?Eilt Taxikosten FGR (Allgemeines Forum)
611 040, Erfurt, Donnerstag, 24.04.2025, 00:08 (vor 237 Tagen)
bearbeitet von 611 040, Donnerstag, 24.04.2025, 00:11
Hi,
Sorry vorab aber es ist echt zum k****!
Wie immer sagt jeder was anderes und findet neue Gründe warum es nicht geht. Kurzum die ZuB meinte nun erst bei +20 könnte sie Taxigutscheine ausstellen und bei so langen Strecken tut sie es eh nicht, da sie sonst evtl. auf den Kosten sitzen bliebe.
Bin aus Richtung Berlin unterwegs nach Erfurt. Ab LuWi mit der S8 nach Halle (an 23.17, heute 23.41 Uhr) und weiter mit der RB25 ab 23.27 Uhr.
Nachdem der Zug bis kurz vor Halle pünktlich war, und es mir nei Dunkelheit erst komisch vorkam als wir durch Leipzig-Messe fuhren suchte ich die ZuB, die sich die ganze Zeit nicht blicken lies.
Ihre erste Bemerkung war gleich "da kommen sie aber spät junger Mann". Dann meinte sie sie habe den Anschluss vorgemeldet mehr könne sie nicht machen. Sie müsse auch gleich zurück.
Als ich nach einem Taxigutschein fragte, da ja letzte Verbindung kam nur, das könne sie nicht machen, da noch keine +20 erreicht wären. (Hab ich noch nie gehört...) als diese erreicht waren meinte sie sie dürfe gar keine Gutscheine für so weite Strecken ausstellen.
Es kotzt mich einfach an! Ständig erzählt jeder was anderes. Mal ist es kein DB-Zug, dann das, und wenn mal alle Bedingungen erfüllt sind, sowas. Sie meinte sogar dann soll ich doch ein anderes Verkehrsmittel wählen.
Da die Info Halle natürlich schon geschlossen hat, hab ich bei der Hotline nachgefragt wo man meinte Taxi würde bis 120€ erstattet werden. (M.E. im Fall der Hilfeleistung unbegrenzt)
Hatte schon Taxigutscheine Kassel-Erfurt, Naumburg-Erfurt etc.
Ich will nicht auf Kosten sitzen bleiben. Kann ich einfach ein beliebiges Taxi nehmen und bekomme die Kosten erstattet? Die Dame an der Hotline meinte, das könne sie nicht sagen, es entscheidet die Fachabteilung. Laut Taxirechner sind das ca. 250€.
Schlimm wie es in mindestens 50% der Fälle so endet.
Was würdet ihr tun?
Es gibt in 1h noch den IC 495, da könnte ich das Personal fragen, oder ansonsten die FK einreichen.
Aber Taxi wäre schneller, wenn es auch 100% erstattet würde.
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Warum sollte ein Taxi voll erstattet werden?
Höllentalbahn, Donnerstag, 24.04.2025, 00:27 (vor 237 Tagen) @ 611 040
Wenn es noch eine Reisemöglichkeit mit dem Zug gibt?
Die 120€ dürfen nur überschritten werden wenn folgendes aus der EU-VO zutrifft
ist der Zug auf der Strecke blockiert, die Beförderung vom Zug zum Bahnhof, zu einem alternativen Abfahrtsort oder zum Zielort des Verkehrsdienstes, sofern dies praktisch durchführbar ist.
(3) Ist der Verkehrsdienst unterbrochen und besteht überhaupt oder innerhalb einer vertretbaren Frist keine Möglichkeit zu seiner Fortsetzung, so bietet das Eisenbahnunternehmen so rasch wie möglich einen alternativen Verkehrsdienst für die Fahrgäste an und trifft die dazu notwendigen Vorkehrungen.
Ist doch auch nicht gegeben.
Und selbst dann hätten sie ja immer noch die Möglichkeit Übernachtung anzubieten oder ein Sammeltaxi zu organisieren
Warum sollte ein Taxi voll erstattet werden?
611 040, Erfurt, Donnerstag, 24.04.2025, 00:36 (vor 237 Tagen) @ Höllentalbahn
Weil man einen Anspruch hat an sein Ziel zu kommen!
Wenn der IC jetzt nicht fahren würde (was ja die Regel ist, ist ja nur planmäßige Umleitung) hätte ich doch i.S.d. Hilfeleistung Anspruch auf Hotel oder Taxi. Natürlich hat Vorrang ein vom EVU organisierte Alternative. Diese wäre mir auch am liebsten (Taxi/ Hotelgutschein) aber das weigert sich die ZuB ja auszustellen und die Info hat zu. (Schlimm dass man eh so Bittsteller sein muss und nicht einfach als GESCHÄDIGTER KUNDE seine Ansprüche bekommt)
Was soll da irgendeine Grenze? Die ergibt 0 Sinn.
Fakt ist: ohne den IC (mit über 80min Wartzeit) gäbe es keine Alternative zur Taxifahrt, und die würde eben 250€ kosten. M.E. muss das verursachende EVU (hier DB Regio Südost) dies eben anstandslos bezahlen, wenn sie von sich aus schon ihren zahlenden Kunden keine Alternative anbieten wollen.
Ich weis dass einige hier sich den Stress nicht mehr geben und einfach direkt selbst in Vorleistung gehen und dann einreichen. Aber 250€ sind jetzt auch nicht sooo wenig...
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Warum sollte ein Taxi voll erstattet werden?
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 24.04.2025, 00:59 (vor 237 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 24.04.2025, 01:00
Fakt ist: ohne den IC (mit über 80min Wartzeit) gäbe es keine Alternative zur Taxifahrt,
Den IC gibt es aber, und wegen "nur" 40 Minuten Verspätung ein Taxi?
Morgen fällt vielleicht um 16 Uhr mein Zug aus, dann nehme ich mir auch ein Taxi. Denn, wenn die Züge um 17, 18, 19, ... 23 Uhr es nicht geben würde, würde ich ja stranden...
Ansprüche nach Hilfeleistung
Barzahlung, Donnerstag, 24.04.2025, 17:53 (vor 236 Tagen) @ Höllentalbahn
https://www.ice-treff.de/index.php?id=713701
Wenn es noch eine Reisemöglichkeit mit dem Zug gibt?
Die 120€ dürfen nur überschritten werden wenn folgendes aus der EU-VO zutrifft
ist der Zug auf der Strecke blockiert, die Beförderung vom Zug zum Bahnhof, zu einem alternativen Abfahrtsort oder zum Zielort des Verkehrsdienstes, sofern dies praktisch durchführbar ist.
(3) Ist der Verkehrsdienst unterbrochen und besteht überhaupt oder innerhalb einer vertretbaren Frist keine Möglichkeit zu seiner Fortsetzung, so bietet das Eisenbahnunternehmen so rasch wie möglich einen alternativen Verkehrsdienst für die Fahrgäste an und trifft die dazu notwendigen Vorkehrungen.
Mhh... vielleicht auch, wenn nur ein Aufenthalt erforderlich wird (mit einer weiteren Voraussetzung), denn...
Art. 20 Abs. 2 lit. b VO (EU) 2021/782 lautet (Hervorhebung in fett):
Beläuft sich die Verspätung nach Absatz 1 auf 60 Minuten oder mehr oder im Falle eines Zugausfalls bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausgefallenen Dienst durchführt, den Fahrgästen Folgendes kostenlos an:
(...)
die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Bahnhof und der Unterkunft in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird oder ein zusätzlicher Aufenthalt notwendig wird, sofern dies praktisch durchführbar ist.
Hiernach ist also nicht nur eine Unterkunft geschuldet, sondern eine Unterbringung, d.h. Unterkunft und Hin- und Rücktransfer. Letzteres kann ein ÖPNV-Linienverkehr sein oder ein Taxi, gemeint ist also ein alternatives Verkehrsmittel.
Das alternative Verkehrsmittel bis zum Zielbahnhof der Reise ist hier aber nur ein Spezialfall des Transfers zur Unterkunft. Die Übernachtung in den eigenen vier Wänden kann man mit 0 Euro ansetzen und da Ziel bereits erreicht, ist auch der Rücktransfer zum Bahnhof obsolet.
Demnach sollten die Aufwendungen für ein alternatives Verkehrsmittel bis zum Zielbahnhof immer dann erstattungsfähig sein, sofern sie preisgünstiger waren als die für das nächstbeste/-günstige Hotel inkl. Transferkosten zwischen Bahnhof und Hotel, denn die entsprechende Rechtsgrundlage Art. 20 Abs. 2 lit. b VO (EU) 2021/782 i.V.m. §§ 280 ff BGB kennt keinen festen Höchstwert.
Anders gesagt, wer einen Erstattungsanspruch für angemessene Verpflegungskosten und angemessene Kosten für ein alternatives Verkehrsmittel in den Fällen des Art. 20 Abs. 2 lit. c und Art. 20 Abs. 3 FGR-VO bejaht, der müsste konsequenterweise auch den Ersatz angemessener, im Vergleich zu Übernachtung+Transfer preisgünstiger alternativer Fahrkosten bei Verletzung von Art. 20 Abs. 2 lit. b FGR-VO bejahen.
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paisadar, Donnerstag, 24.04.2025, 00:38 (vor 237 Tagen) @ 611 040
Guten Abend,
bis 120 Euro werden dir für ein alternatives Verkehrsmittel erstattet, z.B. Taxi, wenn du die Alternative selber organisierst.
Ein Hotel wäre vermutlich eine günstigere Option.
In dem Fall würde ich aber den IC495 nehmen (deutlich günstiger und am Ende hast du „nur“ eine Verspätung von ca 40 Minuten)
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611 040, Erfurt, Donnerstag, 24.04.2025, 00:46 (vor 237 Tagen) @ paisadar
Ja den IC nehme ich jetzt auch. Habe mit der 3S Zentrale Leipzig telefoniert, die war sehr freundlich und meinte mit dem Taxi werden tatsächlich nur 120€ erstattet (es erschließt sich mir nicht wieso) aber ich könne den IC so nehmen. Sie würden dem Personal Bescheid sagen. (Das geht also, bei Anrufen wegen Anschlüssen in 3S-Zentralen meinte man sonst immer die könnten keine Zugpersonale erreichen)
Dadurch, dass der IC jetzt immerhin über die SFS nach Erfurt fährt ist es von der Zeit her noch ok. Wäre der aber nicht...
Ja ok selbst organisiertes Hotel ginge noch, aber ich wollte schon sehr gerne die halbe Nacht zu Hause verbringen.
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ICE1021, Donnerstag, 24.04.2025, 03:51 (vor 237 Tagen) @ 611 040
Das mit den 120 Euro stimmt so nicht. Weder für Hotels noch für Taxis. Es wurden schon Grossraumtaxís München - Berlin vorab genehmigt. Kostenpunkt so 1800 Euro. Gelegentlich scheitert es aber auch an 20 Euro wenn man mal wieder mitten in der Nacht am Bahnhof strandet wegen Verspätung und nichts mehr fährt.
Woran das liegt weiss ich nicht. Vielleicht am Kaliber des Anwalts des Fahrgastes oder an der Tagesform der Fahrdienstleitung bzw, Zugchefs. An der Fahrkarte liegt es nicht. Da sticht manchmal das Deutschlandticket die Bahncard 100.
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VT642, Donnerstag, 24.04.2025, 07:51 (vor 237 Tagen) @ ICE1021
Für Hotels hat auch niemand etwas von 120€ behauptet, da es dafür überhaupt keinen konkreten Höchstbetrag gibt; vielmehr ist von angemessenen Kosten die Rede.
Die 120€ für das Taxi gelten, wenn es selbst organisiert wurde. Wenn die DB dir einen höherwertigen Gutschein ausstellt, ist das deren Sache.
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ICE1021, Donnerstag, 24.04.2025, 08:35 (vor 237 Tagen) @ VT642
Es wird aber oft so kommuniziert, wenn es abgelehnt wird Mehrkosten zu übernehmen. Manchmal geht es eben doch.
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EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 24.04.2025, 08:40 (vor 237 Tagen) @ ICE1021
Es wird aber oft so kommuniziert, wenn es abgelehnt wird Mehrkosten zu übernehmen. Manchmal geht es eben doch.
Manchmal ist nicht sicher,
und er will eben nicht auf den Kosten sitzen bleiben, was ich auch verstehe.
Frage, hat den Mitfahrt mit dem IC wie von der 3S-Centrale versprochen geklappt.
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611 040, Erfurt, Donnerstag, 24.04.2025, 11:47 (vor 237 Tagen) @ EK-Wagendienst
Ja der IC kam relativ pünktlich. Voll war er aber konnte ohne Probleme nach Erfurt fahren. Kontrolle gab es keine, daher weis ich nicht ob die 3S tatsächlich die Info weitergegeben hat.
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EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 24.04.2025, 12:04 (vor 237 Tagen) @ 611 040
Ja der IC kam relativ pünktlich. Voll war er aber konnte ohne Probleme nach Erfurt fahren. Kontrolle gab es keine, daher weis ich nicht ob die 3S tatsächlich die Info weitergegeben hat.
Da hätte ich zumindest das ZUB gefragt, wenn dann eine Kontrolle gewesen wäre, und die wussten nichts, dann wieder Mecker und Probleme.
Deine Argumente, diese ist die einfachere Lösung,
alternativ wäre ein Taxi gewesen, und das ist für DB Regio teurer.
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gnampf, Donnerstag, 24.04.2025, 12:11 (vor 237 Tagen) @ 611 040
wolltest wohl wieder ein EBE bekommen? Bei sowas geht man auf direktem Weg zum ZUB und spricht mit dem. Die 3S-Zentrale kann dir vieles erzählen, beweisen kannst du davon gar nichts, und rechtlich hast du keinen Anspruch drauf. Bei direktem Kontakt von dir aus zum ZUB hast du dann wenigstens noch Zeit die Fahrkarte im Zug zu kaufen, wartest du bis zur Kontrolle hast du im Zweifel verloren.
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611 040, Erfurt, Donnerstag, 24.04.2025, 12:44 (vor 237 Tagen) @ gnampf
Ich hätte bei der Kontrolle mein Ticket gezeigt und falls sie nicht bescheid wissen gefragt ob die 3S-Zentrale denn nicht bescheid gegeben hat.
Wenn es mir eine offizielle Stelle der DB so sagt, darf ich mich als Kunde doch wohl darauf verlassen.
Ansonsten hätte ich den Fall erklärt mit der letzten Verbindung. Die Verspätung der S8 war ja in den Systemen einsehbar.
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gnampf, Donnerstag, 24.04.2025, 13:04 (vor 237 Tagen) @ 611 040
also: nix gelernt aus der Vergangenheit, und immer noch genauso naiv wie früher. Was du nicht beweisen kannst ist nichts wert, und das Gespräch mit der 3S-Zentrale kannst du nicht beweisen. Selbst wenn du es könntest, im Zweifel hat die 3S-Zentrale da wohl eher wenig zu melden.
Das nächste EBE hättest du dir jedenfalls dann berechtigt wieder eingefangen, mit Pech incl. Strafanzeige, und nichts dagegen unternehmen können. Und das alles weil... ja warum eigentlich? Hättest dir ja nix vergeben wenn du mal eben zum ZUB gegangen wärst.
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musicus, Donnerstag, 24.04.2025, 13:25 (vor 237 Tagen) @ 611 040
Wenn es mir eine offizielle Stelle der DB so sagt, darf ich mich als Kunde doch wohl darauf verlassen.
Nein.
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ƪ(ړײ)ƪ Bwmz¹¹¹⁻² ƪ(ړײ)ƪ
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EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 24.04.2025, 13:40 (vor 236 Tagen) @ musicus
Wenn es mir eine offizielle Stelle der DB so sagt, darf ich mich als Kunde doch wohl darauf verlassen.
Nein.
Wer ist die DB??
Es muss dann schon dem Unternehmen eine offizielle Stelle sein, hier eben DB Fernverkehr, und nicht DB ex Station und Service, jetzt eine Abteilung von DB InfraGO.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Taxikosten FGR
gnampf, Donnerstag, 24.04.2025, 14:42 (vor 236 Tagen) @ EK-Wagendienst
selbst beim korrekten Ansprechpartner sind mündliche Aussagen Schall und Rauch, gerade wenn sie aus einem Telefonat stammen, da nicht beweisbar wenns drauf ankommt.
Und bevor er jetzt auf die Idee kommt die Gespräche alle aufzunehmen: die Aufzeichnung eines Gesprächs ohne explizites Einverständnis aller Gesprächsteilnehmer ist illegal, als Beweismittel daher unbrauchbar und wird ausschließlich gegen einen verwendet werden. Die Mitarbeiter der DB sind auch nicht verpflichtet einer Aufzeichnung zuzustimmen oder diese zu dulden.
Taxikosten FGR
bahnfahrerofr., Donnerstag, 08.05.2025, 22:21 (vor 222 Tagen) @ gnampf
Die Mitarbeiter der DB sind auch nicht verpflichtet einer Aufzeichnung zuzustimmen oder diese zu dulden.
wenn man selbst anruft, wollen sie immer aufzeichnen, witzig.
Taxikosten FGR
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 09.05.2025, 00:28 (vor 222 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Die Mitarbeiter der DB sind auch nicht verpflichtet einer Aufzeichnung zuzustimmen oder diese zu dulden.
wenn man selbst anruft, wollen sie immer aufzeichnen, witzig.
Auch dem musst du ja aktiv zustimmen...
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Weg mit dem 4744!
Taxikosten FGR
gnampf, Donnerstag, 24.04.2025, 10:17 (vor 237 Tagen) @ ICE1021
Über das SC FGR werden Taxikosten >120 Euro sicherlich nicht gehen. Und Hotelkosten >120 EUR werden vermutlich erstmal zu Problemen führen, bis man nachgewiesen hat das diese zu der Zeit ortsüblich waren. Wer sich dagegen aus Lust und Laune ins Ritz für 1200 Euro die Nacht einbucht wird wohl auf die Erstattung verzichten müssen.
Taxikosten FGR
611 040, Erfurt, Donnerstag, 24.04.2025, 11:58 (vor 237 Tagen) @ ICE1021
Ja bei Gutscheinen geht alles. Dort wird nur das Reiseziel angegeben und das EVU und die Taxiunternehmen rechnen das dann ab.
Das riesengroße Problem hierbei ist jedoch immer wieder, dass man als anspruchsberechtigter Fahrgast auf die willkürlichen Launen der Personale (wenn überhaupt vorhanden) angewiesen ist. Und die als erstes fast immer sagen, man soll selbst in Vorleistung gehen und es über das SC FGR regeln. Dass man dort neben Aufwand nur einen Bruchteil der geforderten Leistungen erhält wird natürlich verschwiegen.
Zwingen kann man ja leider niemanden und auch ein Anwalt würde leider nichts helfen, da die FGR keinen Anspruch auf Gutscheine vorsehen.
M.E. müsste das dringend was geändert werden: es müsste gesetzlich geregelt sein, dass die Fahrgäste kein Kostenrisiko tragen dürfen oder dass es einen Anspruch auf jederzeit verfügbare Gutscheine gibt. Außerdem müsste diese willkürliche 120€-Grenze weg.
Die EVUs müssten dann, eine (online?)Möglichkeit einrichten wo man durch Angabe der Zugverbindung und Fahrkarte (mit Nr um Missbrauch zu verhindern) automatisch einen Taxi oder Hotelgutschein erzeugen könnte.
Das System gibt es ja seit einiger Zeit, persönlich anrufen tut die DB Info nicht mehr. Und bedienen können es Fahrgäste online genauso wie die Mitarbeiter. Denn es liegt eben in der Natur der Sache, dass gerade dann wenn eben der Hilfeleistungsfall eintritt meist kein Personal mehr vor Ort ist. (Mal abgesehen von großen Bahnhöfen wo die Info 24h besetzt ist) Aber diese Angewiesenheit auf das Gutdünken der Mitarbeiter ist in einem Dienstleistungsunternehmen einfach fehl am Platz.
Und es ist ja leider eher die Ausnahme dass es anstandslos klappt, was ja hier und drüben immer wieder berichtet wird.
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Taxikosten FGR Nachtrag
ICE1021, Donnerstag, 24.04.2025, 04:36 (vor 237 Tagen) @ 611 040
Wahrscheinlicher entscheidet eine KI über die Ausstellung der Taxi- und Hotelgutscheine je nach Kosten und Nutzen und nach aussen wird was Anderes kommuniziert.
Wo sind die Paragraphenreiter wenn man sie mal braucht
Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 24.04.2025, 10:13 (vor 237 Tagen) @ ICE1021
Und was sagen die dazu - das muss doch bis ins kleinste Detail mit genauen Zeiten geregelt sein.
Falls es dann nicht klappt kann es per Anwalt und/oder Gerichtlich sicher eingefordert werden.
Taxikosten FGR Nachtrag
gnampf, Donnerstag, 24.04.2025, 10:22 (vor 237 Tagen) @ ICE1021
über die Ausstellung von Gutscheinen entscheidet dein Gegenüber, ergo der Mitarbeiter des enstprechenden Unternehmens. Entweder gemäß seiner Vorgaben, oder einfach so. Eine KI kommt frühestens beim SC FGR zum Einsatz, wenn es um Erstattung geht.
Das Problem kann man einfach umgehen
Waldbahn, Donnerstag, 24.04.2025, 13:00 (vor 237 Tagen) @ 611 040
und einfach so fahren, dass man nicht ständig und unbedingt um jeden Preis die letzte Verbindung nimmt. Aber das scheint ja eine Spezialität von dir zu sein, warum und aus welcher Intention heraus, ist deine Sache.
Aber meine Logik und meine Erfahrungen sagen mir, dass ich sowas nicht ständig brauche. Dann erübrigen sich auch solche Forendebatten um das Für und Wieder...
--
Gruß
Waldbahn
Das Problem kann man einfach umgehen
EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 24.04.2025, 13:44 (vor 236 Tagen) @ Waldbahn
und einfach so fahren, dass man nicht ständig und unbedingt um jeden Preis die letzte Verbindung nimmt. Aber das scheint ja eine Spezialität von dir zu sein, warum und aus welcher Intention heraus, ist deine Sache.
Aber meine Logik und meine Erfahrungen sagen mir, dass ich sowas nicht ständig brauche. Dann erübrigen sich auch solche Forendebatten um das Für und Wieder...
Die Gedanken habe ich auch,
aber gut, das kann man aber nicht als einen Vorwurf machen.
Nur wenn dann die geforderten endlos Erstattungen kommen, dann kann es dabei aber auch passieren, das ein EVU dann auch für sein Verschulden haften muss,
und nicht das klemmen eines Signales oder einer Baustelle, oder ähnlich, sind dann alles Sachen eines anderen, das das EVU hindert seinen Fahrplan einzuhalten.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Das Problem kann man einfach umgehen
J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 24.04.2025, 14:46 (vor 236 Tagen) @ EK-Wagendienst
Idealerweise würde man ja dafür sorgen, dass bei den letzten Verbindungen auch etwas mehr gewartet wird, was aber auch nicht immer sinnvoll möglich ist. Hab's aber auch mal in Pilsen erlebt, wo man schon etwas später am Abend es schön beobachten kann, dass alle Regionalzüge auf den verspäteten Fernzug aus Prag warten, nicht weil die Züge selbst der letzte Anschluss sind, sondern weil diese Züge dann im weiteren Verlauf noch Anschlüsse haben und da kommt es irgendwann zum letzten Anschluss.
Nur in dem Fall ist es natürlich so, dass man alle Leute, die sonst pünktlich ans Ziel kämen, eine Verspätung auf's Auge drückt...
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Das Problem kann man einfach umgehen
611 040, Erfurt, Donnerstag, 24.04.2025, 15:08 (vor 236 Tagen) @ J-C
Ja in CZ funktioniert sowas. Hab ich dort auch schon öfter erlebt.
Warten ist hier gerade zwischen verschiedenen EVUs eher die Ausnahme. In meinem Fall muss die RB25 aber auch pünktlich los um den Anschluss an die RB20 richtung Erfurt zu erreichen. Außerdem war das Problem, dass erst kurz vor der planmäßigen Ankunft die Verspätung entstand und dann immer weiter anstieg.
Leider hat sich die ZuB auch überhaupt nicht gekümmert. Als ich dann "Leipzig-Messe" sah und ahnte es dauert noch und die ZuB suchte kam noch der blöde Kommentar, dass ich aber spät käme. Bis zum letzten Halt Bitterfeld waren wir immerhin noch auf die Minute pünktlich. Infos zur Umleitung oder überhaupt Präsenz im Fahrgastraum natürlich Fehlanzeige.
Davor im RE3 das Positiv-Beispiel. Auch der war ca. 10min verspätet da in Berlin Hbf (gestern planmäßig) eine 1min-Wende(!) geplant war. Kurz vor LuWi kam der ZuB von selbst durch den Zug und fragte jeden persönlich ob er in LuWi noch Anschlüsse brauchte. Als ich bejahte meldete er den Anschluss sofort vor, das ist Kundenservice. So erwarte ich das.
Aber sich die komplette einstündige Fahrt nicht blicken zu lassen (wofür werden die Kundenbtreuer eigentlich bezahlt?) und dann so eine dumme Antwort zu geben ist das allerletzte.
Und dann noch irgendwelche ausreden zu erfinden warum man keinen Gutschein ausstellen dürfe...
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Das Problem kann man einfach umgehen
611 040, Erfurt, Donnerstag, 24.04.2025, 14:53 (vor 236 Tagen) @ EK-Wagendienst
und einfach so fahren, dass man nicht ständig und unbedingt um jeden Preis die letzte Verbindung nimmt. Aber das scheint ja eine Spezialität von dir zu sein, warum und aus welcher Intention heraus, ist deine Sache.
Aber meine Logik und meine Erfahrungen sagen mir, dass ich sowas nicht ständig brauche. Dann erübrigen sich auch solche Forendebatten um das Für und Wieder...
Die Gedanken habe ich auch,
aber gut, das kann man aber nicht als einen Vorwurf machen.Nur wenn dann die geforderten endlos Erstattungen kommen, dann kann es dabei aber auch passieren, das ein EVU dann auch für sein Verschulden haften muss,
und nicht das klemmen eines Signales oder einer Baustelle, oder ähnlich, sind dann alles Sachen eines anderen, das das EVU hindert seinen Fahrplan einzuhalten.
Das kann mir als Kunde doch völlig egal sein!
Ich habe einen Vertrag mit dem EVU (hier DB Regio Südost) geschlossen und dieses verpflichtet sich schuldrechtlich mich ans Ziel zu befördern, während ich mich verpflichte den Fahrkartenpreis zu entrichten. Als Kunde erfüllt man seine Verpflichtung bereits vor Fahrtantritt, nun muss also das EVU leisten. Kann es das nicht, aus welchen Gründen auch immer muss es nachbessern oder wird schadensersatzpflichtig.
Das EVU kann sich die Kosten dann ggf. vom EIU oder Dritten Verursacher zurückholen, aber das braucht mich als Kunde nicht zu interessieren. Mein Vertragspartner ist das EVU und das muss den Vertrag erfüllen.
Allein diesen Ausschluss neuerdings bei den Entschädigungen finde ich höchst bedenklich. Dies müsste auch wie o.g. verrechnet werden.
Gerade im Fall FGR müssten Verbraucherschützer oder Lobbyisten noch viel ändern.
Aber das kostet die eh schon klamme Bahn ja wieder also ist es politisch nicht gewollt. Dann kann sie ja nicht schonwieder selbst zur Hauptreisezeit mit eh übervollen Zügen ihre Sparpreise verschenken.
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Das Problem kann man einfach umgehen
611 040, Erfurt, Donnerstag, 24.04.2025, 14:45 (vor 236 Tagen) @ Waldbahn
Mal realistisch: ich nutze oft die letzte Verbindung ja, weil ich vor Ort die Zeit nutzen möchte und nicht nur deshalb 2 Stunden früher fahren möchte, nur weil in einer geringen Anzahl der Fälle die Verbindung nicht klappt.
Ich würde schätzen zu über 90% klappt es auch. In den anderen wenigen Fällen eben nicht. Wenn jetzt da die Abwicklung der FGR einfach und unkompliziert laufen würde wäre das für mich Risiko und absolut zu verschmerzen. Wenn ich aber jedes Mal ein riesen Theater habe oder auf 100ten Euro kosten sitzen bleibe ist das nicht akzeptabel.
Und ja genau diese letze Verbindung Berlin - Erfurt mit RE3 bis LuWi dann S8 bis Halle und weiter mit RB25 und RB20 nutze ich immer wenn ich in der Berliner Ecke war und sie hat bis auf gestern auch immer geklappt. Ist jetzt 1:20 oder so wo es nicht geklappt hat.
Es müsste einfach unkompliziert funktionieren dass der Kunde ohne erstmal Kosten zu haben einen Taxi oder Hotel bekommt dann wäre da auch nicht dieser Stress. Da sollte die Politik mal ansetzen.
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Schön und gut, aber das war ja nichtmal die letzte Verbindun
J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 24.04.2025, 14:58 (vor 236 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von J-C, Donnerstag, 24.04.2025, 14:58
Die letzte Verbindung wäre wohl mit dem IC nach Wien gewesen, dementsprechend wäre ein Taxi-Gutschein ja auch in deinem Fall nichtmal adäquat gewesen, sondern es würde ja von vornherein mehr Sinn ergeben, dich in den Fernverkehr zu lassen.
Es ist völlig legitim, aus Kostengründen den Regionalverkehr zu nehmen, aber vergiss nicht, für dich wurde der Regionalverkehr so nicht bestellt. Du bist in erster Linie Nutznießer eines Angebots, wo der Besteller nicht an Relationen wie deine gedacht hat, sondern mehr an die Feinverteilung, wo die langen Strecken im Fernverkehr abgedeckt werden. Das ist ja auch ziemlich sinnvoll, nicht etwas zu bestellen, wo das Angebot bereits existiert. Sieht man ja auch ganz nett am RE zwischen Nürnberg und Erfurt, der zusammen mit dem ICE einen Zweistundentakt bildet. Das nur so.
Du hast dennoch eine gute Lösung gefunden, nächstes Mal einfach den Zugbegleiter fragen, zur Not kannst du ja noch 10 Minuten nach Einsteigen nachlösen und dann pro forma einreichen.
Ich hoffe, du hast dich im Vergleich zum Startbeitrag beruhigen können und wünsche dir eine schöne Fahrt, während ich einstweilen diese Zeilen im Oberdeck eines WESTbahn-KISS von Salzburg nach Wien verfasse - ich muss mich dank Klimaticket ja mit solchen Unterscheidungen Regional-/Fernverkehr nicht rumschlagen. ;-)
Kannst es ja positiv sehen, siehe meine Signatur.
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Schön und gut, aber das war ja nichtmal die letzte Verbindun
611 040, Erfurt, Donnerstag, 24.04.2025, 15:14 (vor 236 Tagen) @ J-C
Danke, ja es hat ja geklappt. Besonders komfortabel war es nicht, der KISS war voll, aber ich konnte noch einen Platz am Tisch untem im Endwagen bekommen, wo man sich immerhin richtig anlehnen kann.
Oben lagen die Leute dann auf den Bänken, länger sitzen ist dort auch eine Qual, gerade wenn man für die längere Strecke bisschen dösen möchte.
Naja so habe ich vermutlich zum letzten Mal den KISS unter DB FV genutzt. Sollen ja bald weg. Und schön mit 200km/h über die VDE8 war auch mal toll, auch wenn es dunkel war, aber die Beschleunigung war bei dem kurzen Züglein nicht schlecht.
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Muss man aber nicht ...
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 24.04.2025, 15:44 (vor 236 Tagen) @ Waldbahn
Huhu.
Aber meine Logik und meine Erfahrungen sagen mir, dass ich sowas nicht ständig brauche. Dann erübrigen sich auch solche Forendebatten um das Für und Wieder...
Siehste - er entscheidet sich nunmal für "Wieder" und macht es stets erneut. ;-)
Warum auch nicht - wenn man Spaß am FGR-Zirkus hat ... Irgendeine sinngebende Beschäftigung im Leben braucht jeder.
Außerdem isser noch jung. Irgendwann im Alter wird er auch verstehen, was das alles für ein Unsinn ist, den er da ständig verzapft. Also ich hoffe, dass er es verstehen wird. Bin da aber Optimist.
Alles easy also.
Schöne Grüße von jörg
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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Muss man aber nicht ...
EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 24.04.2025, 16:19 (vor 236 Tagen) @ Der Blaschke
Huhu.
Aber meine Logik und meine Erfahrungen sagen mir, dass ich sowas nicht ständig brauche. Dann erübrigen sich auch solche Forendebatten um das Für und Wieder...
Siehste - er entscheidet sich nunmal für "Wieder" und macht es stets erneut. ;-)Warum auch nicht - wenn man Spaß am FGR-Zirkus hat ... Irgendeine sinngebende Beschäftigung im Leben braucht jeder.
Außerdem isser noch jung. Irgendwann im Alter wird er auch verstehen, was das alles für ein Unsinn ist, den er da ständig verzapft. Also ich hoffe, dass er es verstehen wird. Bin da aber Optimist.
Alles easy also.
Das einzig wahre was die Schaffnerin auch richtig erkannt hat, das er ein junger Mann ist.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.