Teilweise genutzte Reservierung voll erstattungsfähig? (Allgemeines Forum)

Tob, Sonntag, 27.04.2025, 09:17 (vor 369 Tagen)

Hallo,

ich habe trotz googeln nichts gefunden. Folgender Fall:

Gebuchte Fahrtstrecke: RE->IC->ICE->RE

Im IC konnte ich meine gebuchte Reservierung nutzen; da der IC aber 40 Minuten Verspätung hatte, habe ich den gebuchten ICE nicht erreicht.

Bekomme ich dennoch meine Reservierung voll erstattet?

Gruß

Tobias

Ja

IT19, Sonntag, 27.04.2025, 10:02 (vor 369 Tagen) @ Tob

- kein Text -

Teilweise genutzte Reservierung voll erstattungsfähig!

Rawatzer, Sonntag, 27.04.2025, 10:02 (vor 369 Tagen) @ Tob

Hallo,

ich habe trotz googeln nichts gefunden. Folgender Fall:

Gebuchte Fahrtstrecke: RE->IC->ICE->RE

Im IC konnte ich meine gebuchte Reservierung nutzen; da der IC aber 40 Minuten Verspätung hatte, habe ich den gebuchten ICE nicht erreicht.

Bekomme ich dennoch meine Reservierung voll erstattet?

Gruß

Tobias

Basierend auf einer Erfahrung von mir: Ja!

Meine Mutter hatte auch mal so einen Fall, der IC hatte Verspätung und sie hat dadurch den ICE verpasst, und sie hat die Reservierung vollständig zurückerstattet bekommen.
Ich denke zwar fast nicht, dass das eine Relevanz hat, aber sie ist 1. Klasse gefahren.

LG Rawatzer

Teilweise genutzte Reservierung voll erstattungsfähig?

ruvox, Sonntag, 27.04.2025, 10:34 (vor 369 Tagen) @ Tob

Hallo Tobias,

hier besteht auf jeden Fall Anspruch auf Rückzahlung des vollständigen, gezahlten Reservierungsentgelts.

Siehe dazu auch in den FAQ der Bahn oder in den Beförderungsbedingungen der Bahn A5 5.4:
Konnten reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten oder wegen Verspätung eines Zuges nicht eingenommen werden, hat der Reisende Anspruch auf Rückzahlung des dafür gezahlten Reservierungsentgelts.

Die Formulierung ist dabei so zu lesen, dass sobald irgendwelche der reservierten Plätze nicht eingenommen werden konnten, Anspruch auf Rückzahlung des vollständigen Reservierungsentgelts besteht.

Hierbei gehst du den regulären Weg der Entschädigung (Fahrgastrechte) und gibst (es sei denn natürlich, es war anders) eine Verspätung von unter 60 Minuten an (hier nicht von der Angabe verwirren lassen, dass man vermutlich keinen Anspruch auf Entschädigung hätte) und legst den Beleg der Reservierung bei.

Danke, das klingt ja vielversprechend

Tob, Sonntag, 27.04.2025, 12:10 (vor 369 Tagen) @ ruvox

Die Formulierung ist dabei so zu lesen, dass sobald irgendwelche der reservierten Plätze nicht eingenommen werden konnten, Anspruch auf Rückzahlung des vollständigen Reservierungsentgelts besteht.

Ich fahre mehrmals im Jahr zwischen S-H und Ba-Wü und da ist es nahezu die Regel, dass man irgendeinen Anschlusszug verpasst.

Ich hatte erst kürzlich einen Fall aus 11/2024 eingereicht: RE -> ICE -> ICE -> RE, wobei beim ersten ICE ein Ersatzzug mit verringerter Anzahl von Sitzplätzen fuhr und meine Reservierung nicht berücksichtigt wurde.
Im zweiten ICE konnte ich meine Reservierung aber wahrnehmen.
Als Antwort erhielt ich: "Die von Ihnen zur Erstattung vorgelegte Reservierung wurde genutzt."
Deswegen habe ich jetzt auch gezweifelt, ob die Reservierung erstattet wird, wenn sie teilweise genutzt wird.

Blöderweise habe ich aber mir keine Notiz zum eingereichten Antrag gemacht, so dass ich rückwirkend nicht 100%-ig ausschließen möchte, dass mir ein Fehler unterlaufen ist.

Danke, das klingt ja vielversprechend

ruvox, Sonntag, 27.04.2025, 12:23 (vor 369 Tagen) @ Tob

Ich äußere mal ein paar Vermutungen.

Im zweiten ICE konnte ich meine Reservierung aber wahrnehmen.
Als Antwort erhielt ich: "Die von Ihnen zur Erstattung vorgelegte Reservierung wurde genutzt."

Ich vermute mal, dass das passiert, sobald man die Reservierung zum Komfort Check-in in mindestens einem der Züge genutzt hat.

Deswegen habe ich jetzt auch gezweifelt, ob die Reservierung erstattet wird, wenn sie teilweise genutzt wird.

Vermutlich wäre es auch rechtens, sie nur anteilig zu erstatten, das wird allerdings meines Wissens nach nicht so gehandhabt. Der Prozess wäre dann vermutlich auch zu komplex und nicht mehr verhältnismäßig. Daher eine Erstattung vollständig bzw. grundsätzlich abzulehnen halte ich jedoch für unrechtens.


Blöderweise habe ich aber mir keine Notiz zum eingereichten Antrag gemacht, so dass ich rückwirkend nicht 100%-ig ausschließen möchte, dass mir ein Fehler unterlaufen ist.

Ich würde rückwirkend auch grundsätzlich nicht 100%-ig ausschließen wollen, dass dem SC FGR da ein Fehler unterlaufen ist. Das passiert häufig genug und im ersten Bearbeitungsschritt ist es mutmaßlich auch nur ein vollautomatisierter und oder sehr oberflächlicher Vorgang.

Den Komfort Check-in...

Tob, Sonntag, 27.04.2025, 12:33 (vor 369 Tagen) @ ruvox

Ich vermute mal, dass das passiert, sobald man die Reservierung zum Komfort Check-in in mindestens einem der Züge genutzt hat.

...mache ich eigentlich immer, wenn er möglich ist.

Ich habe noch andere "Sitzplatzreservierungsverfahren" "in Bearbeitung" -mal sehen wie die ausgehen?
Wie ich oben schon geschrieben habe, ist es mittlerweile leider die Regel, dass auf dieser langen Strecke "irgendwas" schief geht z.B. Umsteigezeit in Mannheim: 4 Min.

Im Zweifel Rückmeldung ans SC FGR

ruvox, Sonntag, 27.04.2025, 12:47 (vor 369 Tagen) @ Tob

Melde gerne zurück, ob die problemlos durchlaufen!

Ansonsten reicht in der Regel ein Anruf unter der auf dem Schreiben aufgedruckten Nummer und eine kurze Erläuterung des Sachverhalts, damit der Antrag nochmal genauer geprüft werden kann.

Mach ich

Tob, Sonntag, 27.04.2025, 12:50 (vor 369 Tagen) @ ruvox

Melde gerne zurück, ob die problemlos durchlaufen!

dauert aber sicherlich noch ein paar Wochen.

Kann man wohl vergessen

Tob, Montag, 09.06.2025, 15:57 (vor 326 Tagen) @ ruvox

Melde gerne zurück, ob die problemlos durchlaufen!

Über einen Monat her und keine Rückmeldung erhalten. Das Geld kann ich wohl abschreiben.....

Kann man wohl vergessen

JanZ, HB, Montag, 09.06.2025, 16:44 (vor 326 Tagen) @ Tob

Keine Rückmeldung heißt auch, dass du das Geld nicht zurückbekommen hast? Das machen sie nämlich gerne mal stillschweigend. Einmal habe ich es auf der Abrechnung übersehen und erst gemerkt, als ich die Stornierung der Bonuspunkte gesehen habe.

Mehr Details

Tob, Sonntag, 15.06.2025, 13:35 (vor 320 Tagen) @ JanZ

Keine Rückmeldung heißt auch, dass du das Geld nicht zurückbekommen hast?

Ja, genau. Ich habe die KK-Abrechnung überprüft. Da war nichts verbucht. Gutscheine habe ich auch keine im Briefkasten gehabt.

Das Ganze hat sich wie folgt zugetragen. Wenn ich längere Strecken fahre, dann sitze ich gerne in der 1er-Reihe in Fahrtrichtung. Ich habe dann beipielsweise ein bb-Freifahrt mit Reservierung und noch eine zusätzliche (bezahlte) Reservierung.
Diese "Nur"-Reservierungen konnte ich mir leider nicht online erstatten lassen, also habe ich sie gesammelt und bevor bei der ältesten die Jahresfrist abgelaufen ist, in einen frankierten Briefumschlag gesteckt und in einen Briefkasten geworfen.
Und das Ganze ist jetzt über einen Monat her. Weder eine Rückmeldung, noch Geld oder Gutschein erhalten.

Gruß

Tobias

Mehr Details

gnampf, Sonntag, 15.06.2025, 13:47 (vor 320 Tagen) @ Tob

Diese "Nur"-Reservierungen konnte ich mir leider nicht online erstatten lassen, also habe ich sie gesammelt und bevor bei der ältesten die Jahresfrist abgelaufen ist, in einen frankierten Briefumschlag gesteckt und in einen Briefkasten geworfen.

Und warum
a) hast du den Umschlag frankiert statt ihn als Antwort zu kennzeichnen
b) das ganze überhaupt per Post gemacht, statt an den Kundenservice zu schreiben, oder zusammen mit der Fahrkarte als Anhang digital eingereicht
c) so lange damit gewartet, statt jeden Fall sofort einzureichen
Eine Reservierung, die nicht erbracht wurde, wird nicht entschädigt, sondern erstattet. Für Erstattungen gibt es keine Mindestwerte wie bei Entschädigungen. Auch ist die Zuständigkeit vom SC FGR strittig, aber im Zweifel leitet es der Kundenservice halt weiter... oder das SC FGR.

Weil ich mich hieran orientiert habe:

Tob, Sonntag, 15.06.2025, 13:55 (vor 320 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von Tob, Sonntag, 15.06.2025, 14:00

Schriftlicher Antrag

Alternativ können Sie die Rückzahlung formlos schriftlich beantragen:

DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

https://www.bahn.de/faq/ich-konnte-meine-reservierung-nicht-nutzen-kann-ich-diese-auch-...

Weil ich mich hieran orientiert habe:

gnampf, Sonntag, 15.06.2025, 17:08 (vor 320 Tagen) @ Tob

die DB versucht natürlich auch dort die Erstattung so schwer wie nur möglich zu machen. So wäre angeblich auch keine Erstattung ohne Ticket möglich, wollte man mir schon weissmachen... also ein Grund weswegen z.B. bei deinem Brief maximal eine Ablehnung kommen dürfte nach DB-Definition. Rechtlich natürlich eine seeeeeeehr wackelige Geschichte, für etwas Geld zu verlangen, was man nicht erbracht hat, aber das Geld dann nicht zu erstatten weil der Kunde es ja nicht hätte nutzen können. Gleichzeitig dann anbieten ein Ticket bis 10min nach Abfahrt zu kaufen, was wohl keiner mehr machen wird wenn der Zug ausfällt.
Auf der Digitalstrecke ist das ganze auch absichtlich erstmal gut versteckt statt klar gekennzeichnet. Gibst du an keine Verspätung gehabt zu haben musst du erst über mehrere Punkte, die so aufgebaut sind das du davon weggeleitet wirst, passend klicken, um überhaupt was einreichen zu können.
Aber das die DB für ihre Fehler nur ungern finanziell einsteht ist bekanntlich ja nichts neues.

Teilweise genutzte Reservierung voll erstattungsfähig?

JanZ, HB, Sonntag, 27.04.2025, 11:15 (vor 369 Tagen) @ Tob

Wir hatten auch mal den Fall: Reservierung im ICE Bremen-München. Statt Zugvereinigung in Hannover war ein außerplanmäßiger Umstieg erforderlich und die Reservierung damit nur Bremen-Hannover nutzbar. Trotzdem wurde das Entgelt problemlos zurückerstattet.

Teilweise genutzte Reservierung voll erstattungsfähig?

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 27.04.2025, 11:21 (vor 369 Tagen) @ JanZ

Wir hatten auch mal den Fall: Reservierung im ICE Bremen-München. Statt Zugvereinigung in Hannover war ein außerplanmäßiger Umstieg erforderlich und die Reservierung damit nur Bremen-Hannover nutzbar. Trotzdem wurde das Entgelt problemlos zurückerstattet.

ich hatte vor kurzen den Fall das der IC2 unterwegs endete, und ich nicht wie gewollt durch gefahren konnte, habe die Fahrt dann dort mit meiner BC100 abgebrochen habe, und zusätzlich noch 6,50€ bekommen, obwohl es eine kostenlose Reservierung vom Schalter war.

Bin dann anders gefahren, mit eben einen neuen Beförderungsvertrag.
Damit hatte ich eigentlich nicht gerechnet, der hat dann auch gleich wieder um +90 zugesetzt.

Bei einem anderen Fall, mit Verspätung wurden die Plätze genutzt, keine Erstattung was richtig war, hatte sie auch nur mit eingereicht, zum darstellen, das ich so fahren wollte.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

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