FGR bei Flexpreis und früherer Verbindung (Fahrkarten und Angebote)

FrequentRailer, Mittwoch, 16.07.2025, 21:44 (vor 274 Tagen)

Habe mit Flexpreis eine frühere Verbindung genommen, die dann fast 2h Verspätung hatte. Einen Stop vorm Ziel ausgestiegen um was zu kaufen und dann noch 30 min bis zum Finale. Somit war ich der Meinung FGR geltent machen zu können. Angegeben habe ich die frühere Abfahrt und die Ankunft mit Verspätung am Ziel. Entschädigung laut Bahn 0 EUR. Gibt es Entschädigung denn nur mit der original gebuchten Verbindung?

FGR bei Flexpreis und früherer Verbindung

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 16.07.2025, 21:52 (vor 274 Tagen) @ FrequentRailer
bearbeitet von Reservierungszettel, Mittwoch, 16.07.2025, 21:55

Habe mit Flexpreis eine frühere Verbindung genommen, die dann fast 2h Verspätung hatte.

Mit einem Flexpreis kann keine frühere oder spätere Verbindung genommen werden sondern nur irgendeine im Laufe des Tages.

Einen Stop vorm Ziel ausgestiegen um was zu kaufen und dann noch 30 min bis zum Finale. Somit war ich der Meinung FGR geltent machen zu können. Angegeben habe ich die frühere Abfahrt und die Ankunft mit Verspätung am Ziel. Entschädigung laut Bahn 0 EUR. Gibt es Entschädigung denn nur mit der original gebuchten Verbindung?

Natürlich nicht, reiche es einfach nochmal ein - und zwar ohne Umstieg.

Wahrscheinlich wurde nur der letzte Zug betrachtet, der war pünktlich oder?

Was auch sein kann, die Verspätung war ein Ausschlussgrund - wie war die Begründung für die nichtzahlung?

FGR bei Flexpreis und früherer Verbindung

JoeO, Braunschweig, Mittwoch, 16.07.2025, 22:20 (vor 274 Tagen) @ FrequentRailer

Habe mit Flexpreis eine frühere Verbindung genommen, die dann fast 2h Verspätung hatte. Einen Stop vorm Ziel ausgestiegen um was zu kaufen

Hier liegt der Hase begraben! Wärst Du mit dem 2h verspäteten Zug bis zum Zielbahnhof gefahren, dann wärst Du mit 2 Stunden Verspätung am Zielbahnhof der Fahrkarte angekommen und hättest Anspruch auf Verspätung.

Nur das war ja nicht die von Dir genutzte Verbindung. Durch den Ausstieg war die von Dir genutzte Verbindung Zug A |Umstieg| Zug B. Der Umstieg war ja nicht durch die Verspätung notwendig geworden, sondern diese Fahrt war eine von Dir gewählte Verbindung.

Für die nun von Dir gewählte Verbindung "Zug A |Umstieg| Zug B" ergibt sich die Verspätung am Zielbahnhof aus der Differenz der planmäßigen und der tatsächlichen Ankunft von Zug B am Zielbahnhof.

Nun hatte zwar Zug A Verspätung, letztlich bist Du aber "pünktlich" angekommen, da der Umstieg durch das Aussteigens Teil Deines Reiseplans geworden ist und die Verspätung dieser Verbindung am Zielbahnhof keine 2h betrug.

Gibt es Entschädigung denn nur mit der original gebuchten Verbindung?

Nein. Es gibt Entschädigung für die tatsächlich von Dir genutzte Verbindung und die war Zug A |Umstieg| Zug B. Dafür ist die Ankunftszeit von Zug B relevant.

FGR bei Flexpreis und früherer Verbindung

JanZ, HB, Mittwoch, 16.07.2025, 22:59 (vor 274 Tagen) @ JoeO
bearbeitet von JanZ, Mittwoch, 16.07.2025, 23:00

Hier liegt der Hase begraben!

Liegt er das? Bei mir liegt er im Pfeffer, begraben ist dagegen der Hund.

Wärst Du mit dem 2h verspäteten Zug bis zum Zielbahnhof gefahren, dann wärst Du mit 2 Stunden Verspätung am Zielbahnhof der Fahrkarte angekommen und hättest Anspruch auf Verspätung.

Anspruch auf Verspätung? Das lässt die DB sich sicher nicht zweimal sagen.

SCNR und gute Nacht

Jan

Senilkonfus

JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 17.07.2025, 07:22 (vor 274 Tagen) @ JanZ

Liegt er das? Bei mir liegt er im Pfeffer, begraben ist dagegen der Hund.

Dann liegt der Hund bei mir jetzt wohl im Pfeffer.

Anspruch auf Verspätung? Das lässt die DB sich sicher nicht zweimal sagen.

Sicher nicht :-)


Bin ich nun senilkonfus oder hatte ich gestern abend ein mentales tief?

Bestimmt Letzteres, war ja auch schon spät :-).

JanZ, HB, Donnerstag, 17.07.2025, 09:05 (vor 274 Tagen) @ JoeO

- kein Text -

FGR bei Flexpreis und früherer Verbindung

ICE920, München, Mittwoch, 16.07.2025, 23:32 (vor 274 Tagen) @ FrequentRailer

Was hast du denn als "geplante Verbindung" denn angegeben? Wenn die gebuchte, dann wird natürlich von der Ankunftszeit aus gerechnet. Wenn die neu gewählte frühere, dann ist da was bei der Bearbeitung schief gelaufen. Bezugswert ist immer die geplante Verbindung und die kann man soweit man es darf auch früher legen.

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