Bei drei SFS braucht man zwingend (p)-Fahrzeuge. (Allgemeines Forum)

ICETreffErfurt, Eisenach, Sonntag, 11.05.2025, 14:54 (vor 222 Tagen) @ BGSMH

Bei drei SFS ist aufgrund der Tunnel eine Zugfahrt mit (p)-Fahrzeugen (druckertüchtigt) und NBÜ (Not-Brems-Überbrückung) erforderlich:

SFS Köln–Rhein/Main zwischen Abzweig Kelsterbach und Siegburg/Bonn
SFS Nürnberg–Ingolstadt zwischen Ingolstadt Nord und Allersberg
SFS Erfurt–Nürnberg zwischen Erfurt und Unterleiterbach

Steht m.E. auch in den SNB der jeweiligen Strecken.

Für alle anderen SFS mit Tunnelanteil (Hannover–Würzburg, Mannheim–Stuttgart, Wendlingen–Ulm, Gröbers–Erfurt) sind lediglich )p(-Fahrzeuge (druckgeschützt) und NBÜ vorgeschrieben. Bei Bestandsstrecken mit Tunneln über 3000 m Länge ist es wohl vom Einzelfall abhängig, ob )p( oder NBÜ erforderlich ist.

Für Strecken ohne Tunnel oder mit Tunnel bis maximal 3000 m Länge gibt es gar keine Einschränkungen.


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