Frage; TGV Paris München DB und Interrail inbound (Allgemeines Forum)

gnampf, Samstag, 26.07.2025, 13:04 (vor 135 Tagen) @ EK-Wagendienst

Ja natürlich, aber wenn man den jetzt schon hätte, hat man FGR und kann es nachweisen.
jetzt wo der Ausfall bekannt ist, entfallen aber die FGR, da die Änderung nun bekannt ist.
Ich denke hier in der Papierversion.

Auch in der Papierversion wäre der Kaufzeitpunkt des Interrails relevant. Wenn zu dem Zeitpunkt noch eine durchgehende Verbindung existierte, dann greifen auch die FGR, da dir keiner beweisen kann das du erst nach Bekanntgabe des Ausfalls die Verbindung geplant hast. Ist ja bei BC100 & Co nichts anderes. Wenn die DB das anders wollte, dann könnte sie ja, wie von Blaschke gefordert, z.B. die Reservierungspflicht einführen.
Wann der Ausfall / neue Fahrplan eingepflegt wurde sollte für das SC FGR auch zu ermitteln sein. Für das Personal im Zug ggf. nicht, aber dann wird im Zweifel im Rahmen der Fahrpreisnachforderung im Nachgang geklärt.


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