Entgelt für Tarifauskünfte? (Allgemeines Forum)

GoethesGarten, Montag, 02.06.2025, 17:22 (vor 204 Tagen)
bearbeitet von GoethesGarten, Montag, 02.06.2025, 17:27

Ich bin in den Beförderungsbedingungen der DB auf Seite 120 auf etwas seltsames gestoßen:

Gültig ab 03.06.2025

Für die Erstellung von Bescheinigungen über Fahrpreise und sonstige Entgelte des
Personenverkehrs ohne Fahrkartenkauf und/oder (hier stand bisher "schriftlich") Tarifauskünfte (ausschließlich aktueller Tarifstand), die nicht in Verbindung mit einer beabsichtigten Reise stehen, wird je Auskunftsfall ein Entgelt in Höhe von 7,50 € erhoben.

Das Wort "schriftlich" wird per 03.06.25 gestrichen. Was bedeutet das jetzt in der Realität? Tarifauskunft am Schalter 7,50 Euro???

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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"


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