Höhe der Fahrpreisnacherhebung rechtens? (Allgemeines Forum)
milos6, Leipzig, Mittwoch, 16.07.2025, 23:12 (vor 152 Tagen)
Ich saß neulich im RE von Erfurt nach Kassel. Eine Mutter hatte ein Kind dabei welches ohne Fahrschein mitfuhr. Der Zugbegleiter forderte €60 (Strafe) + doppelten (Kinder)Fahrpreis.
Ich war etwas erstaunt weil ich mich zu erinnern glaubte „doppelter Fahrpreis mindestens aber €60“. Meiner Meinung nach hätte der Zugbegleiter nur €60 verlangen dürfen, aber er wollte ca 85€ haben.
Liege ich falsch?
Höhe der Fahrpreisnacherhebung rechtens?
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 16.07.2025, 23:56 (vor 152 Tagen) @ milos6
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 16.07.2025, 23:56
Ich saß neulich im RE von Erfurt nach Kassel. Eine Mutter hatte ein Kind dabei welches ohne Fahrschein mitfuhr. Der Zugbegleiter forderte €60 (Strafe) + doppelten (Kinder)Fahrpreis.
Ich war etwas erstaunt weil ich mich zu erinnern glaubte „doppelter Fahrpreis mindestens aber €60“. Meiner Meinung nach hätte der Zugbegleiter nur €60 verlangen dürfen, aber er wollte ca 85€ haben.
Liege ich falsch?
Der Doppelte Fahrpreis, mindestens 60 EUR, gilt für die bereits zurückgelegte Strecke (und bis zum nächsten Halt), anschließend gilt der Normalpreis (aber nicht der doppelte). Ist aber auch alles auf dem Beleg ausgewiesen.
Je nach Ort der Kontrolle und genutzter Klasse haut das aber trotzdem hin, der Normalpreis von Erfurt nach Kassel beträgt 21,35 EUR.
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Weg mit dem 4744!
Fahrpreisnacherhebung für Kinder
totga, Montag, 21.07.2025, 18:33 (vor 147 Tagen) @ milos6
Wenn sie dreist (oder je nach Sichtweise schlau) ist, könnte sie behaupten, dass sie ihrem Kind zufällig im Zug begegnet ist und nicht wusste, dass es mitfährt, schon gar nicht ohne Ticket, um um das EBE herumzukommen.
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Beförderungserschleichung_(Deutschland)#Minderjährigensch...
Fahrpreisnacherhebung für Kinder
JoeO, Braunschweig, Montag, 21.07.2025, 20:15 (vor 147 Tagen) @ totga
bearbeitet von JoeO, Montag, 21.07.2025, 20:16
Wenn sie dreist (oder je nach Sichtweise schlau) ist, könnte sie behaupten, dass sie ihrem Kind zufällig im Zug begegnet ist und nicht wusste, dass es mitfährt, schon gar nicht ohne Ticket...
Das könnte Ihr aber so ausgelegt werden, dass sie nicht nur ohne Ticket mit ihrem Kind unterwegs war, sondern durch diese Aussage versuchte die Zahlung des EBE zu umgehen.
Das wäre dann eine Straftat und könnte dann mit einer Verurteilung nach § 265a StGB enden.
Fahrpreisnacherhebung für Kinder
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 21.07.2025, 20:41 (vor 147 Tagen) @ JoeO
Wenn sie dreist (oder je nach Sichtweise schlau) ist, könnte sie behaupten, dass sie ihrem Kind zufällig im Zug begegnet ist und nicht wusste, dass es mitfährt, schon gar nicht ohne Ticket...
Das könnte Ihr aber so ausgelegt werden, dass sie nicht nur ohne Ticket mit ihrem Kind unterwegs war, sondern durch diese Aussage versuchte die Zahlung des EBE zu umgehen.Das wäre dann eine Straftat und könnte dann mit einer Verurteilung nach § 265a StGB enden.
An sowas aber ich auch schon gedacht, es könnte doch durchaus sein, das sie von der Schaffnerin beim Einsteigen zusammen gesehen wurde.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Fahrpreisnacherhebung für Kinder
611 040, Erfurt, Montag, 21.07.2025, 21:29 (vor 147 Tagen) @ EK-Wagendienst
Ich hab mich auch schon mal gefragt, ob ein "vor der Kontrolle gesehen" tatsächlich stichhaltig wäre. Wenn tatsächlich höchstens falls es tatsächlich vor Gericht geht und Zeugen gehört werden.
Gefragt habe ich mich das (für die Spezialisten hier: theoretisch rein aus Interesse) im Zusammenhang mit der Formulierung "zum Zeitpunkt der Kontrolle gültige Fahrkarte" die man in den meisten Beförderungsbedingungen findet.
Angenommen ich fahre tatsächlich von A über B nach C und habe eine Fahrkarte für B-C. Werde hinter B kontrolliert, habe ich ohne Zweifel eine zur Kontrolle gültige Fahrkarte. Wenn sich der ZuB nun aber, da einziger Fahrgast, einprägsame Situation etc. daran erinnert, dass ich doch in A eingestiegen bin darf er dann ein EBE ausstellen?
Falls er es tut hätte ein Widerspruch sicher gute Chancen, da ich diesem meine Fahrkarte beifügen würde. Dann müsste ja erst aufwendig der ZuB ermittelt und angehört werden und selbst dann stünde es Aussage gegen Aussage.
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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Fahrpreisnacherhebung für Kinder
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 21.07.2025, 22:15 (vor 147 Tagen) @ 611 040
Wenn sich der ZuB nun aber, da einziger Fahrgast, einprägsame Situation etc. daran erinnert, dass ich doch in A eingestiegen bin darf er dann ein EBE ausstellen?
Ja. Wenn das Zub sich zwar erinnert, dass du vor B schon im Zug warst, aber nicht wo du eingestiegen bist, darf das EBE sogar ab dem Startbahnhof des Zuges ausgestellt werden, außer du machst glaubhaft, dass du erst in A eingestiegen bist.
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Weg mit dem 4744!
Fahrpreisnacherhebung für Kinder
611 040, Erfurt, Montag, 21.07.2025, 22:36 (vor 147 Tagen) @ JeDi
Woher nimmst du diese Erkenntnis?
Was wenn ich sage ich bin es nicht. Der Zeitpunkt der Kontrolle sollte ja laut BB ausschlaggebend sein.
Sagen kann ja jeder erstmal viel, es zählen Dakten.
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Fahrpreisnacherhebung für Kinder
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 21.07.2025, 23:37 (vor 147 Tagen) @ 611 040
Was wenn ich sage ich bin es nicht. Der Zeitpunkt der Kontrolle sollte ja laut BB ausschlaggebend sein.
Kannst du bitte einfach nachlesen, bevor du dich selbst lächerlich machst? In §6 EVO findet sich folgendes:
(2) Das erhöhte Beförderungsentgelt nach Absatz 1 beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Beförderungsentgelts für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens jedoch 60 Euro. Das erhöhte Beförderungsentgelt kann für die ganze vom Zug zurückgelegte Strecke berechnet werden, wenn der Reisende nicht glaubhaft macht, dass er eine kürzere Strecke gefahren ist.
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Weg mit dem 4744!
Fahrpreisnacherhebung für Kinder
611 040, Erfurt, Dienstag, 22.07.2025, 00:10 (vor 147 Tagen) @ JeDi
Das hat doch nichts mit der Ausgangsfrage zu tun. Das gilt doch genau dann, wenn man eben zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorweisen kann.
Sonst könnte der ZuB ja diese Regel bei allen mit Fahrkarte ab B immer anwenden, da sie nicht "beweisen" können tatsächlich erst am gebuchten Startbahnhof eingestiegen zu sein.
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Gültige Fahrkarte
JoeO, Braunschweig, Dienstag, 22.07.2025, 07:26 (vor 146 Tagen) @ 611 040
Das gilt doch genau dann, wenn man eben zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorweisen kann.
Hier irrst Du gewaltig.
Beförderungsbedingungen Personenverkehr:
3.8 Erhöhtes Beförderungsentgelt
3.8.1 Ein Reisender ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes gemäß § 6 EVO
verpflichtet, wenn er (i) bei Antritt der Reise nicht mit einer gültigen Fahrkarte versehen ist oder
(ii) sich eine gültige Fahrkarte verschafft hat, diese jedoch bei einer Fahrkartenprüfung nicht
vorzeigen kann oder sie bei der Fahrkartenprüfung dem Prüfpersonal nicht aushändigt.
Du musst nicht eine zum Zeitpunkt der Kontrolle gültige Fahrkarte haben, sondern Du musst zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte vorzeigen können.
Eine gültige Fahrkarte für Deine Fahrt ist demnach eine Fahrkarte die die Strecke Deiner Reise vom Einstieg bis zum geplanten Ausstieg umfasst.
Wenn du zum Zeitpunkt der Kontrolle keine gültige Fahrkarte (also eine Fahrkarte ab Einstieg) vorweisen kannst, dann ist das EBE zu zahlen.