? Fahrgastrechte bei Reservierungen mit Interrail (Allgemeines Forum)

Bahne aus Leidenschaft, Montag, 07.07.2025, 09:57 (vor 164 Tagen)

Liebes Forum,

im Juni habe ich in Mailand wegen einer Verspätung von fast 2 h des RV von Tirano meinen Nachtzug nach Lecce um 21.15 Uhr. für den ich eine Liegewagenreservierung hatte, verpasst. Zum Glück habe ich noch den späteren Nachtzug um 21.50 Uhr bekommen, musste aber in den Sitzwagen, da die Liegewägen ausgebucht waren. Folgekosten hatte ich damit nicht und auch keine größere Verspätung am Ziel. Trotzdem hätte ich gerne die 41 € für die Liegewagenreservierung zurück bekommen. Interrail lehnt das aber ab mit Verweis auf ihre Richtlinien und erstattet mir nur 12 €, vermutlich für die Verspätung in Mailand. Reservierungen für verpasste Züge werden generell nicht erstattet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das den EU-FGR entspricht. Habt ihr Erfahrungen mit der Erstattung von Reservierungen durch Interrail?

Hier die Mail im Wortlaut:
We understand how inconvenient a missed reservation can be. However, according to our policy, we do not reimburse the cost of missed reservations. We might consider reimbursement of additional costs incurred to reach your destination, but in this case you could reach it without any extra costs, therefore no compensation would apply unfortunately.
Thanks in advance for your understanding. Please don't hesitate to let us know if you have any questions.

Viele Grüße
Eric

? Fahrgastrechte bei Reservierungen mit Interrail

bahnfahrerofr., Montag, 07.07.2025, 13:16 (vor 164 Tagen) @ Bahne aus Leidenschaft

Interrail/Eurail denkt sich offenbar gerne mal neue "Regeln" aus, deren Konformität mit den EU FGR eher fragwürdig erscheinen.

Problem ist ja mal in erster Linie, dass der ganze Komplex FGR zu Interrail nicht wirklich verbindlich geregelt ist, insbesondere zur Frage der Zuständigkeit.

Seitdem die FGR vor ein paar Jahren seitens Eurail selbst deutlich verbessert wurden (Erstattung Fremdreservierung / Hilfeleistung usw.), haben sie mehrfach plötzlich wieder irgend was anders gehandhabt. Mir wurde beispielsweise mal wegen Streik abgelehnt, da angeblich höhere Gewalt. Dann meinen sie seit einiger Zeit, dass Hilfeleistungen nicht erstattungsfähig sind, wenn der Beförderer wechselt. Das sei dann kein durchgehender Vertrag. Ein Hinweis darauf kommt natürlich weder beim Kauf des Passes, noch bei Nutzung des tollen Reservierungsdienstes.

In dem Fall sehe ich schon auch einen Anspruch, aber wie man ihn durchsetzen kann, weiß ich auch nicht. Hättest du die Reservierung und am besten den Pass bei der DB gekauft, hätte man da vermutlich die besten Chancen und könnte notfalls auch mal das EBA fragen, wer zuständig ist.

Hast du denn mal den Herausgeber deiner Reservierung aufgefordert, diese zu erstatten?

? Fahrgastrechte bei Reservierungen mit Interrail

Barzahlung, Montag, 07.07.2025, 18:04 (vor 163 Tagen) @ bahnfahrerofr.

In dem Fall sehe ich schon auch einen Anspruch, aber wie man ihn durchsetzen kann, weiß ich auch nicht. Hättest du die Reservierung und am besten den Pass bei der DB gekauft, hätte man da vermutlich die besten Chancen und könnte notfalls auch mal das EBA fragen, wer zuständig ist.

Die Liste der zuständigen NEB findet man auch hier:

https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/passenger-rights/national-enforcement-b...

? Fahrgastrechte bei Reservierungen mit Interrail

bahnfahrerofr., Montag, 07.07.2025, 18:06 (vor 163 Tagen) @ Barzahlung

In dem Fall sehe ich schon auch einen Anspruch, aber wie man ihn durchsetzen kann, weiß ich auch nicht. Hättest du die Reservierung und am besten den Pass bei der DB gekauft, hätte man da vermutlich die besten Chancen und könnte notfalls auch mal das EBA fragen, wer zuständig ist.


Die Liste der zuständigen NEB findet man auch hier:

https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/passenger-rights/national-enforcement-b...

Leider sind diese Buden überwiegend unbrauchbar.

? Fahrgastrechte bei Reservierungen mit Interrail

Barzahlung, Montag, 07.07.2025, 18:11 (vor 163 Tagen) @ bahnfahrerofr.

In dem Fall sehe ich schon auch einen Anspruch, aber wie man ihn durchsetzen kann, weiß ich auch nicht. Hättest du die Reservierung und am besten den Pass bei der DB gekauft, hätte man da vermutlich die besten Chancen und könnte notfalls auch mal das EBA fragen, wer zuständig ist.


Die Liste der zuständigen NEB findet man auch hier:

https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/passenger-rights/national-enforcement-b...


Leider sind diese Buden überwiegend unbrauchbar.

V.a. die Frankreich, deren Tätigkeit scheinbar nur daraus besteht, auf den SNCF-Mediator zu verweisen.

? Fahrgastrechte bei Reservierungen mit Interrail

Bahne aus Leidenschaft, Montag, 07.07.2025, 18:40 (vor 163 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Hast du denn mal den Herausgeber deiner Reservierung aufgefordert, diese zu erstatten?

Herausgeber der Reservierung wäre in diesem Falle Trenitalia. Gekauft habe ich die Reservierung aber leider aus Bequemlichkeit direkt bei Interrail.

Naja, mal schauen, was noch geht geht. Ich werde berichten. Unterm Strich habe ich mir das Geld wieder rausgeholt, da ich dank fehlender oder unaufmerksamer Fahrscheinkontrollen (nur Kontrolle der Reservierung, nicht des Passes) bei Trenitalia zwei Reisetage rausgeholt und anderweitig genutzt. Da sind die 40€ locker wieder drin. Bei der Erstattung geht es mir deshalb eher ums Prinzip.

? Fahrgastrechte bei Reservierungen mit Interrail

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 07.07.2025, 18:43 (vor 163 Tagen) @ Bahne aus Leidenschaft

Hast du denn mal den Herausgeber deiner Reservierung aufgefordert, diese zu erstatten?


Herausgeber der Reservierung wäre in diesem Falle Trenitalia. Gekauft habe ich die Reservierung aber leider aus Bequemlichkeit direkt bei Interrail.

War denn TI auch das EVU bei dem die Verspätung entstanden ist?

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

? Fahrgastrechte bei Reservierungen mit Interrail

bahnfahrerofr., Montag, 07.07.2025, 18:49 (vor 163 Tagen) @ EK-Wagendienst

War denn TI auch das EVU bei dem die Verspätung entstanden ist?

Eigentlich egal, weil meiner Ansicht nach bei IR immer eine durchgehende Fk vorliegt.

Der Zug da ist Trenord. Da steckt TI aber auch mit drin. Letzlich alles etwas undurchsichtig. Angeblich haben TI und Trenord einen gemeinsamen Tarif. Aber ob man zum Beispiel mit einem TI-Fernverkehrsticket bei Verspätung im Trenord oder TiLo(da ist in Italien auch Trenord Beförderer)-Zug fahren darf, ist mir nicht klar.

? Fahrgastrechte bei Reservierungen mit Interrail

katerneo, Montag, 07.07.2025, 19:55 (vor 163 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Also zumindest was ich gelesen habe, ist das mit der durchgehenden Fahrkarte bei Interrail so eine Sache. Laut Website von Interrail liegt eine Durchgangs Fk bei reservierungspflichtigen Zügen nur dann vor, wenn beide Züge vom selben Beförderer betrieben werden.

Es heißt:
Wenn du mehrere aufeinanderfolgende Zugverbindungen in Anspruch nimmst, für die jeweils eine Sitzplatzreservierung erforderlich ist, stellt jeder Abschnitt dieser Reise einen eigenen Beförderungsvertrag dar. Das bedeutet, dass du mit mehreren Beförderungsverträgen unterwegs bist, um von deinem Abfahrtsort zu deinem Zielort zu gelangen.

Sowie:
Wenn für jeden Abschnitt eine Sitzplatzreservierung erforderlich ist, jeder Dienst aber von der gleichen Bahngesellschaft betrieben wird, reist du mit demselben Beförderungsvertrag (oder in anderen Worten: mit einer Durchgangsfahrkarte).

Ich habe aber keine Ahnung wie das in der Praxis ausschaut. Zumal bei internationalen Zügen, wie zB Deutschland - Frankreich, der Beförderer an der Grenze wechselt. Habe ich dann bei Umstieg von einem DB-SNCF Kooperations ICE/TGV auf einen SNCF TGV dennoch Fahrgastrechte? Oder zählt die DB-SNCF Kooperation als separater Beförder?

? Fahrgastrechte bei Reservierungen mit Interrail

bahnfahrerofr., Montag, 07.07.2025, 20:41 (vor 163 Tagen) @ katerneo

Also zumindest was ich gelesen habe, ist das mit der durchgehenden Fahrkarte bei Interrail so eine Sache. Laut Website von Interrail liegt eine Durchgangs Fk bei reservierungspflichtigen Zügen nur dann vor, wenn beide Züge vom selben Beförderer betrieben werden.

Richtig, das schreiben sie seit einiger Zeit, aber so ganz rund ist das für mich nicht. Klingt für mich eher danach, dass man doch mehr FGR Fälle bekommen hat als gedacht, und das irgendwie eindämmen will.

Ich habe aber keine Ahnung wie das in der Praxis ausschaut. Zumal bei internationalen Zügen, wie zB Deutschland - Frankreich, der Beförderer an der Grenze wechselt. Habe ich dann bei Umstieg von einem DB-SNCF Kooperations ICE/TGV auf einen SNCF TGV dennoch Fahrgastrechte?

Das sehe ich als unproblematisch, du kommst in Paris mit einem SNCF Zug an, und fährst mit einem solchen weiter.

? Fahrgastrechte bei Reservierungen mit Interrail

ICE920, München, Dienstag, 08.07.2025, 01:27 (vor 163 Tagen) @ katerneo

Das steht zwar jetzt da. Aber das steht meiner Meinung nach im krassen Gegensatz zur Fahrgastrechteverordnung, die diese Einschränkung nicht kennt.

? Fahrgastrechte bei Reservierungen mit Interrail

bahnfahrerofr., Montag, 07.07.2025, 18:47 (vor 163 Tagen) @ Bahne aus Leidenschaft

Hast du denn mal den Herausgeber deiner Reservierung aufgefordert, diese zu erstatten?


Herausgeber der Reservierung wäre in diesem Falle Trenitalia. Gekauft habe ich die Reservierung aber leider aus Bequemlichkeit direkt bei Interrail.

Mh, das ist natürlich dann eigentlich direkt zum Scheitern verurteilt.

Unterm Strich habe ich mir das Geld wieder rausgeholt, da ich dank fehlender oder unaufmerksamer Fahrscheinkontrollen (nur Kontrolle der Reservierung, nicht des Passes) bei Trenitalia zwei Reisetage rausgeholt und anderweitig genutzt.

Wie hast du das denn angestellt? Wenn man den Tag erst aktiviert, nachdem der Zug losgefahren ist, riskiert man doch Ärger, gleichermaßen wenn der Papierpass erst bei der Kontrolle ausgefüllt wird..

? Fahrgastrechte bei Reservierungen mit Interrail

Bahne aus Leidenschaft, Montag, 07.07.2025, 22:42 (vor 163 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Herausgeber der Reservierung wäre in diesem Falle Trenitalia. Gekauft habe ich die Reservierung aber leider aus Bequemlichkeit direkt bei Interrail.


Mh, das ist natürlich dann eigentlich direkt zum Scheitern verurteilt.

Naja, begeistert war ich von der Idee, dort zu buchen alleine schon wegen der Gebühr auch nicht. Da die Fahrt aber am ersten Reisetag war, wollte ich ungern erst abends in Mailand am Schalter die Schlafwagenreservierung kaufen und für die Fahrt zum DB-Reiezentrum auf das Risiko hin, dass der Mitarbeiter dort es überhaupt hinbekommt war es ich zu faul. Bei Raileurope und der ÖBB gelang mir die Reservierung nicht. Dann blieben nicht mehr viele Optionen.

Wie hast du das denn angestellt? Wenn man den Tag erst aktiviert, nachdem der Zug losgefahren ist, riskiert man doch Ärger, gleichermaßen wenn der Papierpass erst bei der Kontrolle ausgefüllt wird..

Ich aktiviere so gut wie immer erst den Pass vor der Kontrolle. Ja ok, das ist nicht so richtig legal, aber das geht in der App ja ganz flott und ich habe bis jetzt noch nie Ärger bekommen. Bei dem miesen Kundendienst von Interrail hält sich mein schlechtes Gewissen dabei in Grenzen.

? Fahrgastrechte bei Reservierungen mit Interrail

bahnfahrerofr., Montag, 07.07.2025, 18:58 (vor 163 Tagen) @ Bahne aus Leidenschaft

Mal so aus der Erinnerung heraus.

Ich hatte mal ne ÖBB Binnen Reservierung über CD.cz gekauft. Fahrkarte war Interrail. Anschluss wurde von den Ösis zerschossen.

Ich dachte mir, Schuld sind ja die Ösis, also dort mal als "Reservierung nicht nutzbar" eingereicht. Wurde abgelehnt, CD sei für die Erstattung zuständig.

Bei der CD zusammen mit den gescannten Pässen eingerichtet - Erstattung kam sehr schnell. Also vielleicht hier mal bei TI direkt probieren.

? Fahrgastrechte bei Reservierungen mit Interrail

Langmütige, Dienstag, 08.07.2025, 13:15 (vor 163 Tagen) @ Bahne aus Leidenschaft

Na, das nenne ich mal ausgleichende Gerechtigkeit, da lohnt es sich vielleicht doch, Nerven und Zeit zu sparen und es dabei zu belassen.

Interrail verweist auf Trenitalia

Bahne aus Leidenschaft, Mittwoch, 09.07.2025, 11:12 (vor 162 Tagen) @ Bahne aus Leidenschaft
bearbeitet von Bahne aus Leidenschaft, Mittwoch, 09.07.2025, 11:13

Interrail hat mich nach Protest an Trenitalia verwiesen und das Onlineformular verlinkt. Mal schauen, was sich da ergibt.

Trenitalia lehnt Erstattung ab

Bahne aus Leidenschaft, Freitag, 08.08.2025, 10:15 (vor 132 Tagen) @ Bahne aus Leidenschaft

Trenitalia hat eine Zahlung abgelehnt mit folgender Begründung:

"Following to your request of compensation with the identification code n. RN2-1120023504011, we inform you that the train departed regularly and on time.

Please note that the ticket was purchased with a different PNR and is therefore part of a different transport contract. It cannot therefore be considered in connection with the requested train."


Man sieht sich also nicht in der Pflicht, da der Nachtzug pünktlich war und der verspätete Regionalzug Teil eines anderen Beförderungsvertrages war. Ich sehe das zwar anders, werde das aber wohl darauf beruhen lassen und mich damit abfinden, dass ich Trenitalia mit den zwei erschlichenen Interrailreisetagen mich quasi in Selbstjustiz entschädigt habe. Leider ein Beispiel für den Wilden Westen bei Fahrgastrechte von internationalen Bahnfahrten in der EU.

Viele Grüße
Eric

Sturm im Wasserglas

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 08.08.2025, 16:38 (vor 131 Tagen) @ Bahne aus Leidenschaft

Hallo.

Ich sehe das zwar anders, werde das aber wohl darauf beruhen lassen

Und ich wette, dass 93,6% derer, die hier in endlosen Beitragsbäumen ganz auskennend und hochwichtig die Paragraphen sezieren und sich um die Ohren hauen, genauso handeln. Nämlich in der Realität nix machen!

Das weiß man natürlich auch bei den Entschädigungsstellen. Und hat wahrscheinlich diebische Freude dran, solche hochwichtigen, vor Regelungszitaten nur strozende Anträge abzulehnen.

Während der harmlose unbedarfte Normalfahrgast ratzfatz sein Geld bekommt; fertig.

Warum soll das hier in dem Fall jetzt nicht geklärt werden? Warum hat man kein Rechtsschutzversicherung? Warum übergibt man das keinem Anwalt? Warum reicht man nicht Klage ein?


Aber nee, da passiert nix. Gar nix. An der fehlenden Zeit kann es nicht liegen - für endlose Beiträge hier ist ja schließlich Zeit da!


Durchklagen. Öffentlichkeit herstellen. Verbraucherschützer und andere Opferverbände wachmachen. DAS wäre das Gebot der Stunde.


Und nein, ICH mache es auch nicht. Weil ich keine FGR einreiche im Normalfall. Bei den 3x, wo ich es machte, war das nach 5 Tagen alles erledigt.

Und ansonsten gleiche ich Unbillen, die mir die Eisenbahn ab und an bereitet, an anderer Stelle wieder aus. Dann geht's ohne Berechtigung im ICE nach Hause. Passt dann wieder alles.


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Trenitalia lehnt Erstattung ab

M-AG, Freitag, 08.08.2025, 21:44 (vor 131 Tagen) @ Bahne aus Leidenschaft

Du könntest noch die italienische Transportbehörde ART - Autorità di Regolazione dei Trasporti einschalten. Sie sind in Italien bekannt gerne die Zugunternehmen auch zu Strafen wenn etwas nicht Rechtens läuft.

https://www.autorita-trasporti.it/en/

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum