? Sparpreis-Storno wegen Streckensperrung (Fahrkarten und Angebote)
Matze, Montag, 04.08.2025, 20:12 (vor 126 Tagen)
Hallo,
vor vielen Monaten habe ich einen Sparpreis-Ticket auf bahn.de für eine Fahrt von Karlsruhe nach Salzburg am 07.08.2025 gekauft.
Weil die Strecke jetzt wegen Bauarbeiten gesperrt ist, wurde die Zugbindung aufgebhoben.
Wegen SEV und verlängerten Fahrzeiten möchte ich gar nicht mehr fahren sondern stornieren.
Gibt in diesem Fall (Bauarbeiten mit Streckensperrung) eine Storno-Option ohne auf die 10€ verzichten zu müssen, sodass ich das komplette Geld zurück bekomme?
Danke und Grüße
Matze
Sparpreis-Storno wegen Streckensperrung
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 04.08.2025, 20:22 (vor 126 Tagen) @ Matze
Hallo,
vor vielen Monaten habe ich einen Sparpreis-Ticket auf bahn.de für eine Fahrt von Karlsruhe nach Salzburg am 07.08.2025 gekauft.
Weil die Strecke jetzt wegen Bauarbeiten gesperrt ist, wurde die Zugbindung aufgebhoben.
Wegen SEV und verlängerten Fahrzeiten möchte ich gar nicht mehr fahren sondern stornieren.
Gibt in diesem Fall (Bauarbeiten mit Streckensperrung) eine Storno-Option ohne auf die 10€ verzichten zu müssen, sodass ich das komplette Geld zurück bekomme?
Wenn man mit einer neuen Verbindung 60 Minuten später ankommt, nach der Fahrt als Fahrtabbruch als FGR einreichen, aber erst nach der Fahrt.
Wenn man die Fahrkarte vorher selber storniert, fallen die 10€ an.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Sparpreis-Storno wegen Streckensperrung
Barzahlung, Montag, 04.08.2025, 20:34 (vor 126 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 04.08.2025, 20:35
Wenn man mit einer neuen Verbindung 60 Minuten später ankommt, nach der Fahrt als Fahrtabbruch als FGR einreichen, aber erst nach der Fahrt.
Man muss das Ticket auch nicht sofort am 7.8. über FGR erstatten lassen. Wenn der Preis recht günstig war, empfiehlt es sich, das Ticket erstmal zu behalten und ggf. an einem späteren Tag zur Fahrt in Richtung Salzburg zu nutzen.
Falls es im Laufe des Jahres doch keinen Reisebedarf mehr gibt, kann man es immer noch erstatten lassen.
Sparpreis-Storno wegen Streckensperrung
bahnfahrerofr., Montag, 04.08.2025, 23:32 (vor 126 Tagen) @ Barzahlung
Falls es im Laufe des Jahres doch keinen Reisebedarf mehr gibt, kann man es immer noch erstatten lassen.
Wobei die Kulanz mit den 12 Monaten theoretisch auch von heute auf morgen eingestellt werden könnte. Dann wäre eine Erstattung nicht mehr möglich.
Meine Erfahrung ist übrigens auch, dass die Erstattung wg. Nichtantritt auch bei weniger als +60 klappt, wenn der gebuchte Zug ausfält.
Kulanz oder europäisches Recht?
плацкарт, Dienstag, 05.08.2025, 06:07 (vor 126 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Ergeben sich die 12 Monate nicht aus der Verjährungsfrist?
Kulanz oder europäisches Recht?
JanZ, HB, Dienstag, 05.08.2025, 08:47 (vor 126 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von JanZ, Dienstag, 05.08.2025, 08:48
Jedenfalls hat sie ein Verbraucherverband erstritten, es ist also mitnichten Kulanz, die von heute auf morgen eingestellt werden könnte. Schon gar nicht rückwirkend, also bei Tickets, die man schon hat.
Kulanz oder europäisches Recht?
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 05.08.2025, 09:21 (vor 126 Tagen) @ JanZ
Jedenfalls hat sie ein Verbraucherverband erstritten, es ist also mitnichten Kulanz, die von heute auf morgen eingestellt werden könnte. Schon gar nicht rückwirkend, also bei Tickets, die man schon hat.
Wo ist denn die Erstattbarkeit bis einem Jahr nach der geplanten Fahrt geregelt?
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Weg mit dem 4744!
Kulanz oder europäisches Recht?
ICE920, München, Dienstag, 05.08.2025, 09:24 (vor 126 Tagen) @ JeDi
Jedenfalls hat sie ein Verbraucherverband erstritten, es ist also mitnichten Kulanz, die von heute auf morgen eingestellt werden könnte. Schon gar nicht rückwirkend, also bei Tickets, die man schon hat.
Wo ist denn die Erstattbarkeit bis einem Jahr nach der geplanten Fahrt geregelt?
Die Verjährungsfrist von Ansprüchen auf Fahrgastrechte ist einer Schnellrecherche nach in der Verordnung unter Artikel 60 Verjährung Satz 2 im Anhang I geregelt.
Kulanz oder europäisches Recht?
JanZ, HB, Dienstag, 05.08.2025, 09:25 (vor 126 Tagen) @ JeDi
Ich dachte, es ginge um die Möglichkeit, das Ticket innerhalb eines Jahres abzufahren. Und die kann nicht einfach so wieder abgeschafft werden. In welchem Zeitraum die Erstattbarkeit gilt: keine Ahnung.
Kulanz oder europäisches Recht?
gnampf, Dienstag, 05.08.2025, 10:23 (vor 126 Tagen) @ JanZ
Mit der Novelle der FGR-Verordnung wurde die Frist fürs geltendmachen der Ansprüche von einem Jahr auf 3 Monate reduziert.Die DB ist aber bisher wohl aus Kulanz bei dem einen Jahr geblieben.
Wie weit sich das auf späteres fahren auswirkt wäre die Frage, denn als die Verbraucherschützer geklagt haben gabs noch keine kürzere Frist in der Verordnung. Wird aber erst interessant, wenn die DB die Frist reduziert.
Novelle Datum
плацкарт, Dienstag, 05.08.2025, 11:05 (vor 126 Tagen) @ gnampf
Wann ist oder wird die Novelle in Kraft treten? Kannst du Sie verlinken?
Novelle Datum
bahnfahrerofr., Dienstag, 05.08.2025, 11:11 (vor 126 Tagen) @ плацкарт
Die Novelle ist jetzt seit gut 2 Jahren in Kraft.
Ich bezog meine Aussage tatsächlich auf die Erstattbarkeit.
Fristen
tbsn, Würzburg, Dienstag, 05.08.2025, 13:01 (vor 126 Tagen) @ gnampf
Wo steht das eigentlich? In der EU 2021/782 wird eine Frist von drei Monaten ausschließlich in Zusammenhang mit Beschwerden genannt. Ansonsten verjähren Ansprüche nach 12 Monaten. Selbst wenn es für die Entschädigungszahlung eine spezielle Regelung geben sollte, ändert das ja auch nichts daran, dass die Fahrt bei einer Weiterreise zu einem späteren Zeitpunkt noch gar nicht abgeschlossen ist.
Fristen
Barzahlung, Dienstag, 05.08.2025, 13:48 (vor 126 Tagen) @ tbsn
Wo steht das eigentlich? In der EU 2021/782 wird eine Frist von drei Monaten ausschließlich in Zusammenhang mit Beschwerden genannt.
Genau das ist die Stelle.
Ansonsten verjähren Ansprüche nach 12 Monaten.
Ja, aber da die CIV lediglich einen Anhang an die Verordnung bilden, kommt die Frist aus Art. 60 CIV als entgegenstehende Regelung diesbzgl. nicht mehr zur Anwendung, genau wie auch in den Fällen des Art. 32 Abs. 2 CIV im Rahmen der Hilfeleistung angefallene Hotelkosten ersetzt werden müssen.
Die Eisenbahnunternehmen können aber jederzeit für den Fahrgast günstigere Regelungen treffen. Ob das auf die BB Personenverkehr in der aktuelle Fassung (noch) zutrifft, wäre zu klären. Ich würde aber sagen ja.
Selbst wenn es für die Entschädigungszahlung eine spezielle Regelung geben sollte, ändert das ja auch nichts daran, dass die Fahrt bei einer Weiterreise zu einem späteren Zeitpunkt noch gar nicht abgeschlossen ist.
Man kann natürlich drei Monate nach Abschluss der Reise, die man um ein halbes Jahr verlegt hat, eine Fahrpreisentschädigung verlangen. Nur der Fall Ticket > 3 Monate behalten und dann doch nicht fahren, hängt in der Fahrgastrechte-Novelle jetzt halt irgendwie in der Luft.
Fristen FGR
michael_seelze, Dienstag, 05.08.2025, 14:48 (vor 125 Tagen) @ tbsn
Genau. An den Nutzer "Barzahlung": Wo steht geschrieben, dass das Geltendmachen von FGR (Fahrpreisentschädigung und Fahrpreiserstattung) eine Beschwerde darstellt?
Beschwerden
Barzahlung, Dienstag, 05.08.2025, 18:10 (vor 125 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 05.08.2025, 18:12
Genau. An den Nutzer "Barzahlung": Wo steht geschrieben, dass das Geltendmachen von FGR (Fahrpreisentschädigung und Fahrpreiserstattung) eine Beschwerde darstellt?
Was ist es Deines Erachtens denn? Im Absatz darüber (Art. 28 Abs. 1) ist von einem Verfahren zur Beschwerdebearbeitung im Zusammenhang mit den unter diese Verordnung fallenden Rechten und Pflichten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Rede, wobei dieses Verfahren nicht für die Zwecke des Kapitels III gilt. Beschwerde i.S.d. Art. 28 ist also jede Fahrgasteingabe, die sich um anzuwendende Bestimmungen außerhalb des Kapitels III dreht.
Beschwerden
Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 05.08.2025, 23:38 (vor 125 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von Reservierungszettel, Dienstag, 05.08.2025, 23:39
Genau. An den Nutzer "Barzahlung": Wo steht geschrieben, dass das Geltendmachen von FGR (Fahrpreisentschädigung und Fahrpreiserstattung) eine Beschwerde darstellt?
Was ist es Deines Erachtens denn? Im Absatz darüber (Art. 28 Abs. 1) ist von einem Verfahren zur Beschwerdebearbeitung im Zusammenhang mit den unter diese Verordnung fallenden Rechten und Pflichten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Rede, wobei dieses Verfahren nicht für die Zwecke des Kapitels III gilt. Beschwerde i.S.d. Art. 28 ist also jede Fahrgasteingabe, die sich um anzuwendende Bestimmungen außerhalb des Kapitels III dreht.
Eine Beschwerde kann meiner Meinung nach nur gegen Personen und Firmen allgemein gerichtet werden.
Also Herr X war äußerst unfreundlich zu mir, im Zug Y war es unnormal dreckig.
Wenn ich FGR einreiche Fordere ich einen Teil meiner Fahrkarte oder sonstige Ausgaben.
Bei einer richtigen Beschwerde zum Thema Bahn kann ich nur auf Kulanz oder eine andere Form der Wiedergutmachung hoffen.
Beschwerden
Barzahlung, Mittwoch, 06.08.2025, 00:35 (vor 125 Tagen) @ Reservierungszettel
Eine Beschwerde kann meiner Meinung nach nur gegen Personen und Firmen allgemein gerichtet werden.
Also Herr X war äußerst unfreundlich zu mir, im Zug Y war es unnormal dreckig.
Zug Z brachte mich deutlich später ans Ziel als es im Fahrplan stand.
Beschwerden
Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 06.08.2025, 02:12 (vor 125 Tagen) @ Barzahlung
Eine Beschwerde kann meiner Meinung nach nur gegen Personen und Firmen allgemein gerichtet werden.
Also Herr X war äußerst unfreundlich zu mir, im Zug Y war es unnormal dreckig.
Zug Z brachte mich deutlich später ans Ziel als es im Fahrplan stand.
Dann hast du die Wahl dich über die DB Seite zu beschweren - was dir unbenommen bleibt, erwarte dann aber nicht mehr als ein tut uns leid.
Oder du reicht wie die meisten Fahrgäste ein FGR Formular ein was nunmal eine Forderung ist und keine Beschwerde…
Beschwerden
bahnfahrerofr., Mittwoch, 06.08.2025, 16:26 (vor 124 Tagen) @ Barzahlung
Genau. An den Nutzer "Barzahlung": Wo steht geschrieben, dass das Geltendmachen von FGR (Fahrpreisentschädigung und Fahrpreiserstattung) eine Beschwerde darstellt?
Was ist es Deines Erachtens denn? Im Absatz darüber (Art. 28 Abs. 1) ist von einem Verfahren zur Beschwerdebearbeitung im Zusammenhang mit den unter diese Verordnung fallenden Rechten und Pflichten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Rede, wobei dieses Verfahren nicht für die Zwecke des Kapitels III gilt.
Ich sehe die Wahl der Formulierung aber auch als etwas problematisch.
Gemeint ist es sicher so, wie du es hier wiedergibst.
In einer deutschen Verordnung würde man aber das Wort Beschwerde hier nicht nutzen. Vermutlich stattdessen Anspruch.
Eventuell ist das eine Frage der Übersetzung.
Sparpreis-Storno wegen Streckensperrung
Barzahlung, Dienstag, 05.08.2025, 12:50 (vor 126 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Falls es im Laufe des Jahres doch keinen Reisebedarf mehr gibt, kann man es immer noch erstatten lassen.
Wobei die Kulanz mit den 12 Monaten theoretisch auch von heute auf morgen eingestellt werden könnte. Dann wäre eine Erstattung nicht mehr möglich.
Wobei in den BB Personenverkehr bislang nirgendwo steht, dass Anträge innerhalb von drei Monaten einzureichen seien. Hierzu gibt es weiterhin nur die gewohnte Bestimmung in Nr. 9.5.
Sparpreis-Storno wegen Streckensperrung
ICE920, München, Montag, 04.08.2025, 20:57 (vor 126 Tagen) @ EK-Wagendienst
Wenn man mit einer neuen Verbindung 60 Minuten später ankommt,
Es reicht auch schon ein Zugausfall. Das dürfte in diesem Fall wohl gegeben sein. Aber ich würde das Ticket auch erstmal behalten, wenn der Preis gut war, und im Rahmen des einen Jahrs der Fahrgastrechte abfahren.
...oder Teilnutzung
Neitech_BR611, Baden-Württemberg / Bayern, Donnerstag, 07.08.2025, 13:57 (vor 124 Tagen) @ ICE920
Wenn innerhalb der 365 Tage keine Fahrt von Karlsruhe nach Salzburg mehr für Dich Sinn macht, gibt es ja auch die Möglichkeit von Karlsruhe "nur" nach z.B. München zu fahren und dort auszusteigen.
Selbst eine Fahrt Karlsruhe - Ulm kostet im Flexpreis vermutlich mehr als Dein Sparpreis.