Zugbindung aufgehoben - gilt bis zu 365 Tage nach dem Datum? (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 03.05.2025, 18:04 (vor 18 Tagen) @ wifi-wolf
bearbeitet von JeDi, Samstag, 03.05.2025, 18:05

Falls jemand zur Zweiten Frage bei Gelegenheit einen Hinweis hat, würde ich mich freuen.

Unverzüglich bedeutet üblicherweise „ohne schuldhaftes Zögern“ (vgl. §121(1) BGB). Du musst dich also sofort entscheiden, welche der Varianten du nimmst, aber freilich erst nachdem dir die Verspätung bekannt geworden ist - und kannst nicht sofort weiterfahren und dich später auf „Ich will doch erst in nem halben Jahr fahren“ unentschieden.

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Weg mit dem 4744!


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