Erfahrungsbericht: Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt. (Allgemeines Forum)
Schrap0, Samstag, 17.05.2025, 22:53 (vor 325 Tagen)
Seit die Deutsche Bahn ihre offiziell in den FAQ beschriebenen Richtlinien zur Aufhebung der Zugbindung angepasst hat, habe ich nun schon zwei mal die Chance gehabt eine zuggebundene Fahrkarte dementsprechend später einzusetzen. Die Zugbindung wurde in beiden Fällen dank eines Ausfalls schon vor der Reise aufgehoben.
Im ersten Fall habe ich die Reise am eigentlich zweiten Reisetag um ungefähr 12.00Uhr von Düsseldorf begonnen und es sollte nach Frankfurt gehen. Bei der Kontrolle wurde ich darauf hingewiesen, dass das Ticket mittlerweile seit 10:00 abgelaufen sei. Ich habe auf die entsprechende Regeländerung verwiesen, was die Zugbegleiterin zwar nicht glaubte, aber mich aus “Kulanz” doch noch mitgenommen hatte. Gut anscheinend war die Änderung noch nicht überall angekommen. Ich habe später noch einen Hinweis an den Kundenservice geschrieben, mit der Bitte die Regeländerung auf geeignetem Wege an die entsprechende Zugbegleiterin weiterzugeben. Leider war die E-Mailadresse nicht mehr aktiv und ich habe das dann nicht mehr weiter verfolgt. (Welche E-Mail nutzt man denn da inzwischen?).
Im zweiten Fall war ich auf die Kulanz des Zugbegleiters angewiesen, da ich meinen SSP noch mit einer Bahncard50 gebucht habe, die aber bei Reiseantritt nicht mehr gültig und mit einer BC25 ersetzt wurde.
Ich bin also gleich zu Beginn der Fahrt zum Zugbegleiter und habe die Situation geschildert, damit ich im negativen Fall noch die Chance hätte kurzfristig einen Flexpreis zu kaufen und die alte Fahrkarte dank des Ausfalls erstatten zu lassen.
Als ich das erwähnte, versicherte mir der Zugbegleiter fälschlicherweise, dass ich (Super-)sparpreise überhaupt nicht erstatten lassen könne. Auch der Hinweis auf den Zugausfall hat an der Meinung nichts geändert. War aber auch egal, relevant ist für mich jetzt nur ob ich mit jenem Ticket mitfahren kann oder nicht.
Jetzt hat der Zugbegleiter das Ticket gescannt und konnte keinen Hinweis auf die aufgehobene Zugbindung in seinem Gerät sehen. Ich solle doch bitte die entsprechende E-Mail für die Aufhebung vorzeigen. Ich war überzeugt keine E-Mail bekommen zu haben sondern nur eine Benachrichtigung vom DB Navigator.
Dankenswerterweise durfte ich trotzdem mitfahren, obwohl der Zugbegleiter nicht ganz überzeugt war.
Ich habe die E-Mail am Platz dann übrigens doch noch gefunden.
Beim Thema BC50 vs 25 hätte ich bei diesem Zugbegleiter mit Sicherheit einen 60er bekommen, wenn ich auf ihn gewartet hätte. Es war also gut gleich hinzugehen.
Ich habe noch ein Sparpreisticket auf BC50. Ich glaube ich werde die Reise nicht antreten und das Ticket erstatten lassen. Das ist mir zu viel Stress.
Fazit: Alles ist zwar gut gelaufen, aber in Zukunft fahre ich mit entsprechenden Screenshots der Zugaufhebungsbenachrichtung und es ist anscheinend von Vorteil, wenn man das FAQ auf Kurzwahl hat.
Erfahrungsbericht: Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt.
611 040, Erfurt, Samstag, 17.05.2025, 23:27 (vor 325 Tagen) @ Schrap0
Ja schlimm diese Unkenntnis über FGR immer wider.
Das mit irgendeiner Email oder App ist total Blödsinn. Die Zugbindung ist ohne weitere Bedingungen sofort bei mindestens +20 am Ziel aufgehoben. Und dann kann innerhalb eines Jahres mit jedem Zug über jede Strecke gefahren werden.
Es hätte reichen müssen, dass du dem ZuB sagst welchen Zug du gebucht hast (wenn das nicht ohnehin auf der FK steht) und dass der mit mindestens +20 an deinem Ziel angekommen wäre. Damit ist die Zugbindung aufgehoben.
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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Erfahrungsbericht: Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt.
VT642, Samstag, 17.05.2025, 23:34 (vor 325 Tagen) @ Schrap0
bearbeitet von VT642, Samstag, 17.05.2025, 23:37
Streng genommen sind SSP auch bei Zugausfall nicht erstattbar, da hat der Zub, wenn er auf den genauen Wortlaut Wert legt, schon Recht. Du kannst von der Fahrt zurücktreten und erhältst den gesamten Fahrpreis zurück, aber das ist keine tarifliche Erstattung, sondern eben ein Rücktritt.
Und ohne dir etwas zu unterstellen, aber für den Zub ist es natürlich am einfachsten, zur Bestätigung der Zugbindungsaufhebung die entsprechende Mail zu sehen. Sonst muss er ja jeden einzelnen Zug der ursprünglichen Verbindung prüfen, um herauszufinden, ob tatsächlich +20 am Ziel zu erwarten waren, was ja von manchen hier im Forum oft von weit herbeifabuliert wird bzw. mit irgendwelchen fadenscheinigen Gründen eine Zugbindungsaufhebung ersucht wird (z.B. BR 403 statt 406)
Erfahrungsbericht: Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt.
Schrap0, Sonntag, 18.05.2025, 10:24 (vor 324 Tagen) @ VT642
Gut ich kenne den genauen Wortlaut natürlich nicht, aber der Zugbegleiter hätte spätestens bei meinem zweiten Versuch zu erklären was ich meine, gewusst um was es geht. Hatte er aber anscheinend nicht.
Ja doch ich sollte als Fahrgast davon ausgehen, dass wenigstens das Personal auch Monate später sehen kann, dass die Zugbindung aufgehoben ist. Soweit ich weiß sieht man auch wann und wo vorher schon kontrolliert wurde. "Aufgehobene Zugbindung" ist ein einfacher Marker in der Datenbank, der aus kundenunfreundlichen Gründen wieder entfernt wird.
Da gibt es zwei Möglichkeiten warum das so ist: 1. Die Bahn hat diese Speicherung bisher nicht nötig gehabt, weil der Gültigkeitszeitraum sowieso nur zwei Tage war und hat es nur noch nicht rechtzeitig geschafft dies zu berichtigen oder 2. Sie möchte es nicht. Ein Flexticket für ein ganzes Jahr bringt die Bahn in eine massive Nachteilposition (Kostenkalkulation verändert sich extrem). Es hat keine hohe Priorität es dem Kunden da einfacher zu machen, aus betriebswirtschaftlicher Sicht erstmal verständlich (ähnlich auch das Thema digitale Fahrgastrechtanträge vs Papier für lange Zeit).
Natürlich bin ich persönlich in Zukunft besser vorbereitet. Aber andere Fahrgäste werden die FAQ lesen und völlig sorgenlos Monate später in einem ähnlichen Fall Probleme bekommen. Die angenommene Selbstverständlichkeit Screenshots machen zu müssen rührt einfach daher, dass du Vielfahrer bist und entsprechende Erfahrung hast. Diese Erfahrung kann man vom Gelegenheitsfahrer nicht erwarten.
Generell nervt es mich sowieso schon, dass ich selbst die Übersicht halten muss, welches Ticket eine aufgehobene Zugbindung hat.
Erfahrungsbericht: Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt.
ICE920, München, Sonntag, 18.05.2025, 10:43 (vor 324 Tagen) @ Schrap0
"Aufgehobene Zugbindung" ist ein einfacher Marker in der Datenbank, der aus kundenunfreundlichen Gründen wieder entfernt wird.
Da gibt es zwei Möglichkeiten warum das so ist: 1. Die Bahn hat diese Speicherung bisher nicht nötig gehabt, weil der Gültigkeitszeitraum sowieso nur zwei Tage war und hat es nur noch nicht rechtzeitig geschafft dies zu berichtigen
Ich denke, genau das ist der Grund. Würde es sehr begrüßen, wenn man da nachjustieren würde.
Die angenommene Selbstverständlichkeit Screenshots machen zu müssen rührt einfach daher, dass du Vielfahrer bist und entsprechende Erfahrung hast. Diese Erfahrung kann man vom Gelegenheitsfahrer nicht erwarten.
Sehe ich genau andersherum. Ei Gelegenheitsfahrer ist unsicher und würde auf Nummer sicher gehen. Nur der Vielfahrer weiß, wie der Hase läuft und wo man welchen Nachweis braucht oder nicht braucht.
Nachweisplicht liegt bei der Bahn
wachtberghöhle, Montag, 19.05.2025, 09:57 (vor 323 Tagen) @ Schrap0
Ja doch ich sollte als Fahrgast davon ausgehen, dass wenigstens das Personal auch Monate später sehen kann, dass die Zugbindung aufgehoben ist. Soweit ich weiß sieht man auch wann und wo vorher schon kontrolliert wurde. "Aufgehobene Zugbindung" ist ein einfacher Marker in der Datenbank, der aus kundenunfreundlichen Gründen wieder entfernt wird.
Das Problem ist doch, dass auch dieser Marker alleine doch nicht über die Gültigkeit des Tickets entscheiden kann?
Muss er ja auch nicht, der Grund dafür. dass die Zugbindung aufgehoben sit, ist ein uneränderliches Ereignis der Vergangenheit.
Ein Flexticket für ein ganzes Jahr bringt die Bahn in eine massive Nachteilposition (Kostenkalkulation verändert sich extrem). Es hat keine hohe Priorität es dem Kunden da einfacher zu machen, aus betriebswirtschaftlicher Sicht erstmal verständlich (ähnlich auch das Thema digitale Fahrgastrechtanträge vs Papier für lange Zeit).
Ein Flexticket hat natürlich andere kalkultorische Faktoren zu berücksichtigen. Aber gekauft wurde ja ein Ticket für eine konkret geplante Fahrt. Diese konnte nicht angetreten werden und wird nachgeholt.
Und der dafür notwendige Fahrschein für die nachgeholte Reise und die ausgesuchte Verbindung liegt jetzt genau fü eine Fahrt auf derselben realtion vor.
Natürlich bin ich persönlich in Zukunft besser vorbereitet. Aber andere Fahrgäste werden die FAQ lesen und völlig sorgenlos Monate später in einem ähnlichen Fall Probleme bekommen. Die angenommene Selbstverständlichkeit Screenshots machen zu müssen rührt einfach daher, dass du Vielfahrer bist und entsprechende Erfahrung hast. Diese Erfahrung kann man vom Gelegenheitsfahrer nicht erwarten.
Ich habe hier noch zwei wegen "Zugbindung aufgehoben" verschobene Reisen nebst Ticket liegen, Diese wurden dann halt mal ausgedruckt und hinter dem betreffenden Zug (Fall 1: +45, Fall 2: Zugausfall) handschriftlich notiert. Das bekommt der Zub bei der Kontrolle vorgezeigt.
Dann muss er mir glauben, wenn nicht, hilft nur der Rechtweg seitens der Bahn nachzuweisen, dass der Fahrschein tatsächlich nicht für diese Reise göltig ist. Die aktuellen gesetzlichen Regeln geben dafür aber keinen Raum.
Generell nervt es mich sowieso schon, dass ich selbst die Übersicht halten muss, welches Ticket eine aufgehobene Zugbindung hat.
Dann reiche sie halt zur Erstattung ein und kaufe einfach ein neues Ticket für die folgenden Reisen. Problem gelöst.
Nachweisplicht liegt bei der Bahn
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 19.05.2025, 11:21 (vor 323 Tagen) @ wachtberghöhle
Dann muss er mir glauben, wenn nicht, hilft nur der Rechtweg seitens der Bahn nachzuweisen, dass der Fahrschein tatsächlich nicht für diese Reise göltig ist. Die aktuellen gesetzlichen Regeln geben dafür aber keinen Raum.
Das Zub ist durchaus in der Lage, Verspätungen, auch in der Vergangenheit, zu Überprüfen...
--
Weg mit dem 4744!
Nachweisplicht liegt bei der Bahn
wachtberghöhle, Montag, 19.05.2025, 11:50 (vor 323 Tagen) @ JeDi
Dann muss er mir glauben, wenn nicht, hilft nur der Rechtweg seitens der Bahn nachzuweisen, dass der Fahrschein tatsächlich nicht für diese Reise göltig ist. Die aktuellen gesetzlichen Regeln geben dafür aber keinen Raum.
Das Zub ist durchaus in der Lage, Verspätungen, auch in der Vergangenheit, zu Überprüfen...
Dann ist doch alles prima. Dann klären wir das schon im Zug, dass mein Fahrschein gültig ist.
Nachweisplicht liegt bei der Bahn
zettelbox, Montag, 19.05.2025, 23:42 (vor 323 Tagen) @ JeDi
Das Zub ist durchaus in der Lage, Verspätungen, auch in der Vergangenheit, zu Überprüfen...
Da habe ich bisher immer unterschiedliche Aussagen bekommen, meist konnten die Zub dies eben nicht mehr sehen, wenn die ursprüngliche Fahrt mehr als ein paar Tage zurückliegt. Da scheinen die Systeme zumindest nicht konsistent zuverlässig zu funktionieren, oder es sind unterschiedliche Systeme.
Nachweisplicht liegt bei der Bahn
ICE920, München, Montag, 19.05.2025, 23:49 (vor 323 Tagen) @ zettelbox
Das Zub ist durchaus in der Lage, Verspätungen, auch in der Vergangenheit, zu Überprüfen...
Da habe ich bisher immer unterschiedliche Aussagen bekommen, meist konnten die Zub dies eben nicht mehr sehen, wenn die ursprüngliche Fahrt mehr als ein paar Tage zurückliegt. Da scheinen die Systeme zumindest nicht konsistent zuverlässig zu funktionieren, oder es sind unterschiedliche Systeme.
Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Das Personal kann jederzeit die Verspätungsdaten von Zügen in ihren Geräten abrufen. Das was du meinst, ist die im Ticket hinterlegte Aufhebung der Zugbindung. Die ist am Tag nach Ende der Gültigkeit weg.
Nachweisplicht liegt bei der Bahn
Henrik, Dienstag, 20.05.2025, 00:59 (vor 323 Tagen) @ ICE920
Das Zub ist durchaus in der Lage, Verspätungen, auch in der Vergangenheit, zu Überprüfen...
Da habe ich bisher immer unterschiedliche Aussagen bekommen, meist konnten die Zub dies eben nicht mehr sehen, wenn die ursprüngliche Fahrt mehr als ein paar Tage zurückliegt. Da scheinen die Systeme zumindest nicht konsistent zuverlässig zu funktionieren, oder es sind unterschiedliche Systeme.
Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Das Personal kann jederzeit die Verspätungsdaten von Zügen in ihren Geräten abrufen. Das was du meinst, ist die im Ticket hinterlegte Aufhebung der Zugbindung. Die ist am Tag nach Ende der Gültigkeit weg.
bzw. am Tag nach der eigentlichen Fahrt.
Wenn der ICE nun zwischenzeitlich eine 20+ Verspätung hatte, weswegen die Zugbindung aufgehoben wurde, er dann am Ziel dann doch wieder pünktlich ankam, könnte dieses das Personal am Tag drauf nicht nachvollziehen?
Nachweisplicht liegt bei der Bahn
Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 20.05.2025, 01:11 (vor 323 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Reservierungszettel, Dienstag, 20.05.2025, 01:13
Das Zub ist durchaus in der Lage, Verspätungen, auch in der Vergangenheit, zu Überprüfen...
Da habe ich bisher immer unterschiedliche Aussagen bekommen, meist konnten die Zub dies eben nicht mehr sehen, wenn die ursprüngliche Fahrt mehr als ein paar Tage zurückliegt. Da scheinen die Systeme zumindest nicht konsistent zuverlässig zu funktionieren, oder es sind unterschiedliche Systeme.
Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Das Personal kann jederzeit die Verspätungsdaten von Zügen in ihren Geräten abrufen. Das was du meinst, ist die im Ticket hinterlegte Aufhebung der Zugbindung. Die ist am Tag nach Ende der Gültigkeit weg.
bzw. am Tag nach der eigentlichen Fahrt.Wenn der ICE nun zwischenzeitlich eine 20+ Verspätung hatte, weswegen die Zugbindung aufgehoben wurde, er dann am Ziel dann doch wieder pünktlich ankam, könnte dieses das Personal am Tag drauf nicht nachvollziehen?
Wenn das per Text wie z.B. "Prognose für Frankfurt +20" hinterlegt ist schon ansonsten nicht bzw. es sind nur die Realen Ist-Zeiten der Bahnhöfe ersichtlich.
Nachweisplicht liegt bei der Bahn
ICE920, München, Dienstag, 20.05.2025, 23:40 (vor 322 Tagen) @ Henrik
Das Zub ist durchaus in der Lage, Verspätungen, auch in der Vergangenheit, zu Überprüfen...
Da habe ich bisher immer unterschiedliche Aussagen bekommen, meist konnten die Zub dies eben nicht mehr sehen, wenn die ursprüngliche Fahrt mehr als ein paar Tage zurückliegt. Da scheinen die Systeme zumindest nicht konsistent zuverlässig zu funktionieren, oder es sind unterschiedliche Systeme.
Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Das Personal kann jederzeit die Verspätungsdaten von Zügen in ihren Geräten abrufen. Das was du meinst, ist die im Ticket hinterlegte Aufhebung der Zugbindung. Die ist am Tag nach Ende der Gültigkeit weg.
bzw. am Tag nach der eigentlichen Fahrt.Wenn der ICE nun zwischenzeitlich eine 20+ Verspätung hatte, weswegen die Zugbindung aufgehoben wurde, er dann am Ziel dann doch wieder pünktlich ankam, könnte dieses das Personal am Tag drauf nicht nachvollziehen?
Du hast recht, an den Fall habe ich nicht gedacht, auch wenn ich selbst mal betroffen war. Ich hatte ein Ticket für einen Zug sehr früh. Am Abend vorher war ein Teilausfall als Info vermerkt. Der Zug ist aber ganz normal gefahren und der Hinweis war einfach weg. Am Bahnhof konnte das weder jemand an der Info noch im Reisezentrum rekonstruieren. Und dann versuche dein Recht auf "ohne weitere Bescheinigung" durchzusetzen.
Lediglich händisch eingetragene Prognosen bleiben im internen RIS sichtbar. Aber die werden auch nur bei größeren Störungen eingetragen und nicht beim alltäglichen Ansammeln von Verspätungsminuten (soweit ich das mitbekommen habe)
Nachweisplicht liegt bei der Bahn
zettelbox, Dienstag, 20.05.2025, 09:34 (vor 322 Tagen) @ ICE920
Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Das Personal kann jederzeit die Verspätungsdaten von Zügen in ihren Geräten abrufen. Das was du meinst, ist die im Ticket hinterlegte Aufhebung der Zugbindung. Die ist am Tag nach Ende der Gültigkeit weg.
Hm, mir wurde jetzt schon mehrfach gesagt, dass auch die Fahrzeiten bei länger zurückliegenden Zügen im Gerät nicht sichtbar sind.
Kann aber natürlich auch "keine Lust" gewesen sein. Probleme hatte ich mit diesen Tickets in Deutschland bisher noch nie.
Deutlich anstrenger ist es im Ausland, insb. Niederlande. Dort wird die Auslegung einerseits so nicht geteilt, und andererseits funktionieren die Bahnsteigschranken mit den alten Tickets nicht mehr. Das ist mir zu blöd, ich verzichte daher auf eine nachträgliche Reise und lasse mir bei Fahren vom/ins Ausland die Tickets lieber erstatten und buche neu, bis sich die Auslegung auch in den Niederlanden durchgesetzt hat und man auch die Bahnsteigschranken entsprechend einrichtet.
Nachweisplicht liegt bei der Bahn
JanZ, HB, Dienstag, 20.05.2025, 10:09 (vor 322 Tagen) @ zettelbox
Deutlich anstrenger ist es im Ausland, insb. Niederlande. Dort wird die Auslegung einerseits so nicht geteilt, und andererseits funktionieren die Bahnsteigschranken mit den alten Tickets nicht mehr. Das ist mir zu blöd, ich verzichte daher auf eine nachträgliche Reise und lasse mir bei Fahren vom/ins Ausland die Tickets lieber erstatten und buche neu, bis sich die Auslegung auch in den Niederlanden durchgesetzt hat und man auch die Bahnsteigschranken entsprechend einrichtet.
Da bin ich ja mal gespannt, ob das jemals passiert. Momentan kommt man ja nicht mal am eigentlichen Reisetag an einem anderem als dem Start- oder Zielbahnhof durch die Schranken (siehe diesen Thread). Als Workaround haben mir die NS empfohlen, mit der Kreditkarte ein- und sofort wieder auszuchecken. Die Diskussionen mit dem Zugpersonal hätte man in deinem Fall allerdings immer noch.
Nachweisplicht liegt bei der Bahn
zettelbox, Dienstag, 20.05.2025, 14:13 (vor 322 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von zettelbox, Dienstag, 20.05.2025, 14:14
Als Workaround haben mir die NS empfohlen, mit der Kreditkarte ein- und sofort wieder auszuchecken. Die Diskussionen mit dem Zugpersonal hätte man in deinem Fall allerdings immer noch.
Wenn die Bahnhofaufsicht sieht, wie du auscheckst ohne durch das Tor zu gehen, hast du aber erst einmal ein Gespräch am Bahnsteig gewonnen mit nicht so gutem Start. Ich mache den Workaround zwar ganz genauso, es ist aber etwas nervig. Die Diskussionen bei der Fahrscheinkontrolle sind aber ungleich anstrengender, vermutlich weil die NS das System Zugbindung gar nicht kennen, sehr wohl aber strikt auf das Gültigkeitsdatum des Tickets achten bzw. genau dies vom Kontrollgerät auch sehr eindeutig visualisiert wird. Mit einem drei Monate alten Ticket zu fahren, trifft da per se erstmal nicht auf Verständnis, und die Situation anhand eines Tickets, auf dem alle Informationen nur auf Deutsch sind, zu erklären, funktioniert nach meiner Erfahrung eher nicht so prächtig. Zwei solcher Diskussionen hatte ich schon, seitdem lasse ich es, auch wenn ich beide Male am Ende weiterfahren durfte, aber nur mit großem Unverständnis.
PS: Gestern hat mein Ticket an der Bahnhofschranke in Enschede nicht einmal funktioniert, obwohl das Reisedatum passt. Es war zwar ein Sparpreis Europa, allerdings war einerseits die Zugbindung wegen Anschlussverlust schon aufgehoben und andererseits gibt es in den NL sowieso keine allgemeine Zugbindung. Ich habe das Gefühl, es gibt zunehmend Probleme mit den DB-QR-Codes an den Schranken in den Niederlanden, vor 6 Monaten hat es gefühlt deutlich besser funktioniert.
Nachweisplicht liegt bei der Bahn
JanZ, HB, Dienstag, 20.05.2025, 14:27 (vor 322 Tagen) @ zettelbox
Wenn die Bahnhofaufsicht sieht, wie du auscheckst ohne durch das Tor zu gehen, hast du aber erst einmal ein Gespräch am Bahnsteig gewonnen mit nicht so gutem Start.
Wenn es eine Bahnhofsaufsicht gibt, kann man allerdings auch der das Ticket zeigen und sie bitten, einen reinzulassen. Der Workaround ist ja eher für Fälle wie meinen gedacht, in denen nicht mal über die Infosäule ein Mensch erreichbar ist.
Nachweisplicht liegt bei der Bahn
ICE920, München, Dienstag, 20.05.2025, 23:35 (vor 322 Tagen) @ zettelbox
Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Das Personal kann jederzeit die Verspätungsdaten von Zügen in ihren Geräten abrufen. Das was du meinst, ist die im Ticket hinterlegte Aufhebung der Zugbindung. Die ist am Tag nach Ende der Gültigkeit weg.
Hm, mir wurde jetzt schon mehrfach gesagt, dass auch die Fahrzeiten bei länger zurückliegenden Zügen im Gerät nicht sichtbar sind.Kann aber natürlich auch "keine Lust" gewesen sein. Probleme hatte ich mit diesen Tickets in Deutschland bisher noch nie.
Ich tippe auf keine Lust. Ich habe vor einigen Jahren mal von einem Bekannten die Zugangsdaten für das interne RIS bekommen, was die ZUBs auf ihrem Smartphone verwenden. Da konntest du über die Zugnummer und das Datum mindestens bis Anfang des Fahrplanjahres die tatsächlichen Abfahrts- und Ankunftszeiten einsehen. Im Grunde wie bahn.expert. Ich denke nicht, dass es sich seitdem signifikant verändert hat, wenn bahn.expert bis heute noch alles anzeigt.
Deutlich anstrenger ist es im Ausland, insb. Niederlande. Dort wird die Auslegung einerseits so nicht geteilt, und andererseits funktionieren die Bahnsteigschranken mit den alten Tickets nicht mehr. Das ist mir zu blöd, ich verzichte daher auf eine nachträgliche Reise und lasse mir bei Fahren vom/ins Ausland die Tickets lieber erstatten und buche neu, bis sich die Auslegung auch in den Niederlanden durchgesetzt hat und man auch die Bahnsteigschranken entsprechend einrichtet.
Ja, das Ausland teilt die Ansicht nicht. Ehrlicherweise haben sie meist das Problem nicht von Zugbindungen, einer unterirdischen Pünktlichkeitsquote und spontanen Baustellen. Nur beim Streik ging das mit den Papieren der DB noch relativ unkompliziert, auch wenn z.B. ungarische Schaffner erstmal große Augen gemacht haben.
Nachweisplicht liegt bei der Bahn
bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.05.2025, 00:04 (vor 322 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.05.2025, 00:04
Ja, das Ausland teilt die Ansicht nicht. Ehrlicherweise haben sie meist das Problem nicht von Zugbindungen, einer unterirdischen Pünktlichkeitsquote und spontanen Baustellen. Nur beim Streik ging das mit den Papieren der DB noch relativ unkompliziert, auch wenn z.B. ungarische Schaffner erstmal große Augen gemacht haben.
Das Problem ist übrigens, die DB Information ist generell der Meinung das sei alles kein Problem im Ausland und alle wüssten Bescheid. Übrigens auch beim Streik.
Wenn man dann mal eine ungarische "FN" hat oder so, ist das nervig. Auf einen Tag gültig schreiben mittels Stempel wollen viele aber wohl auch nicht, wie ich die so einschätze.
Erfahrungsbericht: Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt.
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 19.05.2025, 11:20 (vor 323 Tagen) @ Schrap0
"Aufgehobene Zugbindung" ist ein einfacher Marker in der Datenbank, der aus kundenunfreundlichen Gründen wieder entfernt wird.
In was für einer Datenbank soll dieser Marker eingefügt und wieder entfernt werden?
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Weg mit dem 4744!
Erfahrungsbericht: Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt.
ICE920, München, Montag, 19.05.2025, 23:50 (vor 323 Tagen) @ JeDi
"Aufgehobene Zugbindung" ist ein einfacher Marker in der Datenbank, der aus kundenunfreundlichen Gründen wieder entfernt wird.
In was für einer Datenbank soll dieser Marker eingefügt und wieder entfernt werden?
In der Ticketdatenbank, wo auch jetzt schon der Marker bei Tickets gesetzt wird, aber am Tag nach Ende der Gültigkeit wieder gelöscht wird.
Erfahrungsbericht: Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt.
Plüschetage, Sonntag, 18.05.2025, 19:20 (vor 324 Tagen) @ VT642
Streng genommen sind SSP auch bei Zugausfall nicht erstattbar, da hat der Zub, wenn er auf den genauen Wortlaut Wert legt, schon Recht. Du kannst von der Fahrt zurücktreten und erhältst den gesamten Fahrpreis zurück, aber das ist keine tarifliche Erstattung, sondern eben ein Rücktritt.
Ganz ehrlich: Für den Ottonormalfahrgast macht das keinen Unterschied, wenn man das Geld komplett zurück bekommt.
Vernuschelte Kommunikation
плацкарт, Sonntag, 18.05.2025, 09:19 (vor 324 Tagen) @ Schrap0
Mir scheint, dass bei der DB nicht gewünscht ist, dass alle Zugbegleiter wissen, dass ein Ticket noch ein Jahr lang benutzt werden kann. So wehrt man Ansprüche ab.
Auch die häufige Weigerung, einen Stempel "Zugbindung aufgehoben" aufs Papierticket zu setzen, ist symptomatisch.
Dem Stino-Fahrgast soll gar nicht bewusst sein, welche Rechte er hat.
Gerade in diesem Moment: aufgehobene Zugbindung
Jäkii, Sonntag, 18.05.2025, 09:51 (vor 324 Tagen) @ Schrap0
bearbeitet von Jäkii, Sonntag, 18.05.2025, 09:52
Gerade die gleiche Situation erlebt. Ich hatte eine Fahrkarte für Ende Januar, letzter Zug des Tages von Frankfurt nach Hamburg mit +40 angekündigt, Zugbindung aufgehoben und ich habe die Fahrt nicht angetreten. War auch gut so, weil der Zug am Ende mit fast +120 mitten in der Nacht in Hamburg angekommen ist.
Nun habe ich an der DB Info gefragt, im Reisezentrum und natürlich die bekannte FAQ online hergezogen, aber im Zug gerade in diesem Moment meinte der Zugbegleiter, die Info sei falsch. Es wurde schon weitergegeben, dies anzupassen. Die 1 Jahr längere Gültigkeit gelte nur bei höherer Gewalt, Streik etc. Bei Verspätung gelte die aufgehobene Zugbindung lediglich während des Gültigkeitzeitraums des Tickets. Ist natürlich auch nicht hilfreich bei der letzten Verbindung des Tages, wenn man es dann am nächsten Tag gar nicht bis 10 Uhr schaffen würde oder nur mit sehr frühem Aufstehen (was die Bahn bitte nicht erwarten soll).
Auf Kulanz werde ich jetzt mitgenommen, aber den weiteren Fahrkarten mit aufgehobener Zugbindung vertraue ich nun nicht mehr ganz.
Gerade in diesem Moment: aufgehobene Zugbindung
bahnfahrerofr., Sonntag, 18.05.2025, 10:01 (vor 324 Tagen) @ Jäkii
Die 1 Jahr längere Gültigkeit gelte nur bei höherer Gewalt, Streik etc. Bei Verspätung gelte die aufgehobene Zugbindung lediglich während des Gültigkeitzeitraums des Tickets.
Ah, mal was ganz neues??
Nach landläufiger Meinung einiger Personale hat man doch bei höherer Gewalt gar keine Rechte mehr? ;-)
Ist natürlich auch nicht hilfreich bei der letzten Verbindung des Tages, wenn man es dann am nächsten Tag gar nicht bis 10 Uhr schaffen würde oder nur mit sehr frühem Aufstehen
Ist ja nicht so, dass in diesen Fällen schon immer die Geltungsdauer verlängert wurde. Halt nur um ca. einen halben Tag.
Inkompetenz mittlerweile flächendeckend
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 18.05.2025, 13:34 (vor 324 Tagen) @ Jäkii
Huhu.
Und zeigt, wie völlig am Ende DB Fern ist, wenn man jetzt illegal um kleinste Summen feilscht.
Immer dasselbe Fazit: mit der DB wird das mit Bahnverkehr in Deutschland nix! Der Laden gehört zuerst zerschlagen und dann schnellstmöglich aufgelöst.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Gerade in diesem Moment: aufgehobene Zugbindung
Thomas Müller, Dienstag, 15.07.2025, 09:05 (vor 266 Tagen) @ Jäkii
eigentlich kann das nicht sein denn es steht immer noch drin. Es gilt die Sache mit dem einene Jahr
Gerade in diesem Moment: aufgehobene Zugbindung
Thomas Müller, Dienstag, 15.07.2025, 10:50 (vor 266 Tagen) @ Thomas Müller
Irreführend
Linux, Mannheim, Dienstag, 15.07.2025, 11:37 (vor 266 Tagen) @ Thomas Müller
Das ist eine sehr dämliche Erklärung, denn mitnichten kann man „ein Jahr lang“ „kostenlos“ fahren.
Der Fahrschein wurde regulär bezahlt und berechtigt zur einmaligen Fahrt. Allein der Gültigkeitszeitraum, in dem die Leistung in Anspruch genommen werden kann, verlängert sich auf ein Jahr.
Hätte vom ÖRR mehr Präzision erwartet.
Gerade in diesem Moment: aufgehobene Zugbindung
ICE920, München, Dienstag, 15.07.2025, 12:20 (vor 266 Tagen) @ Jäkii
Den Käse hatte ich auch. Der ZUB wollte dann eine FNE ausstellen, ist mit meinem Perso weggegangen und kam 20 Minuten später zurück mit "An dem Tag gab es tatsächlich eine Großstörung. Das ist dann okay" Wahrscheinlich hat er in der Zeit nachgeschaut und wollte nicht zugeben, dass er Unrecht hatte.
Erfahrungsbericht: Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt.
ICE920, München, Sonntag, 18.05.2025, 10:01 (vor 324 Tagen) @ Schrap0
lGut anscheinend war die Änderung noch nicht überall angekommen.
Es ist keine Änderung. Das gilt schon so lange es die EU Verordnung gibt. Das einzige, was sich geändert hat ist die Kommunikation der Regel
Jetzt hat der Zugbegleiter das Ticket gescannt und konnte keinen Hinweis auf die aufgehobene Zugbindung in seinem Gerät sehen.
Er sieht im Gerät nichts anderes als das, was du im Navigator siehst und da ist der Hinweis am 3. Tag weg, weil die Software darauf ausgelegt wurde, dass spätestens da sich das Ticket erledigt hat.
Ich solle doch bitte die entsprechende E-Mail für die Aufhebung vorzeigen. Ich war überzeugt keine E-Mail bekommen zu haben sondern nur eine Benachrichtigung vom DB Navigator.
Ja, immer einen Nachweis behalten, solange man Tage später fahren will. Der gesunde Menschenverstand müsste es einem auch so schon sagen, weil wie soll das Zugpersonal das wissen? Soll es jeden einzelnen Zug aus deiner gebuchten Verbindung durchgehen und mit deinem Handy abgleichen, wo und wie sich das geändert hat?
Erfahrungsbericht: Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt.
Schrap0, Sonntag, 18.05.2025, 10:28 (vor 324 Tagen) @ ICE920
Er sieht im Gerät nichts anderes als das, was du im Navigator siehst und da ist der Hinweis am 3. Tag weg, weil die Software darauf ausgelegt wurde, dass spätestens da sich das Ticket erledigt hat.
Ja, immer einen Nachweis behalten, solange man Tage später fahren will. Der gesunde Menschenverstand müsste es einem auch so schon sagen, weil wie soll das Zugpersonal das wissen? Soll es jeden einzelnen Zug aus deiner gebuchten Verbindung durchgehen und mit deinem Handy abgleichen, wo und wie sich das geändert hat?
Dazu habe ich etwas unter den Beitrag von VT642 geschrieben.
Erfahrungsbericht: Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt.
Plüschetage, Sonntag, 18.05.2025, 19:16 (vor 324 Tagen) @ ICE920
Ich solle doch bitte die entsprechende E-Mail für die Aufhebung vorzeigen. Ich war überzeugt keine E-Mail bekommen zu haben sondern nur eine Benachrichtigung vom DB Navigator.
Ja, immer einen Nachweis behalten, solange man Tage später fahren will. Der gesunde Menschenverstand müsste es einem auch so schon sagen, weil wie soll das Zugpersonal das wissen? Soll es jeden einzelnen Zug aus deiner gebuchten Verbindung durchgehen und mit deinem Handy abgleichen, wo und wie sich das geändert hat?
Ich verstehe nicht, wieso die Leute durch Kommentare wie diesen hier verunsichert werden, wenn sie von ihrem - nicht auf Kulanz basierenden! - Recht Gebrauch machen wollen, Fahrkarten mit aufgehobener Zugbindung an einem späteren Tag zu nutzen.
In der FAQ steht doch schwarz auf weiß: "Innerhalb Deutschlands benötigen Sie keine zusätzliche Bescheinigung zur Aufhebung der Zugbindung."
Und selbst auf ihre Online-Ticket druckt die DB das hier: "Bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte ist die Zugbindung Ihrer Fahrt ohne besondere Bescheinigung aufgehoben."
Von daher gibt es keine Pflicht für Screenshots, E-Mail-Aufbewahrungen etc., d.h., es kommt nicht zu einer Beweislastumkehr, wonach der Fahrgast im Zug irgendwas nachzuweisen hätte. Wenn das Zugpersonal dem Fahrgast nicht glauben will, ist es nun mal sein selbst herbeigeführtes Pech, Züge aus der gesuchten Verbindung durchzusehen.
Und wenn bspw. jemand Anderes das Ticket für mich gebucht hab, kann ich diese Eigen-Nachweise nämlich auch gar nicht erst haben?!
Meine Erfahrung aus der Praxis mit mehr als einem Dutzend solcher Tickets (ja, die Qualität ist nun mal so mau, dass sich das mittlerweile geläppert hat) sagt mir, dass ein einfacher Hinweis auf die aufgehobene Zugbindung ohne lange Erklärungen wie Zugnummer etc. reicht. Auch noch 6 oder 9 Monate später.
Erfahrungsbericht: Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt.
Henrik, Montag, 19.05.2025, 02:10 (vor 323 Tagen) @ Plüschetage
Und wenn bspw. jemand anderes das Ticket für mich gebucht hat, kann ich diese Eigen-Nachweise nämlich auch gar nicht erst haben?!
Wieso nicht?
Ticket in der App mit Nummer und Namen hinzufügen, dann sollte auch der Hinweis erfolgen.
Man kann auch seine Verbindungen selbst suchen und Marker setzen "Reise merken", dann bei der Verspätung Screenshot erstellen, passt dann ja zur Fahrkarte, auch wenn man diese nur als Online-Ticket vorweisen kann.
Den Punkt bei Screenshots von eigenen Fahrkarten/Verbindungen den Überblick zu verlieren, kann ich nicht so recht nachvollziehen.
Die Screenshots haben einen Dateinamen mit dem Datum,
zudem um welche Masse an Dateien / Fahrkarten handelt es sich denn da?
Kleine txt-Datei erstellen "DB FV Fahrkarten mit aufgehobener Zugbindung", dort Liste erstellen mit den Fahrten/Tickets nebst Haken "genutzt wann" bzw. "noch nicht genutzt".
Jüngst hatte ich nen Handy-Schaden (in den meisten Fällen ist das leicht lösbar, wars bei mir nicht), insofern ist es dann auch von Vorteil, diese Screenshots zu sichern.
Aber ja, es ist nicht die Aufgabe des Reisenden, entsprechende Nachweise vorweisen zu können,
es kann vor Ort dann vorteilhaft sein, entsprechendes zeigen zu können.
Die DB selbst weiß in ihrem System, dass das Ticket noch nicht genutzt wurde und bei der eigentlichen Verbindung die Zugbindung aufgehoben wurde.
Meine Erfahrung aus der Praxis mit mehr als einem Dutzend solcher Tickets (ja, die Qualität ist nun mal so mau, dass sich das mittlerweile geläppert hat) sagt mir, dass ein einfacher Hinweis auf die aufgehobene Zugbindung ohne lange Erklärungen wie Zugnummer etc. reicht. Auch noch 6 oder 9 Monate später.
Wie kommen derlei Ereignisse denn überhaupt zustande..
In nahezu allen +20 Fällen war ich eh gefahren.
In den letzten 6 Monaten hatte ich glaube ich 4 derlei Fälle, wo ich dann am Tag drauf erst gefahren war und die Anzeige nicht mehr in der App war.
Da war ich jeweils auch glücklich drüber, dass die Zugbindung aufgehoben wurde, teils wäre dann doch Verspätung am Ziel dann weniger als +20
Ich meine, dass ich im ICE da dann nicht kontrolliert wurde.
Bei dem ersten Mal war ich noch recht unsicher, googelte während der ICE-Fahrt nach diesem Thema und fand einen Reddit-Screenshot bzgl. 1 Jahr anschließend, ließ dieses Fenster offen.
Im dem ICE folgenden RE in der 1. Klasse fing der ZuB mit mir ein sehr langes Gespräch an über seine Kontrollen ("Ich kenn die Leute, besser ich bekomm von denen dann Kohle in bar als dass wir gar nichts bekommen") und er schloss ab mit "Du hast ja Ticket".
Woche drauf selbiges (mittlerweile wusste ich besser Bescheid), er kontrollierte mein Ticket und sagte "das Ticket gilt nicht für heute, aber ist schon ok, wenn Du das sagst mit aufgehobener Zugbindung, wird das schon stimmen. Nee, Dein Screenshot musst Du mir nicht zeigen"
Erfahrungsbericht: Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt.
ICE920, München, Montag, 19.05.2025, 23:56 (vor 323 Tagen) @ Plüschetage
Ich solle doch bitte die entsprechende E-Mail für die Aufhebung vorzeigen. Ich war überzeugt keine E-Mail bekommen zu haben sondern nur eine Benachrichtigung vom DB Navigator.
Ja, immer einen Nachweis behalten, solange man Tage später fahren will. Der gesunde Menschenverstand müsste es einem auch so schon sagen, weil wie soll das Zugpersonal das wissen? Soll es jeden einzelnen Zug aus deiner gebuchten Verbindung durchgehen und mit deinem Handy abgleichen, wo und wie sich das geändert hat?
Ich verstehe nicht, wieso die Leute durch Kommentare wie diesen hier verunsichert werden, wenn sie von ihrem - nicht auf Kulanz basierenden! - Recht Gebrauch machen wollen, Fahrkarten mit aufgehobener Zugbindung an einem späteren Tag zu nutzen.In der FAQ steht doch schwarz auf weiß: "Innerhalb Deutschlands benötigen Sie keine zusätzliche Bescheinigung zur Aufhebung der Zugbindung."
Und selbst auf ihre Online-Ticket druckt die DB das hier: "Bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte ist die Zugbindung Ihrer Fahrt ohne besondere Bescheinigung aufgehoben."
Und der Award für die deutscheste Aussage des Jahres geht an... ach, lassen wir das. Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Natürlich kannst du solange auf den Boden stampfen und "Ich habe Recht" schreien, bis der ZUB nachgibt. Aber wenn man schon weiß, dass es da Probleme gibt, wieso macht man allen das Leben unnötig schwer?
Von daher gibt es keine Pflicht für Screenshots, E-Mail-Aufbewahrungen etc., d.h., es kommt nicht zu einer Beweislastumkehr, wonach der Fahrgast im Zug irgendwas nachzuweisen hätte. Wenn das Zugpersonal dem Fahrgast nicht glauben will, ist es nun mal sein selbst herbeigeführtes Pech, Züge aus der gesuchten Verbindung durchzusehen
Natürlich bist du als Fahrgast in der Beweispflicht, dass du ein gültiges Ticket hast. Soll ich jetzt morgen einfach in den ICE steigen und sagen "Aber Sie müssen mir jetzt nachweisen, dass ich KEIN Ticket habe!"?
Und wenn bspw. jemand Anderes das Ticket für mich gebucht hab, kann ich diese Eigen-Nachweise nämlich auch gar nicht erst haben?!
Man geht in die Auftragssuche rein, sucht das Ticket und dann hat man direkt den Nachweis.
Meine Erfahrung aus der Praxis mit mehr als einem Dutzend solcher Tickets (ja, die Qualität ist nun mal so mau, dass sich das mittlerweile geläppert hat) sagt mir, dass ein einfacher Hinweis auf die aufgehobene Zugbindung ohne lange Erklärungen wie Zugnummer etc. reicht. Auch noch 6 oder 9 Monate später.
Das ist eine andere Geschichte. Ich wurde schon etliche Male durchgewunken, bevor ich den Mund überhaupt aufmachen konnte, um zu sagen, dass die Zugbindung aufgehoben ist.
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Plüschetage, Freitag, 12.09.2025, 22:29 (vor 207 Tagen) @ ICE920
Von daher gibt es keine Pflicht für Screenshots, E-Mail-Aufbewahrungen etc., d.h., es kommt nicht zu einer Beweislastumkehr, wonach der Fahrgast im Zug irgendwas nachzuweisen hätte. Wenn das Zugpersonal dem Fahrgast nicht glauben will, ist es nun mal sein selbst herbeigeführtes Pech, Züge aus der gesuchten Verbindung durchzusehen
Natürlich bist du als Fahrgast in der Beweispflicht, dass du ein gültiges Ticket hast. Soll ich jetzt morgen einfach in den ICE steigen und sagen "Aber Sie müssen mir jetzt nachweisen, dass ich KEIN Ticket habe!"?
Das liest Du jetzt noch einmal wo genau raus? Der Hinweis auf der Fahrkarte ist eindeutig.
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ICE920, München, Freitag, 12.09.2025, 22:38 (vor 207 Tagen) @ Plüschetage
bearbeitet von ICE920, Freitag, 12.09.2025, 22:39
Von daher gibt es keine Pflicht für Screenshots, E-Mail-Aufbewahrungen etc., d.h., es kommt nicht zu einer Beweislastumkehr, wonach der Fahrgast im Zug irgendwas nachzuweisen hätte. Wenn das Zugpersonal dem Fahrgast nicht glauben will, ist es nun mal sein selbst herbeigeführtes Pech, Züge aus der gesuchten Verbindung durchzusehen
Natürlich bist du als Fahrgast in der Beweispflicht, dass du ein gültiges Ticket hast. Soll ich jetzt morgen einfach in den ICE steigen und sagen "Aber Sie müssen mir jetzt nachweisen, dass ich KEIN Ticket habe!"?
Das liest Du jetzt noch einmal wo genau raus? Der Hinweis auf der Fahrkarte ist eindeutig.
Es steht da: "ohne besondere Bescheinigung". Verstehst du, was eine Bescheinigung ist? Das ist ein Dokument oder Schriftstück, welches von einer Person an eine andere gegeben wird und die eine Information enthält. Es steht da, dass es kein vom ZUB-Personal, von der Bahnhofsinfo oder von sonstwen ausgegebenen Stempel oder Papier oder Bescheinigung oder sonst irgendwas benötigt. Es reicht ein eigener Screenshot oder Ausdruck oder die Mitschrift, welcher Zug ausgefallen ist o.ä. Es steht nirgendwo, dass man überhaupt nichts festhalten muss. In welcher Welt gibt es Ansprüche, bei denen du als Kunde überhaupt nicht nachweisen musst, dass man sie hat?
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611 040, Erfurt, Freitag, 12.09.2025, 22:45 (vor 207 Tagen) @ ICE920
Es reicht wenn man mündlich hinweist, dass der Zug 4711 ausgefallen ist oder verspätet war.
Den Rest muss das ZuB nachsehen, wenn es die denn interessiert.
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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
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ICE920, München, Freitag, 12.09.2025, 22:53 (vor 207 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von ICE920, Freitag, 12.09.2025, 22:54
Es reicht wenn man mündlich hinweist, dass der Zug 4711 ausgefallen ist oder verspätet war.
Den Rest muss das ZuB nachsehen, wenn es die denn interessiert.
Ja, das würde schon in der Theorie ausreichen. Man kann sich den Zug merken, man kann es sich ihn aufschreiben. Ein Problem hast du trotzdem, wenn die hinterlegten Daten nicht korrekt sind. So habe ich letztens einen Fall mitbekommen: EC Berlin-Prag wird in Berlin direkt wieder geräumt, weil alle Toiletten defekt sind. Zug fährt leer an die tschechische Grenze, dort hat das tschechische Personal kein Problem einen Fernzug ohne Toiletten mit Fahrgästen zu füllen. Die betroffene Person hat Fahrgastrechte eingereicht, aber die wurden abgelehnt, mit dem Hinweis, dass der Zug vermeintlich ganz normal mit einer leichten Verspätung gefahren ist. Das konnte man auch so in Bahnexpert nachvolliehen. Es war kein Ausfall eingetragen. Und dann steht man da.
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bahnfahrerofr., Sonntag, 18.05.2025, 10:04 (vor 324 Tagen) @ Schrap0
Beim Thema BC50 vs 25 hätte ich bei diesem Zugbegleiter mit Sicherheit einen 60er bekommen, wenn ich auf ihn gewartet hätte. Es war also gut gleich hinzugehen.
Ich habe noch ein Sparpreisticket auf BC50. Ich glaube ich werde die Reise nicht antreten und das Ticket erstatten lassen. Das ist mir zu viel Stress.
Das musst du wissen, aber die Thematik BC25/50 ist eigentlich das kleinere Problem, zumindest da es sich bei dir um (S)SP handelt. Da hier der Rabatt sowieso gleich hoch ist, soll da gemäß Zub-Diensthandbuch nicht beanstandet werden. Genaue Quelle wurde hier ja auch mal genannt. Ich denke mit gesundem Menschenverstand dürfte man zusätzlich auch durchkommen. Bei Flexpreisen ist es natürlich anders.
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Schrap0, Sonntag, 18.05.2025, 10:32 (vor 324 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Ja das stimmt, ich habe das vorher auch gegoogelt sonst wäre ich mit dem Ticket überhaupt nicht in den Zug eingestiegen. Ich habe das aber so interpretiert, dass ich da nicht auf ein Recht beharren kann, sondern weiter auf eine intern kommunizierte Kulanz angewiesen bin.
Zu BC50-Zeiten haben Zugbegleiter bei Sparpreisen aber oft nach "einer" Bahncard gefragt ohne wie ich das von Flexpreisen kenne, die nötige Bahncard genau zu spezifizieren.
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650BOB426, Montag, 19.05.2025, 09:09 (vor 323 Tagen) @ Schrap0
Ihr bekommt noch Mails zu Ausfall/Verspätung von Zügen?
Ich hab da schon lange kein Mails mehr bekommen.
Infomails? Ja.
Berliner65, Berlin, Montag, 19.05.2025, 12:38 (vor 323 Tagen) @ 650BOB426
Ihr bekommt noch Mails zu Ausfall/Verspätung von Zügen?
Ja.
Z.B. heute während der Fahrt des 277.
Ich wurde über eine 6minütige Ankunftsverspätung in Freiburg informiert.
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