Zugausfall - Verspätung bei späterer gewählter Verbindung? (Allgemeines Forum)

zettelbox, Dienstag, 13.05.2025, 11:40 (vor 220 Tagen)

Ich hoffe, das Thema wurde hier nicht schon einmal diskutiert, per Suche habe ich nichts gefunden.

Angenommen, bei meiner gewählten Verbindung fällt ein Zug aus, was bei Wahl des nachfolgenden Zuges zu einer Verspätung von 60 Minuten am Endbahnhof führt. Aufgrund dieser Verspätung entscheide ich mich aber, am Umsteigebahnhof zu verbleiben, um von dort einen Termin wahrzunehmen, der sich sonst mit der verspäteten Bahnreise überschnitten hätte. Dementsprchend fahre ich erst einige Stunden später weiter zum Zielbahnhof.

Was sehen die Fahrgastrechte in diesem Fall vor?

Gar keine Entschädigung wegen Verspätung, da der Aufenthalt am Zwischenbahnhof ja selbst gewählt war? Wobei das ja nur halb freiwillig war, denn erst die Verspätung von 60 Minuten infolge des Zugausfalls haben mich zu dieser eigentlich eher unfreiwilligen Entscheidung geführt.

Entschädigung von 25 %? Hielte ich für logisch, aber ich sehe ich keine Möglichkeit, dies im FGR-Formular entsprechend anzugeben. Oder sollte man als tatsächliche Ankunftszeit dann die Uhrzeit angeben, zu der man angekommen wäre, wenn man die schnellstmögliche Verbindung gewählt hätte? Das war aber nicht die tatsächliche Ankunftszeit.

Entschädigung von 50 %? Allerdings ist die Tatsache, dass ich am Ende mehr als 2h nach geplanter Ankunftszeit am Zielbahnhof angekommen bin, nur teilweise der Bahn anzulasten. Kann also kaum richtig sein.

Tatsächlich hatte ich diesen Fall im April und habe im FGR-Formular die tatsächliche Ankunftszeit angegeben. Der Fall wurde tatsächlich angenommen, bei einer Verspätung am Zielort von 525 Minuten. Dabei ist klar, dass es diverse schnellere Möglichkeiten gegeben hätte. Da es um einen Fahrkartenwert von 16 Euro ging, kann ich das moralisch vertreten, aber was wenn es hier um deutlich höhere Beträge geht?

Zugausfall - Verspätung bei späterer gewählter Verbindung?

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 14.05.2025, 01:34 (vor 220 Tagen) @ zettelbox

Hallo,

wenn die später gewählte (!) Verbindung wiederum mehr als 60 Minuten oder 120 Minuten verspätet ist, könntest du die enstprechende Entschädigung in Anspruch nehmen. Oder sogar auf Kosten der DB übernachten oder Taxi fahren, falls die später gewählte Verbindung ausfällt.

Dann kann man dir nicht entgegen halten, du hättest ja früher von dem Umsteigebahnhof weiterfahren können, denn die Zugbindung war ja aufgehoben.

Ich weiß, dass das nicht genau die Antwort auf deine Frage ist.

Zugausfall - Verspätung bei späterer gewählter Verbindung?

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 14.05.2025, 01:40 (vor 220 Tagen) @ brandenburger

Was die Verspätung im Vergleich zu der ursprünglich gewählten Verbindung (!) angeht - da würde ich unterscheiden.

Wenn die Aufhebung der Zugbindung eine ganz neue Möglichkeit eröffnet, die so nicht bestanden hätte, also ein spontaner Theaterbesuch oder ein Treffen mit Bekannten, und es entstand sozusagen ein Mehrwert nur durch die Aufhebung der Zugbindung, dann wäre es eigentlich nicht anständig, auch noch Entschädigung zu kassieren.

Aber wenn es nur darum ging, das Beste aus der Situation zu machen - jetzt nehme ich nicht den nächsten Zug, sondern gehe wenigstens in Ruhe etwas essen und nehme den übernächsten - dann solltest du nicht auf die Entschädigung verzichten. Im Gegenteil, das Essen gehen hat ja auch etwas gekostet, vielleicht sogar mehr als die Entschädigung.

16 € ist keine moralische Grenze

sfn17, Donnerstag, 15.05.2025, 12:28 (vor 218 Tagen) @ zettelbox

Was ich so von der deutschen Rechtsprechung mitbekommen habe, kann man wegen 1 € vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Bei den FGR gibt es nur die 4€-Grenze, die als Bagatellbetrag gg Art. 14 GG abgetan wird (die öffnende Klausel ist bekanntlich dieser dem Allgemeinwohl dienende Gebrauch (sonst könnte der Staat nicht einmal Steuern eintreiben)).

Wenn diese abenteuerlichen 525 Minuten anerkannt wurden, dann war alles richtig

Und falls es ein Ticket mit Zugbindung war, wurde es durch den Zugausfall zum vollwertigen Flexticket. Und da wären die 525 Minuten auch anzuerkennen gewesen. Betrugspotential hin/her, dürfte mittlerweile eingepreist sein.

--
SBO

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum