Änderungen in den BB zu Gutscheinen ab 15.5. (Allgemeines Forum)

mdst, Donnerstag, 22.05.2025, 21:50 (vor 209 Tagen)
bearbeitet von mdst, Donnerstag, 22.05.2025, 21:52

Moin,

mir ist eben durch Zufall aufgefallen, dass in den Beförderungsbedingungen zum 15.5.2025 einige Dinge zu Gutscheinen geändert wurden. Da ich hierzu noch keinen Thread finden konnte, wollte ich kurz drauf hinweisen, vielleicht interessiert das ja manche. Konkret geht es um:

"Neue Nummer 1.2.2 mit Wirkung ab 15.05.2025"
"Neue Nummer 4.3.1 mit Wirkung ab 15.05.2025"
"Neuer [sic] Nummer 9.1.3 mit Wirkung ab 15.05.2025"
"Neue Nummer 9.2.1 mit Wirkung ab 15.05.2025"

Soweit ich sehen kann, geht es vor allem um die Anzahl möglicher Wertgutscheine in einer Buchung und Restlaufzeit von Gutscheinen (1.2.2 und 4.3.1).
Außerdem ist jetzt neu, dass bei Fahrpreisentschädigungen und Erstattungen eingesetzte Aktionsgutscheine nicht mitzählen (9.1.3 und 9.2.1).

Gruß
Markus

Änderungen in den BB zu Gutscheinen ab 15.5.

EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 23.05.2025, 08:42 (vor 209 Tagen) @ mdst


"Neue Nummer 1.2.2 mit Wirkung ab 15.05.2025"
"Neue Nummer 4.3.1 mit Wirkung ab 15.05.2025"
"Neuer [sic] Nummer 9.1.3 mit Wirkung ab 15.05.2025"
"Neue Nummer 9.2.1 mit Wirkung ab 15.05.2025"

Soweit ich sehen kann, geht es vor allem um die Anzahl möglicher Wertgutscheine in einer Buchung und Restlaufzeit von Gutscheinen (1.2.2 und 4.3.1).
Außerdem ist jetzt neu, dass bei Fahrpreisentschädigungen und Erstattungen eingesetzte Aktionsgutscheine nicht mitzählen (9.1.3 und 9.2.1).

Da wird hier sicher wieder eine lange Diskussion entwickeln.
Nachzulesen ab Seite 64, der verlinkten Beförderungsbedingungen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Änderungen in den BB zu Gutscheinen ab 15.5.

Linux, Mannheim, Freitag, 23.05.2025, 09:16 (vor 209 Tagen) @ mdst

Der Großteil der Änderungen werden so doch schon eine Weile umgesetzt; zumindest seit das neue Buchungssystem online ist, werden Aktionsgutscheine bei Entschädigung/Erstattung/Storno nicht mehr berücksichtigt.
Und FGR-Gutscheine sind schon lange drei Jahre gültig.

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