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RB18901, Freitag, 18.07.2025, 09:58 (vor 149 Tagen)

Liebes Forum,

ich habe eine Frage zwecks Fahrgastrechten und bin hier leider ein bisschen überfordert. Relativ einfacher Fall:

Fahrgast will von Berlin nach NRW und der Flixtrain entfällt ersatzlos aus. Fahrgast kauft sich alternatives ICE-Ticket.
Fahrgast reicht Flix-Ticket und ICE-Ticket ein. Flix erstattet Flixtrain Ticket. Auf weitere Nachfrage wird eine Teil-Erstattung i.H. des neu gekauften ICE-Tickets erstattet. Allerdings ist das Flix-Ticket damit noch nicht erstattet.

Hier die Frage: Hat der Fahrgast auch Anspruch auf Erstattung des Flix-Tickets? Weil der ist ja ausgefallen.

Danke!
RB18901

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wachtberghöhle, Freitag, 18.07.2025, 10:09 (vor 149 Tagen) @ RB18901

Hier die Frage: Hat der Fahrgast auch Anspruch auf Erstattung des Flix-Tickets? Weil der ist ja ausgefallen.

Es muss zunächst einfach das zusaätzlich notwendige Ticket erstattet werden.

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RB18901, Freitag, 18.07.2025, 10:11 (vor 149 Tagen) @ wachtberghöhle

Das zusätzliche Ticket hat ja Flix erstattet in 2 Teilzahlungen. Aber die Summe über den nicht genutzten Flixtrain ist ja noch offen.

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Reservierungszettel, KDU, Freitag, 18.07.2025, 10:17 (vor 149 Tagen) @ RB18901

Das zusätzliche Ticket hat ja Flix erstattet in 2 Teilzahlungen. Aber die Summe über den nicht genutzten Flixtrain ist ja noch offen.

Warum sollten sie es erstatten?

Du hast die Fahrt ja gemacht - und die Ersatzbeförderung ist auch bezahlt worden.

Anders wäre es wenn du gar nicht gefahren wärst dann hättest du Anspruch auf Erstattung des Flix Tickets.

Nach deinem Wunsch würdest du unterm Strich umsonst fahren ;)

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RB18901, Freitag, 18.07.2025, 10:19 (vor 149 Tagen) @ Reservierungszettel

Das hatte mich auch gewundert, deshalb wollte ich wissen, wie es geregelt ist. Bin nicht richtig schlau aus den DB Infos im Netz geworden.

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sunny007, Freitag, 18.07.2025, 10:18 (vor 149 Tagen) @ RB18901

Das zusätzliche Ticket hat ja Flix erstattet in 2 Teilzahlungen. Aber die Summe über den nicht genutzten Flixtrain ist ja noch offen.

Wieso solltest du denn für 0,- Euro von A nach B befördert werden?

Vom Flixticketpreis stehen dir m.E. vielleicht 25 oder 50% Erstattung zu, falls die Ersatzbeförderung dich verspätet ans Ziel gebracht hat.

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EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 18.07.2025, 10:53 (vor 149 Tagen) @ sunny007

Das zusätzliche Ticket hat ja Flix erstattet in 2 Teilzahlungen. Aber die Summe über den nicht genutzten Flixtrain ist ja noch offen.


Wieso solltest du denn für 0,- Euro von A nach B befördert werden?

Vom Flixticketpreis stehen dir m.E. vielleicht 25 oder 50% Erstattung zu, falls die Ersatzbeförderung dich verspätet ans Ziel gebracht hat.

diese Entschädigung muss aber bei der DB eingereicht werden, FLIX muss die Fahrkarte aber komplett erstatten, und die Ankunftszeit hat damit nichts zu tun.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

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aron, Freitag, 18.07.2025, 11:03 (vor 149 Tagen) @ EK-Wagendienst

Ich glaube er meint den Fall, Flix ist planmäßig 10:00 da, Ersatzbeförderung planmäßig 11:30.

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EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 18.07.2025, 11:20 (vor 149 Tagen) @ aron

Ich glaube er meint den Fall, Flix ist planmäßig 10:00 da, Ersatzbeförderung planmäßig 11:30.

wie das geregelt ist weiß ich nicht, bzw. will nicht behaupten.

Dazu muss man aber was genaues wissen, wie die Zeiten denn nun gewesen sind.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

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Barzahlung, Freitag, 18.07.2025, 12:40 (vor 149 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von Barzahlung, Freitag, 18.07.2025, 12:42

Das zusätzliche Ticket hat ja Flix erstattet in 2 Teilzahlungen. Aber die Summe über den nicht genutzten Flixtrain ist ja noch offen.


Wieso solltest du denn für 0,- Euro von A nach B befördert werden?

Vom Flixticketpreis stehen dir m.E. vielleicht 25 oder 50% Erstattung zu, falls die Ersatzbeförderung dich verspätet ans Ziel gebracht hat.


diese Entschädigung muss aber bei der DB eingereicht werden

Nein. Flix hat 100% der ICE-Fahrkarte zu ersetzen und darüber hinaus noch über 25% des Werts der Flix-Fahrkarte zu entschädigen, wenn er mit der Ersatzfahrt 60min. nach Flix-Plan ankam.

Ob darüber hinaus noch Anspruch auf Fahrpreisentschädigung für die ICE-Fahrkarte besteht, hängt davon ab, ob die ICE-Fahrt ebenso 60min./120min. nach ICE-Fahrplan am Ziel war. Nur das wäre bei der DB zu beantragen. Sieht derzeit ja aber nicht so aus als wäre das der Fall.

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gnampf, Freitag, 18.07.2025, 13:44 (vor 149 Tagen) @ Barzahlung

Nein. Flix hat 100% der ICE-Fahrkarte zu ersetzen und darüber hinaus noch über 25% des Werts der Flix-Fahrkarte zu entschädigen, wenn er mit der Ersatzfahrt 60min. nach Flix-Plan ankam.

oder 50%, wenn es mehr als 120min sind.

Ob darüber hinaus noch Anspruch auf Fahrpreisentschädigung für die ICE-Fahrkarte besteht, hängt davon ab, ob die ICE-Fahrt ebenso 60min./120min. nach ICE-Fahrplan am Ziel war. Nur das wäre bei der DB zu beantragen. Sieht derzeit ja aber nicht so aus als wäre das der Fall.

Die Ansprüche hätte dann wenn eher Flix gegen die DB, der Kunde wurde für die Gesamtverspätung immerhin schon von Flix entschädigt. Da steht ihm in meinen AUgen keine von der DB mehr zu. Außer Flix erstattet nur nach planmäßiger Ankunft, was aber rechtlich in meinen Augen fragwürdig wäre.

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rapht0r, Freitag, 18.07.2025, 15:15 (vor 148 Tagen) @ gnampf

Hm..schwierig.

Es besteht zunächst der ursprüngliche Beförderungsvertrag mit Flix.
Aus diesem werden Fahrgastrechte in Anspruch genommen, im konkreten Fall:
"Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann."

In diesem Fall hat der ursprüngliche Beförderer das Recht, eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen. Tut er das nicht (was in diesem Fall anscheinend eingetreten war), werden dem Fahrgast bis zu 120€ Aufwendungen für alternative Verkehrsmittel erstattet.

Das bedeutet aber nicht, dass die Beförderung mit der DB jetzt Teil des urpsrünglichen Beförderungsvertrages mit Flix wird (darüber könnte man sich streiten, wenn Flix die Beförderung zur Verfügung stellen würde - in dem Fall hättest du vermutlich keinen seperaten Beförderungsvertrag mit der DB, der Vertrag entstünde dann wahrscheinlich zwischen DB und Flix).

Dadurch dass der Fahrgast sich selbst darum kümmert, entsteht ein neuer Beförderungsvertrag mit der DB und daraus resultierende Fahrgastrecht-Ansprüche könntest du bei der DB geltend machen.

Analoges Beispiel: Taxigutscheine!
Bekommst du im verspäteten Zug einen Taxigutschein, entsteht ein Vertrag zwischen DB und Taxiunternehmen. Ohne Gutschein entsteht der Vertrag zwischen dem Fahrgast und dem Taxiunternehmen (und die Bahn erstattet später hoffentlich).

So zumindest mein Verständnis - aber die Erfahrung zeigt, dass mein Verständnis und die Realität oft divergieren.

Grüße!

Fahrgastrechte wegen längerer Reisezeit (statt Verspätung)

Tobs, Region Köln/Bonn, Freitag, 18.07.2025, 15:24 (vor 148 Tagen) @ rapht0r

In Bezug auf diese Thematik finde ich die folgende Stellungnahme der KI erwähnenswert:

"Wenn dein ursprünglich gebuchter Zug ausfällt, kann er natürlich keine Verspätung haben, da er ja gar nicht fährt. In diesem Fall hast du keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Verspätung, weil die Verspätung nur bei Zügen besteht, die tatsächlich unterwegs sind und verspätet ankommen.

Allerdings hast du in deinem Beispiel ja den Ersatz mit dem ICE genommen, der planmäßig Köln erreicht, aber später als der ausgefallene Flixtrain. In diesem Fall liegt die Frage eher darin, ob du Anspruch auf eine Erstattung oder Entschädigung für die längere Reisezeit hast, weil du später angekommen bist. Das ist eine andere Art von Anspruch, nämlich auf Erstattung oder Ausgleich für die längere Reisezeit, nicht auf eine Verspätungsentschädigung.

Kurz gesagt:

Bei einem ausgefallenen Zug kannst du keine Verspätungsentschädigung fordern, weil keine Verspätung vorliegt.
Du kannst aber möglicherweise eine Erstattung oder Entschädigung für die längere Reisezeit auf Basis der EU-Fahrgastrechteverordnung fordern, wenn die längere Reisezeit durch den Ausfall oder die Verspätung des Ersatzverkehrs verursacht wurde und du dadurch erheblich später ankommst.
"

Also müsste Flixtrain, nebst ICE-Ticket, auch für die längere Reisezeit, analog einer Verspätung, aufkommen. "Behalten" dürften sie meines Erachtens die Einnahmen für das eigene Ticket.

Etwaige Verspätungsansprüche gegen die DB könnte wohl nur der Fahrgast geltend machen, die dann an Flixtrain abzuführen wären. Ob Flixtrain ihn dazu zwingen könnte, umso den eigenen Schadensersatz - de facto - zu mindern, würde ich allerdings - als Laie (!) - bezweifeln.

Fahrgastrechte wegen längerer Reisezeit (statt Verspätung)

gnampf, Freitag, 18.07.2025, 16:13 (vor 148 Tagen) @ Tobs

In Bezug auf diese Thematik finde ich die folgende Stellungnahme der KI erwähnenswert:
...

da hat sich die KI aber auch wieder schön Sachen zusammen phantasiert, was hinten und vorne keine Grundlage hat. Ich weiss schon warum ich von dem Kram die Finger lasse.
Von wegen du hast keinen Anspruch, weil Zug ist ja ausgefallen. Fände die DB geil, Züge mit Verspätung fallen dann halt immer aus, Fahrgastrechte gespart, Kunde muss mit dem nächsten fahren und bekommt dafür genau NIX.
Und nein, es gibt keinen Anspruch auf "Erstattung" bei einer Verspätung... was sollen sie auch erstatten, die Lebenszeit? Es gibt einen Anspruch auf Entschädigung. Erstattet wird die Fahrkarte bei Rückgabe oder Fahrtabbruch, oder die Kosten für ein alternatives Verkehrsmittel oder Hotel.

Also müsste Flixtrain, nebst ICE-Ticket, auch für die längere Reisezeit, analog einer Verspätung, aufkommen. "Behalten" dürften sie meines Erachtens die Einnahmen für das eigene Ticket.

Richtig, Flix muss das ICE-Ticket zahlen, da sie selbst keine Alternative stellen konnten am Tag, und eine Verspätung wenn die Ankunft damit >60/>120 min ggü. der mit Flix geplanten Ankunftszeit liegt.

Etwaige Verspätungsansprüche gegen die DB könnte wohl nur der Fahrgast geltend machen, die dann an Flixtrain abzuführen wären. Ob Flixtrain ihn dazu zwingen könnte, umso den eigenen Schadensersatz - de facto - zu mindern, würde ich allerdings - als Laie (!) - bezweifeln.

Ob sie ihn zwingen können ist fraglich, wenn doch könnte der Kunde sicher wieder seinen Aufwand dabei geltend machen. Flix könnte nach Überreichen vom Ticket die Ansprüche auch selbst geltend machen. Macht es der Kunde, so ist er gegenüber Flix aber in meinen Augen ersatzpflichtig, das Geld muss er dann also weiterreichen.

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Sanformatiker, Freitag, 18.07.2025, 15:37 (vor 148 Tagen) @ rapht0r

Ob Anspruch oder nicht ist juristisch eine spannende Frage, aber in der Praxis wohl nicht von Relevanz. Die DB wird niemals wissen, dass man das Ticket als Ersatz für den ausgefallenen Flix gekauft hat und wird - sofern keine Ausschlussgründe vorliegen - anstandslos erstatten. Flix wird wiederum nichts vom FGR-Antrag bei der DB wissen.

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EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 18.07.2025, 15:41 (vor 148 Tagen) @ Sanformatiker

Ob Anspruch oder nicht ist juristisch eine spannende Frage, aber in der Praxis wohl nicht von Relevanz. Die DB wird niemals wissen, dass man das Ticket als Ersatz für den ausgefallenen Flix gekauft hat und wird - sofern keine Ausschlussgründe vorliegen - anstandslos erstatten. Flix wird wiederum nichts vom FGR-Antrag bei der DB wissen.

zumal ja hier schon geschrieben wurde, das die Entschädigung dem Fahrgast zu steht,
und nicht dem, wer die Fahrkarte bezahlt hat, bzw. hier das Geld zurück bekommen hat.

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gnampf, Freitag, 18.07.2025, 16:18 (vor 148 Tagen) @ EK-Wagendienst

zumal ja hier schon geschrieben wurde, das die Entschädigung dem Fahrgast zu steht,
und nicht dem, wer die Fahrkarte bezahlt hat, bzw. hier das Geld zurück bekommen hat.

du übersiehst aber in dem Fall, dass der Reisende bereits von Flix für die Verspätung entschädigt wurde. Einen Anspruch zweimal für den gleichen Fall entschädigt zu werden gibt es eher nicht.

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EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 18.07.2025, 17:12 (vor 148 Tagen) @ gnampf

zumal ja hier schon geschrieben wurde, das die Entschädigung dem Fahrgast zu steht,
und nicht dem, wer die Fahrkarte bezahlt hat, bzw. hier das Geld zurück bekommen hat.


du übersiehst aber in dem Fall, dass der Reisende bereits von Flix für die Verspätung entschädigt wurde. Einen Anspruch zweimal für den gleichen Fall entschädigt zu werden gibt es eher nicht.

solche Gedanken mache ich mir nicht, weil es mir egal ist.
Habe vor kurzen auch zusätzlich 6,50€ für eine nicht nutzbaren Reservierung bekommen, wegen geplatzten Anschluss, hatte die aber von der DB kostenlos bekommen.

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Reservierungszettel, KDU, Freitag, 18.07.2025, 17:42 (vor 148 Tagen) @ EK-Wagendienst

zumal ja hier schon geschrieben wurde, das die Entschädigung dem Fahrgast zu steht,
und nicht dem, wer die Fahrkarte bezahlt hat, bzw. hier das Geld zurück bekommen hat.


du übersiehst aber in dem Fall, dass der Reisende bereits von Flix für die Verspätung entschädigt wurde. Einen Anspruch zweimal für den gleichen Fall entschädigt zu werden gibt es eher nicht.


solche Gedanken mache ich mir nicht, weil es mir egal ist.
Habe vor kurzen auch zusätzlich 6,50€ für eine nicht nutzbaren Reservierung bekommen, wegen geplatzten Anschluss, hatte die aber von der DB kostenlos bekommen.

Davon abgesehen gab es keine Verspätung, Flix hat lediglich das Ticket der DB übernommen. Was auch völlig in Ordnung ist.

Es entstand also gar kein Schaden, wenn der ICE nun über 60 Minuten Verspätung gehabt hätte wäre es ganz korrekt die Entschädigung auf den Preis des Flixtickets zu zahlen. Das müsste dann allerdings mit Abstimmung von Flix und DB getroffen werden.

Sprich die Überzahlung (das DB Tickt dürfte teuerer sein) ginge an Flix.

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EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 18.07.2025, 17:49 (vor 148 Tagen) @ Reservierungszettel

zumal ja hier schon geschrieben wurde, das die Entschädigung dem Fahrgast zu steht,
und nicht dem, wer die Fahrkarte bezahlt hat, bzw. hier das Geld zurück bekommen hat.


du übersiehst aber in dem Fall, dass der Reisende bereits von Flix für die Verspätung entschädigt wurde. Einen Anspruch zweimal für den gleichen Fall entschädigt zu werden gibt es eher nicht.


solche Gedanken mache ich mir nicht, weil es mir egal ist.
Habe vor kurzen auch zusätzlich 6,50€ für eine nicht nutzbaren Reservierung bekommen, wegen geplatzten Anschluss, hatte die aber von der DB kostenlos bekommen.


Davon abgesehen gab es keine Verspätung, Flix hat lediglich das Ticket der DB übernommen. Was auch völlig in Ordnung ist.

Es entstand also gar kein Schaden, wenn der ICE nun über 60 Minuten Verspätung gehabt hätte wäre es ganz korrekt die Entschädigung auf den Preis des Flixtickets zu zahlen. Das müsste dann allerdings mit Abstimmung von Flix und DB getroffen werden.

Sprich die Überzahlung (das DB Tickt dürfte teurer sein) ginge an Flix.

das kam inzwischen raus, das es nur 20 Minuten waren.

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gnampf, Freitag, 18.07.2025, 16:16 (vor 148 Tagen) @ Sanformatiker

Flix wird wiederum nichts vom FGR-Antrag bei der DB wissen.

außer Flix fängt an selbst die Ansprüche bei der DB geltend zu machen, und bekommt eine Ablehnung da bereits ausgezahlt wurde. Das Ticket muss Flix ja vorliegen, somit können sie durchaus per Postweg selbst das ganze einreichen.

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Sanformatiker, Freitag, 18.07.2025, 18:49 (vor 148 Tagen) @ gnampf

Naja Flix kann ja in keinem Fall selber gefahren sein, da keine natürliche Person - nur eine Juristische. Und wenn ich das Ticket für die Ersatzbeförderung auf bahn.de oder im Navigator gekauft habe, ist es auf meinen Namen personalisiert.

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gnampf, Freitag, 18.07.2025, 18:54 (vor 148 Tagen) @ Sanformatiker

was dir trotzdem nicht das Geld rechtlich zusichert. Und seöbstverständlich kann man auch Ansprüche abtreten, macht man regelmäßig bei z.B. KFZ-Schäden etc., wo dann direkt zwischen Versicherung und Werkstatt abgerechnet wird, obwohl das Geld dir zustehen würde. Und genauso darfst du den gleichen Schaden nicht bei 2 Versicherungen einreichen ohne sie zu informieren was die jeweils andere beglichen hat und bei Überzahlung entsprechend rückzahlen zu müssen.
Sollte einem auch der gesunde Menschenverstand sagen, dass sicher irgendwas faul ist, wenn man bei Flix ein Ticket für 9,99 kauft, dazu ein ICE-Ticket für 200 Euro, dann von Flix 205 Euro bekommt, und von der DB nochmal 100 Euro, und somit mit der Fahrt einen Gewinn von 95,01 Euro macht.

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gnampf, Freitag, 18.07.2025, 16:06 (vor 148 Tagen) @ rapht0r

Dadurch dass der Fahrgast sich selbst darum kümmert, entsteht ein neuer Beförderungsvertrag mit der DB und daraus resultierende Fahrgastrecht-Ansprüche könntest du bei der DB geltend machen.

Richtig, gegenüber der DB würden - bei entsprechender Verspätung - grundsätzlich Ansprüche bestehen. Diese Ansprüche würden aber umgekehrt in meinen Augen zu einer Minderung der Ansprüche ggü. Flix führen. Wenn Flix also voll erstattet und du bekommst Geld von der DB zurück, dann müsste das zu Flix, ansonsten hättest du dich dran bereichert. Du hast deinen Schaden ja bereits voll durch Flix ersetzt bekommen, incl. eben dem Zeitverlust.

Bekommst du im verspäteten Zug einen Taxigutschein, entsteht ein Vertrag zwischen DB und Taxiunternehmen. Ohne Gutschein entsteht der Vertrag zwischen dem Fahrgast und dem Taxiunternehmen (und die Bahn erstattet später hoffentlich).

Wenn der Taxifahrer dir dann nach Zahlung 20 Euro Rabatt zurück gibbt, dann wären die aber ebenfalls an den Aussteller vom Gutschein zu erstatten.

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Barzahlung, Freitag, 18.07.2025, 18:27 (vor 148 Tagen) @ rapht0r

Es besteht zunächst der ursprüngliche Beförderungsvertrag mit Flix.
Aus diesem werden Fahrgastrechte in Anspruch genommen, im konkreten Fall:
"Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann."

In diesem Fall hat der ursprüngliche Beförderer das Recht, eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen. Tut er das nicht (was in diesem Fall anscheinend eingetreten war), werden dem Fahrgast bis zu 120€ Aufwendungen für alternative Verkehrsmittel erstattet.

Und das ist Bestandteil des Beförderungsvertrags mit Flix? Antwort bitte mit Angabe der entsprechenden Gesetzesstelle bzw. Passage in den Flix-Tarifbedingungen.

Nochmal zusammengefasst

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 18.07.2025, 11:20 (vor 149 Tagen) @ RB18901

Flix war im Ausfall, Ersatzbeförderung per ICE.

Flix erstattet dir das ICE Ticket, falls es beim ICE Verspätung gibt kannst du diese bei der DB geltend machen.

Das Flix Ticket wird nur dann erstattet wenn du die Fahrt nicht machst.

Nochmal zusammengefasst

RB18901, Freitag, 18.07.2025, 12:26 (vor 149 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von RB18901, Freitag, 18.07.2025, 12:27

Danke nochmal! Fahrt wurde angetreten, daher passt dann alles :) ICE war nur +20

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