1. Klasse nicht verfügbar - Zugbindung? (Fahrkarten und Angebote)
Mike65, Dienstag, 25.03.2025, 12:40 (vor 261 Tagen)
Ich hatte am vergangenen Wochenende eine Diskussion mit einem Mitfahrer, der sich beklagte, dass er sein extra gebuchtes 1. Klasse-Ticket wegen des kurzfristigen Ausfalls des erstklassigen Wagens nicht nutzen könne und er nur eine läppische Entschädigung bekäme. Auf meine Frage, warum er nicht einen früheren/späteren Zug genommen hat, meinte er, dass das mit einer zuggebundene Fahrkarte nicht möglich sei.
Ich sehe das anders:
Laut DB-Beförderungsbedingungen sind (Super)Sparpreise nicht nur zug- sondern auch klassengebunden, d.h. mit einer Fahrkarte der ersten darf man sich nicht in einen Wagen der zweiten Klasse setzen:
2.6.1 Eine Fahrkarte der 1. Wagenklasse gilt auch für die 2. Wagenklasse. Ausgenommen hiervon sind Fahrkarten mit Zugbindung.
Führt der Zug keine 1. Klasse, wäre das Ticket daher dort nicht gültig und der Zug dürfte strenggenommen nicht genutzt werden. Das käme einen Zugausfall gleich, was automatisch zur Aufhebung der Zugbindung führt. Allerdings fehlt der Klassenausfall unter den Gründen für die Aufhebung der Zugbindung.
Was ist richtig?
1. Klasse nicht verfügbar - Zugbindung?
611 040, Erfurt, Dienstag, 25.03.2025, 13:12 (vor 261 Tagen) @ Mike65
M.E. hat man als betroffener Fahrgast beide Optionen.
Natürlich sollte man in dem Fall den Zug auch in der 2.Kl nutzen dürfen! Kann ja sein, dass man dringend ankommen muss.
Trotzdem sollte die Möglichkeit offen stehen einen anderen Zug mit adäquatem Angebot nutzen zu dürfen.
Dasselbe sollte m.E. auch für fehlende Zugteile gelten. Denn wenn nur die halbe Kapazität angebotenen wird sollte man keinesfalls verpflichtet werden diese wahrscheinlich übervollen Züge nehmen zu müssen. (Auch wenn der noch nicht als überbesetzt gekennzeichnet ist und damit die Zugbindung ja eh automatisch aufgehoben wird)
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1. Klasse nicht verfügbar - Zugbindung?
Mike65, Dienstag, 25.03.2025, 13:48 (vor 261 Tagen) @ 611 040
M.E. hat man als betroffener Fahrgast beide Optionen.
Natürlich sollte man in dem Fall den Zug auch in der 2.Kl nutzen dürfen! Kann ja sein, dass man dringend ankommen muss.
Trotzdem sollte die Möglichkeit offen stehen einen anderen Zug mit adäquatem Angebot nutzen zu dürfen.
Ich hatte in meinem ersten Post übersehen, dass man es nach einer Sonderregelung tatsächlich darf:
9.2.2 Werden Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC, die planmäßig die 1. Wagenklasse führen, nur mit Wagen der 2. Wagenklasse bereitgestellt, darf die 2. Wagenklasse in diesen Zügen auch mit Fahrkarten Sparpreis, bzw. Super Sparpreis, nach Nr. 3.3 für die 1. Wagenklasse genutzt werden. Inhaber einer Fahrkarte Sparpreis, bzw. einer Fahrkarte Super Sparpreis für die 1. Wagenklasse erhalten gegen Nachweis (z. B. Bescheinigung des Zugpersonals) einmalig einen Betrag in Höhe von jeweils 20 €, für alle in der Fahrkarte eingetragenen Personen.
...
Maximal wird jedoch der Wert der Fahrkarte Sparpreis bzw. Super Sparpreis für die 1. Wagenklasse erstattet.
Ob man den Zug auch nehmen muss, bleibt unklar. Fraglich ist auch, was bei einem 1.Klasse-Ausfall bei einem NV-Vorlauf auf dem Ticket gilt.
Immerhin ist die Entschädigung jetzt klar geregelt und nicht mehr von Kulanz abhängig. Bei einem Ticket für 19.99€ auf einer kurzen Strecke würde ich die 20€ natürlich annehmen. Bei einer mehrstündigen Fahrt, wo ein kurzfristig gebuchter Sparpreise auch mal über 200€ kosten kann, fände ich 20€ eher nicht angemessen. Besser wäre eine prozentuale Regelung gewesen.
1. Klasse nicht verfügbar - Zugbindung?
ICE920, München, Dienstag, 25.03.2025, 14:03 (vor 261 Tagen) @ Mike65
1. Klasse Supersparpreise starten erst bei 23,99 Euro, dennoch ein guter Deal :)
1. Klasse nicht verfügbar - Zugbindung?
Henrik, Dienstag, 25.03.2025, 20:27 (vor 261 Tagen) @ ICE920
1. Klasse Supersparpreise starten erst bei 23,99 Euro, dennoch ein guter Deal :)
..mit BahnCard-Ermäßigung sind es dann 17,99 Euro,
das muss auch keine Kurzstrecke sein.
Vor paar Wochen wurden auch 1. Klasse Tickets für unter 15 Euro angeboten.
Dürfen ≠ müssen
Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 25.03.2025, 14:09 (vor 261 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von Reservierungszettel, Dienstag, 25.03.2025, 14:10
9.2.2 Werden Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC, die planmäßig die 1. Wagenklasse führen, nur mit Wagen der 2. Wagenklasse bereitgestellt, darf die 2. Wagenklasse in diesen Zügen auch mit Fahrkarten Sparpreis, bzw. Super Sparpreis, nach Nr. 3.3 für die 1. Wagenklasse genutzt werden. Inhaber einer Fahrkarte Sparpreis, bzw. einer Fahrkarte Super Sparpreis für die 1. Wagenklasse erhalten gegen Nachweis (z. B. Bescheinigung des Zugpersonals) einmalig einen Betrag in Höhe von jeweils 20 €, für alle in der Fahrkarte eingetragenen Personen.
...
Maximal wird jedoch der Wert der Fahrkarte Sparpreis bzw. Super Sparpreis für die 1. Wagenklasse erstattet.Ob man den Zug auch nehmen muss, bleibt unklar. Fraglich ist auch, was bei einem 1.Klasse-Ausfall bei einem NV-Vorlauf auf dem Ticket gilt.
Es bleibt dir also unbenommen einen früheren oder späteren Zug zu nehmen - das die Zugbindung damit aufgehoben ist leitet sich daraus ab.
Sonst müsste es heißen Werden Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC, die planmäßig die 1. Wagenklasse führen, nur mit Wagen der 2. Wagenklasse bereitgestellt, muss zwangsläufig die 2. Wagenklasse in diesen Zügen genutzt werden.
Ob man den Zug auch nehmen muss, bleibt unklar. Fraglich ist auch, was bei einem 1.Klasse-Ausfall bei einem NV-Vorlauf auf dem Ticket gilt.
Das erscheint mir ziemlich weit hergeholt - zumal viele Nahverkehrszüge mittlerweile aus Triebwagen bestehen wo die 1. Klasse gar nicht mehr fehlen kann.
Immerhin ist die Entschädigung jetzt klar geregelt und nicht mehr von Kulanz abhängig. Bei einem Ticket für 19.99€ auf einer kurzen Strecke würde ich die 20€ natürlich annehmen. Bei einer mehrstündigen Fahrt, wo ein kurzfristig gebuchter Sparpreise auch mal über 200€ kosten kann, fände ich 20€ eher nicht angemessen. Besser wäre eine prozentuale Regelung gewesen.
Dürfen ≠ müssen
JoeO, Braunschweig, Dienstag, 25.03.2025, 14:56 (vor 261 Tagen) @ Reservierungszettel
Es bleibt dir also unbenommen einen früheren oder späteren Zug zu nehmen - das die Zugbindung damit aufgehoben ist leitet sich daraus ab.
Sonst müsste es heißen Werden Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC, die planmäßig die 1. Wagenklasse führen, nur mit Wagen der 2. Wagenklasse bereitgestellt, muss zwangsläufig die 2. Wagenklasse in diesen Zügen genutzt werden.
Das ist etwas schräg argumentiert.
Du hast ein Ticket mit dem Du einen bestimmten Zug nehmen musst und das nur in der ersten Klasse gilt.
Darfst Du die 2. Klasse benutzen, weil die 1. Klasse nicht nutzbar ist, dann:
hast ein Ticket mit dem Du einen bestimmten Zug nehmen musst und mit dem nun auch die zweite Klasse nutzen darfst.
Nach den FGR kein Fall, der zur Nutzung anderer Züge berechtigt, aber nach den BB gibt es eine Entschädigung.
Schräge Argumentationen
VT 609, Dienstag, 25.03.2025, 17:12 (vor 261 Tagen) @ JoeO
Es bleibt dir also unbenommen einen früheren oder späteren Zug zu nehmen - das die Zugbindung damit aufgehoben ist leitet sich daraus ab.
Sonst müsste es heißen Werden Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC, die planmäßig die 1. Wagenklasse führen, nur mit Wagen der 2. Wagenklasse bereitgestellt, muss zwangsläufig die 2. Wagenklasse in diesen Zügen genutzt werden.
Das ist etwas schräg argumentiert.
Solche schrägen Argumentationen werden, zumindest nach meinem Empfinden, hier in letzter Zeit zur Regel. Es werden noch so absurde Szenarien und Theorien entworfen, aus denen irgendwie eine Möglichkeit zur Aufhebung der Zugbindung abgeleitet wird oder werden soll. Das Absurdeste war für mich der Einsatz einer anderen Baureihe vor zwei Wochen.
Schräge Argumentationen
Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 25.03.2025, 17:28 (vor 261 Tagen) @ VT 609
bearbeitet von Reservierungszettel, Dienstag, 25.03.2025, 17:30
Es bleibt dir also unbenommen einen früheren oder späteren Zug zu nehmen - das die Zugbindung damit aufgehoben ist leitet sich daraus ab.
Sonst müsste es heißen Werden Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC, die planmäßig die 1. Wagenklasse führen, nur mit Wagen der 2. Wagenklasse bereitgestellt, muss zwangsläufig die 2. Wagenklasse in diesen Zügen genutzt werden.
Das ist etwas schräg argumentiert.
Solche schrägen Argumentationen werden, zumindest nach meinem Empfinden, hier in letzter Zeit zur Regel. Es werden noch so absurde Szenarien und Theorien entworfen, aus denen irgendwie eine Möglichkeit zur Aufhebung der Zugbindung abgeleitet wird oder werden soll. Das Absurdeste war für mich der Einsatz einer anderen Baureihe vor zwei Wochen.
Man sollte auch erwähnen das sowas vor vielen Jahren auch kein Thema war.
Da wurde wenn es dann mal vorkam die zweite Klasse genommen - vom Zugbegleiter sich für diesen Umstand entschuldigt, selbstverständlich wurde auch ein Platz bzw. Wagen zugewiesen und man hat auch oft ein Freigetränk bekommen und unter Umständen noch einen Gutschein. Schon war die Welt wieder in Ordnung und der Fahrgast zufrieden.
Schräge Argumentationen
ICE920, München, Dienstag, 25.03.2025, 18:52 (vor 261 Tagen) @ VT 609
Es bleibt dir also unbenommen einen früheren oder späteren Zug zu nehmen - das die Zugbindung damit aufgehoben ist leitet sich daraus ab.
Sonst müsste es heißen Werden Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC, die planmäßig die 1. Wagenklasse führen, nur mit Wagen der 2. Wagenklasse bereitgestellt, muss zwangsläufig die 2. Wagenklasse in diesen Zügen genutzt werden.
Das ist etwas schräg argumentiert.
Solche schrägen Argumentationen werden, zumindest nach meinem Empfinden, hier in letzter Zeit zur Regel. Es werden noch so absurde Szenarien und Theorien entworfen, aus denen irgendwie eine Möglichkeit zur Aufhebung der Zugbindung abgeleitet wird oder werden soll. Das Absurdeste war für mich der Einsatz einer anderen Baureihe vor zwei Wochen.
Ja, das war kurios. Aber sorry, wenn ich eine 1. Klassebeförderung zahle, dann möchte ich auch gefälligst eine 1. Klassebeförderung bekommen.
Schräge Argumentationen
611 040, Erfurt, Dienstag, 25.03.2025, 18:58 (vor 261 Tagen) @ ICE920
Und wenn ich 406 bezahle will ich auch 406 fahren... *duckundweg*
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Schräge Argumentationen
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 25.03.2025, 19:05 (vor 261 Tagen) @ 611 040
Und wenn ich 406 bezahle will ich auch 406 fahren... *duckundweg*
Zustimmung.
Wenn ich Zug fahre, will ich eigentlich nur pünktlich fahren,
aber alles Probleme die ich nicht habe.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Schräge Argumentationen
gnampf, Mittwoch, 26.03.2025, 17:03 (vor 260 Tagen) @ 611 040
Und wenn ich 406 bezahle will ich auch 406 fahren... *duckundweg*
wenn du dir einen 406 kaufst, dann kannst du ja auch damit fahren. Zumindest erstmal auf deinen eigenen Gleisen auf deinem abgesperrten Grundstück. Für die öffentliche Infra solltest du dann wohl ein EVU im Rücken haben, und einen berechtigten TF. Und einen Fahrplan am besten auch.
Wenn es finanziell schon nicht für den 611er geklappt hat, dann dürfte es mit dem 406 aber wohl sehr düster ausschauen fürchte ich.
Bei der DB hingegen kannst du ja keine Beförderung in einem 406 kaufen, im Gegensatz zu einer Beförderung in der 1. Klasse.
Schräge Argumentationen
EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 26.03.2025, 17:05 (vor 260 Tagen) @ gnampf
Und wenn ich 406 bezahle will ich auch 406 fahren... *duckundweg*
wenn du dir einen 406 kaufst, dann kannst du ja auch damit fahren. Zumindest erstmal auf deinen eigenen Gleisen auf deinem abgesperrten Grundstück. Für die öffentliche Infra solltest du dann wohl ein EVU im Rücken haben, und einen berechtigten TF. Und einen Fahrplan am besten auch.
Wenn es finanziell schon nicht für den 611er geklappt hat, dann dürfte es mit dem 406 aber wohl sehr düster ausschauen fürchte ich.Bei der DB hingegen kannst du ja keine Beförderung in einem 406 kaufen, im Gegensatz zu einer Beförderung in der 1. Klasse.
Das hat er auch nicht ernst gemeint, es gibt eben verschieden Gründe um mit der Eisenbahn zu fahren, aber kaufen kann man nur eine Beförderung über eine bestimmte Strecke.
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Schräge Argumentationen
JanZ, HB, Mittwoch, 26.03.2025, 17:07 (vor 260 Tagen) @ EK-Wagendienst
... und in einer bestimmten Klasse. Es ist ja schön, wenn dir das egal ist, aber ich kann auch verstehen, wenn Leute nicht einen Haufen Geld extra für nichts bezahlen wollen.
Schräge Argumentationen
611 040, Erfurt, Mittwoch, 26.03.2025, 17:39 (vor 260 Tagen) @ JanZ
Genau. Es gibt verschiedene Gründe. Ja die meisten wollen einfach von A nach B und sind dann zufrieden wenn das pünktlich und zuverlässig klappt.
Mir persönlich ist (wenn ich nicht gerade Termine oder Verabredungen habe) eine pünktliche Ankunft am Ziel nicht das Allerweichtigste. Wichtig ist mir aber der Komfort auf meiner Fahrt. Und der hängt eben heutzutage sehr vom eingesetzten Fahrzeug ab. Eine Beförderung in einem 411, 415, 401, 406... ist für mich um Welten besser als im 412 oder IC2.
Nicht umsonst suche ich bestimmte Verbindungen und buche diese um vom mir präferierte Fahrzeuge und Strecken zu befahren.
Besonders ärgerlich ist es dann wie beim letzten Mal, wo ich die Fahrt nur wegen des 406 gebucht hatte. (Ok immerhin war auf der Rückfahrt ein 415 statt 411 dabei und das erste mal 408 2.Serie)
Naja nun habe ich durch geschickte Buchung und glückliche Zufälle ein "Flexticket" Frankfurt- Hamburg und kann so dann fahren, wenn tatsächlich ein 406 unterwegs ist.
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Langmütige, Dienstag, 01.04.2025, 15:15 (vor 254 Tagen) @ 611 040
Was ist denn am 406 so wichtig?
Schräge Argumentationen
611 040, Erfurt, Dienstag, 01.04.2025, 20:54 (vor 254 Tagen) @ Langmütige
Dass er noch originale Innenausstattung hat. Und ich s.i.w. noch nie 406 gefahren bin. Dafür gerade früher sehr oft 403 auf der Linie 43. Im 406 über die KRM ist einfach nochmal wie früher...
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Schräge Argumentationen
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 01.04.2025, 21:22 (vor 254 Tagen) @ 611 040
Dass er noch originale Innenausstattung hat. Und ich s.i.w. noch nie 406 gefahren bin. Dafür gerade früher sehr oft 403 auf der Linie 43. Im 406 über die KRM ist einfach nochmal wie früher...
Da muss ich ihm recht geben als Fan ist so was besonders, für den normalen Fahrgast eher weniger.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Schräge Argumentationen
gnampf, Mittwoch, 26.03.2025, 19:04 (vor 260 Tagen) @ JanZ
und mit einer bestimmten "Zugart", also ICE, IC, D, Schlafwagen, Liegewagen, Autozug, Nahverkehr,... Auch da gibts berechtigt Kohle zurück, wenn das Schlafwagenabteil plötzlich durch einen Sitzwagen ersetzt wird, oder statt dem ICE ein IC fährt.
Dürfen ≠ müssen
bahnfahrerofr., Dienstag, 25.03.2025, 15:32 (vor 261 Tagen) @ Reservierungszettel
zumal viele Nahverkehrszüge mittlerweile aus Triebwagen bestehen wo die 1. Klasse gar nicht mehr fehlen kann.
Kommt aber vor, gerade beim bayerischen RE2 war das zeitweise ein beliebtes Spiel. Umgekehrt aber auch mit 2,5 Wagen 1. Klasse ;-)
Dürfen ≠ müssen
611 040, Erfurt, Dienstag, 25.03.2025, 15:36 (vor 261 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Im NRW RE2 oder besonders häufig auch auf den lokbespannten RE16/60 in BY .. meist ist dann aber einer der 1.Kl-Bereiche deklassiert. Nur der an ursprünglicher Position ist das wirklich A-Wagen.
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1. Klasse nicht verfügbar - wie Entschädigung beantragen?
Henrik, Dienstag, 25.03.2025, 22:20 (vor 261 Tagen) @ Mike65
Natürlich sollte man in dem Fall den Zug auch in der 2.Kl nutzen dürfen! Kann ja sein, dass man dringend ankommen muss.
9.2.2 Werden Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC, die planmäßig die 1. Wagenklasse führen, nur mit Wagen der 2. Wagenklasse bereitgestellt, darf die 2. Wagenklasse in diesen Zügen auch mit Fahrkarten Sparpreis, bzw. Super Sparpreis, nach Nr. 3.3 für die 1. Wagenklasse genutzt werden. Inhaber einer Fahrkarte Sparpreis, bzw. einer Fahrkarte Super Sparpreis für die 1. Wagenklasse erhalten gegen Nachweis (z. B. Bescheinigung des Zugpersonals) einmalig einen Betrag in Höhe von jeweils 20 €, für alle in der Fahrkarte eingetragenen Personen.
...
Maximal wird jedoch der Wert der Fahrkarte Sparpreis bzw. Super Sparpreis für die 1. Wagenklasse erstattet.Immerhin ist die Entschädigung jetzt klar geregelt und nicht mehr von Kulanz abhängig. Bei einem Ticket für 19.99€ auf einer kurzen Strecke würde ich die 20€ natürlich annehmen.
hab so ein Fall von vor 2 Wochen, IC2, 17,99 Euro - bzw. 46,48 € Hin- und Rückfahrt.
In der App war in der Wagenreihung der 1. Klasse-Wagen durchgestrichen
und so war es dann auch am Bahnsteig - Türen verschlossen.
Der nächste 2. Klasse-Wagen war sehr voll, der folgende weniger und so fand ich dort oben einen 4er für mich allein.
Durchsage gab es auch über den verschlossenen 1. Klasse Wagen, nebst geänderten Ort des Gastroangebots.
Während der Fahrt googelte ich nach Entschädigung und las von den 20 € Entschädigung.
Angeklickt hatte ich nichts.. so erfuhr ich nichts von Nachweis / z.B. Bescheinigung des Zugpersonals.
Während der 56-Minuten langer Fahrt kam auch kein Personal vorbei.
Wie erhalte ich nun Entschädigung, bekomme ich die überhaupt so ohne Nachweis?
Ich hab einen Screenshot von der App meiner Verbindung bei Ankunft - die +16 waren auch unangenehm.
Einen Screenshot von der Wagenreihung in der App hatte ich nicht gemacht,
aber das muss doch im System der DB ersichtlich sein - wieso bedarf es da eines Nachweises?
Wie gehe ich nun vor?
Das FGR-Formular ausfüllen?
Um die +16 gehts ja nicht, die sind ja weit entfernt von ~+60, ok, für meine Kontodaten ist das Blatt hilfreich.
Dazu ein Zweizeiler schreiben, dass 1. Klasse-Wagen abgesperrt war und es auch in der Wagenreihung so ersichtlich war?
Den vollen Betrag von 17,99 Euro zurück zu bekommen, fände ich natürlich nett,
aber ja, eine prozentuelle z.B. 50%ige Erstattung täte es auch.
Den nächsten IC zu nehmen, also 2 Stunden später zu fahren, kam nicht in Frage - halbe Stunde später wäre NV die Alternative gewesen.
1. Klasse nicht verfügbar - Zugbindung?
ICE920, München, Dienstag, 25.03.2025, 13:13 (vor 261 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von ICE920, Dienstag, 25.03.2025, 13:14
Hallo!
Ganz blöd gesagt, gar nichts ist richtig. Diese Regelung wurde eingeführt, als sich Menschen einen 1. Klasse Sparpreis gekauft haben und 2. Klasse gefahren sind (weil da ein Kumpel drin saß und der 1. Klasse Sparpreis zu den Zeitpunkt günstiger war) und sich damit erdreistet haben, die heilige Auslastungssteuerung auszuhebeln.
Die Regelung ist bis heute nicht bis zum Ende gedacht. Kaufe ich einen Sparpreis S-Bahn (ohne 2. Klasse) und dann ICE (z.B. München Ost-Berlin), dann kann ich sagen, ich muss ja später fahren, weil ich warten muss, bis ein Zug mit 1. Klasse kommt. Darauf angesprochen meint die Bahn "Hmm... ne, die Regel gilt dann nicht, wenn die S-Bahn keine 1. Klasse hat. Sie können trotzdem mitfahren"