Diskussion Datenschutz in Zügen (Allgemeines Forum)

Administrator, Mittwoch, 28.05.2025, 18:49 (vor 202 Tagen)

- kein Text -

? 1. Klasse im NV - mit oder ohne Tisch?

gnampf, Mittwoch, 28.05.2025, 08:49 (vor 202 Tagen) @ Administrator

ich frage mich eher, wie man sowas mit dem Datenschutz vereinbaren kann. Daten minderjähriger sind dabei ja nochmal besonders geschützt.
Gilt aber auch für non-Lehrer. Die wenigsten "Arbeiten" von Reisenden in der Bahn entsprechen wohl den Unternehmensvorgaben in Bezug auf Vertraulichkeit.

? 1. Klasse im NV - mit oder ohne Tisch?

611 040, Erfurt, Mittwoch, 28.05.2025, 09:16 (vor 202 Tagen) @ gnampf

Ist das nicht etwas übertrieben?
Mal abgesehen davon, das wohl keiner so genau hinsieht ist es doch für 99,99% der anderen Reisenden total egal ob nun Max Müller aus Hintertupfing eine 5 in Mathe hat.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

? 1. Klasse im NV - mit oder ohne Tisch?

gnampf, Mittwoch, 28.05.2025, 10:05 (vor 202 Tagen) @ 611 040

ja, und in 0.01% der Fälle sitzt ein MItschüler unbemerkt dahinter und dann gehts ab. Datenschutz ist nichts für 99,99% der Fälle, sondern für 100%, denn auch 0,01% sind zuviel, wenn sie vermeidbar gewesen wären. Und hier sind sie vollkommen vermeidbar, als Lehrer hat man für sowas Räumlichkeiten.

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Alter Köpenicker, BSPF, Mittwoch, 28.05.2025, 16:53 (vor 202 Tagen) @ gnampf

ja, und in 0.01% der Fälle sitzt ein MItschüler unbemerkt dahinter

Der Mitschüler bekommt doch die Lernergebnisse seines Kollegen ohnehin mit. Er erlebt ihn schließlich im Unterricht und ist auch bei der Rückgabe der Arbeiten dabei, wo die Zensuren verkündet werden.

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gnampf, Mittwoch, 28.05.2025, 17:33 (vor 202 Tagen) @ Alter Köpenicker

was verstehst du unter "verkündet"? Das sich der Klassenlehrer vorne hinstellt und rausposaunt "Klara 1, gut gemacht, Fritzchen 6, das machste nächstes Jahr dann nochmal"? So lief das nichtmals zu meiner Schulzeit, lange bevor die DSGVO überhaupt erdacht wurde.

Sorry ..

Garfield_1905, Mittwoch, 28.05.2025, 18:37 (vor 202 Tagen) @ gnampf

was verstehst du unter "verkündet"? Das sich der Klassenlehrer vorne hinstellt und rausposaunt "Klara 1, gut gemacht, Fritzchen 6, das machste nächstes Jahr dann nochmal"? So lief das nichtmals zu meiner Schulzeit, lange bevor die DSGVO überhaupt erdacht wurde.

... aber genauso lief das in meiner Schulzeit (Schule bis 1974) und bei schlechten Leistungen sogar noch sehr viel deutlicher. Nicht bei allen LehrerInnen, aber bei den meisten.

Genau so

Alter Köpenicker, BSPF, Donnerstag, 29.05.2025, 07:22 (vor 201 Tagen) @ Garfield_1905

was verstehst du unter "verkündet"? Das sich der Klassenlehrer vorne hinstellt und rausposaunt "Klara 1, gut gemacht, Fritzchen 6, das machste nächstes Jahr dann nochmal"? So lief das nichtmals zu meiner Schulzeit, lange bevor die DSGVO überhaupt erdacht wurde.


... aber genauso lief das in meiner Schulzeit (Schule bis 1974) und bei schlechten Leistungen sogar noch sehr viel deutlicher. Nicht bei allen LehrerInnen, aber bei den meisten.

Genau so kenne ich das aus meiner Schulzeit auch und ich wußte bislang nicht, daß heute die Zensuren heimlich vergeben werden. Das kann ich mir auch gar nicht richtig vorstellen, vor allem bei mündlichen Leistungen. Und ob ein Schüler gut oder schlecht in einem Fach ist, bekommen die Mitschüler doch in jedem Fall mit, Zensuren hin oder her, das läßt sich ja wohl kaum verbergen.

? 1. Klasse im NV - mit oder ohne Tisch?

bendo, Donnerstag, 29.05.2025, 18:49 (vor 201 Tagen) @ gnampf

ja, und in 0.01% der Fälle sitzt ein MItschüler unbemerkt dahinter und dann gehts ab. Datenschutz ist nichts für 99,99% der Fälle, sondern für 100%, ...

Hallo,
auch das abgeschottete Lehrerzimmer wird kaum mehr als 99,99% Sicherheit bieten können! Generell sollte der Umgang mit Risiken versachlicht und durch jeden einzelnen besser eingeordnet werden: die 100% Sicherheit (die sich viele wünschen oder in vielen Lebenslagen gar erwarten) gibt es fast nirgends!
Neben der Eintrittswahrscheinlichkeit (s.o.) sollte auch die Auswirkung/Schaden betrachtet werden: die DSGVO ist zwar Gesetz, aber gemessen am Risikopotenzial noch lange kein Kernkraftwerk, Großraumflugzeug oder anderer Sachverhalt bei dem ein Großschadensereignis viele Menschen erheblich beeinträchtigen würde..
Gruß, bendo

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gnampf, Samstag, 31.05.2025, 13:40 (vor 199 Tagen) @ bendo

auch das abgeschottete Lehrerzimmer wird kaum mehr als 99,99% Sicherheit bieten können! Generell sollte der Umgang mit Risiken versachlicht und durch jeden einzelnen besser eingeordnet werden: die 100% Sicherheit (die sich viele wünschen oder in vielen Lebenslagen gar erwarten) gibt es fast nirgends!

Also braucht man vermeidbare Risikien auch gar nicht erst versuchen zu vermeiden, sondern kann einfach nach Lust und Laune gegen Vorschriften und Anordnungen verstoßen?

Neben der Eintrittswahrscheinlichkeit (s.o.) sollte auch die Auswirkung/Schaden betrachtet werden: die DSGVO ist zwar Gesetz, aber gemessen am Risikopotenzial noch lange kein Kernkraftwerk, Großraumflugzeug oder anderer Sachverhalt bei dem ein Großschadensereignis viele Menschen erheblich beeinträchtigen würde..

Ok, also alles wo weniger als 100 Menschen zu schaden kommen spielt keine Rolle nach deiner Aussage. Ich kann also auch straffrei einzelne Personen umbringen, es dürfen nur nicht zu viele werden. Wo genau setzt du die Grenze an? 10? 50? 100? 1000?
Wo es hinführt wenn Daten beliebig gestreut und ausgewertet werden sieht man ja aktuell wieder an den USA, wo einem dann die Einreise verweigert wird, weil in den privaten Nachrichten auf dem Handy was Trump-kritisches geschrieben wurde.

? 1. Klasse im NV - mit oder ohne Tisch?

Aphex Twin, Samstag, 31.05.2025, 20:59 (vor 199 Tagen) @ gnampf

auch das abgeschottete Lehrerzimmer wird kaum mehr als 99,99% Sicherheit bieten können! Generell sollte der Umgang mit Risiken versachlicht und durch jeden einzelnen besser eingeordnet werden: die 100% Sicherheit (die sich viele wünschen oder in vielen Lebenslagen gar erwarten) gibt es fast nirgends!


Also braucht man vermeidbare Risikien auch gar nicht erst versuchen zu vermeiden, sondern kann einfach nach Lust und Laune gegen Vorschriften und Anordnungen verstoßen?

Neben der Eintrittswahrscheinlichkeit (s.o.) sollte auch die Auswirkung/Schaden betrachtet werden: die DSGVO ist zwar Gesetz, aber gemessen am Risikopotenzial noch lange kein Kernkraftwerk, Großraumflugzeug oder anderer Sachverhalt bei dem ein Großschadensereignis viele Menschen erheblich beeinträchtigen würde..


Ok, also alles wo weniger als 100 Menschen zu schaden kommen spielt keine Rolle nach deiner Aussage. Ich kann also auch straffrei einzelne Personen umbringen, es dürfen nur nicht zu viele werden. Wo genau setzt du die Grenze an? 10? 50? 100? 1000?
Wo es hinführt wenn Daten beliebig gestreut und ausgewertet werden sieht man ja aktuell wieder an den USA, wo einem dann die Einreise verweigert wird, weil in den privaten Nachrichten auf dem Handy was Trump-kritisches geschrieben wurde.

Das Konzept der Verhältnismäßigkeit wird auch hier zutreffen. Wo genau die Linie gezogen wird, bleibt ultimativ etwas subjektives. Behörden können dazu Vorschriften erlassen, in manchen Fällen können Gerichte Entscheidungen treffen.

In dem konkreten Fall kann man fragen ob Lehrer in ihrem eigenem Garten oder auf einem Balkon arbeiten dürfen, oder ob sie an öffentlichen Orten Sichtschutzfolien a Laptops verwenden müssen.

Jeder wird hier eine etwas andere persönliche Grenze ziehen, wirklich bindend werden aber nur Vorschriften und Gerichtsentscheidungen sein.

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VT642, Mittwoch, 28.05.2025, 12:28 (vor 202 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von VT642, Mittwoch, 28.05.2025, 12:29

Ich finde das gar nicht übertrieben. Dank Social Media wird sowas auch ohne die Person zu kennen ins Internet gestellt, weil ein im Zug korrigierender Lehrer sicherlich viele Views/Likes generiert.

Ich habe mir angewöhnt, in den wenigen Fällen, in denen ich tatsächlich mal Arbeiten im Zug korrigiere, den Namen mit einem Post-It abzukleben und finde es unmöglich, bereits mehrfach Kollegen dabei beobachtet zu haben, das nicht zu tun, Arbeiten offen auf dem Tisch liegen zu haben oder gar auf die Toilette zu gehen, während solche Dokumente einsehbar zurückbleiben. Das ist einfach respektlos gegenüber den Schülern.

Noch schlimmer finde ich allerdings die "Geschäftsleute" die laut telefonieren und dabei Namen nennen. Da ist man ja quasi gezwungen, zuzuhören.

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BahnFanFritzlar, Mittwoch, 28.05.2025, 12:54 (vor 202 Tagen) @ VT642
bearbeitet von BahnFanFritzlar, Mittwoch, 28.05.2025, 12:55

Ich finde das gar nicht übertrieben. Dank Social Media wird sowas auch ohne die Person zu kennen ins Internet gestellt, weil ein im Zug korrigierender Lehrer sicherlich viele Views/Likes generiert.

ICH FINDE DAS ÜBERTRIEBEN - SEHR SOGAR !
Mensch sein, Mensch bleiben, das bleibt alles irgendwie auf der Strecke.
Nur noch Datenschutz und Bürokratismus ist das vorherschende Thema

Ich habe auch schon Richter/Staatsanwälte im Zug arbeiten sehen.
Was genau ist da das Problem ?

Nur noch kranke Welt.

Es geht uns offensichtlich zu gut.
Spruch von mir dazu:
Ich wette das nicht alle Panzerfahrer in der Ukraine den notwendigen Führerschein haben, und viele Fahrzeuge auch keine TÜV. Und die fahren trotzdem.

Zum Thema:
Das die RE30 keinen Tisch haben hab ich schon vor 15 Jahren bemängelt. Da steht auch dran "Gefördert durch das Land Hessen". Schwarzwaldbahn oder Metronom ist da viel besser aufgestellt.

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JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 28.05.2025, 13:03 (vor 202 Tagen) @ BahnFanFritzlar

ICH FINDE DAS ÜBERTRIEBEN - SEHR SOGAR !
Mensch sein, Mensch bleiben, das bleibt alles irgendwie auf der Strecke.

Wieso schreibst du dann hier nicht mit Klarnamen, wenn’s doch egal ist, wo deine Daten überall landen?

--
Weg mit dem 4744!

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BahnFanFritzlar, Mittwoch, 28.05.2025, 14:19 (vor 202 Tagen) @ JeDi

Man muss auch nicht gleich von einem Extrem in das andere fallen.

2x ist mir mein Handy abhanden gekommen - meine eigene Schuld.
Und nix ist passiert, obwohl da Banking und kontaktlos bezahlen möglich ist.

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gnampf, Mittwoch, 28.05.2025, 15:53 (vor 202 Tagen) @ BahnFanFritzlar

2x ist mir mein Handy abhanden gekommen - meine eigene Schuld.
Und nix ist passiert, obwohl da Banking und kontaktlos bezahlen möglich ist.

ahja, und dein Handy hat keinerlei Sperre davor, die diese Daten schützt, wie FIngerabdruck, Gesichtserkennung, PIN? Sehr merkwürdig, denn ohne sowas ist kontaktlose Zahlung und Banking normal gar nicht möglich. Und wenn doch eine Sperre davor war, was hat das mit dem hier geschilderten Fall von für jeden frei zugänglichen geschützten Daten zu tun?
Davon ab, nur weil du dann im Zweifel mächtig Schwein gehabt hast muss es anderen noch lange nicht so gehen. Und die Ansicht unseres alten Gesundheitsministers, dass Daten (in der ePA) sicher sind, weil der Mißbrauch strafbar ist, und man sie daher nicht weiter schützen muss, muss man ja nicht teilen.

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Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 31.05.2025, 15:33 (vor 199 Tagen) @ gnampf

Huhu.

ahja, und dein Handy hat keinerlei Sperre davor, die diese Daten schützt, wie FIngerabdruck, Gesichtserkennung, PIN? Sehr merkwürdig, denn ohne sowas ist kontaktlose Zahlung und Banking normal gar nicht möglich.

Also Banking geht bei mir ohne all den Klimbim.

Hat jeder Dieb nur nix davon. Ich stelle mir immer vor, wie sie z.B. mit der geklauten Debitkarte fröhlich vorm Automaten stehen: der gewünschte Betrag ist zu hoch. Wieder und wieder probieren Sie es mit immer kleineren Beträgen - aber nicht mal 5 Euro kommen raus! Und auch Lastschriften ziehen können sie, bis der Arzt kommt: geht alles mangels Deckung zurück. Pleite zu sein hat einige Vorteile!

Schöne Grüße von jörg. Klarname. Klartext.

;-)

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

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JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 28.05.2025, 21:44 (vor 202 Tagen) @ BahnFanFritzlar

Man muss auch nicht gleich von einem Extrem in das andere fallen.

Im Gegensatz zu Lehrpersonen, die Klausuren im Zweifel öffentlich korrigieren, ist es hier doch sogar deine freie Entscheidung? Aber klar - wenn du selbst betroffen bist, ist das natürlich alles ganz anders...

--
Weg mit dem 4744!

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Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 28.05.2025, 11:25 (vor 202 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von Reservierungszettel, Mittwoch, 28.05.2025, 11:26

ich frage mich eher, wie man sowas mit dem Datenschutz vereinbaren kann. Daten minderjähriger sind dabei ja nochmal besonders geschützt.
Gilt aber auch für non-Lehrer. Die wenigsten "Arbeiten" von Reisenden in der Bahn entsprechen wohl den Unternehmensvorgaben in Bezug auf Vertraulichkeit.

Gute Idee, dann schaffen wir Tische in Zügen ab - so kommt keiner in die Verlegenheit gegen den Datenschutz zu arbeiten. Und ganz Ehrlich im vollen RE wird sicher keiner seine Hefte rausholen und diese bearbeiten.

Es werden ja auch regelmäßig Tabellen bearbeitet E-Mail gelesen usw. ist auch nicht erlaubt der Kollege könnte ja mitlesen ;)

Das ganze kommt mir ein bisschen wie bei der Stasi vor…

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gnampf, Mittwoch, 28.05.2025, 11:51 (vor 202 Tagen) @ Reservierungszettel

Gute Idee, dann schaffen wir Tische in Zügen ab - so kommt keiner in die Verlegenheit gegen den Datenschutz zu arbeiten. Und ganz Ehrlich im vollen RE wird sicher keiner seine Hefte rausholen und diese bearbeiten.

Polemik läßt grüßen. Wäre so, als ob ich sagen würde wir schaffen jetzt alle Messer ab, weil in Hamburg jemand verboten ein Messer benutzt hat.
Ob der Zug voll oder leer ist spielt keine Rolle, sondern ob jemand die Möglichkeit hat Einblick zu nehmen. Die meisten Regios sind übrigens auch mit Kameras ausgestattet.
Und als Beamter sollte man noch mehr aufpassen, was man so macht.

Es werden ja auch regelmäßig Tabellen bearbeitet E-Mail gelesen usw. ist auch nicht erlaubt der Kollege könnte ja mitlesen ;)

Der Kollege ist dabei wohl das allerkleinste Problem, denn der hat vielfach eh die Berechtigung für die Informationen. Der unbekannte Mitbewerber hinter/neben einem ist da das viel größere Problem.

Das ganze kommt mir ein bisschen wie bei der Stasi vor…

Ok, wer Datenschutz mit Stasi gleichstellt, der hat was ganz gehörig nicht verstanden. Wer meint, die anderen würden sich nur wegen Stasi für sowas interessieren, der ist wohl auch noch nie an einem Unfall vorbei gekommen... oder war selbst mit gaffen zu beschäftigt um das drumehrum wahrzunehmen.

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ICE920, München, Mittwoch, 28.05.2025, 12:04 (vor 202 Tagen) @ gnampf

ich frage mich eher, wie man sowas mit dem Datenschutz vereinbaren kann. Daten minderjähriger sind dabei ja nochmal besonders geschützt.

Mit welchem Teil der DSGVO würde man denn da konkret in Konflikt kommen?

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gnampf, Mittwoch, 28.05.2025, 15:58 (vor 202 Tagen) @ ICE920

du möchtest sagen, dass Bewertungen, Prüfungsergebnisse, etc. keine schützenswerten personenbezogenen Daten sind, sondern beliebig veröffentlich werden können? Das öffentliche Aushängen von Prüfungsergebnissen sollte inzwischen ein Ende gefunden haben... und da hat man meist versucht das zuordnen durch Aushang mit Matrikelnr statt Name zu erschweren.

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Ludo, Niedersachsen, Mittwoch, 28.05.2025, 19:12 (vor 202 Tagen) @ gnampf

du möchtest sagen, dass Bewertungen, Prüfungsergebnisse, etc. keine schützenswerten personenbezogenen Daten sind, sondern beliebig veröffentlich werden können? Das öffentliche Aushängen von Prüfungsergebnissen sollte inzwischen ein Ende gefunden haben... und da hat man meist versucht das zuordnen durch Aushang mit Matrikelnr statt Name zu erschweren.

Moin,

zunächst einmal vielen Dank, dass du dir so große Sorgen darüber machst, dass ich meine Arbeit nicht verantwortungsvoll ausführen und mit dem Gesetz in Konflikt geraten könnte, das ist durchaus umsichtig von dir.
Bedenke dabei bitte, dass in meinem (gemeinschaftlich genutzten) Arbeitszimmer meine Frau die Arbeiten finden und sich unberechtigt Zugang zu den Prüfungsergebnissen verschaffen könnte. Deswegen korrigiere ich oft im Zug, um dieses Risiko zu minimieren, da die Wahrscheinlichkeit durchaus gegeben ist, dass sie die betreffenden Familien kennt.

Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit muss ich jedoch feststellen, dass du die Fragestellung verfehlt hast. Aus diesem Grund würde ich mich über sachdienliche Hinweise zur ursprünglich gestellten Frage freuen.

Beste Grüße und hab einen schönen Feiertag! :-)
Ludo

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gnampf, Samstag, 31.05.2025, 13:31 (vor 199 Tagen) @ Ludo

zunächst einmal vielen Dank, dass du dir so große Sorgen darüber machst, dass ich meine Arbeit nicht verantwortungsvoll ausführen und mit dem Gesetz in Konflikt geraten könnte, das ist durchaus umsichtig von dir.

Och, du bist mir im Prinzip komplett Wurscht. Dir kannst du schaden, wie du möchtest. Aber wie beim Rauchen schadest du hier halt nicht nur dir selbst, sondern in erster Linie Anderen.

Bedenke dabei bitte, dass in meinem (gemeinschaftlich genutzten) Arbeitszimmer meine Frau die Arbeiten finden und sich unberechtigt Zugang zu den Prüfungsergebnissen verschaffen könnte. Deswegen korrigiere ich oft im Zug, um dieses Risiko zu minimieren, da die Wahrscheinlichkeit durchaus gegeben ist, dass sie die betreffenden Familien kennt.

Äh ja, nee, netter Versuch. Zum einen wäre deine Frau wohl leichter zu Verschwiegenheit zu verpflichten, zum anderen heißt es im Zweifel einfach das dein privates Arbeitszimmer zu Hause ungeeignet ist. Nutze also die Räumlichkeiten, die dir dein Dienstherr zur Verfügung stellt.

Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit muss ich jedoch feststellen, dass du die Fragestellung verfehlt hast. Aus diesem Grund würde ich mich über sachdienliche Hinweise zur ursprünglich gestellten Frage freuen.

Klar, wenn man seine Schüler zu Soldaten erziehen will, dann wäre das hier eine super Aussage. Mitdenken verboten, das überlasst gefälligst dem Herrn Lehrer! Erstrecht wenn ihr euch damit Kritik an ihm erlauben wollt.

? 1. Klasse im NV - mit oder ohne Tisch?

Ludo, Niedersachsen, Samstag, 31.05.2025, 17:28 (vor 199 Tagen) @ gnampf

zunächst einmal vielen Dank, dass du dir so große Sorgen darüber machst, dass ich meine Arbeit nicht verantwortungsvoll ausführen und mit dem Gesetz in Konflikt geraten könnte, das ist durchaus umsichtig von dir.


Och, du bist mir im Prinzip komplett Wurscht. Dir kannst du schaden, wie du möchtest. Aber wie beim Rauchen schadest du hier halt nicht nur dir selbst, sondern in erster Linie Anderen.

Bedenke dabei bitte, dass in meinem (gemeinschaftlich genutzten) Arbeitszimmer meine Frau die Arbeiten finden und sich unberechtigt Zugang zu den Prüfungsergebnissen verschaffen könnte. Deswegen korrigiere ich oft im Zug, um dieses Risiko zu minimieren, da die Wahrscheinlichkeit durchaus gegeben ist, dass sie die betreffenden Familien kennt.


Äh ja, nee, netter Versuch. Zum einen wäre deine Frau wohl leichter zu Verschwiegenheit zu verpflichten, zum anderen heißt es im Zweifel einfach das dein privates Arbeitszimmer zu Hause ungeeignet ist. Nutze also die Räumlichkeiten, die dir dein Dienstherr zur Verfügung stellt.

Vielen Dank, dass du dir so viele Gedanken machst.
Ich werde deine Vorschläge bei der nächsten Korrektur-Rutsche ggf. berücksichtigen.

Gruß, Ludo

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Aphex Twin, Samstag, 31.05.2025, 21:02 (vor 199 Tagen) @ gnampf

Bedenke dabei bitte, dass in meinem (gemeinschaftlich genutzten) Arbeitszimmer meine Frau die Arbeiten finden und sich unberechtigt Zugang zu den Prüfungsergebnissen verschaffen könnte. Deswegen korrigiere ich oft im Zug, um dieses Risiko zu minimieren, da die Wahrscheinlichkeit durchaus gegeben ist, dass sie die betreffenden Familien kennt.


Äh ja, nee, netter Versuch. Zum einen wäre deine Frau wohl leichter zu Verschwiegenheit zu verpflichten, zum anderen heißt es im Zweifel einfach das dein privates Arbeitszimmer zu Hause ungeeignet ist. Nutze also die Räumlichkeiten, die dir dein Dienstherr zur Verfügung stellt.

Der Beruf des Lehrers ist einer von wenigen in denen man automatisch ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen darf ohne die Notwendigkeit nachweisen zu müssen.

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gnampf, Sonntag, 01.06.2025, 10:57 (vor 198 Tagen) @ Aphex Twin

Der Beruf des Lehrers ist einer von wenigen in denen man automatisch ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen darf ohne die Notwendigkeit nachweisen zu müssen.

ja... und? Deswegen muss das Arbeitszimmer immer noch den Vorschriften entsprechen und für die Tätigkeit geeignet sein, ansonsten kannst du es vielleicht (illegal) von der Steuer absetzen, darfst es aber trotzdem nicht beruflich nutzen.

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Aphex Twin, Sonntag, 01.06.2025, 13:29 (vor 198 Tagen) @ gnampf

Der Beruf des Lehrers ist einer von wenigen in denen man automatisch ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen darf ohne die Notwendigkeit nachweisen zu müssen.


ja... und? Deswegen muss das Arbeitszimmer immer noch den Vorschriften entsprechen und für die Tätigkeit geeignet sein, ansonsten kannst du es vielleicht (illegal) von der Steuer absetzen, darfst es aber trotzdem nicht beruflich nutzen.

Der Punkt ist dass die steuerliche Regelung zeigt dass der Staat es sozusagen erwartet dass Lehrer zuhause in einem Arbeitszimmer arbeiten.

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gnampf, Sonntag, 01.06.2025, 13:48 (vor 198 Tagen) @ Aphex Twin

Der Punkt ist dass die steuerliche Regelung zeigt dass der Staat es sozusagen erwartet dass Lehrer zuhause in einem Arbeitszimmer arbeiten.

Wenn der Staat ein privates Arbeitszimmer erwarten würde, dann stünde das auch im Vertrag. Rechtlich hätte der Staat da aber sehr schlechte Chancen. Und der Statt erkennt auch 16 Euro Kontoführungsgebühren pauschal an, trotzdem ist keine Bank verpflichtet jetzt Kontoführungsgebühren zu verlangen.
Und selbst wenn ein Arbeitszimmer vorliegt muss es nicht für alle Tätigkeiten genutzt werden. Der Lehrer wird dort wohl auch keinen Unterricht abhalten. Der Lehrer darf dort ggf. keine Arbeiten korrigieren. Aber er darf natürlich seine Unterichtsmaterialien dort vorbereiten, sofern er zu denen gehört, die das regelmäßig machen, statt einmalig im Leben.

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Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Mittwoch, 28.05.2025, 20:42 (vor 202 Tagen) @ gnampf

Man kann durchaus im Zug oder im Caffe die Arbeiten korrigieren. Für den Laptop gibt es Folien für den Bildschirm. Da sieht selbst der Sitznachbar nichts. So man Papier vor sich hat, kann man sich einen Platz suchen, das niemand von hinten einem über die Schulter schauen kann unbemerkt.
Ansonsten hilft auch oft der gesunde Menschenverstand.

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gnampf, Samstag, 31.05.2025, 13:34 (vor 199 Tagen) @ Tabernaer

Man kann durchaus im Zug oder im Caffe die Arbeiten korrigieren.

Natürlich KANN man das. Wenn man es kann.

Für den Laptop gibt es Folien für den Bildschirm. Da sieht selbst der Sitznachbar nichts.

Stimmt, habe ich auch auf meinem (privaten) Laptop. Hilft gegen den Nachbarn, nicht gegen den Hintermann.

So man Papier vor sich hat, kann man sich einen Platz suchen, das niemand von hinten einem über die Schulter schauen kann unbemerkt.

Er sucht hier aber gezielt Tischplätze, wo es min. 1 Platz gegenüber gibt. Und den Nebenmann / Person im Gang hältst du auch nicht davon ab Einblick zu nehmen.

Ansonsten hilft auch oft der gesunde Menschenverstand.

Korrekt... und der würde einem sagen "mein Dienstherr hat mir Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, also warum nutze ich die nicht einfach". Aber ja, ich weiss, das wäre nicht mit den Arbeitsvorstellungen mancher vereinbar.

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Aphex Twin, Samstag, 31.05.2025, 21:04 (vor 199 Tagen) @ gnampf


Korrekt... und der würde einem sagen "mein Dienstherr hat mir Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, also warum nutze ich die nicht einfach". Aber ja, ich weiss, das wäre nicht mit den Arbeitsvorstellungen mancher vereinbar.

Lehrerzimmer sind nicht wirklich dafür geeignet, sie sind mehr der Pausenraum für Lehrer.

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gnampf, Sonntag, 01.06.2025, 11:00 (vor 198 Tagen) @ Aphex Twin

Lehrerzimmer sind nicht wirklich dafür geeignet, sie sind mehr der Pausenraum für Lehrer.

Selbst wenn dem so wäre, so eine Schule hat mehr als nur Lehrerzimmer zu bieten. Auch Klassenzimmer sind nicht 24/7 besetzt, nichtmals während "normaler Büroarbeitszeiten". Und selbst wenn es keine Räumlichkeiten gäbe wäre das kein Grund die Arbeit in ungeeigneten Räumlichkeiten zu erledigen, sondern dann müsste die Arbeit liegenbleiben bis der Arbeitgeber geeignete Räumlichkeiten schafft.

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Aphex Twin, Sonntag, 01.06.2025, 13:36 (vor 198 Tagen) @ gnampf

Lehrerzimmer sind nicht wirklich dafür geeignet, sie sind mehr der Pausenraum für Lehrer.


Selbst wenn dem so wäre, so eine Schule hat mehr als nur Lehrerzimmer zu bieten. Auch Klassenzimmer sind nicht 24/7 besetzt, nichtmals während "normaler Büroarbeitszeiten". Und selbst wenn es keine Räumlichkeiten gäbe wäre das kein Grund die Arbeit in ungeeigneten Räumlichkeiten zu erledigen, sondern dann müsste die Arbeit liegenbleiben bis der Arbeitgeber geeignete Räumlichkeiten schafft.

Wo habe ich gesagt gesagt dass der Zug der geeignete Ort ist? Du interpretierst etwas in meine Aussage hinein dass ich in keiner Weise gesagt habe. Der Ort an dem Lehrer in übergroßer Mehrheit Sachen korrigieren ist ihr “Arbeitszimmer” zuhause.

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gnampf, Sonntag, 01.06.2025, 13:44 (vor 198 Tagen) @ Aphex Twin

Wo habe ich gesagt gesagt dass der Zug der geeignete Ort ist? Du interpretierst etwas in meine Aussage hinein dass ich in keiner Weise gesagt habe. Der Ort an dem Lehrer in übergroßer Mehrheit Sachen korrigieren ist ihr “Arbeitszimmer” zuhause.

Vielleicht solltest du dich dann erstmal mit dem Thema und seinem Urpsrung vertraut machen, denn es ging darum, dass Ludo Arbeiten im Zug korrigieren will, weil er das toll findet. Sein Arbeitszimmer zu Hause hat er im Anschluss als noch ungeeigneter augeschlossen. Somit bleiben für in die Räumlichkeiten seines Dienstherren.
Und davon ab: nur weil etwas von einer übergroßen Mehrheit gemacht wird ist es noch lange nicht rechtlich korrekt.

? 1. Klasse im NV - mit oder ohne Tisch?

ICE920, München, Donnerstag, 29.05.2025, 08:24 (vor 201 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von ICE920, Donnerstag, 29.05.2025, 08:27

Was hat das Publizieren von Ergebnissen mit dem Korrigieren im Zug zu tun?

Damit Daten personenbezogen sein können, müssen sie erstmal einen Bezug von Daten und Person herstellen können.

Ich möchte sagen, dass es zum Thema Datenschutz viele Mythen gibt und viel Schmu verbreitet wird, die nichts mit der DSGVO zu haben.

? 1. Klasse im NV - mit oder ohne Tisch?

gnampf, Samstag, 31.05.2025, 13:37 (vor 199 Tagen) @ ICE920

Was hat das Publizieren von Ergebnissen mit dem Korrigieren im Zug zu tun?

Denk mal drüber nach, kommste bestimmt dahinter wo die Ergebnisse her kommen.

Damit Daten personenbezogen sein können, müssen sie erstmal einen Bezug von Daten und Person herstellen können.

Ja, stimmt, wenn er anonyme Arbeiten im Zug korrigiert wäre das vollkommen ok. Die taugen dann aber halt im Anschluss maximal als Beispiele. Die Schüler würde es bestimmt freuen, sie bräuchten sich nicht anstrengen und könnten jeden Mist schreiben.

Ich möchte sagen, dass es zum Thema Datenschutz viele Mythen gibt und viel Schmu verbreitet wird, die nichts mit der DSGVO zu haben.

Ja, und weiter, was hat das mit dem Thema zu tun?

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Aphex Twin, Samstag, 31.05.2025, 21:06 (vor 199 Tagen) @ gnampf

Damit Daten personenbezogen sein können, müssen sie erstmal einen Bezug von Daten und Person herstellen können.


Ja, stimmt, wenn er anonyme Arbeiten im Zug korrigiert wäre das vollkommen ok. Die taugen dann aber halt im Anschluss maximal als Beispiele. Die Schüler würde es bestimmt freuen, sie bräuchten sich nicht anstrengen und könnten jeden Mist schreiben.

Abiturprüfungen werden (zumindest in einigen Bundesländern) anonym korrigiert.

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gnampf, Sonntag, 01.06.2025, 11:04 (vor 198 Tagen) @ Aphex Twin

Abiturprüfungen werden (zumindest in einigen Bundesländern) anonym korrigiert.

Hallo liebe Abschlussklasse, ich gratuliere, 10 von 12 haben bestanden, wir haben 3 mal 15 Punkte, 2 mal 13 Punkte, 4 mal 10 Punkte, 1 mal 9 Punkte und 2 mal 1 Punkt. Da wir aber anonym korrigiert haben wissen wir leider nicht mehr wer von euch welche Punktzahl hat, ihr müsst also nochmal neu schreiben.

Wie bitte soll eine anonyme Korrektur funktionieren? Eben, geht nicht. Du kannst zwar den Namen weglassen, und dafür eine eindeutige Nummer oder ähnliches verwenden, doch diese lässt sich eben wieder einer konkreten Person zuweisen und ist somit alles andere als anonym.

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VT642, Sonntag, 01.06.2025, 11:58 (vor 198 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von VT642, Sonntag, 01.06.2025, 12:02

Wie bitte soll eine anonyme Korrektur funktionieren? Eben, geht nicht. Du kannst zwar den Namen weglassen, und dafür eine eindeutige Nummer oder ähnliches verwenden, doch diese lässt sich eben wieder einer konkreten Person zuweisen und ist somit alles andere als anonym.

Staatsexamens-Klausuren werden zumindest in Bayern (dort weiß ich es sicher) so korrigiert, dass die Korrektoren nur ein vom Prüfling selbst gewähltes Kennwort und die Prüfungs-ID sehen, nicht aber den Namen. Die Zuordnung Kennwort/ID zu Namen nimmt wiederum eine andere Stelle vor, die aber nicht in die Korrektur involviert ist. Somit kann tatsächlich anonym korrigiert werden. Ob sich allerdings jemand für Abiturprüfungen diesen Aufwand antut, weiß ich nicht, in Bayern jedenfalls nicht. Zumal die Korrektur dort die Lehrkräfte vornehmen, die die Schüler zuvor mindestens zwei Jahre lang unterrichtet haben - da lässt bereits das Schriftbild rückschließen, wessen Arbeit das ist.

? 1. Klasse im NV - mit oder ohne Tisch?

gnampf, Sonntag, 01.06.2025, 12:32 (vor 198 Tagen) @ VT642

Anonym ist das trotzdem nicht. Anonym ist etwas nur dann, wenn es sich nicht mehr realistisch auf eine Person zurückverfolgen läßt, sondern nur noch mit sehr aufwendigen Maßnahmen a la Profilbildung oder ähnlichem. Das ist bei deinem Beispiel aber ja explizit nicht gegeben, ganz im Gegenteil. Natürlich wird es dem Prüfer so schwerer gemacht den Prüfling zu identifiziern, und der Datenschutz wird auch nie eine anonyme Prüfungskorrektur fordern, da diese eben sinnfrei wäre. Die gewählte Pseudonymisierung erhöht hier halt das Schutzniveau, weil es damit deutlich schwieriger wird das ganze an der falschen Stelle einer konkreten Person zuzuordnen.
Im Schulalltag wird man das aber eher nicht erleben. Wäre es so, dann hätte Ludo das sicher auch als Argument angebracht.

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Aphex Twin, Sonntag, 01.06.2025, 13:48 (vor 198 Tagen) @ gnampf

Anonym heißt hier dass derjenige der die Arbeit bewertet, nicht weißt wen er oder sie bewertet. Für den konkreten Fall hier, das Arbeiten im Zug, heiße dies dass derjenige der einem über die Schulter schaut keinen Namen sieht.

Und ja, in Baden-Württemberg wird bei den schriftlichen Abiturarbeiten extra ein Format verwendet bei dem man den Namen abtrennen kann, damit es möglich ist den Prüfern ein Dokument zu geben dass keine Namen enthält. Die Arbeiten werden dann per Zufall Prüfern zugeteilt. Allerdings ist oder war das System nicht immer perfekt; mein Lehrer erzählte dass er vom Bildungsministerium die Arbeiten seiner eigenen Schüler zugeteilt bekommen hatte, die er über die Schrift erkannte.

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gnampf, Sonntag, 01.06.2025, 13:52 (vor 198 Tagen) @ Aphex Twin

Anonym heißt hier dass derjenige der die Arbeit bewertet, nicht weißt wen er oder sie bewertet.

Das magst du für anonym halten, ist es aber rechtlich und im Sinne der DSGVO nicht.

Für den konkreten Fall hier, das Arbeiten im Zug, heiße dies dass derjenige der einem über die Schulter schaut keinen Namen sieht.

Nicht ausreichend, da ein Personenbezug ohne großartige Hürden wieder hergestellt werden kann.
Wer denkt das er alles korrekt damit macht, der kann ja gerne sich die Bestätigung vom zuständigen Datenschützer einholen, oder auch nur das OK vom Dienstherrn. Sofern da nicht komplett gepennt wird wird das Ergebnis aber nicht den Wünschen entsprechen.

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Fulda_NBS, Mittwoch, 28.05.2025, 20:04 (vor 202 Tagen) @ ICE920

Zumindest mit den Arbeitsverträgen und Begleitbedingungen dieser der meisten Angestellten & Beamten ist sowas nicht vereinbar. Selbstständige sollten solche Bedingungen normalerweise auch bei den meisten Unternehmen dabei haben.

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