Was sieht der ZUB bei "Zugbindung aufgehoben"? (Allgemeines Forum)

ICE920, München, Dienstag, 22.07.2025, 17:20 (vor 139 Tagen)
bearbeitet von ICE920, Dienstag, 22.07.2025, 17:24

Hallo liebe Leute,

jetzt hatte ich auch meinen Spaß mit der DB und "Zugbindung aufgehoben" und ich wollte den Frust mit euch teilen, damit vielleicht der eine oder andere vor dem gleichen Frust verschont wird.

Aber erstmal die Kernfrage: Was sieht der ZUB auf seinem Gerät konkret, wenn mein Ticket gescannt wird und da an der Verbindung was nicht klappt? In welchen Fällen muss ich mich auf Diskussionen um Nachweise einstellen und wann nicht? Kriegt er nur den grünen Hinweis "Zugbindung aufgehoben" angezeigt oder auch die roten (welche sich minütlich ändern können)? Das scheint ja sowieso so ein Ding zu sein, dass das Grüne nur bei FV Problemen kommt und bei NV oft nur rote Hinwese sind ohne aufgehobene Zugbindung. Ich meine, das Thema wurde auch schon mal diskuttiert.

Ich habe für eine quasi Spaßfahrt recht spontan einen Sparpreis mit einem NV-Nachlauf für den Folgetag gebucht. Später denke ich mir, ich habe keine Lust auf den gebuchten Nachlauf und hinterlege lege mir durch "Alternative suchen" eine neue Verbindung, die aber in der Zugbindung zum Ticket passt. Nachm Aufstehen sehe ich: Einer der NV-Züge im Nachlauf der Alternative fällt aus. Der Navigator gibt einige rote Ausrufezeichen aus. Nur "Verbidnung ist so nicht fahrbahn", aber nichts handfestes mit den magischen Worten "Zugbindung aufgehoben". Auf der Webseite dagegen steht in den Reisedetails ganz konkret der Text "Zugbinudng aufgehoben". Wenn ich aber wiederum eine Alternativverbindung suche und die hinterlege, ist der Hinweis weg! Tue ich wieder die Verbindung rein, schaut es wieder genauso aus: Navigator rote Ausrufezeichen, Webseite: Zugbindung aufgehoben. Ja, was denn jetzt? Da ist jetzt meine Frage: Was sieht denn der ZUB konkret in seinem Gerät, wenn er mein Ticket scannt, wenn ich in einem anderen als den gebuchten ICE sitzen würde? Ich habe keine Lust auf Situationen, wo sein Gerät nichts sagt und ich erstmal nachweisen muss, irgendwo auf der Webseite bei meinem Ticket Zugbindung aufgehoben gelesen zu haben, vor alle wenn es jetzt einfach weg ist - oder zumindest möchte ich mich als Introvertierter seelisch auf die Diskussion vorbereiten und die Nachweise zurecht legen können.

Dann ging's weiter. Mir war die Fahrt im direkten ICE zu heiß, weil die Grundlage der Aufhebung der Zugbindung (Ausfall in der Alternativverbindung, bei verkehrender gebuchten Verbindung) mir zu wacklig erschien (war sie das überhaupt?), ich dachte mir, dann fährst du den gebuchten Zug. Irgendwann im Verlauf des Vormittags ist mir aufgefallen, dass jetzt auch mein gebuchter Nachlauf ausfällt. Wieder kein grünes "Zugbindung aufgehoben", sondern nur rote Ausrufezeichen. Ich mache einen Screenshot vom Navigator und dem Ausfall. Dann verging mir die Lust an allem (erst recht die Fahrt in einem überfüllten Folgetakt, wo schon ohne Ausfall der Regio weit über 100% Auslastung ist) und bin direkt zu Hause geblieben. Dann wollte ich "Fahrt nicht angetreten" nach der gebuchten Ankunftszeit einreichen (davor geht es ja online nicht) und siehe da, der Ausfall ist weg und es ist kein einziges Hinweis auf eine Störung weder in der App, noch auf der Webseite! Auf bahn.expert habe ich mir den Zug dann angeschaut und es war am Vormittag "Kurzfristiger Ausfall" oder so ähnlich drin gestanden, dann aber kurz vor der Fahrt "Keine Qualitätsmängel" (auf bahn.expert sind die Hinweise am Folgetag auch weg gewesen). Der Zug sollte also ausfallen, aber DB Regio hat dann doch noch rechtzeitig irgendwelchen Ersatz aufgetrieben. Gelten meine Fahrgastrechte dann eigentlich auch, wenn man den Fahrtabbruch beschlossen hat und der Zug danach doch wieder fährt?

Jetzt werde ich wohl einen Fahrtabbruch auf Papierformular versuchen und schicke einen Ausdruck des Screenshots mit dem Ausfall mit. Online wird sich das wohl ziehen, oder? Die kriegen einen Fahrtabbruch, System und Mitarbeiter sehen, dass alle Züge fahren. Zusätzliche Infos oder Belege kann man bei Fahrtabbruch, so wie ich gesehen habe, nicht einreichen. Also würde das wohl erstmal eine längere Runde drehen mit einem Nachfragebrief. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich die Mühe machen bei jedem Zug der Verbindung zu checken, was da los war und was nicht - oder?

Ich habe dann noch ferner schauen wollen, wie lange die roten Hinweise in der Alternativverbindung noch genau verbleiben (Das grüne Zugbindung aufgehoben bleibt ja so paar Tage, aber ich wollte für die Zukunft wissen, wie lange genau) und siehe da, die waren nicht lang nach der Ankunftsszeit des ausgefallen Zuges einfach weg! Sprich, wenn ich die Fahrt vom Vormittag auf den Abend verschoben hätte, würde ich jetzt komplett ohne irgendwas dastehen, wenn ich keine Screenshots gemacht hätte!!

Viele stellen sich hier im Forum auf den Standpunkt, man braucht überhaupt keine Nachweise. Kann man machen. Aber diese Geschichte hat mir wieder mal gezeigt, wozu man auf jeden Fall einen Nachweis braucht und sich was abspeichern/ausdrucken sollte.

Entnervte Grüße
ICE920

Nachtrag: Screenshots der Hinweise

ICE920, München, Dienstag, 22.07.2025, 17:31 (vor 139 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von ICE920, Dienstag, 22.07.2025, 17:33

Vielleicht noch zum Nachvollziehen, wie die Hinweise ausschauen:

- grüner Hinweis:
https://ibb.co/Rktb0JSS
- rote Hinweise in der App:
https://ibb.co/ymQQKqMv
(Das mit der Alternative steht auch da, wenn ich die ursprüngliche Verbindung als Alternative lade. Kriege ich die Alternative irgendwie gelöscht, sodass nur noch mein ursprünglicher Reiseplan dasteht?)
- Was auf der Webseite steht, wenn die App rote Hinweise anzeigt:
https://ibb.co/5g3yhZDB

Nachtrag: Screenshots der Hinweise

611 040, Erfurt, Dienstag, 22.07.2025, 18:05 (vor 139 Tagen) @ ICE920

Die Zugbindung ist bei voraussichtlich zu erwartender Verspätung von mindestens +20 am Ziel der gebuchten Verbindung aufgehoben. Egal was in irgendwelchen Apps oder Websites steht oder nicht.

Blöd ist natürlich wenn der Zug plötzlich doch nicht ausfällt, aber das darf nicht Problem des Fahrgastes sein. Du konntest durch den geplanten Ausfall "vernünftigerweise davon ausgehen" dein Ziel mit +20 oder mehr zu erreichen. Das ist die Bedingung, die ist erfüllt, fertig. Ob das ein Datenfehler ist, der Zug tatsächlich ausfällt oder eine Verspätung von +20 durch große Reserven eh fast immer auf max. +10 bringt kann dir egal sein, das musst du nicht wissen und beachten.

Allerdings hast du ja die Fahrt nicht angetreten, wofür +60 erforderlich wären.

Die Beweisführung ist natürlich in so einem Fall schwierig, da das SC FGR erstens nicht lange recherchiert und zweitens nicht versucht in deinem Sinne zu entscheiden. Ich würde eh die Fahrkarte immer aufbewahren und später fahren. Das ist ja jetzt innerhalb eines Jahres möglich und da kannst du wie du willst fahren.
Im Zug dann brauchst du nichts beweisen, meiner Erfahrung nach sagen sie meisten selbst bei Monaten abgelaufenen Tickets nichts und falls ein irritiertee Blick folgt, reichte stets ein Hinweis, mein Zug sei nicht wie geplant gefahren. (Nachsehen kann oder will das kein ZuB mehr nach Monaten)
(So bin ich sogar im November 2024 noch mit meinem allerletzten Automaten-Sparpreis für Januar 2024 gefahren, der wegen Streik bis Januar 2025 gültig war.
Obwohl Automaten-Sparpreise bereits fast 1 Jahr vorher angeschafft wurden gab es keine Nachfragen. Hat mich selbst überrascht.
(Hatte noch gedacht ob ich vielleicht einer der allerletzten Reisenden mit Automaten-Sparpreis-Ticket war?, der Zangenabdruck beweist es)

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Nachtrag: Screenshots der Hinweise

ICE920, München, Dienstag, 22.07.2025, 21:25 (vor 139 Tagen) @ 611 040

Die Zugbindung ist bei voraussichtlich zu erwartender Verspätung von mindestens +20 am Ziel der gebuchten Verbindung aufgehoben. Egal was in irgendwelchen Apps oder Websites steht oder nicht.

Und da steckt die Teufel im Detail. Auf was beziehen sich die 20 Minuten? Muss ich eine bestimmte Route dafür nehmen? Ausschließlich die schnellste, auch wenn ich bewusst einen Umweg gebucht habe? Ausschließlich gebuchte Verbindung bei flexiblen Nahverkehrsvorlauf? Also dass ich dann vielleicht einen langen Aufenthalt einbaue und dann faktisch keine Fahrgastrechte habe?

Blöd ist natürlich wenn der Zug plötzlich doch nicht ausfällt, aber das darf nicht Problem des Fahrgastes sein.

Ist es aber nun mal in der Praxis. Nachweispflicht über den Anpsruch liegt bei dem, der die Rechte in Anspruch nehmen will.

Allerdings hast du ja die Fahrt nicht angetreten, wofür +60 erforderlich wären.

Bei der DB und dem SC Fahrgastrechte reicht schon ein Ausfall. In meinem Fall wären es auch 60 Minuten geworden, weil die Linie stündlich fährt - außer man nimmt den viel schnelleren ICE statt dem NV-Nachlauf.

Die Beweisführung ist natürlich in so einem Fall schwierig, da das SC FGR erstens nicht lange recherchiert und zweitens nicht versucht in deinem Sinne zu entscheiden. Ich würde eh die Fahrkarte immer aufbewahren und später fahren. Das ist ja jetzt innerhalb eines Jahres möglich und da kannst du wie du willst fahren.

Wäre vielleicht eine Option, zumal ich es später auch immer noch mit dem Fahrtabbruch probieren kann. Wobei die Nachweisführung im Zug ja noch eine Nummer schwieriger ist, weil die gebuchten Züge im System ja normal als gefahren eingetragen sind.

Im Zug dann brauchst du nichts beweisen, meiner Erfahrung nach sagen sie meisten selbst bei Monaten abgelaufenen Tickets nichts und falls ein irritiertee Blick folgt, reichte stets ein Hinweis, mein Zug sei nicht wie geplant gefahren. (Nachsehen kann oder will das kein ZuB mehr nach Monaten)

Meine Erfahrung ist da eine ganz andere. Ja, es gibt welche, die durchwinken. Die meisten lesen sich den Nachweis sehr wohl ausführlich durch. Einmal wurde auch der erstmal nicht anerkannt, mit dem Verweis darauf, dass das eine Jahr nur bei Großstörungen gilt. Bei der Fahrt am selben Tag ist es unkompliziert, weil die auf die Geräte irgendwas angezeigt bekommen, dass die Zugbindung aufgehoben ist, aber bei späterer Fahrt habe ich nach den ganzen Erfahrungne keine Lust auf Diskussionen und fahre nur mit hieb- und stichfesten Nachweisen.

(Hatte noch gedacht ob ich vielleicht einer der allerletzten Reisenden mit Automaten-Sparpreis-Ticket war?, der Zangenabdruck beweist es)

Ist beim Zangenabdruck das Jahr mit drauf? :D

Nachtrag: Screenshots der Hinweise

danielausberlin, Mittwoch, 23.07.2025, 17:43 (vor 138 Tagen) @ ICE920

Und da steckt die Teufel im Detail. Auf was beziehen sich die 20 Minuten? Muss ich eine bestimmte Route dafür nehmen? Ausschließlich die schnellste, auch wenn ich bewusst einen Umweg gebucht habe?

Du hast einen Beförderungsvertrag für die Fahrt von A nach B. Umwege stehen Dir erstmal nicht zu. Ebenso Aufenthalte.
Wenn es bei Verspätung/Ausfall einen besseren Weg gibt (und der nicht z.B. mangels Radmitnahme o.ä. ausgeschlossen ist), muss der im Prinzip auch genommen werden.

Du hast ja keinen Reisevertrag (z.B. eine Kreuzfahrt über X-Y-Z) gebucht.

Nachtrag: Screenshots der Hinweise

611 040, Erfurt, Mittwoch, 23.07.2025, 18:49 (vor 138 Tagen) @ danielausberlin

Quatsch. Bri aufgehobener Zugbindung kann ich über alle Strecken fahren. Welche da wie schnell ist ist völlig egal.

Im Normalfall gilt beim Sparpreis eben die gebuchte Verbindung und die kann durchaus Umwege haben und natürlich auch um Verspätungsfall so gefahren werden.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Nachtrag: Screenshots der Hinweise

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 23.07.2025, 20:40 (vor 138 Tagen) @ 611 040

Quatsch. Bri aufgehobener Zugbindung kann ich über alle Strecken fahren. Welche da wie schnell ist ist völlig egal.

Verkehrsübliche Wege ja, München-Nürnberg-Kassel-Hannover-Hamm-Köln wäre damit nicht abgedeckt. Es sei denn du hast das vorab so gebucht ;)


Im Normalfall gilt beim Sparpreis eben die gebuchte Verbindung und die kann durchaus Umwege haben und natürlich auch um Verspätungsfall so gefahren werden.

Richtig, das auf jeden Fall aber dein erster Satz stimmt Pauschal nicht.

Nachtrag: Screenshots der Hinweise

ICE920, München, Mittwoch, 23.07.2025, 21:17 (vor 138 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von ICE920, Mittwoch, 23.07.2025, 21:19

Im Normalfall gilt beim Sparpreis eben die gebuchte Verbindung und die kann durchaus Umwege haben und natürlich auch um Verspätungsfall so gefahren werden.

Und das hitnerfrage ich gerade. Ist es wirklich die gebuchte Verbindung oder die von mir geplante Verbindung. Da im NV keine Zugbindung gibt, bin ich da ja in Wahl relativ frei. Ich versuche mir das vom Flexpreis herzuleiten, wo es selbstverständlich so ist, dass nicht ausschließlich die gebuchte Verbindung Fahrgastrechte auslöst, sondern auch jede andere vom Fahrgast gewählte. In den Formularen ist ja auch die Rede von "geplanter" Verbindung und nicht von "gebuchter".

Also konkretes Beispiel:
Ich buche Berlin-Nürnberg im ICE und Nürnberg-München im RE. Ich buche den direkten MüNüX nach Ankunft des RE. Ich entscheide mich dann aber einen 4 stündigen Aufenthalt einzubauen und erst mit dem MüNüX 4h später zu fahren. Dieser fällt dann aus. Kann ich dann mit dem ICE nach München weiterfahren? Ich würde vorsichtig sagen: ja.

Und jetzt aus App Sicht: Ich buche mein Ticket, gehe dann irgendwann in die Alternativsuche und gebe die neue Verbindung mit dem Aufenthalt ein. Irgendwann wenn der spätere Zug ausfällt, kommen die roten Hinweise, die ich oben verlinkt habe. Dort heißt es in der App schwammig, auf der Webseite ganz klar: "Zugbindung aufgehoben". Wähle ich aber irgendeine neue Alternative aus, dann verschwinden diese Hinweise.
Bei mir kam noch zusätzlich dazu, dass übertragen auf mein Beispiel auch der erste MüNüX ausgefallen ist, aber darüber nirgendwo ein Hinweis stand (es sei denn, ich habe die ursprüngliche Verbindung als Alternative reingeladen, dann standen die roten Hinweise). Aber im "ursprügnlichen Reiseplan" ist nichts zu erkennen. Der ist irgendwie nach der Alternativsuche eingefroren und ich fand auch keine Möglichkeit die Alternativen irgendwie wegzumachen, damit der "ursprüngliche" Reiseplan als Reiseplan eingetragen ist.

Nachtrag: Screenshots der Hinweise

ICE920, München, Mittwoch, 23.07.2025, 21:03 (vor 138 Tagen) @ danielausberlin
bearbeitet von ICE920, Mittwoch, 23.07.2025, 21:07

Und da steckt die Teufel im Detail. Auf was beziehen sich die 20 Minuten? Muss ich eine bestimmte Route dafür nehmen? Ausschließlich die schnellste, auch wenn ich bewusst einen Umweg gebucht habe?


Du hast einen Beförderungsvertrag für die Fahrt von A nach B. Umwege stehen Dir erstmal nicht zu. Ebenso Aufenthalte.

Das ist in der Pauschalität Käse. Natürlich steht mir ein Umweg zu, wenn ich ihn gebucht habe. Und natürlich kann ich im Rahmen der Wegevorschrift jeden Umweg nehmen und beliebige Aufenthalte einbauen im zugbindungsfreien Nahverkehrsvor- und -nachlauf. Eingeschränkt bin ich da nur, wenn Züge Zugbindung haben (Dann habe ich kein Anrecht auf Aufhebung der Zugbindung auf einen 4 stündigen Aufenthalt, wenn mein ICE-Zubringer 3,5h Verspätung hat)

Wenn es bei Verspätung/Ausfall einen besseren Weg gibt (und der nicht z.B. mangels Radmitnahme o.ä. ausgeschlossen ist), muss der im Prinzip auch genommen werden.

Da möchte ich ganz ketzerisch fragen: Steht wo? Sagt wer? Aber im Prinzip ist es ja gar nicht das Thema. Die Frage würde sich ja nur stellen, wenn es um die Verspätungsentschädigung ginge. Darum ging's mir gar nicht, sondern rein um die Weiterfahrt. Und wenn ich einen bestimmten Regio buche im Nachlauf buche, dann habe ich meiner Meinung sehr wohl ein Recht auf Aufhebung der Zugbindung, wenn sein Ausfallen zu einer Verspätung von 20+ Minuten führt. Aber ich bin ja eben nicht an die eine Verbindung gebunden. Mein Ding war ja, dass ich mich für einen anderen Nachlauf entschieden habe und dieser ist ausgefallen. Ich bin irgendwo schon der Meinung, dass das dann auch Rechte auslöst, weil die Rede immer von "geplanter" und nicht von "gebuchter" Verbindung ist.

Nachtrag: Screenshots der Hinweise

danielausberlin, Donnerstag, 24.07.2025, 10:59 (vor 137 Tagen) @ ICE920

Und wenn ich einen bestimmten Regio buche im Nachlauf buche

Man kann keinen "bestimmten Regio im Nachlauf buchen".
Du kannst ICE xxx von Hamburg nach München und Regio-Nachlauf bis Rosenheim buchen.

Im Übrigen sagen die Beförderungsbedingungen: "1.3.4 Den Inhalt eines Beförderungsvertrags dokumentiert die hierfür ausgestellte Fahrkarte."

Die Fahrkarte, keine informativ ausgedruckte Verbindung.
(damit hätten wir auch geklärt wo es steht)

Und auf Deiner Fahrkarte steht H:ICE4711*NV und nicht H:ICE4711*3hPause*ODEG

Nachtrag: Screenshots der Hinweise

ICE920, München, Donnerstag, 24.07.2025, 12:23 (vor 137 Tagen) @ danielausberlin
bearbeitet von ICE920, Donnerstag, 24.07.2025, 12:25

Und wenn ich einen bestimmten Regio buche im Nachlauf buche


Man kann keinen "bestimmten Regio im Nachlauf buchen".
Du kannst ICE xxx von Hamburg nach München und Regio-Nachlauf bis Rosenheim buchen.

Im Übrigen sagen die Beförderungsbedingungen: "1.3.4 Den Inhalt eines Beförderungsvertrags dokumentiert die hierfür ausgestellte Fahrkarte."

Die Fahrkarte, keine informativ ausgedruckte Verbindung.
(damit hätten wir auch geklärt wo es steht)

Und auf Deiner Fahrkarte steht H:ICE4711*NV und nicht H:ICE4711*3hPause*ODEG

Das ist doch kompletter Käse. Wir haben ausschließlich fahrplanbasierten Verkauf. Natürlich bucht man eine ganz bestimmte Verbindung, der die Grundlage darstellt, auf der die Fahrkarte ausgestellt wird (=> Wegevorschrift von Laufweg abhängig). Was hat die Zugbindung damit zu tun? "*NV" steht da auch schon seit 1,5 Jahren nicht mehr, sondern eine Wegevorschrift:

A-Stadt - B-Stadt
Zugbindung: ICE 123 12:00 am 24.07.2025
via: <1080> (C*D*E/F*G)

Oder meinst du, dass man beim Flexpreis auch keinen bestimmten Zug bucht, weil er in der Fahrkarte nicht aufgeführt wird, weil es ja keine Zugbindung gibt?

Nachtrag: Screenshots der Hinweise

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 24.07.2025, 12:27 (vor 137 Tagen) @ ICE920

Wir haben ausschließlich fahrplanbasierten Verkauf.

Nein.

--
Weg mit dem 4744!

Nachtrag: Screenshots der Hinweise

ICE920, München, Donnerstag, 24.07.2025, 12:49 (vor 137 Tagen) @ JeDi

Wir haben ausschließlich fahrplanbasierten Verkauf.


Nein.

Wie genau buche ich einen Sparpreis ohne fahrplanbasierten Verkauf? Und weil du wahrscheinlich aufs Generelle abzielst: Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiter, die überhaupt wissen, dass es prinzipiell etwas anderes als fahrplanbasierten Verkauf gibt?

Was sieht der ZUB bei "Zugbindung aufgehoben"?

Plüschetage, Dienstag, 22.07.2025, 20:59 (vor 139 Tagen) @ ICE920

Meine Meinung: Du schaust einfach viel zu oft in die App.

Und natürlich geht das Ganze auch weiterhin ohne Screenshots. Denn wie sollte die jemand gemacht haben, der sein Ticket am Schalter gekauft und gar nicht in die App eingeladen hätte?!

Was sieht der ZUB bei "Zugbindung aufgehoben"?

ICE920, München, Dienstag, 22.07.2025, 21:28 (vor 139 Tagen) @ Plüschetage

Ja, dann erzähl mir mal bitte, wie das jemand macht, der vom Ausfall erfahren hat, die Fahrt abgebrochen wurde, der Ausfall aber danach abgeblasen wurde.

Was sieht der ZUB bei "Zugbindung aufgehoben"?

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 22.07.2025, 21:47 (vor 139 Tagen) @ ICE920

Ja, dann erzähl mir mal bitte, wie das jemand macht, der vom Ausfall erfahren hat, die Fahrt abgebrochen wurde, der Ausfall aber danach abgeblasen wurde.

Die Fahrkarte zur Erstattung einreichen und das Geld wieder bekommen. Auch zurückgenommene Ausfälle sind ja als solche in den Daten hinterlegt.

--
Weg mit dem 4744!

Was sieht der ZUB bei "Zugbindung aufgehoben"?

ICE920, München, Mittwoch, 23.07.2025, 21:23 (vor 138 Tagen) @ JeDi

Ja, dann erzähl mir mal bitte, wie das jemand macht, der vom Ausfall erfahren hat, die Fahrt abgebrochen wurde, der Ausfall aber danach abgeblasen wurde.


Die Fahrkarte zur Erstattung einreichen und das Geld wieder bekommen. Auch zurückgenommene Ausfälle sind ja als solche in den Daten hinterlegt.

Die Daten muss man sich aber erstmal anschauen und mein Vorwurf war, dass das unaufgefordert niemand macht :)

Du hast aber möglicherweise Recht. Nach deinem Post habe ich in der App den Antrag einfach ohne Kommentare (geht ja nicht) eingereicht und war heute erstaunt als die Bankingapp am Nachmittag einen Geldeingang von "Deutsche Bahn" mit der Erstattung des Tickets vermeldet... Es war also eine automatische Bearbeitung. Ich habe noch einen Restverdacht, dass mittlerweile so ziemlich alles durchgewunken ist, aber kann auch sein, dass das System den zurückgenommenen Ausfall verarbeitet hat.

Was sieht der ZUB bei "Zugbindung aufgehoben"?

JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 24.07.2025, 00:26 (vor 137 Tagen) @ ICE920

Es war also eine automatische Bearbeitung. Ich habe noch einen Restverdacht, dass mittlerweile so ziemlich alles durchgewunken ist

Da ist eher das Gegenteil der Fall. Wegen des großen Loches in der Kasse des Fernverkehrs ist man deutlich restriktiver bei der Bearbeitung im Servicecenter. Grenzwertige Fälle wurden früher meistens sehr kulant entschieden. Heute neigt man eher zu Ablehnungen.

aber kann auch sein, dass das System den zurückgenommenen Ausfall verarbeitet hat.

So ähnlich. Nicht der zurückgenommene Ausfall wird vom System verarbeitet, aber durch den Ausfall des Zuges wird bei den betreffenden Verbindungen ein Marker gesetzt, der normalerweise spätere Änderungen überdauert.
Bei der automatischen Bearbeitung Deines Tickets hat dieser Marker wahrscheinlich das Licht für die Erstattung auf grün geschaltet.

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