Smalltalk (Sammelthreads)

Administrator, Dienstag, 29.07.2025, 17:26 (vor 198 Tagen)

Hier ist Platz für Beiträge und Diskussionen, bei denen die Bahn nicht im Mittelpunkt steht.


Das ICE-Treff-Team.

"Langsames" ICE-Ticket und Fahrgastrechte

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 05:43 (vor 198 Tagen) @ Administrator

Guten Morgen!

Vom Aussterben bedroht zwar, jedoch noch vorhanden sind im Fernverkehrsnetz ICE-Züge auf traditionellen Strecken (nicht SFS) Ich sage nur: Donauwörth, Naumburg, Koblenz...
Wenn ein solcher ICE eine Verspätung aufbaut, kann es dazu kommen, dass durch Aufhebung der Zugbindung ein früheres oder weniger verspätetes Erreichen des Fahrziels möglich wird.

Somit erzeugt der Wegfall der Zugbindung die paradoxe Situation, dass die Grundlage für Fahrgastrechte wie zum Beispiel das Recht auf Abbruch wegen Verspätung von mehr 60 Minuten infrage gestellt sein könnte.

Angenommen, der Fahrgast sitzt im gemütlichen Donauwörth-ICE mit erwarteten +60 und entscheidet in Nürnberg umzusteigen und auf der Schnellfahrstrecke München mit geringerer Verspätung zu erreichen.

Diese beträgt nun nur noch +30 im Vergleich zu seiner ursprünglichen Verbindung. Der Fahrgast denkt sich zwischen Nürnberg und Ingolstadt, dass er die Fahrt doch besser abgebrochen hätte, weil er sowieso zu spät zum Termin kommt und sie sinnlos geworden ist.

Hat er durch den Umstieg in den schnelleren Zug das Recht auf Reiseabbruch wegen +60 verwirkt? Oder bleibt dieses Recht bestehen, solange sein Donauwörth-Bummelzug stabil über 60 bleibt?

"Langsames" ICE-Ticket und Fahrgastrechte

JoeO, Braunschweig, Dienstag, 29.07.2025, 07:28 (vor 198 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von JoeO, Dienstag, 29.07.2025, 07:29

Bei einer Verspätung dient die Möglichkeit einen anderen Zug zu nutzen ja genau dazu, die Verspätung nach Möglichkeit zu verringern bzw. die Auswirkungen der Verspätung gering zu halten.

Die Fahrgastrechte sehen kein Rücktrittsrecht bei Verspätung eines Zuges von 60 mind. Minuten vor, sondern Das Rücktrittsrecht besteht wenn der Fahrgast mit mind. 60 Minuten Verspätung das Ziel erreichen wird.

Rechtlich ist es so, das Dir mit der Möglichkeit einen anderen Zug zu nutzen, die Bahn eine Alternative bietet, mit der sie Dich mit weniger als 60 Minuten Verspätung ans Ziel befördert.
Damit ist das Rücktrittsrecht bereits mit dem Angebot einer Verbindung mit weniger als 60 Minuten Verspätung nicht mehr gegeben.

Praktisch verlangt die Bahn aber nicht vom Fahrgast alle Möglichkeiten die der Fahrplan bietet zu checken und zahlt in der Regel zumindest eine Entschädigung, wenn Du ohne Umstieg mit +60 oder mehr ankommst.

Ein Recht zum Fahrtabbruch , wenn man aber die Möglichkeit mit weniger als 60 Minuten Verspätung anzukommen nutzt, besteht nicht.
Bereits durch die Existenz der alternativen Fahrtmöglichkeit mit weniger als +60 hast Du kein Rücktrittsrecht mehr. Wenn Du den Zug tatsächlich auch nutzt, dann dürfte es noch schwieriger werden trotzdem das Ticket Erstattet zu bekommen.

Pflicht den Zug (rechtzeitig) zu wechseln?

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 07:40 (vor 198 Tagen) @ JoeO

Fahrgast verschläft den potentiellen Umsteigebahnhof Nürnberg, wo eine Reduzierung der Verspätung möglich gewesen wäre.

Er fährt weiter bis Donauwörth und ist von Mittelfranken so deprimiert, dass er sein Recht auf Abbruch der Reise nutzt und nach Bitterfeld zurückfährt.

Im Anschluss sagt die DB: "Sie hatten nicht das Recht dazu. Wären Sie in Nürnberg umgestiegen, dann hätten Sie München schneller erreicht." So geht's doch nicht...

Das ist aus dem ICE - Treff geworden ...

Garfield_1905, Dienstag, 29.07.2025, 08:01 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Ein 'wunderbares' Beispiel dafür, was aus dem ICE - Treff geworden ist.

Erst ein völlig hypothetisches Beispiel konstruieren, das in der Praxis kaum vorkommt, wenn überhaupt. Dann eine mögliche Antwort der DB vorgeben und dann auf diese mögliche Antwort auch noch schimpfen. Und ich bin sicher, dass der Beitrgsstrang für dieses Thema, das sich irgendjemand ausgedacht hat und das gar nicht in Wirklichkeit existierte, noch deutlich größer wird.

Kein Wunder, dass sich nur noch gefühlt bestenfalls zwei Handvoll User hier im Forum aktiv beteiligen. Immerhin erstaunlich, das sich die Beiträge, die sich um das Thema Lounge drehen, in letzter Zeit deutlich weniger geworden sind. Aber das kommt wieder, da bin ich zuversichtlich.

PS. Ich hab' doch nichts dagegen, wenn jemand etwas Dummes passiert ist und er dafür Hilfe sucht, auch wenn die weit überwiegene Anzahl solcher Anfragen besser direkt mit der DB zu klären sind. Aber sich irgendeine abstruse Situation ausdenken und dann für diese nicht existente Situation Hilfe suchen, finde ich schon ..., ähh. merkwürdig. Und es ist auch merkwürdig, das es immer dieselben sind, die solche 'Fragen' haben ...

Morgengemecker

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 08:11 (vor 198 Tagen) @ Garfield_1905

Danke fürs Wort zum Dienstag!

Das mit den Lounges lässt sich erklären: Erstens gibt es immer weniger Lounges. Zweitens ist deren Nutzung mittlerweile so beschränkt, dass Sparpreisoptimierer und Bonuspunkteschnorrer kaum noch eine Chance haben, dort ihr Wohnzimmer einzurichten.

Morgengemecker

wachtberghöhle, Dienstag, 29.07.2025, 08:51 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Danke fürs Wort zum Dienstag!

Das mit den Lounges lässt sich erklären: Erstens gibt es immer weniger Lounges.

Wann wurde zuletzt eine Lounge dauerhaft geschlossen?

Zweitens ist deren Nutzung mittlerweile so beschränkt, dass Sparpreisoptimierer und >Bonuspunkteschnorrer kaum noch eine Chance haben, dort ihr Wohnzimmer einzurichten.

Dieselbe Kundengruppe, die bisher die Lounge besuchen durfte, darf es doch jetzt als Fahrgast des Fernverkehrs immer noch.

Loungeschließungen; Einschränkungen des Nutzerkreises

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 11:26 (vor 198 Tagen) @ wachtberghöhle

Ist keine Loungeschließung geplant?

Ist 2022 und 2023 der Nutzerkreis der Lounges nicht eingeschränkt worden?

Loungeschließungen; Einschränkungen des Nutzerkreises

wachtberghöhle, Dienstag, 29.07.2025, 11:29 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Ist 2022 und 2023 der Nutzerkreis der Lounges nicht eingeschränkt worden?

Für Fernverkehrskunden ist der Nutzerkreis sogar größer geworden. Vorher waren 2k€ Umsatz notwendig, heute reichen bereits 1,5k, um zumindest auf einem Teil der Reisen diese zu nutzen.

Loungeschließungen; Einschränkungen des Nutzerkreises

ICE920, München, Dienstag, 29.07.2025, 13:45 (vor 198 Tagen) @ wachtberghöhle

Ist 2022 und 2023 der Nutzerkreis der Lounges nicht eingeschränkt worden?


Für Fernverkehrskunden ist der Nutzerkreis sogar größer geworden. Vorher waren 2k€ Umsatz notwendig, heute reichen bereits 1,5k, um zumindest auf einem Teil der Reisen diese zu nutzen.

Ob der Nutzerkreis tatsächlich größer geworden ist, wissen wir nicht, da wir nicht die Zahlen kennen, wie viel mehr das an Nutzern zwischen 1,5k und 2k sind im Vergleich zu den in der Zwischenzeit komplett vergraulten Kunden sind. Aber selbst wenn die Zahl der Personen erhöht worden ist, so ist die Zahl der Nutzungen durch die Restriktionen deutlich niedriger, was man auch in den Lounges selbst sieht.

keine Loungeschließung; Erweiterung des Nutzerkreises, ab 1k

Henrik, Mittwoch, 30.07.2025, 16:29 (vor 197 Tagen) @ wachtberghöhle

Ist 2022 und 2023 der Nutzerkreis der Lounges nicht eingeschränkt worden?

Für Fernverkehrskunden ist der Nutzerkreis sogar größer geworden. Vorher waren 2k€ Umsatz notwendig,
heute reichen bereits 1,5k, um zumindest auf einem Teil der Reisen diese zu nutzen.

heute reichen bereits 1.000 Punkte durch DB-Umsatz von Fahrkarten- und BahnCard Kauf für den Silber-Status,
2.000 Punkte für den Gold-Status.

Zudem gibt es heute Fahrkarten zum Flexpreis 1. Klasse mit bis zu 20% Rabatt.

keine Loungeschließung??

bahnfahrerofr., Mittwoch, 30.07.2025, 16:57 (vor 197 Tagen) @ Henrik

Soweit ich weiß, ist die Loungeschließung Bremen und Essen schon beschlossene Sache.

welche Lounge sind denn nun konkret geschlossen worden?

Henrik, Mittwoch, 30.07.2025, 17:23 (vor 197 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Das mit den Lounges lässt sich erklären: Erstens gibt es immer weniger Lounges.

Wann wurde zuletzt eine Lounge dauerhaft geschlossen?

Soweit ich weiß, ist die Loungeschließung Bremen und Essen schon beschlossene Sache.

In Bremen war ich vor paar Tagen drin. Wäre schwierig gewesen, wenn sie bereits dauerhaft geschlossen worden wäre.
Essen wird gewiss auch noch nicht dauerhaft geschlossen worden sein, womit
"sich etwas etwas erklären ließe".

Welche Lounge sind denn so in letzten Monaten.. Jahren dauerhaft geschlossen worden, im speziellen in den genannten Jahren 2022 und 2023?

welche Lounge sind denn nun konkret geschlossen worden?

bahnfahrerofr., Mittwoch, 30.07.2025, 17:26 (vor 197 Tagen) @ Henrik

Es ist natürlich absolut sinnvoll zu behaupten, es gäbe keine Loungeschließungen, wenn schon klar ist, dass es in wenigen Wochen in Bremen und Essen keine mehr geben wird.

weiss jemand etwas über die lange angek. Lounge Karlsruhe ?

phil, Mittwoch, 30.07.2025, 17:32 (vor 197 Tagen) @ bahnfahrerofr.

- kein Text -

welche Lounge sind denn nun konkret geschlossen worden?

Henrik, Mittwoch, 30.07.2025, 17:39 (vor 197 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Es ist natürlich absolut sinnvoll zu behaupten, es gäbe keine Loungeschließungen, wenn schon klar ist, dass es in wenigen Wochen in Bremen und Essen keine mehr geben wird.

Es wurde klar in Raum gestellt, dass in jüngerer Vergangenheit zahlreiche Lounge geschlossen worden wären
und sich so "damit erklären ließe..".

Auf die konkrete Nachfrage, wann denn die letzte Lounge dauerhaft geschlossen wurde,
kam dann aber absolut gar nichts mehr,
stattdessen wurde in der Überschrift rumgepöbelt.

Dieses wurde lediglich angepasst an die Realität, korrigiert.
Das ist wahrlich einfach und sehr sinnvoll.


wohlgemerkt das alles in einem Thread, wo der Autor es alles bis in die letzte Sekunde ganz genau wissen will,
aber hier kann er auf einmal Geschichten erfinden und sie stehen lassen?

+1 -- Weltklassekommentar!

Berliner65, Berlin, Dienstag, 29.07.2025, 08:48 (vor 198 Tagen) @ Garfield_1905

- kein Text -

--
Mit Interrail unterwegs ab 03.07.!

ja!

Sportdiesel612, Dienstag, 29.07.2025, 08:55 (vor 198 Tagen) @ Garfield_1905

Ein guter Beitrag, über den man viel nachdenken kann. Verändert sich das Forum wie die Gesellschaft?

Krise: Wie kann ich sparen?
Bürokratie, Vorschriften: Ich steig da nicht mehr durch!
Vergangenheit: Früher war alles besser, auch das Forum!
Zukunft: Es wird bestimmt noch schlimmer, was ist wenn dann auch noch ...?
TV: Immer dieselben Leute in den Talkshows, wie im Forum!
Lounge: Da drinnen habe ich keine Sorgen und bin geborgen, das Paradies auf Erden!
Abzocke: eigentlich alles.

Ich hätte da mal eine Frage...

gnampf, Dienstag, 29.07.2025, 10:48 (vor 198 Tagen) @ Garfield_1905

... wann wird die Lounge in Donauwörth eröffnet? Gibt es da dann auch Sushi? Und wenn ich in Nürnberg vorher 2h lang auf mein Steak in der Lounge warten musste, bis mir jemand gesagt hat das es da gar kein Essen gibt, hab ich dann neben 50% Erstattung wegen +120 auch ein Anrecht auf weiteren Schadenseratz und Essensgutscheine?

Das ist aus dem ICE - Treff geworden ...

ICE-TD, Dienstag, 29.07.2025, 10:59 (vor 198 Tagen) @ Garfield_1905

Ein 'wunderbares' Beispiel dafür, was aus dem ICE - Treff geworden ist.

Erst ein völlig hypothetisches Beispiel konstruieren, das in der Praxis kaum vorkommt, wenn überhaupt. Dann eine mögliche Antwort der DB vorgeben und dann auf diese mögliche Antwort auch noch schimpfen. Und ich bin sicher, dass der Beitrgsstrang für dieses Thema, das sich irgendjemand ausgedacht hat und das gar nicht in Wirklichkeit existierte, noch deutlich größer wird.

Kein Wunder, dass sich nur noch gefühlt bestenfalls zwei Handvoll User hier im Forum aktiv beteiligen. Immerhin erstaunlich, das sich die Beiträge, die sich um das Thema Lounge drehen, in letzter Zeit deutlich weniger geworden sind. Aber das kommt wieder, da bin ich zuversichtlich.

PS. Ich hab' doch nichts dagegen, wenn jemand etwas Dummes passiert ist und er dafür Hilfe sucht, auch wenn die weit überwiegene Anzahl solcher Anfragen besser direkt mit der DB zu klären sind. Aber sich irgendeine abstruse Situation ausdenken und dann für diese nicht existente Situation Hilfe suchen, finde ich schon ..., ähh. merkwürdig. Und es ist auch merkwürdig, das es immer dieselben sind, die solche 'Fragen' haben ...

Der versucht einfach nur zu betrügen.

Betrugsversuch?

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 11:17 (vor 198 Tagen) @ ICE-TD

Jemand versucht nicht dadurch zu betrügen, dass er sich vor der Entscheidung zu einem rechtskonformen Verhalten genau über die Grenze zwischen Recht und Unrecht informiert. Nicht rechtskonformes Verhalten soll so selten wie möglich praktiziert werden - auch versehentlich.

Ein Recht kann entstehen und wieder verschwinden.

Es ist keine triviale Frage, ob ein einmal entstandenes Recht wieder entzogen werden kann.

Rechtsberatung gibt es beim Anwalt...

Sanformatiker, Dienstag, 29.07.2025, 11:48 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Wenn du hier schon mit Recht und Unrecht argumentierst und das selbst als nicht trivial einstufst, sind wir hier ja bei einer Rechtsberatung. Also frag deinen Anwalt.

Egal, was wir hier schreiben: Wie die Bahn, wenn es hart auf hart kommt entscheidet, können wir sowieso nicht sagen. Und dass die Bahn es einfach kommentarlos anerkennt wird halt, je weiter man sich in die Grauzonen begibt, unwahrscheinlicher.

Auch der Anwalt kann nicht immer helfen..

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 13:28 (vor 198 Tagen) @ Sanformatiker

Der sagt, dass dieser Spezialfall nicht richterlich bearbeitet wurde und dass es xxx € kostet, den Fall durchzuprozessieren. Zu einem Urteil kommt es selten, weil ein Vergleich oder eine Unterlassungserklärung dem zuvor kommt.

Auch der Anwalt kann nicht immer helfen..

gnampf, Mittwoch, 30.07.2025, 12:32 (vor 197 Tagen) @ плацкарт

Der sagt, dass dieser Spezialfall nicht richterlich bearbeitet wurde und dass es xxx € kostet, den Fall durchzuprozessieren. Zu einem Urteil kommt es selten, weil ein Vergleich oder eine Unterlassungserklärung dem zuvor kommt.

Und wo ist jetzt das Argument, weswegen er nicht helfen kann? Das Geld musst du halt investieren. Und auf einen Vergleich musst du dich nicht einlassen. Das einzige was du nicht erzwingen kannst ist ein positives Urteil und die Möglichkeit das ganze höchstrichterlich entscheiden zu lassen. Auch eine Unterlassungserklärung musst du nicht unterzeichnen, genauowenig eine einfordern.

Urteil bei der Bahn wahrscheinlicher als Vergleich

JoeO, Braunschweig, Mittwoch, 30.07.2025, 14:15 (vor 197 Tagen) @ плацкарт

Zu einem Urteil kommt es selten, weil ein Vergleich oder eine Unterlassungserklärung dem zuvor kommt.

Wir reden hier aber doch von der Deutschen Bahn.
Da ist bei einer juristischen Auseinandersetzung wohl kaum mit einem Vergleich zu rechnen.

Gerade die Deutsche Bahn ist ja dafür bekannt, das sie auch in Fällen die für sie ungünstig verlaufen, sich nicht auf Vergleiche etc. einlässt, sondern es bei einen Prozess trotzdem darauf ankommen lässt und diesen bis zu einem Urteil duchzieht.

Das ist aus dem ICE - Treff geworden ...

MC_Hans, 8001376, Dienstag, 29.07.2025, 13:36 (vor 198 Tagen) @ Garfield_1905

Kein Wunder, dass sich nur noch gefühlt bestenfalls zwei Handvoll User hier im Forum aktiv beteiligen. Immerhin erstaunlich, das sich die Beiträge, die sich um das Thema Lounge drehen, in letzter Zeit deutlich weniger geworden sind. Aber das kommt wieder, da bin ich zuversichtlich.

Für Meta-Kritik wie diese sowie für andere moralische Ratschläge kommen dann zwei andere Handvoll User aus der Kiste. Darüber wundert sich auch keiner mehr.

Jeder kann etwas dazu beitragen, dass vermehrt die persönlich bevorzugten Fachthemen diskutiert werden, ist auch gar nicht so schwer: durch einen (neuen) Beitrag zu genau diesen bevorzugten Themen, oder durch Zurückhaltung an anderer Stelle.

Pflicht den Zug (rechtzeitig) zu wechseln?

JoeO, Braunschweig, Dienstag, 29.07.2025, 13:55 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Fahrgast verschläft den potentiellen Umsteigebahnhof Nürnberg, wo eine Reduzierung der Verspätung möglich gewesen wäre.

Er fährt weiter bis Donauwörth und ist von Mittelfranken so deprimiert, dass er sein Recht auf Abbruch der Reise nutzt und nach Bitterfeld zurückfährt.

Im Anschluss sagt die DB: "Sie hatten nicht das Recht dazu. Wären Sie in Nürnberg umgestiegen, dann hätten Sie München schneller erreicht." So geht's doch nicht...


Genau deshalb schrieb ich:

Praktisch verlangt die Bahn aber nicht vom Fahrgast alle Möglichkeiten die der Fahrplan bietet zu checken und zahlt in der Regel zumindest eine Entschädigung, wenn Du ohne Umstieg mit +60 oder mehr ankommst.

Wahrscheinlich akzeptiert die Bahn auch einen Fahrtabbruch und erstattet. Das ist die Praxis.
Da die Bahn Dir aber eine Alternative bietet um mit weniger als +60 anzukommen, ist dann eine mehr als 60 minutige Verspätung kein Bahnverschulden mehr. Das ist die Theorie.

Die Möglichkeit des Rücktritts ist ja keine Pönale wegen der Verspätung. Es ist ein Entgegenkommen für den Kunden, wenn er sein Reiseziel nicht mit weniger als 60 Minuten Verspätung erreichen kann, und dadurch die Fahrt für ihn keinen Sinn mehr macht.

Wenn die Fahrt aber nun mit weniger als + 60 erreicht werden kann, dann liegt die Reisezeit doch in dem Bereich, die von einem Bahnreisenden akzeptiert werden muss.

"Langsames" ICE-Ticket und Fahrgastrechte

gnampf, Dienstag, 29.07.2025, 10:50 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Und dem Fahrgast fällt natürlich erst in Ingolstadt auf, das er seinen Termin trotzdem nicht mehr schafft, obwohl er bereits in Nürnberg sich die neue Verbindung rausgesucht und die Ankunfszeit geehen hat? Dann ist der Fahrgast halt selbst schuld und muss mit seiner Dummheit leben und die Zeit in München anders verbringen.

"Langsames" ICE-Ticket und Fahrgastrechte

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 11:32 (vor 198 Tagen) @ gnampf

Vielleicht hat der Fahrgast zwischendurch erfahren, dass eine andere Person nicht zu dem Termin kommen kann und er wüsste gern, ob er das Recht zum Reiseabbruch, das er bekommen hatte, Bestand hat oder durch seinen Umstieg verfallen ist.

"Langsames" ICE-Ticket und Fahrgastrechte

gnampf, Dienstag, 29.07.2025, 11:49 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Vielleicht hat der Fahrgast zwischendurch erfahren, dass eine andere Person nicht zu dem Termin kommen kann

wozu sollte das für die Fahrgastrechte relevant sein? Persönliches Pech, kann er sich die Fahrkarte vom der anderen Person zahlen lassen, die den Termin hat platzen lassen. Er hätte dazu ja auch vor dem Umstieg in Nürnberg dann sinnigerweise mit eben jener Person gesprochen.

Zuordnung von Pech

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 11:54 (vor 198 Tagen) @ gnampf

Ich stimme dir zu, dass die Bahn dafür nichts kann. Es sei denn, der hatte auch eine Zugverspätung. Gleichwohl bin ich mir nicht sicher, dass das Recht auf Reiseabbruch durch den Umstieg zu existieren aufhörte.

Hierzu fragte ich interessierte Mitforisten.

Zuordnung von Pech

gnampf, Dienstag, 29.07.2025, 11:59 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Ich stimme dir zu, dass die Bahn dafür nichts kann. Es sei denn, der hatte auch eine Zugverspätung.

Und auch dann hätte das für deinen Reisenden keine Auswirkungen, außer persönliches Pech.

Gleichwohl bin ich mir nicht sicher, dass das Recht auf Reiseabbruch durch den Umstieg zu existieren aufhörte.

Hierzu fragte ich interessierte Mitforisten.

und hast entsprechende Antworten erhalten, die du dir auch einfach hättest selbst geben können. Es zählt die real genutzte Verbindung, nur anhand der hast du Ansprüche, sei es auf Entschädigung oder Erstattung. Alles andere ist schlicht und einfach dann Betrug.

Real genutzt

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 12:14 (vor 198 Tagen) @ gnampf

Soll das heißen, dass ein absichtlich oder unabsichtlich ungenutztes Ticket, bei dem ein eindeutiger Fall von "Zugbindung aufgehoben" aufgetreten ist, den gutgläubigen Nutzer zum Betrüger macht?

Muss also mindestens ein Haltestellenabstand gefahren worden sein?

Dass die Zugbindung aufgehoben wird und damit ein Flexticket entsteht ist häufig.

Hier ein Fall aus der Praxis. Eine Person hatte auf einem nicht personengebundenen Gruppenticket ursprünglich keinen Platz. Dann fällt ein anderer Fahrgast aus. Es ist wieder ein Platz auf dem Ticket frei - den nutzt jetzt der Käufer des Einzeltickets. Der selbst gebuchte Sparpreis wird nicht genutzt. Die Fahrt fängt mit viel Verspätung an. Die Zugbindung auf dem Einzelticket ist aufgehoben.

Betrug, wenn das flexible Ticket dann entsprechend genutzt wird? Das Risiko des Verfallens hat der Fahrgast getragen. Er trüge jetzt die Früchte der aufgehobenen Zugbindung und würde damit die Bahn betrügen?

Real genutzt

gnampf, Dienstag, 29.07.2025, 12:46 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Viel Blah für nix. Was hat das jetzt mit dem Fall zu tun, dass du in Ingolstadt die Fahrt abbrechen (und hoffentlich wirklich zurückfahren) willst, aber dabei dann Donauwörth ggü. dem SC FGR angeben willst, damit du dein Geld zurück erhältst? Mal ganz davon ab das es sich im eine Schwarzfahrt handelt.

Nebenbei entsteht durch eine aufgehobene Zugbindung KEIN Flexticket. Die Zugbindung wird bei erwarteter Verspätung von 20min aufgehoben, damit ist das (Super)Sparpreis-Ticket aber noch keinesfalls stornierbar geworden. Der Flexpreis hingegen ist es, ganz ohne Verspätung. Er gilt auch länger als das (Super)Sparpreis-Ticket, er berechtigt zum Eintritt in die Lounge, etc. Und wenn das Ticket womöglich gar ein Normalpreis oder Verbundtarif ist wird er erstrecht nicht zum Flexpreis, mit dem man einfach den FV nutzen kann.

Unterstellungen

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 13:10 (vor 198 Tagen) @ gnampf

Werter Gnampf, ich habe nicht vor, das fiktive Beispiel durchzufahren (noch weniger zurückzufahren). Mich hat am Ursprungsbeispiel die Frage nach dem Verlorengehen des Rechts auf Reiseabbruch durch Aufholen der Verspätung interessiert.

Zwischenstand: Vermutlich geht es verloren.

Zweitens gab es die Frage nach der Entstehung des Rechts auf Nachholung einer verspäteten Verbindung durch Ausfall der Zugbindung im Spezialfall eines ungenutzten Tickets.

Zwischenstand: Im Forum strittig, ob ein "Sparpreis Flex" mit einer einmaligen Fahrtmöglichkeit innerhalb von 365 Tagen entsteht, wenn die Fahrt nicht angetreten wurde und während des Ablaufs der gebuchten Verbindung die Zugbindung aufgehoben wird.

Drittens bedanke ich mich für die Präzisierung eines Flexpreises. Die Bedingungen waren mir bekannt. Der besseren Verständlichkeit bezeichne ich das häufig durch Verspätungen entstehende Produkt als "Sparpreis Flex". Eine ähnliche inoffizielle Benennung wie die legendäre BC 75.

Zwischenstand: Keine Streitthemen außer eventueller Meckerei über den Namen.

Da suchst du beim falschen

J-C, In meiner Welt, Dienstag, 29.07.2025, 14:09 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Der Anspruch besagt ja, dass durch das Verschulden der DB die Reise unnötig wäre. Nur wenn man das Ziel eben doch planmäßig erreicht, ist man ja letztlich rechtzeitig ans Ziel. Man kann die Firma/den Veranstalter um Refundierung bitten, sofern das möglich ist. Da aber die DB letztlich in dem Fall ihren Job gemacht hätte und dich rechtzeitig ans Ziel gebracht hätte, dann wäre das nicht deren Problem, da wäre eher nichts zu holen.

Und ehrlich gesagt würde das ja keinen Sinn ergeben, dass die DB da irgendwas zu refundieren hätte. Da sind die Fahrgastrechte ja wiederum konkreter.

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Unterstellungen

gnampf, Mittwoch, 30.07.2025, 12:35 (vor 197 Tagen) @ плацкарт

Werter Gnampf, ich habe nicht vor, das fiktive Beispiel durchzufahren (noch weniger zurückzufahren). Mich hat am Ursprungsbeispiel die Frage nach dem Verlorengehen des Rechts auf Reiseabbruch durch Aufholen der Verspätung interessiert.

Ok, also wozu dient die ganze Diskussion dann, nur zum Trollen? Oder um anderen Betrugsvorschläge zu liefern, die DU natürlich NIE umsetzen würdest?

Zwischenstand: Vermutlich geht es verloren.

Nix Zwischenstand, nix vermutlich.

Zweitens gab es die Frage nach der Entstehung des Rechts auf Nachholung einer verspäteten Verbindung durch Ausfall der Zugbindung im Spezialfall eines ungenutzten Tickets.

Zwischenstand: Im Forum strittig, ob ein "Sparpreis Flex" mit einer einmaligen Fahrtmöglichkeit innerhalb von 365 Tagen entsteht, wenn die Fahrt nicht angetreten wurde und während des Ablaufs der gebuchten Verbindung die Zugbindung aufgehoben wird.

Forumsmeinung ist dazu bekanntlich auch komplett irrelevant, im Zweifel zählen die Vertragsbedingungen und die rechtlichen Bedingungen. Wenn du die nicht selbst klären kannst macht das gerne ein Anwalt gegen Bezahlung für dich, denn nur der darf eine Rechtsberatung tätigen.

Drittens bedanke ich mich für die Präzisierung eines Flexpreises. Die Bedingungen waren mir bekannt. Der besseren Verständlichkeit bezeichne ich das häufig durch Verspätungen entstehende Produkt als "Sparpreis Flex". Eine ähnliche inoffizielle Benennung wie die legendäre BC 75.

Komisch, von dem Begriff habe ich nichts gelesen, sondern nur von der Behauptung es wäre ein Flexpreis-Ticket.

Eindeutige Lage

rapht0r, Mittwoch, 30.07.2025, 13:17 (vor 197 Tagen) @ gnampf

Ich verstehe diese ganzen theoretische Szenarien auch nicht. Es ist in den Beförderungsbedingungen/der EU-Verordnung ganz eindeutig geregelt:

9.1.3 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag 60 Minuten oder mehr verspätet ankommen wird, kann er auch die Reise abbrechen oder gar nicht erst antreten. Er hat dann anstelle der Ansprüche nach Nr. 9.1.1 und Nr. 9.1.2 Anspruch auf Erstattung des von ihm bezahlten Fahrpreises für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt und für die bereits durchgeführten Teile, wenn die Fahrt für ihn sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit.

Steigst du um in einen Zug, mit dem du dann mit +30 ankommst, kannst du vernünftigerweise nicht mehr davon ausgehen, mit +60 anzukommen. Also kannst du die Reise nicht abbrechen.
Ist dir die schnellere Alternative nicht bekannt, kannst du die Reise abbrechen, da du vernünftigerweise davon ausgehst, mit über 60 Minuten Verspätung anzukommen.
Ist doch eigentlich nicht so kompliziert, oder?

Grüße!

Zuordnung von Pech

ICE920, München, Dienstag, 29.07.2025, 12:10 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Ich stimme dir zu, dass die Bahn dafür nichts kann. Es sei denn, der hatte auch eine Zugverspätung. Gleichwohl bin ich mir nicht sicher, dass das Recht auf Reiseabbruch durch den Umstieg zu existieren aufhörte.


Dieser Fall ist in den Fahrgastrechten nun mal nicht geregelt. Wenn du nun mal in einem Zug sitzt, mit dem du dein Ziel mit weniger als 60 Minuten Verspätung erreichst, dann sehen die Fahrgastrechte nun mal kein Abbruchrecht vor. Es ist weder geregelt, dass der Fahrgast die schnellste Verbindung nehmen MUSS, genauso wenig ist es geregelt, dass der Fahrgast einfach die verspätete Verbindug der Fahrgastrechte weiterfahren kann und alle Fahrgastrechte behält.

Einreichen und hoffen, dass es nicht auffällt, dass es eine schnellere Möglichkeit gegeben hätte. Wenn es doch auffällt vor Gericht klagen.

Nichts wird eingereicht

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 12:16 (vor 198 Tagen) @ ICE920

Der Fall ist fiktiv. Und das scheint hier einige zu stören.

Stimmt !

Garfield_1905, Dienstag, 29.07.2025, 12:22 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

- kein Text -

"Langsames" ICE-Ticket und Fahrgastrechte

musicus, Dienstag, 29.07.2025, 14:26 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Angenommen, der Fahrgast sitzt im gemütlichen Donauwörth-ICE mit erwarteten +60 und entscheidet in Nürnberg umzusteigen und auf der Schnellfahrstrecke München mit geringerer Verspätung zu erreichen.

Die Entscheidung für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung ist sein gutes Recht (Art. 18 Abs. 1 lit. b VO (EU) 2021/782)

Diese beträgt nun nur noch +30 im Vergleich zu seiner ursprünglichen Verbindung. Der Fahrgast denkt sich zwischen Nürnberg und Ingolstadt, dass er die Fahrt doch besser abgebrochen hätte, weil er sowieso zu spät zum Termin kommt und sie sinnlos geworden ist.

Zu diesem Zeitpunkt hat der Fahrgast die ihm zustehenden Rechte erschöpfend ausgeübt.

Hat er durch den Umstieg in den schnelleren Zug das Recht auf Reiseabbruch wegen +60 verwirkt?

Ja.

Oder bleibt dieses Recht bestehen, solange sein Donauwörth-Bummelzug stabil über 60 bleibt?

Nein. Die individuelle Ankunftsprognose liegt, durch die Entscheidung mit geänderter Streckenführung weiterzureisen, in diesem Szanario unter 60 Minuten.

Somit erzeugt der Wegfall der Zugbindung die paradoxe Situation, dass die Grundlage für Fahrgastrechte wie zum Beispiel das Recht auf Abbruch wegen Verspätung von mehr 60 Minuten infrage gestellt sein könnte.

Exakt das bezweckt eine aufgehobene Zugbindung! Ein Paradoxon liegt nicht vor.

--
ƪ(ړײ)‎ƪ​​ Bwmz¹¹¹⁻² ƪ(ړײ)‎ƪ​​

Grenzfall: Zugbindung aufgehoben oder nicht aufgehoben?

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 07:20 (vor 198 Tagen) @ Administrator

Da mir ein Ticket nicht vorliegt und der Ticketinhaber schläft, stehe ich vor einem Rätsel.

Ein falsch gebuchtes Ticket. (Ja, das passiert! Nein, es war nicht die Altersangabe...) Fahrt wurde nicht angetreten. Ich gucke trotzdem in die Fahrplanauskunft: vielleicht gibt es eine Verspätung, die zur Erstattbarkeit oder zur Flexibilisierung führt.

Zu einem Zeitpunkt ist ein Zug verspätet: 1 Minute spätere Ankunft als Abfahrt des Anschlusszugs. An dieser Stelle müsste im Navigator die Zugbindung aufgehoben werden und damit endgültig aufgehoben sein. Da der Ticketinhaber schläft, kann ich dies nicht am Originalticket verifizieren.

Der Anschlussverlust geht wieder flöten, weil der Zug eine Minute aufholt und der nächste eine wartet. In der Fahrplanauskunft: Anschluss wartet. Der Anschluss wird erreicht.

Wird die Zugbindung dauerhaft aufgehoben sein, wenn zum Zeitpunkt der Erwartung des Anschlussverlustes

a. zufällig der Navigator aktiv war und die (zeitweilige?) Meldung geladen hat

b. der Navigator irgendwo im Hintergrund lief

c. in jedem Fall?

Das Rätsel wird sich mit Aufwachen des Fahrgastes (zum Teil) lösen.

Desweiteren stellt sich die Frage, ob das Ticket vor Ankunftszeit am Endziel im Navigator aufgerufen sein worden muss, denn irgendwann wird das Ticket unter "Vergangene Reisen" abgelegt und dann sieht man Aufhebungen der Zugbindung nicht mehr.

Ich weiß, dass der Navigator nicht unfehlbar ist und Verspätungen und Anschlussverluste im Nachhinein recheriert werden können. Ich möchte die Blackbox der automatischen Aufhebung der Zugbindung verstehen.

Gibt es schon eine Vorschau-Merkliste?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Dienstag, 29.07.2025, 09:25 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

...auf Deine Zugreise-Problemthemen der kommenden 14 Tage? Nicht daß man da was verpasst.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Gibt es schon eine Vorschau-Merkliste?

Garfield_1905, Dienstag, 29.07.2025, 11:13 (vor 198 Tagen) @ Alibizugpaar

...auf Deine Zugreise-Problemthemen der kommenden 14 Tage? Nicht daß man da was verpasst.

Ja, die fehlt tatsächlich.

In meinen über 50 Jahren Bahn fahren mit durchaus zahlreichen Fahrten habe ich vielleicht 2 oder 3x ein Problem mit meinem Ticket gehabt. Erinnern kann ich mich an keinen Fall, aber vielleicht war ich beim Kauf nicht kreativ genug. Aber die beinahe täglichen Berichte dieses Users sind doch mindestens eigenartig. Vielleicht sollte er mal einen Lehrgang machen, aber vielleicht will er das ja gar nicht ...

Ignorier mich bitte in Zukunft

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 11:23 (vor 198 Tagen) @ Garfield_1905

Wenn du meine tatsächlichen und konstruierten Fälle nicht magst, schreibe nichts dazu. Ich möchte in diesem Forum mit interessierten Foristen seltene Fälle diskutieren, für die es keine Standardlösung gibt. ("Nein, wenn Sie einen Supersparpreis für morgen haben, dürfen Sie Ihn heute nicht benutzen.")

Wenn du mich als Person nicht magst - um so mehr ein Grund, mich zu meiden.

Nö ...

Garfield_1905, Dienstag, 29.07.2025, 11:38 (vor 198 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von Garfield_1905, Dienstag, 29.07.2025, 11:42

Wenn du meine tatsächlichen und konstruierten Fälle nicht magst, schreibe nichts dazu. (...)

Nö, wenn ich etwas zu Deinen Beiträgen sagen möchte, werde ich das auch weiterhin tun, zumindest solange, bis ich gesperrt werde. Dies ist ein öffentliches Forum und da muß man auch mit Antworten - berechtigt oder nicht - rechnen, die einem nicht in den Kram passen.

Wenn du mich als Person nicht magst - um so mehr ein Grund, mich zu meiden.

Merkwürdiges Ansinnen. Ich kenne Dich ja gar nicht persönlich, wie sollte ich mir dann ein Urteil über Dich als Mensch erlauben. Als Fahrgast hätte ich allerdings eines.

Schau bitte in die Forenregeln

Waldbahn, Dienstag, 29.07.2025, 10:37 (vor 198 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von Waldbahn, Dienstag, 29.07.2025, 10:38

Da steht,
Es ist ausdrücklich erlaubt, legale Tariftricks zu posten, wie man seine Bahnreise günstig gestalten kann (als Beispiel sei hier das Europa-Spezial für nationale Reisen erwähnt). Nicht erlaubt sind Tipps, wie man in betrügerischer Absicht Tarifsysteme aushebelt.

und das ist eindeutig die Absicht dahinter: Ein falsch gebuchtes Ticket(...) vielleicht gibt es eine Verspätung, die zur Erstattbarkeit oder zur Flexibilisierung führt.

Ansonsten gilt...

--
Gruß
Waldbahn

Wo ist eine betrügerische Absicht?

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 10:56 (vor 198 Tagen) @ Waldbahn

Bei einem ungenutzten Ticket wird durch eine Verspätung die Zugbindung aufgehoben. Damit ist das Ticket innerhalb der Verjährungsfrist gültig.
Die Frage ist, was die Zugbindung aufhebt. Und das ist damit eine relevante Rechtsfrage.

Es ist auch nicht irrelevant, ob die Aufhebung der Zugbindung wieder zurückgenommen werden kann.

Ebenfalls ist nicht irrelevant, ob ein 1-Minute-Anschluss mit Bahnsteigwechsel einem Fahrgast zumutbar ist.

Wo ist eine betrügerische Absicht?

611 040, Erfurt, Dienstag, 29.07.2025, 11:03 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Das angebliche Problem ist, dass der Fahrgast offensichtlich keine Reiseabsicht mehr hatte da das Ticket falsch war. (Vmtl falsches Datum?) Nun hofft er durch Aufhebung der Zugbindung das Ticket doch noch am ursprünglich geplanten Tag nutzen zu können.
Legal ist das muss man eben glück haben. Ob man das moralisch machen sollte, ist jedem selbst überlassen.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Wir sprechen jetzt über Moral

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 11:10 (vor 198 Tagen) @ 611 040

In einem Rechtsstaat zählt in erster Linie das Recht.

Darauf zu hoffen, dass der Bahn ein Fehler passiert, ist genauso legitim wie zu hoffen, dass eine Fluglinie eine Errorfare verkauft.

Das ist m.E. weder ein rechtliches, noch moralisches Problem

J-C, In meiner Welt, Dienstag, 29.07.2025, 13:04 (vor 198 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von J-C, Dienstag, 29.07.2025, 13:05

Ich sage es mal so, irgendwie müssen wir miteinander ja zurechtkommen, Moral kann durchaus hilfreich sein zu einem bestimmten Grad, solange man das nicht als gottegebenes Ding unhinterfragt einfach nur reproduziert, zumal jeder ein etwas anderes Verständnis von Moral hat. Manchmal kommt man da überhaupt nicht zusammen, alles in Ordnung.

Rechtlich ist das eh alles wurscht, wird gar nicht tangiert sein, weil du nicht in betrügerischer Absicht handelst, denn meines Wissens nach ist die Aufhebung der Zugbindung nicht an eine ursprüngliche Absicht, das Ticket auch zu nutzen, gebunden.

Und ehrlich gesagt sehe ich das moralisch auch nicht problematisch, denn du hast ja ursprünglich sehr wohl eine Reise antreten wollen und auch das Geld ausgegeben. Wenn du es nicht im Forum breittreten würdest, hätte nicht einmal irgendwer eine Chance, diesen Werdegang irgendwie nachzuweisen. In meiner Welt wäre es völlig in Ordnung, das Ticket dann eben doch zu nutzen und da hätte ich auch keine moralischen Bedenken.

Ich hoffe, das konnte dir weiterhelfen.

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Denk nochmal nach

Waldbahn, Dienstag, 29.07.2025, 11:05 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Du willst für einen von dir gemachten Fehler eine Flexibilisierung oder Aufhebung der Zugbindung vom Vertragspartner.

--
Gruß
Waldbahn

Denk nochmal nach

ICE920, München, Dienstag, 29.07.2025, 11:31 (vor 198 Tagen) @ Waldbahn
bearbeitet von ICE920, Dienstag, 29.07.2025, 11:33

Und wo ist hier genau der Betrug, wenn das Komplettversagen der DB un deren Verspätungsloterie dies ermöglicht? Bei betrügerischen Absichten der DB sagt hier ja auch keiner was.

Verdacht auf Irreführung von Verbrauchern?

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 11:44 (vor 198 Tagen) @ ICE920

Euroconsum mahnte die Deutsche Bahn 2023 wegen irreführender Information bei Fahrgastrechten ab.

Euroconsum erreichte Unterlassungserklärung der Deutschen Bahn

Verdacht auf Irreführung von Verbrauchern?

ICE920, München, Dienstag, 29.07.2025, 11:51 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Ich dachte jetzt eher an die regelmäßigen Konditionsverschlechterung, die in den Jubelmeldungen gekonnt verschwiegen werden, wie die Erweiterung der Zugbindung im Ausland, die mit dem Fahrplanwechselpaket kam, die soweit ich das verfolge erst gestern hier im Forum aufgetaucht ist. Rechtlich alles einwandfrei, aber es sollte dem Kunden ja bloß nicht auffallen. Das ist genauso Betrug. Aber dein Beispiel ist auch gut. Wobei es da nicht unbedingt rechtlich einwandfrei war, wie richterlich entschieden wurde.

Verdacht auf Irreführung von Verbrauchern?

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 12:02 (vor 198 Tagen) @ ICE920

Deine Beispiele finde ich auch relevant.

Der DB ist zugute zu halten, dass sie besagte Verschlechterungen üblicherweise nicht nachträglich den Fahrgästen zumutet, d.h. vorher gebuchte Tickets haben in meiner Erfahrung die alten Rechte.

Bei Ryanair mache ich da schlechtere Erfahrungen. Beispielsweise werden für bereits gekaufte Tickets öfter die Umtauschbedingungen bei Flugzeitverlegung in der Vergangenheit verschlechtert. Irgendwann war mal was mit Wochen. Neulich bot man mir nur +/-3 Tage an.

Fairerweise ist zu sagen, dass für Euroconsum die DB der leichtere Gegner ist und auch die Lobbyarbeit in Brüssel scheint bei Ryans besser zu funktionieren als bei den Bahnen.

Wo ist eine betrügerische Absicht?

rapht0r, Dienstag, 29.07.2025, 13:55 (vor 198 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von rapht0r, Dienstag, 29.07.2025, 13:56

Die betrügerische Absicht ist folgende:

Die Fahrgastrechteverordnung regelt in Artikel 18:

(1) Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder mehr betragen wird, so bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausfallenden Dienst betreibt, dem Fahrgast unverzüglich an, sich für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden, und trifft die dazu notwendigen Vorkehrungen:
[...]
c) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.

Weder war das bei der Abfahrt (es gab keine Abfahrt des Fahrgastes) der Fall, noch hat der Fahrgast einen Anschluss verpasst (weil er gar nicht im Zug war).

Das Recht aus der EU-Verordnung wird in den BB der Bahn zwar etwas erweitert:

9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird,[...]

Aber genau diese Bedingung ist eben eindeutig nicht gegeben. Ein Reisender (ist man überhaupt ein Reisender, wenn man gar nicht reist), der überhaupt nicht im Zug sitzt, geht vernünftigerweise eben nicht davon aus, dass er mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird. Wie sollte er auch, wenn er nicht im Zug ist. Da geht man vernünftigerweise davon aus, gar nicht anzukommen.

Von der Aufhebung kann derzeit nicht ausgegangen werden.

musicus, Dienstag, 29.07.2025, 14:41 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Da mir ein Ticket nicht vorliegt und der Ticketinhaber schläft, stehe ich vor einem Rätsel.

Schläft er noch?

--
ƪ(ړײ)‎ƪ​​ Bwmz¹¹¹⁻² ƪ(ړײ)‎ƪ​​

Von der Aufhebung kann derzeit nicht ausgegangen werden.

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 16:26 (vor 198 Tagen) @ musicus

Keine Aufhebung.

Von der Aufhebung kann derzeit nicht ausgegangen werden.

Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 29.07.2025, 18:55 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Keine Aufhebung.

Dann kann das Ticket in Ablage P…

Nicht immer wird eine Aufhebung auch kommuniziert

J-C, In meiner Welt, Dienstag, 29.07.2025, 19:16 (vor 198 Tagen) @ Reservierungszettel

Vielleicht die App neustarten oder so? Ansonsten, wenn eine entsprechende Verspätung am Zielort zu erwarten ist, ist die Zugbindung ja aufgehoben. Hast du diesbezüglich irgendwie die Benachrichtigungen bekommen von wegen man solle eine andere Verbindung suchen?

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Grenzfall: Zugbindung aufgehoben oder nicht aufgehoben?

Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 29.07.2025, 18:53 (vor 198 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von Reservierungszettel, Dienstag, 29.07.2025, 18:55

Da mir ein Ticket nicht vorliegt und der Ticketinhaber schläft, stehe ich vor einem Rätsel.

Ich auch…


Ein falsch gebuchtes Ticket. (Ja, das passiert! Nein, es war nicht die Altersangabe...) Fahrt wurde nicht angetreten. Ich gucke trotzdem in die Fahrplanauskunft: vielleicht gibt es eine Verspätung, die zur Erstattbarkeit oder zur Flexibilisierung führt.

Die Frage ist was falsch gebucht wurde? Der Name? Dann ist es sowieso unbrauchbar. Die Strecke?

Zu einem Zeitpunkt ist ein Zug verspätet: 1 Minute spätere Ankunft als Abfahrt des Anschlusszugs. An dieser Stelle müsste im Navigator die Zugbindung aufgehoben werden und damit endgültig aufgehoben sein. Da der Ticketinhaber schläft, kann ich dies nicht am Originalticket verifizieren.

Nicht so eilig, die Zugbindung kann nur vor Abfahrt des ersten Zuges aufgehoben werden. Danach wärst du ja schon im Zug - bei Anschlussverlust wäre sie dann auch aufgehoben. Allerdings setzt du dann ja deine Fahrt unmittelbar fort oder brichst sie wegen Sinnlosigkeit (Terminverlust) ab.


Der Anschlussverlust geht wieder flöten, weil der Zug eine Minute aufholt und der nächste eine wartet. In der Fahrplanauskunft: Anschluss wartet. Der Anschluss wird erreicht.

Das ist unrelevant es zählt nur die Zeit bis zur Abfahrtszeit.


Wird die Zugbindung dauerhaft aufgehoben sein, wenn zum Zeitpunkt der Erwartung des Anschlussverlustes

a. zufällig der Navigator aktiv war und die (zeitweilige?) Meldung geladen hat

Der Navigator ist dabei unwichtig - du bekommst ja auch eine Mail.


b. der Navigator irgendwo im Hintergrund lief

Wozu? Ich hab den noch nicht mal installiert ;)


c. in jedem Fall?

Grundsätzlich ist es so das die Aufhebung unmittelbar vor der Abfahrtszeit sein sollte.


Das Rätsel wird sich mit Aufwachen des Fahrgastes (zum Teil) lösen.

Desweiteren stellt sich die Frage, ob das Ticket vor Ankunftszeit am Endziel im Navigator aufgerufen sein worden muss, denn irgendwann wird das Ticket unter "Vergangene Reisen" abgelegt und dann sieht man Aufhebungen der Zugbindung nicht mehr.

Was machst du wenn keine Kontrolle kommt? Eine Ticketlade bzw. Aufrufpflicht gibts meines Wissens nicht.


Ich weiß, dass der Navigator nicht unfehlbar ist und Verspätungen und Anschlussverluste im Nachhinein recheriert werden können. Ich möchte die Blackbox der automatischen Aufhebung der Zugbindung verstehen.

Ist die Zugbindung einmal aufgehoben bleibt sie es auch - du solltest dich lieber auf deine E-Mail berufen als auf aufploppende Hinweise im Navigator ;)

Grenzfall: Zugbindung aufgehoben oder nicht aufgehoben?

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 29.07.2025, 21:44 (vor 198 Tagen) @ Reservierungszettel

Nicht so eilig, die Zugbindung kann nur vor Abfahrt des ersten Zuges aufgehoben werden.

Keineswegs. Da sich Verspätungen jederzeit ergeben können und entsprechend die Prognosen zum weiteren Fahrtverlauf umgehend angepasst werden, kann es auch jederzeit während der Fahrt zur Aufhebung der Zugbindung kommen.

Danach wärst du ja schon im Zug - bei Anschlussverlust wäre sie dann auch aufgehoben.

Meistens wird es natürlich für den Reisenden, der am Startbahnhof (einigermaßen) planmäßig startet und nur zügig ans Ziel kommen will, keine praktische Relevanz mehr haben, dass er auch andere Züge nutzen und sogar über eine andere Strecke fahren darf.

Allerdings setzt du dann ja deine Fahrt unmittelbar fort oder brichst sie wegen Sinnlosigkeit (Terminverlust) ab.

Nicht unbedingt nur bei Anschlussverlust. Manchmal baut sich auch die Verspätung langsam aber sicher auf, manchmal auch plötzlich durch außerplanmäßigen Stillstand. Wer nicht eine "schnelle Verbindung bevorzugt" hat, sei es aus Kostengründen, wegen der Landschaft oder eines kürzeren oder längeren Zwischenhalts, möchte oder muss nun umplanen.

Der Anschlussverlust geht wieder flöten, weil der Zug eine Minute aufholt und der nächste eine wartet. In der Fahrplanauskunft: Anschluss wartet. Der Anschluss wird erreicht.


Das ist unrelevant es zählt nur die Zeit bis zur Abfahrtszeit.

Aber doch eben die Zeit bis zur prognostizierten Abfahrtszeit des Anschlusszuges, oder nicht? Wenn beim Umsteigen beide Züge 10 Minuten Verspätung haben und aus der Verspätung des Anschlusszuges keine wesentlichen Folgen zu erwarten sind (kein späterer Anschlussverlust, < 20 Min. verspätet am Ziel), ist für eine Aufhebung der Zugbindung kein Grund vorhanden.

Grundsätzlich ist es so das die Aufhebung unmittelbar vor der Abfahrtszeit sein sollte.

Damit das Ticket an einem anderen Tag (der nicht der Folgetag ist) genutzt werden kann - meinst du es so? Sonst wäre die Reise ja begonnen worden bzw. man hätte sie antreten müssen - dann kann ich es nachvollziehen.

Ist die Zugbindung einmal aufgehoben bleibt sie es auch - du solltest dich lieber auf deine E-Mail berufen als auf aufploppende Hinweise im Navigator ;)

Weder das eine noch das andere ist zwingende Voraussetzung. Nur der "Nachweis" ist mit anderen Mitteln etwas schwieriger, falls man danach gefragt werden sollte.

Grenzfall: Zugbindung aufgehoben oder nicht aufgehoben?

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 29.07.2025, 20:24 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Zu einem Zeitpunkt ist ein Zug verspätet: 1 Minute spätere Ankunft als Abfahrt des Anschlusszugs. An dieser Stelle müsste im Navigator die Zugbindung aufgehoben werden

Korrekt.

und damit endgültig aufgehoben sein.

Ebenfalls korrekt. Ich habe bisher nicht davon gelesen oder gehört, dass eine Aufhebung wieder zurückgenommen wurde. Im Gegenteil: Bei einem ähnlichen Fall erhielt ich eine Mail, dass die Zugbindung aufgehoben sei, wobei die Prognose eine Verspätung von nur wenigen Minuten enthielt, aber damit wäre die Mindestumstiegszeit am Umsteigebahnhof unterschritten worden. Später kam eine weitere Mail, in der es hieß, der Anschluss wird doch wieder erreicht, und dazu explizit, dass die Zugbindung dennoch aufgehoben bleibt!

Ich halte das auch für das korrekte Vorgehen, denn der Reisende muss sich auf eine einmal gemachte Zusage, mit der er ggf. gleich weiter plant, doch verlassen können.

Der Anschlussverlust geht wieder flöten, weil der Zug eine Minute aufholt und der nächste eine wartet.

Bei einer Minute Übergang wird der Anschluss offiziell weiterhin nicht erreicht werden (auch wenn dass in der Praxis natürlich klappen kann).

In der Fahrplanauskunft: Anschluss wartet. Der Anschluss wird erreicht.

Das ist dann etwas anderes. Wenn es so geplant wird, sollte aber auch die Abfahrtsprognose des Anschlusszugs angepasst werden.

Wird die Zugbindung dauerhaft aufgehoben sein, wenn zum Zeitpunkt der Erwartung des Anschlussverlustes

a. zufällig der Navigator ...

Zum Technischen kann ich nicht qualifiziert weiterhelfen. Allerdings ist es für die Aufhebung der Zugbindung nicht zwingend nötig, eine Navigator-Meldung oder eine Mail zu erhalten. Screenshots, die die Prognose des Anschlussverlustes dokumentieren, wären im Prinzip genauso ausreichend.

ICE846: KI-Durchsagen oder künstlich wirkender Mitarbeiter

paisadar, Mittwoch, 06.08.2025, 02:04 (vor 191 Tagen) @ Administrator

Themen rund um KI sind ja derzeit voll im Trend.

Gibt es KI-generierte/automatische Durchsagen, die menschlich wirken sollen, im ICE? Jedenfalls habe ich vor wenigen Tagen diesen Eindruck im ICE846 von Berlin nach NRW gehabt. Oder hat der Bahnmitarbeiter einfach nur künstlich wirkend gesprochen?

ICE846: KI-Durchsagen oder künstlich wirkender Mitarbeiter

J-C, In meiner Welt, Mittwoch, 06.08.2025, 10:44 (vor 190 Tagen) @ paisadar

Dass es automatische Ansagen im ICE gäbe, wäre mir neu. Das kenne ich höchstens, wenn in Österreich per Funk eine Ansage in den ICE-T übertragen wird, bei Bauarbeiten zum Beispiel. Da kann man aus der Ferne anscheinend genauso Ansagen übertragen wie im Railjet dann.

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

ICE846: KI-Durchsagen oder künstlich wirkender Mitarbeiter

bahnfahrerofr., Mittwoch, 06.08.2025, 12:16 (vor 190 Tagen) @ paisadar

Vielleicht hat sich jemand einen Scherz erlaubt und eine KI Stimme mittels Handy ans Mikrofon gehalten.

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