? zu den Grenzkontrollen und Fahrplanaktualisierungen (Allgemeines Forum)
Waldbahn, Sonntag, 11.05.2025, 09:41 (vor 355 Tagen)
bearbeitet von Waldbahn, Sonntag, 11.05.2025, 09:42
Hallo
durch die verschärften Grenzkontrollen gibt es ja auch Verzögerungen beim Bahnverkehr. Kann man davon ausgehen, dass die zeitnah in den elektronischen Auskunftsmedien eingearbeitet werden? Es ist am Beispiel Strasbourg-Kehl zu lesen, dass diese nicht im Zug sondern mit Zusatzhalt in Kehl passieren. Wie wird das andernorts praktiziert?
Hier bitte keine politische Debatte über das Für und Wieder führen. Danke
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Gruß
Waldbahn
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VT 609, Sonntag, 11.05.2025, 10:27 (vor 355 Tagen) @ Waldbahn
An der Grenze bei Salzburg finden die Kontrollen im Fernverkehr im fahrenden Zug statt, im Nahverkehr stationär in Freilassing. Der RE5 hat vorletztes Jahr deshalb 10 Minuten Aufenthalt in Freilassing bekommen, die aber oft nicht ausreichen. 10-20 Minuten Verspätung im weiteren Verlauf sind trotz der Standzeit in Freilassing keine Seltenheit.
An der Grenze bei Kufstein wird generell im fahrenden Zug zwischen Kufstein und Rosenheim kontrolliert, sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr.
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TRAXXP160DE, HBIK, Sonntag, 11.05.2025, 11:17 (vor 355 Tagen) @ VT 609
Dürfte doch eh auf Verspätungsbegründung
"Polizeiliche Maßnahme"
hinauslaufen und somit zu keinem Entschädigungsanspruch führen.
Die Reise dürfte somit zeitlich unkalkulierbar werden.
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JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 11.05.2025, 12:32 (vor 355 Tagen) @ TRAXXP160DE
Dürfte doch eh auf Verspätungsbegründung
"Polizeiliche Maßnahme"
hinauslaufen und somit zu keinem Entschädigungsanspruch führen.
Warum nicht? Die (wenn auch vermutlich illegalen) Kontrollen sind bekannt und könnten in die Fahrpläne eingearbeitet werden, spätestens nach einigen Wochen -> klares Verschulden des Beförderers. Die VO 2021/782 ist da eigentlich eindeutig, Verhalten von Dritten ist nur dann ein Ausschlussgrund, wenn der Beförderer die Folgen im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht abwenden konnte.
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Weg mit dem 4744!
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EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 11.05.2025, 13:09 (vor 355 Tagen) @ JeDi
Dürfte doch eh auf Verspätungsbegründung
"Polizeiliche Maßnahme"
hinauslaufen und somit zu keinem Entschädigungsanspruch führen.
Warum nicht? Die (wenn auch vermutlich illegalen) Kontrollen sind bekannt und könnten in die Fahrpläne eingearbeitet werden, spätestens nach einigen Wochen -> klares Verschulden des Beförderers. Die VO 2021/782 ist da eigentlich eindeutig, Verhalten von Dritten ist nur dann ein Ausschlussgrund, wenn der Beförderer die Folgen im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht abwenden konnte.
Man wird sicher nicht die Fahrpläne ändern, sondern eben Verspätet fahren, den einen TGV mal eben eine neue Trasse mit 15 Minuten späteren Zeiten gibt es nicht, aber was sie machen können, und in München schon gemacht haben, sie werden die knappen Anschlüsse aus der Auskunft sperren, wie bei den Zügen aus Österreich.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
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JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 11.05.2025, 13:52 (vor 355 Tagen) @ EK-Wagendienst
Man wird sicher nicht die Fahrpläne ändern, sondern eben Verspätet fahren
Das steht dem Beförderer ja frei, dann muss er halt Entschädigungen zahlen.
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Weg mit dem 4744!
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VT642, Sonntag, 11.05.2025, 18:32 (vor 354 Tagen) @ JeDi
Grenzkontrollen sind doch höhere Gewalt, also kein FGR Anspruch.
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JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 11.05.2025, 18:54 (vor 354 Tagen) @ VT642
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 11.05.2025, 18:55
Grenzkontrollen sind doch höhere Gewalt, also kein FGR Anspruch.
Kannst du lesen? Meine Motivation das im gleichen Thread mehrfach zu erklären ist eigentlich nahe Null...
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Weg mit dem 4744!
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JanZ, HB, Sonntag, 11.05.2025, 19:03 (vor 354 Tagen) @ JeDi
Ich frage mich allerdings, ob ein Gericht im Zweifel deiner Argumentation folgen würde, auch wenn ich persönlich das sehr gerne hätte.
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bahnfahrerofr., Sonntag, 11.05.2025, 19:19 (vor 354 Tagen) @ JanZ
Ich frage mich allerdings, ob ein Gericht im Zweifel deiner Argumentation folgen würde, auch wenn ich persönlich das sehr gerne hätte.
Zumindest für Tickets, die deutlich nach dem Tag der Einführung verkauft wurden, würde ich dieser Argumentation auch folgen. Vor Gericht, auch möglich dass es klappt. Aber ob das SC FGR dieser Auffassung folgt... ;-)
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JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 12.05.2025, 00:28 (vor 354 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Ich frage mich allerdings, ob ein Gericht im Zweifel deiner Argumentation folgen würde, auch wenn ich persönlich das sehr gerne hätte.
Zumindest für Tickets, die deutlich nach dem Tag der Einführung verkauft wurden, würde ich dieser Argumentation auch folgen. Vor Gericht, auch möglich dass es klappt. Aber ob das SC FGR dieser Auffassung folgt... ;-)
Ja, richtig. Die Fahrplananpassung, die der Beförderer im Rahmen seiner Sorgfaltspflcht hätte durchführen müssen, hätte natürlich auch bekannt gemacht sein müssen, als die Reise geplant wurde.
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Weg mit dem 4744!
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ICE920, München, Montag, 12.05.2025, 08:43 (vor 354 Tagen) @ JeDi
Ich frage mich allerdings, ob ein Gericht im Zweifel deiner Argumentation folgen würde, auch wenn ich persönlich das sehr gerne hätte.
Zumindest für Tickets, die deutlich nach dem Tag der Einführung verkauft wurden, würde ich dieser Argumentation auch folgen. Vor Gericht, auch möglich dass es klappt. Aber ob das SC FGR dieser Auffassung folgt... ;-)
Ja, richtig. Die Fahrplananpassung, die der Beförderer im Rahmen seiner Sorgfaltspflcht hätte durchführen müssen, hätte natürlich auch bekannt gemacht sein müssen, als die Reise geplant wurde.
Wir reden doch von der DB. Die werden Anschlüsse in einem Fenster von 20-30 Minuten und schon gibt es keine verpassten Anschlüsse mehr. Und die Grenzkontrollen sorgen nur für weniger als 60 Minuten Verspätung also auch da keine Entschädigungen.
betriebliche Belange vs Kundenbelang
Waldbahn, Sonntag, 11.05.2025, 19:23 (vor 354 Tagen) @ EK-Wagendienst
Na da sind wir wieder beim Thema. Was wiegt schwerer - das betriebliche Interesse (Trassenvergabe) oder die Kundensicht?
Dem Kunden ist es schlicht egal, ob da eine Trasse wie auch immer vergeben wird. Wenn sein Anschluss weg ist und er 60min später ankommt, gibt's FGR. Der Fahrplan ist für den Kunden nun eben das Kriterium für den Anspruch.
Ich hab zum Beispiel für Ende Juni eine Verbindung (Teilstrecke) Strasbourg-Frankfurt mit Umstieg in Offenburg und wenn der weg ist und ich mehr als 60min später ankomme, hätte ich Anspruch - es sei denn der Fahrplan wird angepasst. So muss ich schauen, dass ich mit insgesamt 4 Personen 90min eher als geplant losfahre, um eben den Aufwand hinter zu vermeiden und mglw leer auszugehen. Nur hat diese Option nicht jeder.
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Gruß
Waldbahn
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akbar23, Sonntag, 11.05.2025, 23:30 (vor 354 Tagen) @ JeDi
Illegal ist der Zustand der letzten 10 Jahre.
Rechtmäßigkeit von Grenzkontrollen
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 12.05.2025, 00:24 (vor 354 Tagen) @ akbar23
bearbeitet von JeDi, Montag, 12.05.2025, 00:26
Illegal ist der Zustand der letzten 10 Jahre.
Und das machst du genau woran fest? Dass die Grenzkontrollen in Freilassing unter sehr ähnlichen Voraussetzungen 2022 illegal waren, hat ja kürzlich der BayVGH - mit der klaren Ansage, dass die Neubewertung einer bereits länger bestehenden Tatsache nicht reicht - festgestellt. Leider hält das bayerische Politiker_innen nicht davon ab, weiter zu machen, und einstweiligen Rechtsschutz gibt’s auch nicht.
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Weg mit dem 4744!
Rechtmäßigkeit von Grenzkontrollen
gbstngrtz, Donnerstag, 15.05.2025, 08:36 (vor 351 Tagen) @ JeDi
Naja er hat ja Recht mit dem was er schreibt, Schengen wurde extra gegründet damit im Europäischen Raum Reisefreiheit besteht. Nun geht Deutschland da jetzt seinen Sonderweg und vollzieht Grenzkontrollen an den Grenzen. Dafür steht aber der Begriff Schengen nicht. Somit widersetzt sich Deutschland den Regeln!
Zudem auch was die G´kontrollen betrifft, bei meinen letzten ca. 10-15 Einfahrten aus Polen sei es mit den EuroCitys in Frankfurt (Oder) oder Küstrin-Kietz mit der Bimmelbahn aus Kostrzyn wurde ich nicht kontrolliert.
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markman, Sonntag, 11.05.2025, 11:55 (vor 355 Tagen) @ VT 609
An der Grenze bei Kufstein wird generell im fahrenden Zug zwischen Kufstein und Rosenheim kontrolliert, sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr.
dazu die Erfahrung, dass ich die Strecke (München Innsbruch) nun einige Mal gefahren bin und nach keinerlei Verzögerungen verzeichnen kann. Die Beamten gehen durch den Zug und kontrollieren nur Personen, die aus Erfahrungswerten oder Anweisungen zu kontrollieren sind.
Grüße
Markman
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JanZ, HB, Donnerstag, 15.05.2025, 11:42 (vor 351 Tagen) @ Waldbahn
Von den IC Fredericia - Flensburg kann ich berichten, dass dort bei der Einreise nach Deutschland nicht kontrolliert wurde. Bei der Einreise nach Dänemark wurde während der Standzeit in Padborg kontrolliert, die in dieser Richtung länger ist (vermutlich genau für diesen Zweck).