natürlich haben die miteinander nichts zu tun.
Wenn man irgendwo das DT als Ermäßigung angeben kann und damit eine vorgeschlagene Buchung rauskommt, wird die Argumentation der DB vor Gericht nicht durchgehen.
Schau dir das mal genau an. Wenn ich den Schalter "Alle Reisenden besitzen ein Deutschland-Ticket" aktiviere, bleibt beim Reisendenprofil "keine Ermäßigung" stehen. Was ja auch richtig ist, weil das D-Ticket keine Ermäßigungskarte ist. Wie im Hinweis erklärt, wird nur ein Teil der Strecke bepreist. Vielmehr würde die hier präsentierte Argumentation vor Gericht nicht durchgehen.
Dafür gibt es ja nun diesen verschwurbelten Satz.
"Dadurch kann die Reise günstiger sein, da Sie nur die Fernverkehrsstrecke buchen. Es kann zu eingeschränkten Fahrgastrechten kommen."
Was ist daran verschwurbelt? Es bringt doch den Sachverhalt kurz und prägnant auf den Punkt. Wer das liest aber nicht versteht, findet sogar eine sehr ausführliche Erklärung auf bahn.de.
Zumnindest in der Webversion ploppt auch nichts weiter auf.
Weil es dort einen Link mit der Beschriftung "Hinweis für Inhaber:innen des Deutschland-Tickets" gibt, wo der unbedarfte Bahnreisende draufklickt und erfährt dass seine Fahrgastrechte gegebenenfalls beschränkt werden. Sogar mit einer Verlinkung zur ausführlichen Erklärung - in Web und App!
Das reine Wort "Teilpreis", welches in der Webversion auf den ersten Blick zu erkennen ist, dürfte für einen Laien objektiv betrachtet nicht eindeutig implizieren, dass der Umstieg auf eigenes Risiko erfolgt.
Wenn ich nur einen Teil bezahle, weil ich angegeben habe für einen anderen Teil etwas zu haben, bedeutet das doch nicht automatisch dass der eine für den anderen haftet. Siehe oben.
Auch die Aussage "eingeschränkte Fahrgastreche" könnte manch einen eher daran denken lassen, dass es vielleicht kein Geld zurück gibt, nicht aber unbedingt, dass die Weiterbeförderung verweigert wird.
Fahrgastrechte sind Fahrgastrechte, Entschädigungen sind Entschädigungen und Erstattungen sind Erstattungen. Verschiedene Worte mit verschiedenen Bedeutungen.
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D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 00:27 (vor 122 Tagen) @ sibiminus
Wo ist die Klausel überraschend? Man schließt einen Beförderungsvertrag bei einem oder mehreren Verkehrsunternehmen des Nahverkehrs. Man schließt einen weiteren Beförderungsvertrag bei der DB Fernverkehr AG. Natürlich haben die miteinander nichts zu tun.
Die Angabe im Reiter "Ermäßigungen" und die Tatsache, dass dann was buchbares herauskommt und dabei sogar alle Verbindungen auf dem PDF stehen (natürlich nicht im Abschnitt "Fahrkarte", ich weiß), lässt meiner Meinung nach für einen unbedarften Verbraucher nicht unbedingt darauf schließen, dass er mehrere Verträge abschließt.
Wenn man irgendwo das DT als Ermäßigung angeben kann und damit eine vorgeschlagene Buchung rauskommt, wird die Argumentation der DB vor Gericht nicht durchgehen.
Schau dir das mal genau an. Wenn ich den Schalter "Alle Reisenden besitzen ein Deutschland-Ticket" aktiviere, bleibt beim Reisendenprofil "keine Ermäßigung" stehen. Was ja auch richtig ist, weil das D-Ticket keine Ermäßigungskarte ist.
Soweit stimme ich da zu. Aber es ändert nix daran, dass es bei der Eingabe so tut, als könnte man es "wie eine Ermäßigungskarte" auswählen. Es ist nicht sauber getrennt.
Dafür gibt es ja nun diesen verschwurbelten Satz.
"Dadurch kann die Reise günstiger sein, da Sie nur die Fernverkehrsstrecke buchen. Es kann zu eingeschränkten Fahrgastrechten kommen."
Was ist daran verschwurbelt? Es bringt doch den Sachverhalt kurz und prägnant auf den Punkt.
Nein, ich finde ihn nebulös. Wäre er klar, hätten hier nicht schon mehrere User das Gegenteil heruasgelesen...
Die Erklärung hinter dem Fragezeichen ist gut und eindeutig, ploppt aber nicht auf, sondern ist in der Webversion nur ein Mouseover bzw. muss in der App geklickt werden.
Das weitere Fenster, was sich bei "Hinweis für Inhaber:innen des Deutschlandtickets" öffnet, finde ich hingegen wieder weniger hilfreich. Man kann einfach nicht davon ausgehen, dass ein durchschnittlicher Verbraucher mit Begriffen wie Teilpreis oder "eingeschränkten Fahrgastrechten" die richtigen Schlüsse ziehen kann.
Wer das liest aber nicht versteht, findet sogar eine sehr ausführliche Erklärung auf bahn.de.
auch diese Erklärungen sind eindeutig. Aber warum muss es auf einer getrennten Seite sein?
Wenn ich nur einen Teil bezahle, weil ich angegeben habe für einen anderen Teil etwas zu haben, bedeutet das doch nicht automatisch dass der eine für den anderen haftet. Siehe oben.
Zumindest die reine Weiterbeförderung würde ich erwarten, wenn ich mich mal versuche blöd zu stellen und annehme, die FAQ bzw. den Text hinter dem Fragezeichen nicht durchgelesen zu haben.
Auch die Aussage "eingeschränkte Fahrgastreche" könnte manch einen eher daran denken lassen, dass es vielleicht kein Geld zurück gibt, nicht aber unbedingt, dass die Weiterbeförderung verweigert wird.
Fahrgastrechte sind Fahrgastrechte, Entschädigungen sind Entschädigungen und Erstattungen sind Erstattungen. Verschiedene Worte mit verschiedenen Bedeutungen.
und aufgehobene Zugbindungen ab 20 Minuten sind nicht mal Fahrgastrechte i.e.S...
Das wesentliche hier ist aber doch, dass ich dann unter Umständen gar nicht mehr weiterbefördert werde, wenn die Bahn, die ich bezahlt habe, nur eben anders, versagt. Und diese Anschlussthematik müsste meiner Meinung nach deutlicher benannt werden, als "eingeschränkte Fahrgastrechte".
Du hast in der Sache natürlich recht, keine Frage, aber siehst das ganze meiner Meinung nach zu sehr mit der Brille einer Person, die entsprechende Fachkenntnisse hat.
Wie ein Gericht urteilen würde, bleibt offen, ich sehe es aber nicht so eindeutig wie du.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 07.08.2025, 05:30 (vor 122 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Dabei wird das österreichische Klimaticket etwa wiederum sehr wohl als Ermäßigung anerkannt… wieso geht das nicht beim Deutschlandticket?
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 07.08.2025, 07:30 (vor 122 Tagen) @ J-C
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 07.08.2025, 07:35
Dabei wird das österreichische Klimaticket etwa wiederum sehr wohl als Ermäßigung anerkannt… wieso geht das nicht beim Deutschlandticket?
Unternehmerische Entscheidung der DB Fernverkehr. Bei der eigenen Netzkarte geht’s ja auch, übrigens mit vollen Fahrgastrechten, inklusive Entschädigungen. Allerdings gibts sowohl mit der Angabe Klimaticket als auch mit der Angabe BC100 ohnehin keine Teilpreis-Sparpreise, sondern entweder (unermäßigte) Sparpreise für die gesamte Strecke, oder Normal- bzw. Flexpreise ab/bis Grenzpunkt. Insofern ist das Thema „Aufhebung der Zugbindung“ hier kaum relevant.
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Weg mit dem 4744!
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
RadExpress, Donnerstag, 07.08.2025, 18:19 (vor 121 Tagen) @ J-C
Aber man hat mit dem klimaticket keinerlei Anspruch auf FGR. Für den Tunnel Notfall im ICE90 kulanterweise 25€ Gutschein ausgestellt. Für die Rückfahrt D>Österreich wegen Fahrtabruch gibt es Nix , sparpreis DB bis Passau , gibt es auch nichts.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 18:52 (vor 121 Tagen) @ RadExpress
Aber man hat mit dem klimaticket keinerlei Anspruch auf FGR.
Es gibt Ansprüche auf Hilfeleistung und dann eine mickrige Pauschalerstattung pro Jahr, wenn ich mich recht erinnere.
Gemeint war hier aber die Angabe des KTÖ als Rabattkarte bei internationalen Tickets, und da gelten sehr wohl volle FGR.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
sibiminus, Donnerstag, 07.08.2025, 07:09 (vor 122 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von sibiminus, Donnerstag, 07.08.2025, 07:12
Die Angabe im Reiter "Ermäßigungen" und die Tatsache, dass dann was buchbares herauskommt und dabei sogar alle Verbindungen auf dem PDF stehen (natürlich nicht im Abschnitt "Fahrkarte", ich weiß), lässt meiner Meinung nach für einen unbedarften Verbraucher nicht unbedingt darauf schließen, dass er mehrere Verträge abschließt.
Genau deswegen fordert ja das EBA eine klare Information zur Vertragspartnerregelung, die die DB erfüllt und der Reisende akzeptiert. Das war ja mein Ausgangspunkt...
Das weitere Fenster, was sich bei "Hinweis für Inhaber:innen des Deutschlandtickets" öffnet, finde ich hingegen wieder weniger hilfreich. Man kann einfach nicht davon ausgehen, dass ein durchschnittlicher Verbraucher mit Begriffen wie Teilpreis oder "eingeschränkten Fahrgastrechten" die richtigen Schlüsse ziehen kann.
Man kann auch nicht davon ausgehen, dass ein unbedarfter Reisender der etwas nicht versteht die weiteren Informationen schlicht ignoriert. Wenn ich eine Warnung bekomme dass durch mein Tun meine Rechte gegebenenfalls eingeschränkt werden, würde ich nicht einfach weiter durchklicken...
auch diese Erklärungen sind eindeutig. Aber warum muss es auf einer getrennten Seite sein?
Warum nicht? Jede Information in den Buchungsprozess packen überfrachtet diesen doch nur. Ich finde es legitim, einen Warnhinweis anzuzeigen mit einer Verlinkung zu mehr Details. Vor paar Tagen gingen hier doch auch Einige völlig crashout wegen dieser vielen unnützen Klicks bei der Altersangabe zu internationalen Fahrkarten :D
Zumindest die reine Weiterbeförderung würde ich erwarten, wenn ich mich mal versuche blöd zu stellen und annehme, die FAQ bzw. den Text hinter dem Fragezeichen nicht durchgelesen zu haben.
Wenn sich das EVU blöd stellt kann es sagen dass es auf Grundlage des geschlossenen Vertrages davon ebenso nichts wusste und darüberhinaus Verträge zulasten Dritter eh nichtig sind. Es bräuchte also einen gemeinsamen Beförderungsvertrag, dokumentiert durch eine Durchgangsfahrkarte.
Oder es stellt sich noch blöder und verweist auf die vom Reisenden akzeptierten Beförderungsbedingungen und Vertragspartnerregelungen.
Auch die Aussage "eingeschränkte Fahrgastreche" könnte manch einen eher daran denken lassen, dass es vielleicht kein Geld zurück gibt, nicht aber unbedingt, dass die Weiterbeförderung verweigert wird.
Fahrgastrechte sind Fahrgastrechte, Entschädigungen sind Entschädigungen und Erstattungen sind Erstattungen. Verschiedene Worte mit verschiedenen Bedeutungen.
und aufgehobene Zugbindungen ab 20 Minuten sind nicht mal Fahrgastrechte i.e.S...
Natürlich ist das ein Fahrgastrecht. Nicht im Sinne der EU-VO, aber das ist ja nebensächlich. Gibt ja darunter auch nationalstaatliches Recht.
Das wesentliche hier ist aber doch, dass ich dann unter Umständen gar nicht mehr weiterbefördert werde, wenn die Bahn, die ich bezahlt habe, nur eben anders, versagt. Und diese Anschlussthematik müsste meiner Meinung nach deutlicher benannt werden, als "eingeschränkte Fahrgastrechte".
Also ich verstehe wirklich nicht, warum du dem unbedarften Reisenden so wenig zutraust. Es ist doch nicht wirklich realistisch davon auszugehen dass wenn der diesen Hinweis sieht und nicht völlig überzeugt von dessen Bedeutung ist, unbeirrt weiter bucht. Das ist ja nicht die Abschlussseite, bei denen gerne die kleingedruckten Bedingungen weggeklickt werden.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 09:23 (vor 122 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 09:25
Genau deswegen fordert ja das EBA eine klare Information zur Vertragspartnerregelung, die die DB erfüllt und der Reisende akzeptiert. Das war ja mein Ausgangspunkt...
Die DB setzt ja auf den ersten Blick* brav das mit der Begrifflichkeit "Durchgangsfahrkarte" um. Dann könnte man aber erwarten, dass man in diesem Fall zum Beispiel die Formulierung wählt "es handelt sich um keine Durchgangsfahrkarte, Anschlüsse zwischen Nahverkehr und Fernverkehr sind nicht garantiert und erfolgen auf Ihr eigenes Risiko".
* nur auf den ersten Blick, weil einige Sonderfälle nicht korrekt eingepflegt sind. Beispielsweise verkauft mir die DB eine Durchgangsfahrkarte ins Zillertal, deren EVU aber für sich keine FGR anwenden mag (angeblich sei das auch aus Sicht der österreichischen Aufsicht so korrekt).
Wenn sich das EVU blöd stellt kann es sagen dass es auf Grundlage des geschlossenen Vertrages davon ebenso nichts wusste und darüberhinaus Verträge zulasten Dritter eh nichtig sind. Es bräuchte also einen gemeinsamen Beförderungsvertrag, dokumentiert durch eine Durchgangsfahrkarte.
Oder es stellt sich noch blöder und verweist auf die vom Reisenden akzeptierten Beförderungsbedingungen und Vertragspartnerregelungen.
Natürlich kann es das tun. Gerade letzteres ist aber halt von Gerichten immer mal wieder kassiert worden. Man kann zwischen Unternehmen und Verbraucher nicht die gleichen Maßstäbe anlegen.
Die DB wird nicht mit der Argumentation durchkommen, dass es von dem NV-Vorlauf nichts wusste, der auf dem PDF abgedruckt ist. Am Ende würde es doch darauf ankommen, ob das Gericht der Meinung ist, dass ein Mouseover bzw. anzutippendes Fragezeichen für so eine wesentliche Information ausreichend ist oder nicht.
Ansonsten.. vgl. die Antwort von Hustensaft... (auch wenn ich die Erfolgschancen nicht ganz so hoch einschätzen würde, aber eben auch nicht 0)
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
ICE920, München, Donnerstag, 07.08.2025, 12:37 (vor 122 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Dann könnte man aber erwarten, dass man in diesem Fall zum Beispiel die Formulierung wählt "es handelt sich um keine Durchgangsfahrkarte, Anschlüsse zwischen Nahverkehr und Fernverkehr sind nicht garantiert und erfolgen auf Ihr eigenes Risiko".
Dann hast du die nächsten auf der Matte, die um ihren Anschluss vom Railjet an den REX bangen. Und dann glauben die, die bei den IC/RE-Zwittern auf den RE gebucht werden, dass deren Anschluss an den ICE abgedeckt ist. Und das sind nur 2 Konstellationen, die mir spontan einfallen. Vielleicht ist einfach Durchgangsfahrkarte der richtige Begriff, weil es auch darum geht?
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 12:44 (vor 122 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 12:44
Ich gebe zu, dass es schwierig ist, eine zu 100% perfekte, eindeutige, verständliche, und trotzdem kurze Formulierung zu finden.
Dennoch halte ich den Satz "es kann ggf. zu eingeschränkten Fahrgastrechten kommen" nach wie vor für sehr wenig gelungen. Das ginge, wenn man wollte, eindeutiger.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
ICE920, München, Donnerstag, 07.08.2025, 13:08 (vor 121 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Ich gebe zu, dass es schwierig ist, eine zu 100% perfekte, eindeutige, verständliche, und trotzdem kurze Formulierung zu finden.
Dennoch halte ich den Satz "es kann ggf. zu eingeschränkten Fahrgastrechten kommen" nach wie vor für sehr wenig gelungen. Das ginge, wenn man wollte, eindeutiger.
Es ist aber exakt so formuliert, was es ist. Es kommt eben nicht sicher zur Einschränkung der Fahrgastrechte kommen - Wenn in der Verbindung sowieso nur Fernverkehr auftaucht oder der Nahverkehr im Ausland liegt oder oder oder. Wenn ich als mündiger Bürger ein "ggf kann es zu Einschränkungen kommen" lese, ignoriere ich nicht einfach die Texte, Links und Popups und beschwere mich dann, dass ich nicht ausreichend informiert wurde, sondern schaue automatisch nach, was mit "ggf" gemeint ist.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
sibiminus, Donnerstag, 07.08.2025, 15:59 (vor 121 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Die DB setzt ja auf den ersten Blick* brav das mit der Begrifflichkeit "Durchgangsfahrkarte" um.
Genau, das ist in Art. 12 Abs. 5 der Fahrgastrechte-Verordnung begründet.
Dann könnte man aber erwarten, dass man in diesem Fall zum Beispiel die Formulierung wählt "es handelt sich um keine Durchgangsfahrkarte, Anschlüsse zwischen Nahverkehr und Fernverkehr sind nicht garantiert und erfolgen auf Ihr eigenes Risiko".
Warum? Eine Maßgabe dazu ergibt sich nur für den umgekehrten Fall aus obiger Vorschrift. Möchte das Unternehmen nicht zahlen, könnte man das als Selbstverpflichtung betrachten. Andernfalls ist EVU, Fahrkartenverkäufer oder Reiseveranstalter in der Haftung.
Natürlich kann es das tun. Gerade letzteres ist aber halt von Gerichten immer mal wieder kassiert worden.
Das möchte ich bezogen auf den konkreten Fall erstmal sehen. Es geht ja eben um Verträge zulasten Dritter, die Vorgabe in den Beförderungsbedingungen deckelt diese Gesetzeslage ja nur nochmal vertraglich ab. Dass das von Gerichten gekippt wird, wäre sehr überraschend.
Man kann zwischen Unternehmen und Verbraucher nicht die gleichen Maßstäbe anlegen.
Eben deswegen stellt sich die DB hier nicht blöd oder noch blöder, sondern informiert über gegebenenfalls verlustiggehende Rechte des Fahrgasts. Und das, obwohl schon seit Langem auf der Abschlussseite auf die vom EBA geforderte Vertragspartnerregelung hingewiesen wird.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
RadExpress, Donnerstag, 07.08.2025, 18:23 (vor 121 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Die Zillertalbahn ist wie die Westbahn private Unternehmen die generell keine Umsteigeverbindungen anbieten. Obwohl die DB bei Westbahn Tickets kulant ist , wenn die Verspätung auf Deutscher Strecke und durch DB Netz erfolgt ist ( nicht durch polizeiliche Maßnahmen).
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 18:54 (vor 121 Tagen) @ RadExpress
Die Zillertalbahn ist wie die Westbahn private Unternehmen
Meines Wissens nach ist das bestellter Nahverkehr?
die generell keine Umsteigeverbindungen anbieten.
Aha. Dann schau mal auf bahn.de
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 08.08.2025, 12:30 (vor 121 Tagen) @ RadExpress
Die Zillertalbahn ist wie die Westbahn private Unternehmen die generell keine Umsteigeverbindungen anbieten.
Wenn ich beim Zugführer in der Zillertalbahn eine Fahrkarte z.B. nach Wien kaufe - wie kann ich dann fahren? Gibt es in Jenbach eine mir noch nicht bekannte Umspuranlage?
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Weg mit dem 4744!
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
J-C, In meiner Welt, Freitag, 08.08.2025, 13:03 (vor 121 Tagen) @ JeDi
Dann wird aber doch eine ÖBB-Fahrkarte ausgestellt, oder?
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 08.08.2025, 13:07 (vor 120 Tagen) @ J-C
Dann wird aber doch eine ÖBB-Fahrkarte ausgestellt, oder?
Das ausgestellte entspricht in etwa dem deutschen Anstoßtarif.
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Weg mit dem 4744!
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
bahnfahrerofr., Freitag, 08.08.2025, 14:02 (vor 120 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von bahnfahrerofr., Freitag, 08.08.2025, 14:03
Dann wird aber doch eine ÖBB-Fahrkarte ausgestellt, oder?
Das ausgestellte entspricht in etwa dem deutschen Anstoßtarif.
Als ich das letzte Mal probiert hatte, sowas online bei den ÖBB zu buchen, kam eine Stückelung Verbund + Normalpreis ab Jenbach heraus, mit unklarer Situation bzgl. FGR.
Die DB verkauft da etwas, was als Durchgangsfahrkarte bezeichnet wird (und preislich sehr attraktiv ist), aber wohl keine ist. Und die Umspurung in Jenbach erfolgt natürlich zu Fuß.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 08.08.2025, 16:06 (vor 120 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von JeDi, Freitag, 08.08.2025, 16:07
Als ich das letzte Mal probiert hatte, sowas online bei den ÖBB zu buchen, kam eine Stückelung Verbund + Normalpreis ab Jenbach heraus, mit unklarer Situation bzgl. FGR.
Wenn du das beim Zugpersonal der Zillertalbahn kaufst, bekommst du eine Fahrkarte, die sich aus dem Fahrpreis des Haustarifs der Zillertalbahn bis Jenbach plus einem Standardticket der ÖBB bis zum Ziel zusammensetzt, dieser ist jedoch als Gesamtpreis ausgewiesen. Für mich klingt das insgesamt sehr nach einer Durchgangsfahrkarte. Einen Normalpreis kannst du nur in Deutschland erwerben.
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Weg mit dem 4744!
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
bahnfahrerofr., Freitag, 08.08.2025, 16:34 (vor 120 Tagen) @ JeDi
Wenn du das beim Zugpersonal der Zillertalbahn kaufst, bekommst du eine Fahrkarte, die sich aus dem Fahrpreis des Haustarifs der Zillertalbahn bis Jenbach plus einem Standardticket der ÖBB bis zum Ziel zusammensetzt, dieser ist jedoch als Gesamtpreis ausgewiesen.
Interessant.
Entspricht der Haustarif betragsmäßig dem Verbundticket?
Einen Normalpreis kannst du nur in Deutschland erwerben.
Gemeint war das Standard-Ticket.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
ICE920, München, Donnerstag, 07.08.2025, 12:31 (vor 122 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Die Angabe im Reiter "Ermäßigungen" und die Tatsache, dass dann was buchbares herauskommt und dabei sogar alle Verbindungen auf dem PDF stehen (natürlich nicht im Abschnitt "Fahrkarte", ich weiß), lässt meiner Meinung nach für einen unbedarften Verbraucher nicht unbedingt darauf schließen, dass er mehrere Verträge abschließt.
Haben wir unterschiedliche Buchungsplattformen? Bei mir steht das Deutschlandticket weder im Navigator noch auf bahn.de unter Ermäßigungen.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
JanZ, HB, Donnerstag, 07.08.2025, 12:37 (vor 122 Tagen) @ ICE920
Im Navigator steht es bei mir unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen". Im Browser lautet die Überschrift allerdings "Reisende, Fahrräder, BahnCards".
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
ICE920, München, Donnerstag, 07.08.2025, 13:02 (vor 122 Tagen) @ JanZ
Im Navigator steht es bei mir unter "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen". Im Browser lautet die Überschrift allerdings "Reisende, Fahrräder, BahnCards".
Wenn man jetzt einfach alles, was in diesem Fenster auftaucht als Ermäßigung auffasst, ist ein Fahrrad und ein Kind dann nicht auch eine Ermäßigung? "Vermehr euch und ihr kriegt 35% Rabatt auf den Sparpreis Big Family!"
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 13:12 (vor 121 Tagen) @ ICE920
Wenn man jetzt einfach alles, was in diesem Fenster auftaucht als Ermäßigung auffasst, ist ein Fahrrad und ein Kind dann nicht auch eine Ermäßigung?
Naja, man muss es ja nicht ins lächerliche ziehen.
Man kann direkt daneben Dinge wie Klimaticket Österreich oder CH-Generalabo auswählen. Da liegt es doch nahe, dass das mit dem Deutschlandticket ähnlich funktioniert. Natürlich ist es ein gesonderter Button, aber das könnte auch aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit so sein, da man auf diese Art und Weise einen Klick spart.
Zu behaupten, das sei ähnlich absurd, wie dass die Angabe von Kindern den Preis senken würde, ich weiß nicht..
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
ICE920, München, Donnerstag, 07.08.2025, 13:17 (vor 121 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von ICE920, Donnerstag, 07.08.2025, 13:18
Wenn man jetzt einfach alles, was in diesem Fenster auftaucht als Ermäßigung auffasst, ist ein Fahrrad und ein Kind dann nicht auch eine Ermäßigung?
Naja, man muss es ja nicht ins lächerliche ziehen.
Es ist auch meiner Meinung nach lächerlich.
Natürlich ist es ein gesonderter Button,
Eben. Also wieso sollte es, plötzlich ohne weitere Angabe plötzlich doch eine klassische Ermäßigung werden? Im Gegenteil, beim Klick drauf taucht sofort das "Bitte beachten Sie die ggf eingeschränkten Fahrgastrechte (?)". Oder wird der Kontext zwischen dem Button beim Deutschland-Ticket und dem erscheinenden Text jetzt auch schon in Frage gestellt werden? Es wurde mehr als idiotensicher gemacht.
Zu behaupten, das sei ähnlich absurd, wie dass die Angabe von Kindern den Preis senken würde, ich weiß nicht..
Doch, genau das ist es. Einen Kontext zwischen zwei unterschiedlichen Menüpunkten in komplett unterschiedlicher Gestaltung mit unterschiedlichen Formulierungen und dazu noch zusätzlich aufploppenen Hinweisen herzustellen, finde ich komplett absurd.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 12:40 (vor 122 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 12:41
Haben wir unterschiedliche Buchungsplattformen? Bei mir steht das Deutschlandticket weder im Navigator noch auf bahn.de unter Ermäßigungen.
Es ist bei mir zwar nicht in dem Dropdown, wo sich die klassischen Ermäßigungen auswählen lassen. Die Auswahl DT vorhanden ist jedoch direkt darunter, im gleichen Fenster, welches sich "Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen" nennt. Ich finde schon, dass es damit so wirkt, als könnte man es als Ermäßigung - oder analog einer Ermäßigung - angeben.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
paisadar, Mittwoch, 06.08.2025, 16:44 (vor 122 Tagen) @ chrschn
bearbeitet von paisadar, Mittwoch, 06.08.2025, 16:46
Hallo,
ich schließe mich der ersten Antwort/"Reservierungszettel" an und ergänze:
In der DB-Navigator-App erscheint zwar der Hinweis in rot, dass die Verbindung nicht mehr fahrbar ist und es wird die Option angezeigt, Alternativen zu suchen. Eine Aufhebung der Zugbindung erfolgt aber nicht.
Bei meinen vergangenen Fahrten habe ich daher bei erforderlicher Nahverkehrsnutzung im Vorlauf nicht angegeben, dass ein D-Ticket vorhanden ist. Das Risiko ist mir zu hoch und eine fahrgastrechtliche Absicherung wichtiger.
Bei Nahverkehrsnutzung im Nachlauf verzichte ich oft auf die Buchung des NV-Anteils, sofern es sich nicht um letzte Verbindungen des Tages handelt oder um FV-Züge, die ständig verspätet sind
LG
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
chrschn, Mittwoch, 06.08.2025, 17:26 (vor 122 Tagen) @ paisadar
Dann müsste man es also drauf ankommen lassen und im Zweifel klagen...
"Kann" ist ja juristisch maximal uneindeutig.
Und wenn man im Buchungsprozess explizit das D-Ticket angeben kann, darf der normale Kunde eigentlich auch erwarten, dass das ihn nicht schlechter stellt - jedenfalls nicht, ohne dass das irgendwie konkret ersichtlich ist...
Vermutlich versucht es die Bahn so, wie mit der Aufhebung der Zugbindung generell. Da gibt's ja auch erst seit einigen Monaten eine klarstellende Website, die die EU-rechtliche Jahresfrist ein-eindeutig benennt.
Problem ist ja nur, dass mittlerweile immer beim Sparpreis automatisch ein recht teures City-Ticket dazugebucht wird, wenn es NV-Vorlauf in einem Nahverkehrsverbund gibt - selbst wenn dieser Vorlauf nur DB-eigene Züge sind (z.B. S-Bahn Nürnberg, S-Bahn Berlin). Das verteuert das eigentlich günstge ICE-Ticket krass und das, obwohl man ja das D-Ticket hat.
Der Witz ist ja, dass zu Beginn des D-Ticktes man dieses bei der Buchung nicht angeben konnte. Dann war das klar. Buchst Du mit NV ist der mit drin und es gelten durchgehende Fahrgastrechte (bei Eisenbahnen, nicht bei Bus, Tram, U-Bahn), buchst Du ihn nicht, dann nicht. Damals wurde auch noch unterschieden, ob man nur einen Zug als Vorlauf hat oder bspw. nen Bus. Je nachdem wurde ein Globalpreis ausgegeben oder als Option (!) das City-Ticket angeboten (sofern das nicht wegen Bahncard ohnehin inklusive war).
Jetzt ist das total vage und nicht klar, ob sich das "kann" z.B. wie früher nur auf Bus, Tram und U-Bahn bezieht oder eben auch auf die S-Bahn.
Und selbst wenn auf die S-Bahn, welche FGR sind denn eingeschränkt? Der Weitertransport, die Fahrpreisentschädigung, die Rückgabemöglichkeit des gesamten Tickets?
Daher hatte ich nach Erfahrungswerten aus der Praxis gefragt...
Viel Spaß beim Klagen!
Matze86, München, Mittwoch, 06.08.2025, 17:32 (vor 122 Tagen) @ chrschn
- kein Text -
Viel Spaß beim Klagen!
chrschn, Mittwoch, 06.08.2025, 17:41 (vor 122 Tagen) @ Matze86
Ne, macht ja keinen Spaß, deswegen sollte das klar und verständlich sein - und am besten die Reisekette inklusive D-Ticket - umfassen.
Meinetwegen wäre ja auch noch ein kleiner Aufpreis OK (je 1 Euro für den Vor- und Nachlauf), aber nicht die horrenden Aufschläge fürs Zwangs-City-Ticket...
Viel Spaß beim Klagen!
EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 06.08.2025, 17:58 (vor 122 Tagen) @ chrschn
Ne, macht ja keinen Spaß, deswegen sollte das klar und verständlich sein - und am besten die Reisekette inklusive D-Ticket - umfassen.
Meinetwegen wäre ja auch noch ein kleiner Aufpreis OK (je 1 Euro für den Vor- und Nachlauf), aber nicht die horrenden Aufschläge fürs Zwangs-City-Ticket...
Das ist deine Meinung,
aber das sind eindeutig mehrere Verträge, genau wenn in der angezeigten Verbindung z.B. ein FLIXtrain vorhanden ist.
Für mich ist das eindeutig, aber man sollte es auch verstehen wollen, und genug Hinweise sind zusätzlich auch noch vorhanden.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Viel Spaß beim Klagen!
chrschn, Mittwoch, 06.08.2025, 23:35 (vor 122 Tagen) @ EK-Wagendienst
Ich finde zwar, dass der Vergleich hinkt, so ich ja- anders als bei flix, das D-Ticket explizit Abend.
Aber offenbar hatte ich einen alten Stand im Kopf.
Die Bahn hat eine Seite eingerichtet, die ich noch nicht kannte, auf der sie den verpassten Anschluss aber explizit erläutert.
https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-kombi-fv-dt
Gefällt mir nicht, lässt aber wenigstens keine Unklarheiten offen...
Viel Spaß beim Klagen!
bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 00:10 (vor 122 Tagen) @ chrschn
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 00:11
Die Bahn hat eine Seite eingerichtet, die ich noch nicht kannte, auf der sie den verpassten Anschluss aber explizit erläutert.
Ein eindeuiges Pop-up, was man wegklicken muss, oder aber direkt eine andere eindeutige Formulierung des Schwurbel-Satzes (s.o.) wäre aber noch klarer, als eine separate Seite.
Viel Spaß beim Klagen!
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 07.08.2025, 00:19 (vor 122 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Die Bahn hat eine Seite eingerichtet, die ich noch nicht kannte, auf der sie den verpassten Anschluss aber explizit erläutert.
Ein eindeuiges Pop-up, was man wegklicken muss, oder aber direkt eine andere eindeutige Formulierung des Schwurbel-Satzes (s.o.) wäre aber noch klarer, als eine separate Seite.
Was ist eigentlich an "Bei Berücksichtigung des D-Tickets wird ein Teilstreckenpreis berechnet, der einen möglichen Vor- und/oder Nachlauf im Nahverkehr zum Fernverkehr nicht in der Fahrkarte beinhaltet. Deswegen besteht beim Umstieg zwischen Nah- und Fernverkehr kein Anspruch auf durchgängige Fahrgastrechte." (und das steht ja nun wirklich direkt am Schieberegler per Mouseover) nicht eindeutig?
--
Weg mit dem 4744!
Viel Spaß beim Klagen!
bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 00:34 (vor 122 Tagen) @ JeDi
Was ist eigentlich an "Bei Berücksichtigung des D-Tickets wird ein Teilstreckenpreis berechnet, der einen möglichen Vor- und/oder Nachlauf im Nahverkehr zum Fernverkehr nicht in der Fahrkarte beinhaltet. Deswegen besteht beim Umstieg zwischen Nah- und Fernverkehr kein Anspruch auf durchgängige Fahrgastrechte." (und das steht ja nun wirklich direkt am Schieberegler per Mouseover) nicht eindeutig?
vielleicht eben genau das, dass es nur ein Mouseover ist, bzw. in der App geklickt werden muss.
Der zitierte Text an sich, ist schon recht eindeutig formuliert.
Ich würde anstelle der DB daraus eine Checkbox machen.
Viel Spaß beim Klagen!
J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 07.08.2025, 06:35 (vor 122 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von J-C, Donnerstag, 07.08.2025, 06:36
Warum sagt man nicht direkt, dass bei Anschlussverlust etwaige Zugbindungen nicht aufgehoben sind? Und zwar als Popup zum Wegklicken, anstatt als mouseover, das man aktiv konsultieren muss?
--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Viel Spaß beim Klagen - immerhin gute Aussichten
Hustensaft, Donnerstag, 07.08.2025, 07:42 (vor 122 Tagen) @ EK-Wagendienst
Das ist deine Meinung,
aber das sind eindeutig mehrere Verträge, genau wenn in der angezeigten Verbindung z.B. ein FLIXtrain vorhanden ist.
Jein. Richtig ist, dass es mehrere Beförderungsverträge sind, gleichwohl ist es nicht so eindeutig, ob die Gerichte das nicht so einordnen würden, dass damit die Fahrgastrechte-VO unterlaufen wird, weil es eben letztlich ein Verschulden der Bahnunternehmen ist, keine durchgehende Fahrkarte buchen zu können bzw. es klar sinnwidrig ist, doppelt bezahlen zu müssen, weil die Nutzung einer bereits vorhandenen Fahrkarte zum Verlust der Fahrgastrecht führt. Diesbezüglich läuft EU-seits ja bereits ein Vorgang, der die Bahnunternehmen zu durchgehenden Buchungen verpflichten wird, denn heute könnte diese Eigenbrödlerei sogar gezielt genutzt werden, um FGR zu unterlaufen, in dem man einfach keine durchgehenden Fahrkarten verkauft.
Für mich ist das eindeutig, aber man sollte es auch verstehen wollen, und genug Hinweise sind zusätzlich auch noch vorhanden.
Ein eindeutiger Hinweis ist aber keineswegs zwingend rechtskonform.
Kernproblem:
Hier müsste ein Musterprozess geführt werden, dessen Erfolgsaussichten sogar größer sein dürften als das Risiko, zu unterliegen - aber die Erfolgschance liegt nicht bei 100 %.
Viel Spaß beim Klagen - immerhin gute Aussichten
Sanformatiker, Donnerstag, 07.08.2025, 09:27 (vor 122 Tagen) @ Hustensaft
Das ist deine Meinung,
aber das sind eindeutig mehrere Verträge, genau wenn in der angezeigten Verbindung z.B. ein FLIXtrain vorhanden ist.
Jein. Richtig ist, dass es mehrere Beförderungsverträge sind, gleichwohl ist es nicht so eindeutig, ob die Gerichte das nicht so einordnen würden, dass damit die Fahrgastrechte-VO unterlaufen wird, weil es eben letztlich ein Verschulden der Bahnunternehmen ist, keine durchgehende Fahrkarte buchen zu können bzw. es klar sinnwidrig ist, doppelt bezahlen zu müssen, weil die Nutzung einer bereits vorhandenen Fahrkarte zum Verlust der Fahrgastrecht führt. Diesbezüglich läuft EU-seits ja bereits ein Vorgang, der die Bahnunternehmen zu durchgehenden Buchungen verpflichten wird, denn heute könnte diese Eigenbrödlerei sogar gezielt genutzt werden, um FGR zu unterlaufen, in dem man einfach keine durchgehenden Fahrkarten verkauft.
Das ist deine Meinung,
aber das sind eindeutig mehrere Verträge, genau wenn in der angezeigten Verbindung z.B. ein FLIXtrain vorhanden ist.
Jein. Richtig ist, dass es mehrere Beförderungsverträge sind, gleichwohl ist es nicht so eindeutig, ob die Gerichte das nicht so einordnen würden, dass damit die Fahrgastrechte-VO unterlaufen wird, weil es eben letztlich ein Verschulden der Bahnunternehmen ist, keine durchgehende Fahrkarte buchen zu können bzw. es klar sinnwidrig ist, doppelt bezahlen zu müssen, weil die Nutzung einer bereits vorhandenen Fahrkarte zum Verlust der Fahrgastrecht führt. Diesbezüglich läuft EU-seits ja bereits ein Vorgang, der die Bahnunternehmen zu durchgehenden Buchungen verpflichten wird, denn heute könnte diese Eigenbrödlerei sogar gezielt genutzt werden, um FGR zu unterlaufen, in dem man einfach keine durchgehenden Fahrkarten verkauft.
Grundsätzlich verstehe ich den gedanklichen Ansatz, aber genau in diesem Fall könnte man ja ein durchgehendes Ticket kaufen. Es gibt etliche Verbindungen in denen geht das nicht - obwohl man sie auf der internationalen Bahnseite in einem Vorgang kaufen kann. Beispiel wäre hier die Kombination mit dem ICE nach Brüssel und weiter mit dem Eurostar nach London: Wirklich sauber durchgehende Tickets -> Fehlanzeige, Daher auch immer die bangen Fragen, was passiert bei Verspätung des ICE in Brüssel oder umgekehrt bei Verspätung des Eurostar in die Gegenrichtung.
Die Kombination D-Ticket+FV-Ticket ist schwierig, da es sich eben beim D-Ticket um ein besonders ermäßigtes Angebot handelt, oder wie genau sich das nennt. Ich finde es z.B. viel schräger und überraschender, dass der Vorlauf mit ÖPNV per City-Ticket nicht von den Fahrgastrechten eingeschlossen ist. Immerhin kaufe ich das regelmäßig in einem Buchungsvorgang und habe es auf einer Fahrkarte. Es ist sogar das Fahrtziel: Berlin+City steht auf dem TIcket. (Mir ist bewusst, dass ÖPNV nicht von den EU-Fahrgastrechten erfasst wird.) Es sei denn ich nutze mit dem +City nun die S-Bahn oder im Rahmen des Verkehrsverbundes einen Regionalzug. Dann gelten sie wieder doch. Und wie ist es nun statt mit D-Ticket mit Monatskarte aus dem Verkehrsverbund? Soll dann auch die Kombi Verbundticket + Fernverkehr Fahrgastrechte auslösen? Oder bei Stückelung von Super Sparpreisen, weil es am Ende 3,20 billiger ist?
Man sollte aufpassen, was man im Rahmen der Fahrgastrechte alles einklagen und durchsetzen will. Irgendwann würde ich mir als DB Fernverkehr sagen: Dann gibt es halt nur noch Flextickets zum Flexpreis und keine Rabatte für Zugbindung mehr. Ich finde schon die Regelung, dass man ein zuggebundes Ticket bei Aufhebung der Zugbindung ein ganzes Jahr nutzen kann eigentlich total drüber. Ist halt so ausgeurteilt, aberim Sinne des Fahrgastes reicht es meines Erachtens vollkommen entweder kurzfristig später reisen zu können oder wenn dies nicht mehr geht oder sinnvoll ist, das Ticket eben voll erstatten zu lassen. Das Problem ist halt auch, dass immer mehr Leute versuchen diese Regeln bewusst als Lücken auszunutzen - sieht man ja gut an vielen Beiträgen hier im Forum - das hat oft eben nichts mehr mit Problemlösung nach Verspätung oder Fahrtausfall zu tun.
Für mich ist das eindeutig, aber man sollte es auch verstehen wollen, und genug Hinweise sind zusätzlich auch noch vorhanden.
Ein eindeutiger Hinweis ist aber keineswegs zwingend rechtskonform.Kernproblem:
Hier müsste ein Musterprozess geführt werden, dessen Erfolgsaussichten sogar größer sein dürften als das Risiko, zu unterliegen - aber die Erfolgschance liegt nicht bei 100 %.
Man kann nur hoffen, dass das Ergebnis am Ende bestenfalls ist, dass man bei der Buchung klarer darauf hinweisen muss. Oder eben einfach die Möglichkeit Verbindungen in der Kombination mit D-Ticket nicht anbieten und zu beauskunften zu dürfen.
Für mich ist das eindeutig, aber man sollte es auch verstehen wollen, und genug Hinweise sind zusätzlich auch noch vorhanden.
Ein eindeutiger Hinweis ist aber keineswegs zwingend rechtskonform.Kernproblem:
Hier müsste ein Musterprozess geführt werden, dessen Erfolgsaussichten sogar größer sein dürften als das Risiko, zu unterliegen - aber die Erfolgschance liegt nicht bei 100 %.
Viel Spaß beim Klagen - immerhin gute Aussichten
bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 09:45 (vor 122 Tagen) @ Sanformatiker
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 09:47
Und wie ist es nun statt mit D-Ticket mit Monatskarte aus dem Verkehrsverbund? Soll dann auch die Kombi Verbundticket + Fernverkehr Fahrgastrechte auslösen? Oder bei Stückelung von Super Sparpreisen, weil es am Ende 3,20 billiger ist?
Ich denke, dass der wesentliche Unterschied doch ist:
Wenn ich eine Verbundzeitkarte oder Verbundeinzelfahrt mit einem FV-Ticket stückle, dann mache ich das komplett getrennt und auf eigene Veranlassung hin. Gleiches gilt für das Stückeln von 2 Sparpreisen.
Im hier erwähnten Fall wird doch von manchen meiner Meinung nach zurecht kritisiert, dass die DB durch die neu eingeführte Funktion das DT als "verkappte Rabattkarte" einzutragen, zu dieser Form der Stückelung einlädt, und dabei eventuell nur unzureichend auf die Folgen hinweist (wie man sieht, ist letzteres auch hier Ansichtssache). Das ganze passiert auch in einem Vorgang.
Das dürfte für ein Gericht schon einen großen Unterschied machen, ob es eine selbst gebastelte Variante ist oder von der DB proaktiv angeboten wurde. In der ersten erwähnten Fallkonstellation sehe ich vor Gericht gar keine Erfolgschancen - und das meiner Meinung nach völlig zu Recht.
Viel Spaß beim Klagen!
Barzahlung, Mittwoch, 06.08.2025, 18:23 (vor 122 Tagen) @ chrschn
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 06.08.2025, 18:24
Ne, macht ja keinen Spaß
Es setzt vor allem erstmal voraus, dass ein Zugbegleiter bei einer Kontrolle die Zugbindung prüft, die Fahrkarte beanstandet und eine FN schreibt. Das sind doch alles in allem sehr enge Voraussetzungen.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
bahnfahrerofr., Mittwoch, 06.08.2025, 18:01 (vor 122 Tagen) @ chrschn
Je nachdem wurde ein Globalpreis ausgegeben oder als Option (!) das City-Ticket angeboten
Ein Globalpreis sicher nicht. Du meinst eine Durchgangsfahrkarte? Das ist es aber heute auch dann noch, wenn eine EBO-SBahn mit dem City Ticket genutzt wird. Früher war es doch so, dass zum Teil nur die Sammelbezeichnung der tariflichen Gleichstellung auf der Fahrkarte standen, nun halt ggf. +City.
D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust
brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 06.08.2025, 19:46 (vor 122 Tagen) @ chrschn
Bei der Buchung heißt es da nur vage, es kann zur Einschränkung von Fahrgastrechten kommen. Was aber heißt denn "kann"?
Zugleich steht ja auf dem Ticket, es gelte nur für die Teilstrecke, eben den ICE.
Hallo,
das ist gar nicht vage, sondern klar definiert. Man kann nur den Fernverkehrsteil buchen, trägt dann aber das volle Risiko, wenn im Vorlauf etwas schief geht und man den gebuchten Fernzug verpasst. Weswegen ich fast immer von meinem Startbahnhof buche. Es ist natürlich ärgerlich, den Nahverkehr dann doppelt zu bezahlen.
(Im Nachlauf ist das Risiko geringer, den buche ich nie mit. Theoretisch gibt es die Gefahr, dass sich der Fernverkehr so verspätet, dass man den letzten Nahverkehrszug zum Ziel verpasst und auf eigene Kosten übernachten muss.
Denn aus dem Fernverkehrsticket ergibt sich kein Anspruch, weil man ist ja am Ziel angekommen -ausgenommen die Entschädigung bei über 60 bzw. 120 Minuten Verspätung.
Aus dem Deutschlandticket ergibt sich auch kein Anspruch, weil man die (erst am Ziel des Fernverkehrstickets beginnende) Fahrt ja hätte rechtzeitig antreten können - wenn nicht der Fernverkehr verspätet gewesen wäre, wofür aber der Anbieter des Deutschlandtickets nichts kann.)
Ich finde es doof, dass man den Nahverkehrsanteil der Reise entweder "ganz oder gar nicht" mitbuchen kann. Also entweder ich buche den Nahverkehrsanteil mit, dann zahle ich so viel als hätte ich gar kein Deutschlandticket. Oder ich buche ihn nicht mit, dann trage ich das volle Risiko, wenn der Nahverkehr verspätet ist. Gäbe es die Fahrgastrechte im Vorlauf mit einem Zuschlag von 5 oder 7 Euro, wäre das ja fair. Aber 25 € mehr, nur um den Nahverkehrsvorlauf inbegriffen zu haben, den ich ja schon mit dem D-Ticket bezahlt habe, finde ich schon bitter.
Das Problem gab es übrigens auch schon vor dem Deutschlandticket, nämlich für den Vorlauf im Linienbus oder der Straßenbahn. Die Fahrgastrechte gibt es ja nur für den Schienenverkehr, aber wenn die Straßenbahn verspätet ist, kann das das (Super-)Sparpreisticket wertlos machen. Da Straßenbahnen (oder Linienbusse in Großstädten) häufig fahren, kann man das Risiko durch eine längere Übergangszeit am ersten Bahnhof minimieren. Im ländlichen Bereich ist das schwieriger. Ich habe mal vor ca. 10 Jahren den Startpunkt meines Supersparpreises verpasst (und musste mir sogar eine Übernachtung suchen), weil der Rufbus einfach nicht kam.
OT: Bus und Straßenbahn
611 040, Erfurt, Mittwoch, 06.08.2025, 20:50 (vor 122 Tagen) @ brandenburger
Da hilft aber auch das City-Ticket nochts. Denn für alles außerhalb vom SPNV gelten ohnehin keine Fahrgastrechte.
Bei buchbaren (Bahn)busverbindungen bin ich mir nicht sicher. Gelten tun die FGR hingegen für mit gebuchte Fähren. Haben das früher öfter erlebt auf der Fahrt nach Langeoog wo der IC nach Norden verspätet war und es drohte den Anschlussbus nach Bensersiel und damit auch die letzte Fähre nach Langeoog zu verpassen. Da kümmerten sich die ZuBs immer um das Warten der Busse und Fähren.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
OT: Bus und Straßenbahn
bahnfahrerofr., Mittwoch, 06.08.2025, 22:42 (vor 122 Tagen) @ 611 040
Bei buchbaren (Bahn)busverbindungen bin ich mir nicht sicher.
Aufhebung der Zugbindung ja (ist aber kein Teil der FGR-VO, sondern ergibt sich letztlich aus dem allg. Vertragsrecht). Aus Sicht der DB keine Hilfeleistung - das dürfte im Zweifelsfall vor Gericht zu klären sein. Keine Entschädigung - das dürfte relativ unstrittig sein.
Gelten tun die FGR hingegen für mit gebuchte Fähren.
Ich kenne mich jetzt im Inseltarif nicht aus. Aber ich meine, dass auch diese Regelung nicht aus der EU-VO kommt, sondern eine ergänzende Leistung aus dem Tarif. Insbesondere meine ich mich zu erinnern, dass bei Entschädigung oder Erstattung irgendwie nur der jeweilige Fähr- oder Bahnanteil ersattet wurde. Da gab es hier mal ein Thema dazu. Insofern wären die FGR dort auch eingeschränkt, was aber natürlich besser ist als nix.
OT: Bus und Straßenbahn
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 07.08.2025, 00:16 (vor 122 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Ich kenne mich jetzt im Inseltarif nicht aus. Aber ich meine, dass auch diese Regelung nicht aus der EU-VO kommt, sondern eine ergänzende Leistung aus dem Tarif. Insbesondere meine ich mich zu erinnern, dass bei Entschädigung oder Erstattung irgendwie nur der jeweilige Fähr- oder Bahnanteil ersattet wurde. Da gab es hier mal ein Thema dazu. Insofern wären die FGR dort auch eingeschränkt, was aber natürlich besser ist als nix.
Genau, der Nordseeinseltarif sieht vor, dass die tariflichen Fahrgastrechte teilweise gelten. Zugbindungen werden bei Anschlussverlust aufgehoben, es werden auch Übernachtungen angeboten.
Eine Entschädigung gibt es nur gemäß der jeweiligen gesetzlichen Bedingungen für den Zug-/Bus-/Schiffs-/Fluganteil jeweils einzeln betrachtet.
--
Weg mit dem 4744!
Yield Management
плацкарт, Donnerstag, 07.08.2025, 10:54 (vor 122 Tagen) @ chrschn
Was ist eurer Meinung nach das Ziel der DB? Will das Management lieber einzelne Tickets ohne Fahrgastrechte bei Anschlussverlust verkaufen oder von Fahrgästen, die bereits im Nahverkehr mit Fahrkarte versehen sind, ein paar Euro extra extrahieren?
Yield Management
Stephan.B, Köln, Donnerstag, 07.08.2025, 12:55 (vor 122 Tagen) @ плацкарт
Meines Wissens wurde von aussen der Wunsch an die DB herangetragen, dass man bei der Buchung den Nahverkehrsteil in der Verbindungssuche inkludieren kann, bei der Preisfindung und Buchung aber exkludieren kann. Wer das macht, muß eben mit den Einschränkungen leben und sollte schon wie sonst auch die Vertragsdedingungen lesen.
--
Stephan
Selbstverständlich
Neitech_BR611, Baden-Württemberg / Bayern, Sonntag, 10.08.2025, 15:51 (vor 118 Tagen) @ плацкарт
Eine so klar regulierte Möglichkeit bezüglich nicht beanspruchbarer FGR, wird von einem wirtschaftlich orientierten Unternehmen wie der Bahn natürlich genutzt.
Die D-Ticket-Abfrage ist beim Buchungsprozess ja aufdringlicher als die Abfrage nach Kundenkarten/Bonuskarten an der Supermarktkasse.
Kundenorientierte Hinweise sind hier genauso wenig zu erwarten wie bei den Bahn-E-Mails zu geänderten Fahrplänen. Dort heißt es ja auch "Ihre Verbindung ist nicht mehr fahrbar" ohne Hinweis dass man nun ab sofort jede Verbindung fahren kann (inkl. Fernverkehr auf ursprünglichen Nahverkehrsstreckenabschnitten) oder man bekommt sogar die Nachricht "Ihr Zug fährt eine Stunde früher" was für Unbedarfte wie ein Befehl klingt man müsse nun früher fahren (ohne Hinweis dass man sich nun ein Jahr lang Zeit lassen kann und ggf. sogar 50% erstattet bekommt).
Bei den häufigen Verspätungen habe ich die hier beschriebene Situation schon oft bei anderen mitbekommen.
Auch folgende geschockte Aussage hört man Nachts an der DB-Info regelmäßig: "Sie meinen wenn ich das D-Ticket für die letzten 30 km nicht genutzt, sondern für die Fahrkarte einfach 8€ mehr bezahlt hätte, könnte ich kostenlos mit dem Taxi fahren? Obwohl ich nichts für die Verspätung des ICE kann?"
Es gab aber schon mehrfach den Fall dass "unberechtigte" D-Ticket-Leute meinem Durchgangs-FGR-Taxi zugewiesen wurden. Was zumindest bei kleineren Reisegemeinschaften zur Empfehlung führt, wenigstens eine Person sollte eine Fahrkarte für die Gesamtstrecke bis zum Ziel kaufen...
Gruppenticket vs. Einzelkarten
плацкарт, Montag, 11.08.2025, 14:36 (vor 117 Tagen) @ Neitech_BR611
bearbeitet von плацкарт, Montag, 11.08.2025, 14:36
Es gab aber schon mehrfach den Fall dass "unberechtigte" D-Ticket-Leute meinem Durchgangs-FGR-Taxi zugewiesen wurden. Was zumindest bei kleineren Reisegemeinschaften zur Empfehlung führt, wenigstens eine Person sollte eine Fahrkarte für die Gesamtstrecke bis zum Ziel kaufen...
Eine weitere Entscheidungsgelegenheit für den Bahnoptimierer: lieber 4 Einzeltickets und eines davon mit verlängerter Streckenführung, damit dann auch die anderen ein Taxi nehmen können oder ein Gruppenticket für 4 Erwachsene und 2 fiktive Kinder, das mehr kostet, aber für alle außer einem Gruppenmitglied nicht namensgebunden ist und bessere Stornobedingungen hat?
Selbstverständlich
611 040, Erfurt, Mittwoch, 03.09.2025, 10:45 (vor 95 Tagen) @ Neitech_BR611
Es gab aber schon mehrfach den Fall dass "unberechtigte" D-Ticket-Leute meinem Durchgangs-FGR-Taxi zugewiesen wurden. Was zumindest bei kleineren Reisegemeinschaften zur Empfehlung führt, wenigstens eine Person sollte eine Fahrkarte für die Gesamtstrecke bis zum Ziel kaufen...
Wieso unberechtigte D-Ticket Leute?
Die Taxifahrt und Hotel gelten für alle Fahrkarten, auch wenn die DB Info das fälschlicherweise oft nicht so sieht.
Es sei denn der NV-Zug ist pünktlich gefahren und er wurde nur durch die FV-Kunden verpasst die gestückelt haben. (Und darum geht es ja zumindest in deinem ersten Fall)
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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Bug bei Angabe D-Ticket
JanZ, HB, Mittwoch, 03.09.2025, 10:25 (vor 95 Tagen) @ chrschn
Ich hänge es mal hier dran: Wenn man angibt, ein D-Ticket zu haben, und dann eine Verbindung sucht, die ICE, Flixtrain und Nahverkehr enthält, dann wird fälschlicherweise angezeigt, dass die komplette Strecke vom D-Ticket abgedeckt sei. Wer es nachvollziehen möchte: 6. September um 09:15 Uhr von Bremen nach Lemgo. Ich habe es auch mal über das Kontaktformular bei der DB gemeldet.