? FGR WEITERfahrt zu einem späteren Zeitpunkt (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Montag, 24.03.2025, 20:27 (vor 269 Tagen)

Hi,

Ich habe mal eine Frage zum o.g. Recht welches ja bei aufgehobener Zugbindung (also +20 am Ziel) gilt:

Wenn die Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt (was ja nach neuester Auslegung jederzeit innerhalb eines Jahres) möglich ist.
Dann ist es doch auch möglich wenn ich pünktlich losgefahren bin und unterwegs +20 bekomme die Fahrt zu UNTERbrechen und zu einen beliebigen Zeitpunkt inenrhalb eines Jahres WEITERzufahren. Oder was spricht (laut BB) dagegen?
Gibt ja keine Pflicht eine Fahrt am Stück durchzuführen. Bei Flexpreisen ist ein Unterbrechen ja auch möglich.

Grüße 611 040
Grüße 611 040

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? FGR Hinweis "Zugbindung aufgehoben" weg

611 040, Erfurt, Mittwoch, 26.03.2025, 09:36 (vor 268 Tagen) @ 611 040

Wie ich erstaunt feststellen musste verschwindet der Hinweis "Zugbindung aufgehoben" sowie die Echtzeitdaten am Tag nach der geplanten Reise. Das ist natürlich blöd, wenn man die Fahrt innerhalb eines Jahres nachholen möchte.
Ja das Personal sollte die Daten ja haben. Aber wieso wird das gelöscht? Insbesondere der Hinweis "Zugbindung aufgehoben" der ja nicht zwingend ist, jedoch mögliche Diskussionen sofort vermeidet hätte doch da bleiben können. Stören tut er doch nicht.

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? FGR Hinweis "Zugbindung aufgehoben" weg

gnampf, Mittwoch, 26.03.2025, 19:28 (vor 268 Tagen) @ 611 040

warum sollte die DB dir das Leben einfach machen? Ist sie nicht zu verpflichtet. Sei froh das du das Ticket überhaupt noch anzeigen kannst, das ging früher nach 0 Uhr nicht mehr. Oder das überhaupt während der Gültigkeit der Hinweis auf die aufgehobene Zugbindung erscheint.

Und zur Kontrolle: das mag DB-Personal prüfen können, aber längst nicht jedes private EVU. Letztens erst Diskussionen zu in der NWB, wie auch bei GABY gehabt. Im Zweifel wird das ein Fall von "ihre Personalien bitte, das können sie dann im Nachgang klären". Oder von "dann steigen sie jetzt am nächsten Halt mal freiwillig oder unfreiwillig aus" wenn du meinst eskalieren zu müssen.

? FGR Hinweis "Zugbindung aufgehoben" weg

611 040, Erfurt, Mittwoch, 26.03.2025, 23:38 (vor 267 Tagen) @ gnampf

Und zur Kontrolle: das mag DB-Personal prüfen können, aber längst nicht jedes private EVU. Letztens erst Diskussionen zu in der NWB, wie auch bei GABY gehabt. Im Zweifel wird das ein Fall von "ihre Personalien bitte, das können sie dann im Nachgang klären". Oder von "dann steigen sie jetzt am nächsten Halt mal freiwillig oder unfreiwillig aus" wenn du meinst eskalieren zu müssen.

Ja mal wieder schlecht ausgebildetes Personal. Würde mich nicht wundern, wenn die Gültigkeit Tage/Wochen/Monate später von einigen Personalen der NE-EVUs als falsch abgetan wird.
Schlimm sowas. Dafür habe ich aber schon zu Beweiszwecken Screenshots gemacht. Mal sehen. Aussteigen werde ich sicher nicht.
Wobei das eh Theorie ist, da es um eine reine FV-Fahrt geht.

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? FGR Hinweis "Zugbindung aufgehoben" weg

gnampf, Mittwoch, 26.03.2025, 23:44 (vor 267 Tagen) @ 611 040

Ja mal wieder schlecht ausgebildetes Personal. Würde mich nicht wundern, wenn die Gültigkeit Tage/Wochen/Monate später von einigen Personalen der NE-EVUs als falsch abgetan wird.
Schlimm sowas. Dafür habe ich aber schon zu Beweiszwecken Screenshots gemacht. Mal sehen.

und was soll das Personal machen, wenn es selbst keine Möglichkeit hat deine Angaben zu überprüfen? Bei Fahrplanänderungen, wie es bei mir der Fall war, reicht ja noch ein Blick in den Navigator oder auf Bahn.de, und Vergleich mit der geplanten Verbindung... sofern es denn ein Sparpreis ist, oder die geplante Verbindung der auf dem Flex-Ticket entspricht. Bei Verspätungen hilft das dagegen nichts, da helfen nur Einblicke in die Datenbanken. Und wenn die dem Zugpersonal nicht vorliegen, dann bleibt im Zweifel nur die Klärung im Nachgang.
Bestritten wurde übrigens nicht die Gültigkeit 1 Woche später, sondern der fehlende Nachweis über das FGR-auslösende Ereignis.

Aussteigen werde ich sicher nicht.

Das würde das Personal dir dann im Zweifel zusammen mit der Bundespolizei schon zeigen. Deswegen ja auch freiwillig oder unfreiwillig. Letzteres wird sicherlich eine weniger schöne Erfahrung.

? FGR Hinweis "Zugbindung aufgehoben" weg

bahnfahrerofr., Donnerstag, 27.03.2025, 00:22 (vor 267 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 27.03.2025, 00:24

Aussteigen werde ich sicher nicht.


Das würde das Personal dir dann im Zweifel zusammen mit der Bundespolizei schon zeigen. Deswegen ja auch freiwillig oder unfreiwillig. Letzteres wird sicherlich eine weniger schöne Erfahrung.

Wobei die Provokation eines solchen Einsatzes durch den Zugbegleiter bei Bereitschaft des Fahrgastes zur Klärung mittels EBE für den Zugbegleiter auch eine weniger schöne Erfahrung im Nachgang werden dürfte...

Ansonsten würde ich in dem Fall dem Zub freundlich vorschlagen, die öffentlich abrufbaren Daten aus bahn.expert heranzuziehen, diese sind auch für ihn am Smartphone rückwirkend abrufbar.

? FGR Hinweis "Zugbindung aufgehoben" weg

gnampf, Donnerstag, 27.03.2025, 07:52 (vor 267 Tagen) @ bahnfahrerofr.

deswegen hatte ich ja das "oder wenn du meinst eskalieren zu müssen" geschrieben. Gibt ja Fahrgäste, die sich komplett verweigern wenn sie denken im Recht zu sein.

bahn.expert ist halt so eine Sache, das ist halt keine offizielle Seite. Kann er sich drauf einlassen, genauso wie auf Erklärungen allein, muss er aber halt nicht. Einen Versuch ist es natürich allemal wert.

So, so ..

Garfield_1905, Mittwoch, 26.03.2025, 23:51 (vor 267 Tagen) @ 611 040

Ja mal wieder schlecht ausgebildetes Personal. Würde mich nicht wundern, wenn die Gültigkeit Tage/Wochen/Monate später von einigen Personalen der NE-EVUs als falsch abgetan wird.
Schlimm sowas. Dafür habe ich aber schon zu Beweiszwecken Screenshots gemacht. Mal sehen. Aussteigen werde ich sicher nicht.

Da diskutierst Du - übrigens erstaunlicherweise ziemlich allein - etwas, wo Du auf das Zugpersonal der NE-EVUS's mal so richtig schimpfen kannst ...

Wobei das eh Theorie ist, da es um eine reine FV-Fahrt geht.

... und merkst dann, das der Fall in der Praxis gar nicht vorkommt. Erstaunlich ..

So, so ..

611 040, Erfurt, Donnerstag, 27.03.2025, 00:58 (vor 267 Tagen) @ Garfield_1905

Weil das ja nicht das einzige Mal sein wird und es auch einfach grundsätzlich darum geht in solchen Fällen nicht gegen die Kunden zu arbeiten.

Früher als Zugbindung aufgehoben noch hieß inenrhalb der Gültigkeit der FK gab es das Problem ja noch nicht. Seitdem man aber innerhalb eines Jahres fahren darf gibt es nun aber dieses Problem. Bei DB FV wird man zumindest sein Personal im Zug hoffentlich geschult haben sodass diese Regelung bekannt sein sollte.
Bei NE-EVUs und evtl. auch Regio aber eher weniger. Für die kann so natürlich jeder mit jeder x- beliebigen abgelaufenen FV-Fahrkarte fahren und meinen die Zugbindung wäre aufgehoben und man fahre jetzt heute.
Kontrollieren kann man das praktisch schwierig, da ja auch nur wenige Minuten bei Anschlussverlust zur Aufhebung der Zugbindung ausgereicht haben können. (M.E. sollte dieser Hinweis zur Vereinfachung stehen bleiben)
Würde mich auch nicht wundern, wenn dann die Aussage kommt, diese "Kulanzregel" gilt nur bei FV.

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Erstaunlich

Waldbahn, Donnerstag, 27.03.2025, 07:03 (vor 267 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Waldbahn, Donnerstag, 27.03.2025, 07:05

Hallo

zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage pauschalisierst du gegen Menschen, die einfach nur Ihre Arbeit nach den Vorgaben machen. Entweder wirfst du pauschal allen Menschen die für nicht DB Unternehmen arbeiten unsachgemäßes Verhalten vor oder wie hier pauschlisiert, dass diese nicht genug ausgebildet/geschult sind. Du sitzt hier auf einem sehr hohen Roß, ohne selber schon mehrere Jahre Berufserfahrung zu haben. Das ist unredlich und zeigt, deine grundsätzliche Haltung, die mehr als denkwürdig ist.

Schwingst du dann auch noch so große Reden, wenn du deine Arbeit (sofern du die mal irgendwann antreten solltest) machst und meinst das ist so nach den betrieblichen Vorgaben und du ständig von außerhalb unsachgemäß kritisierst wirst?

--
Gruß
Waldbahn

Ich kann ...

Garfield_1905, Donnerstag, 27.03.2025, 07:37 (vor 267 Tagen) @ Waldbahn

... bei seinen Einlassungen auch nur noch den Kopf schütteln und nicht mal mehr ernsthaft antworten.

Mal sind Sparpreisde zu teuer, dann sind sie wieder zu billig und bei Kundenfreundlichkeit vom Zugpersonal wird einfach unterstellt, das sie nicht genug ausgebildet sind, weil sie den Kunden nicht einfach verhaften und die Bundespolzei, besser noch das SEK, rufen. Ehrlich, da fehlen mir sämtliche Worte ...

Da habt ihr aber etwas falsch verstanden...

611 040, Erfurt, Donnerstag, 27.03.2025, 09:03 (vor 267 Tagen) @ Garfield_1905

...natürlich sollte das (NE-)Zugpersonal in solchen Fällen, und grundsätzlich immer als Dienstleister, kulant und im Sinne ihrer Kunden handeln.
Ich hatte nur aufgezeigt, dass es gerade für NE-ZuBs schwierig sein kann aufgehobene Zugbindung zu erkennen und es daher eventuell zu o.g. Szenario kommen kann.

Das mit der schlechten Ausbildung war ein anderes Thema, aber es kommt nunmal vor. Das braucht keiner zu leugnen.

Der Idealfall wäre, um es Personal und Kunden einfacher zu machen, dass eben diese Hinweise bleiben oder von allen ZuBs jederzeit abgerufen werden können.

Und das Sparpreise zu billig sind sehe ich nach wie vor so. Das heißt aber nicht, dass ich sie deshalb nicht nutze. Die Nachteile hat ja die DB was man ja an ihren Bilanzen sehen kann.

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Kulanz ist kein Rechtsanspruch

Waldbahn, Donnerstag, 27.03.2025, 09:47 (vor 267 Tagen) @ 611 040

- kein Text -

--
Gruß
Waldbahn

Da habt ihr aber etwas falsch verstanden...

gnampf, Donnerstag, 27.03.2025, 09:48 (vor 267 Tagen) @ 611 040

...natürlich sollte das (NE-)Zugpersonal in solchen Fällen, und grundsätzlich immer als Dienstleister, kulant und im Sinne ihrer Kunden handeln.

Im Sinne der Kunden wäre es, wenn gar kein Ticket nötig ist und sie gratis fahren können.

Das mit der schlechten Ausbildung war ein anderes Thema, aber es kommt nunmal vor. Das braucht keiner zu leugnen.

Das kommt überall vor, und liegt auch nicht immer an der Ausbildung.

Der Idealfall wäre, um es Personal und Kunden einfacher zu machen, dass eben diese Hinweise bleiben

das würde bei Papiertickets null helfen

oder von allen ZuBs jederzeit abgerufen werden können.

Und von KiN, Schaffnern, ...

Und das Sparpreise zu billig sind sehe ich nach wie vor so. Das heißt aber nicht, dass ich sie deshalb nicht nutze. Die Nachteile hat ja die DB was man ja an ihren Bilanzen sehen kann.

Laut deiner Beschreibung hast du selbst die Nachteile davon, weil du so mit unkomfortablen Zügen fahren musst. Also wäre es konsequent, wenn du deinerseits deinen Beitrag dazu leistest, auf Sparpreise verzichtest und nur noch 1. Klasse buchst.

So, so ..

gnampf, Donnerstag, 27.03.2025, 09:00 (vor 267 Tagen) @ 611 040

Weil das ja nicht das einzige Mal sein wird und es auch einfach grundsätzlich darum geht in solchen Fällen nicht gegen die Kunden zu arbeiten.

Sie arbeiten nicht gegen den Kunden, sondern versuchen ihren Job mit den Mitteln, die ihnen ihr Arbeitgeber gegeben hat, zu erledigen. Und wenn sie keine Möglichkeit haben sowas direkt zu prüfen, dann ist das Mittel der Wahl eben die Prüfung im Nachgang. Wenn es nicht dein Fehler war, dann ist das für dich ja auch kostenfrei.
Und auch dem Arbeitgeber kann man da nicht zwangsläufig etwas vorwerfen, denn auch die müssen ja erstmal an die Daten der anderen EVUs kommen. Sie haben aber erstmal nur Zugriff auf die eigenen Daten. InfraGo gibt auch nichts zu anderen EVUs raus. Es ist also hier als erstes wohl mal am großen Player DB eine Schnittstelle zu schaffen. An der DB deshalb, weil wohl die meisten betroffenen Tickets von denen verkauft wurden.

Früher als Zugbindung aufgehoben noch hieß inenrhalb der Gültigkeit der FK gab es das Problem ja noch nicht.

Wann sollte das gewesen sein? Warst du da schon auf der Welt? Lange Zeit war lediglich nicht klar niedergelegt wie lange das Ticket im FGR-Fall gültig ist, eine Beschränkung auf die reguläre Ticketgültigkeit gabs nie... wie auch, dann wäre bei Ausfall des letzten Zuges am Tag das Ticket ja gar nicht mehr nutzbar bis zum Ziel.

Seitdem man aber innerhalb eines Jahres fahren darf gibt es nun aber dieses Problem. Bei DB FV wird man zumindest sein Personal im Zug hoffentlich geschult haben sodass diese Regelung bekannt sein sollte.

Wie ich ja schon geschrieben hatte: bei mir war nicht die "verlängerte Gültigkeit" das Problem, sondern das man nicht wusste wie man prüfen kann ob ich überhaupt Anspruch auf FGR hatte.
Die Möglichkeit hatte wohl auch kein einziger bei der Kontrolle, oder hat sie nicht genutzt.
Kontrolle 1 NWB:
- scannen
- grübeln
- Ich: Ticket abgelaufen?
- sie: ja
- Ich: Baustelle Hannover, Zug gestrichen, nciht mehr fahrbar
- Sie: na dann mach ich gleich mal einen Zangenabdruck drauf, damits keine Probleme mehr gibt
Kontrolle 2 NWB:
- scannen
- grübeln
- Ich: Ticket abgelaufen?
- Er: ja
- Ich: Baustelle Hannover, Zug gestrichen, nicht mehr fahrbar
- Er: haben sie einen Nachweis / Bescheinigung
- Ich: nö, wo soll ich die denn in Kleinkleckersdorf, ohne DB RZ oder SChalter der NWB weit und breit, herbekommen?
- Er: wie soll ich das denn dann prüfen, soll ich jetzt jeden Feierabend in meiner Freizeit die Verbindungen prüfen?
- Ich: nö, ihr Arbeitgeber sollte ihnen Möglichkeiten geben das in ihrer Arbeitszeit zu prüfen. Der Gesetzgeber gibt mir Fahrgastrechte und hat sie nicht an einen Nachweis durch mich gebunden.
- Er: moser, Zeter
- weitere Zangenabdruck aufs Ticket
- weitergezogen
Kontrolle 3 DB FV:
- scannen
- Sie: alles klar, danke
Kontrolle 4 GABY:
- scannen
- grübeln
- Ich: Ticket abgelaufen?
- sie: ja
- sie: ach da ist ja schon ein Zangenabdruck, dann wird das wohl passen

Gut, bei der DB mags auf dem Display erschienen sein. Oder sie wussten halt selbst um die Betriebsqualität. Keine Ahnung.

Bei NE-EVUs und evtl. auch Regio aber eher weniger. Für die kann so natürlich jeder mit jeder x- beliebigen abgelaufenen FV-Fahrkarte fahren und meinen die Zugbindung wäre aufgehoben und man fahre jetzt heute.

Das geht auch maximal 1 mal, danach ist das Ticket entwertet. Und im Zweifel kann die DB, nachdem ja fast alle Tickets personalisiert sind, dann eine Forderung hinterher schicken.

Kontrollieren kann man das praktisch schwierig, da ja auch nur wenige Minuten bei Anschlussverlust zur Aufhebung der Zugbindung ausgereicht haben können. (M.E. sollte dieser Hinweis zur Vereinfachung stehen bleiben)

Hinweise in Kundengeräten sind wohl kaum die angebrachte Lösung, erstrecht nachdem sie Kunden mit offline-Tickets herzlich wenig helfen. Auf meinem Papierticket gab es nie einen Hinweis zur aufgehobenen Zugbindung, auch nicht während der regulären Gültigkeit. Und bei Flex-Tickets käme der auch nur zur ursprünglich gebuchten Verbindung.
Die EVUs müssen sich zusammen tun und eine Schnittstelle schaffen, wo beim Scannen der Tickets und ggf. Eingabe der vom Kunden genannten Verbindung dann klar go or no go erscheint.

So, so ..

611 040, Erfurt, Donnerstag, 27.03.2025, 09:11 (vor 267 Tagen) @ gnampf

Dann hat es ja immer geklappt. So wird es in der Praxis wohl auch zu 99% ablaufen. Aber es gibt eben auch dieses eine Prozent wo der ZuB sehr korrekt arbeiten will und/oder Macht demonstrieren und dann eben eine FN ausstellen oder einen rausschmeißen will.

M.E. darf aber eine fehlende Kontrollmöglichkeit für die der korrekt fahrende Fahrgast absolut nichts kann niemals zum Nachteil des Kunden führen. Und selbst wenn die FN nachträglich natürlich fallen gelassen wird ist es für den Kunden Aufwand und Ärger. Und das obwohl er mit einem gültigen Ticket unterwegs ist. Das darf nicht sein.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

So, so ..

gnampf, Donnerstag, 27.03.2025, 09:19 (vor 267 Tagen) @ 611 040

Dann hat es ja immer geklappt.

Hab nie etwas anderes behauptet.

So wird es in der Praxis wohl auch zu 99% ablaufen. Aber es gibt eben auch dieses eine Prozent wo der ZuB sehr korrekt arbeiten will und/oder Macht demonstrieren und dann eben eine FN ausstellen oder einen rausschmeißen will.

Dann soll er die FNE ausstellen, das ist wie geschrieben sein gutes Recht bei Unklarheiten, und hat für dich erstmal kaum negative Auswirkungen, außer etwas Aufwand. Und da läßt sich die Gültigkeit dann definitiv abschließend klären. Solange er dabei freundlich bleibt, dich nicht als Schwarzfahrer bezeichnet oder irgendwas herbei phantasiert: alles kein großes Thema. Und einen Ausweis musst du bei vielen Tickets eh dabei haben und auf Verlangen vorzeigen.

M.E. darf aber eine fehlende Kontrollmöglichkeit für die der korrekt fahrende Fahrgast absolut nichts kann niemals zum Nachteil des Kunden führen. Und selbst wenn die FN nachträglich natürlich fallen gelassen wird ist es für den Kunden Aufwand und Ärger. Und das obwohl er mit einem gültigen Ticket unterwegs ist. Das darf nicht sein.

Doch, gesetzlich darf das sein. Aus Kundenservicesicht wäre es anders wünschenswert, sicherlich. Und glaub mir, auch aus Sicht des Kontrollpersonals wäre es anders wünschenswert, denn die haben auf solche Diskussionen auch keinen Bock.

? FGR WEITERfahrt zu einem späteren Zeitpunkt

Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Donnerstag, 27.03.2025, 01:32 (vor 267 Tagen) @ 611 040

Warst du es nicht, der sich darüber beschwert hat, dass Sparpreise zu sehr verschleudert würden?

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