Frage zur Zugbindung (Allgemeines Forum)
Dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage.
Der Fahrgast hat das Recht, nachdem ihm die Aufhebung der Zugbindung mitgeteilt wurde, neu zu planen, immerhin hat die Bahn den Umstand der Aufhebung der Zugbindung zu vertreten. Es wäre jetzt unbillig und damit rechtswidrig, dem Fahrgast durch Widerruf der Aufhebung der Zugbindung die nun getroffenen Dispositionen erneut ändern zu müssen.
gesamter Thread:
- Frage zur Zugbindung -
nscharrn,
05.07.2025, 05:20
- Frage zur Zugbindung - Hustensaft, 05.07.2025, 07:13
- Frage zur Zugbindung - rainman51, 05.07.2025, 08:31
- Frage zur Zugbindung - nscharrn, 06.07.2025, 20:29