FGR bei irrtümlich angezeigter Verspätung (Fahrkarten und Angebote)
Bistro1893, Freitag, 14.03.2025, 18:06 (vor 274 Tagen)
Guten Abend,
ich bin heute früh mit dem ICE 101 in Köln losgefahren. Dabei zeigte mir der DB Navigator um 6:30 eine Verspätung von 10 Minuten (Abfahrt 7:05 anstatt 6:55) an. Zum Glück habe ich mich nicht darauf verlassen, denn Ankunft und Abfahrt fanden nach Fahrplan statt.
Meine Frage: Hätte ich etwaige Fahrgastrechte gehabt, wenn ich erst um 7 Uhr am Gleis gestanden hätte?
VG
nein
gnampf, Freitag, 14.03.2025, 18:09 (vor 274 Tagen) @ Bistro1893
bearbeitet von gnampf, Freitag, 14.03.2025, 18:10
- kein Text -
FGR bei irrtümlich angezeigter Verspätung
Reservierungszettel, KDU, Freitag, 14.03.2025, 18:26 (vor 274 Tagen) @ Bistro1893
Guten Abend,
ich bin heute früh mit dem ICE 101 in Köln losgefahren. Dabei zeigte mir der DB Navigator um 6:30 eine Verspätung von 10 Minuten (Abfahrt 7:05 anstatt 6:55) an. Zum Glück habe ich mich nicht darauf verlassen, denn Ankunft und Abfahrt fanden nach Fahrplan statt.
Meine Frage: Hätte ich etwaige Fahrgastrechte gehabt, wenn ich erst um 7 Uhr am Gleis gestanden hätte?
VG
Du hättest nur den nächsten Zug nehmen können, wenn der dann entsprechende Verspätung sammelt stehen dir auch entsprechende Fahrgastrechte zu.
Um Diskussionen zu vermeiden ist ein Screenshot hilfreich.
FGR bei irrtümlich angezeigter Verspätung
gnampf, Freitag, 14.03.2025, 20:02 (vor 274 Tagen) @ Reservierungszettel
Du hättest nur den nächsten Zug nehmen können, wenn der dann entsprechende Verspätung sammelt stehen dir auch entsprechende Fahrgastrechte zu.
Selbst das ist rechtlich sicherlich fraglich und dürfte im Zweifel sehr am Richter hängen, wenn es soweit käme. Verspätungen sind eben Prognosen, keine Garantien.
Um Diskussionen zu vermeiden ist ein Screenshot hilfreich.
Kann beim Zugpersonal helfen, muss aber nicht. Schaden wirds natürlich nicht.
FGR bei irrtümlich angezeigter Verspätung
brandenburger, Perleberg, Freitag, 14.03.2025, 20:20 (vor 274 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von brandenburger, Freitag, 14.03.2025, 20:23
Verspätungen sind eben Prognosen, keine Garantien.
Hallo,
so viel ist klar. 10 Minuten prognostizierte Verspätung können aufgeholt werden oder es kommt aus irgendeinem anderen Grund dazu, dass sie nicht eintritt.
Was aber, wenn sagen wir mal 2 Stunden vorhergesagt sind? Kann da verlangt werden, dass man diese zwei Stunden ununterbrochen auf dem Bahnsteig verbringt, da es sein könnte, dass der Zug plötzlich doch auftaucht? Oder reicht es, nach sagen wir mal einer Stunde und 20 Minuten zu erscheinen?
Ansonsten wäre die Vorhersage ja ziemlich sinnlos.
Was ich wirklich häufig erlebe: Mir wird während der Fahrt gemeldet, dass der Anschluss in ... leider nicht erreicht werden kann. Was mich gar nicht mehr aufregt, weil es in mindestens der Hälfte der Fälle dann doch noch klappt. Warum macht die Bahn ihre Reisenden so häufig unnötig nervös?
FGR bei irrtümlich angezeigter Verspätung
Fulda_NBS, Freitag, 14.03.2025, 20:24 (vor 274 Tagen) @ brandenburger
Die einfache Antwort ist: Ab 20 Minuten Voraussage ist ja die Zugbindung aufgehoben.
FGR bei irrtümlich angezeigter Verspätung
brandenburger, Perleberg, Freitag, 14.03.2025, 20:25 (vor 274 Tagen) @ Fulda_NBS
Okay, stimmt.
Einfache, aber falsche Antwort
JoeO, Braunschweig, Freitag, 14.03.2025, 21:47 (vor 274 Tagen) @ Fulda_NBS
Die einfache Antwort ist: Ab 20 Minuten Voraussage ist ja die Zugbindung aufgehoben.
Die Antwort ist zwar einfach aber falsch.
Hier geht es um die Abfahrt des Zuges. Selbst eine 60 minütige Verspätung bei der Abfahrt hebt keine Zugbindung auf.
Maßgebend ist einzig die zu erwartende Verspätung am Zielort gemäß Fahrkarte.
Beispiele:
(Alle Züge sind auf einer Fahrkarte gebucht
Zug soll 30 Minuten später abfahren, die Ankunft ist aber mit +18 prognostiziert -> Keine Aufhebung der Zugbindung.
Zug soll 60 Minuten später abfahren es ist ein Umstieg mit 65 Minuten geplant, der Anschlusszug wird erreicht und ist mit weniger als +20 am Ziel -> Keine Aufhebung der Zugbindung
dagegen:
Zug soll 8 Minuten später abfahren, der mit 5 Minuten geplante Anschluss wird verpasst und die nächste Anschlussverbindung fährt pünktlich 20 Minuten später -> Zugbindung ist aufgehoben.
FGR bei irrtümlich angezeigter Verspätung
mdst, Samstag, 15.03.2025, 10:02 (vor 273 Tagen) @ brandenburger
Was ich wirklich häufig erlebe: Mir wird während der Fahrt gemeldet, dass der Anschluss in ... leider nicht erreicht werden kann. Was mich gar nicht mehr aufregt, weil es in mindestens der Hälfte der Fälle dann doch noch klappt. Warum macht die Bahn ihre Reisenden so häufig unnötig nervös?
Was ich in dem Zusammenhang inzwischen ganz kundenfreundlich finde: nach meiner Erfahrung kommt, sobald eine solche Anschlussverlustprognose aufgetaucht ist, die Meldung "Zugbindung aufgehoben" in der App. Auch wenn der Anschluss dann später doch wieder als erreichbar prognostiziert wird, bleibt dieser "Vermerk" in der App bestehen. Das finde ich gut geregelt, denn es gibt bestimmte Relationen, auf denen man dann zur Sicherheit lieber an einem früheren Bahnhof auf eine andere Route ausweicht anstatt auf den gefährdeten Anschluss zu hoffen.
Was ich mich allerdings frage: ist der Vermerk "Zugbindung aufgehoben" eigentlich nur in der Kunden-App (wo ich ihn ja dem ZuB zeigen kann, aber nur wenn ich Akku habe und das Handy-Ticket nutze) oder wird das dann auch dem ZuB direkt beim Scannen des Codes in seinem Gerät angezeigt?
FGR bei irrtümlich angezeigter Verspätung
Barzahlung, Samstag, 15.03.2025, 12:24 (vor 273 Tagen) @ mdst
Was ich mich allerdings frage: ist der Vermerk "Zugbindung aufgehoben" eigentlich nur in der Kunden-App (wo ich ihn ja dem ZuB zeigen kann, aber nur wenn ich Akku habe und das Handy-Ticket nutze) oder wird das dann auch dem ZuB direkt beim Scannen des Codes in seinem Gerät angezeigt?
Letzteres.
FGR bei irrtümlich angezeigter Verspätung
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 15.03.2025, 12:43 (vor 273 Tagen) @ Barzahlung
Was ich mich allerdings frage: ist der Vermerk "Zugbindung aufgehoben" eigentlich nur in der Kunden-App (wo ich ihn ja dem ZuB zeigen kann, aber nur wenn ich Akku habe und das Handy-Ticket nutze) oder wird das dann auch dem ZuB direkt beim Scannen des Codes in seinem Gerät angezeigt?
Letzteres.
Kommt drauf an, was für Technik verwendet wird. DAB kann das, Mosaik oder Kontrolltechnik von NE- oder Auslandsbahnen nicht.
--
Weg mit dem 4744!
FGR bei irrtümlich angezeigter Verspätung
Reservierungszettel, KDU, Freitag, 14.03.2025, 21:06 (vor 274 Tagen) @ gnampf
Du hättest nur den nächsten Zug nehmen können, wenn der dann entsprechende Verspätung sammelt stehen dir auch entsprechende Fahrgastrechte zu.
Selbst das ist rechtlich sicherlich fraglich und dürfte im Zweifel sehr am Richter hängen, wenn es soweit käme. Verspätungen sind eben Prognosen, keine Garantien.
Um Diskussionen zu vermeiden ist ein Screenshot hilfreich.
Kann beim Zugpersonal helfen, muss aber nicht. Schaden wirds natürlich nicht.
Welchen Richter meinst du? Wie verfährst du denn in einem solchen Fall? Flexpreis auf eigene Kosten für den nächsten Zug kaufen, für einen Fehler den du nicht zu verantworten hast - gut dein Chef ist sicher Stolz auf dich wenn du dich im Arbeitsleben auch so verhältst ;)
FGR bei irrtümlich angezeigter Verspätung
gnampf, Freitag, 14.03.2025, 21:19 (vor 274 Tagen) @ Reservierungszettel
Welchen Richter meinst du? Wie verfährst du denn in einem solchen Fall? Flexpreis auf eigene Kosten für den nächsten Zug kaufen, für einen Fehler den du nicht zu verantworten hast - gut dein Chef ist sicher Stolz auf dich wenn du dich im Arbeitsleben auch so verhältst ;)
fragt sich, wer den Fehler gemacht hat, wenn er eine Prognose als Garantie nimmt. Wenn ich im Arbeitsleben irgendwelche hingeworfenen Schätzungen als 100%ig annehmen würde, dann wäre mein Chef sicherlich wenig amused, auch wenn das jetzt überhaupt keine Rolle spielt hier.
Und wer einen Flexpreis gekauft hat, der steigt übrigens eh einfach in den nächsten Zug ein, oder storniert ihn und bucht passend neu.
FGR bei irrtümlich angezeigter Verspätung
EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 14.03.2025, 20:15 (vor 274 Tagen) @ Bistro1893
Guten Abend,
ich bin heute früh mit dem ICE 101 in Köln losgefahren. Dabei zeigte mir der DB Navigator um 6:30 eine Verspätung von 10 Minuten (Abfahrt 7:05 anstatt 6:55) an. Zum Glück habe ich mich nicht darauf verlassen, denn Ankunft und Abfahrt fanden nach Fahrplan statt.
Der Zug 101 hatte heute 14.03., seit hinter Hannover bis hinter Köln nie mehr als +2,
da hat wohl jemand was eingegeben, und das ist dann nicht eingetroffen ist, evtl. verspätetes Personal, die dann doch früher da waren.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
FGR bei irrtümlich angezeigter Verspätung
JoeO, Braunschweig, Freitag, 14.03.2025, 21:58 (vor 274 Tagen) @ Bistro1893
Meine Frage: Hätte ich etwaige Fahrgastrechte gehabt, wenn ich erst um 7 Uhr am Gleis gestanden hätte?
Die klare und richtige Antwort wurde schon gegeben. Nein!
Wenn Du den Zug verpasst, dann ist das kein Fall für die Fahrgastrechte.
Ansprüche hast Du keine, aber möglicherweise wird Dir an der Info (wenn vorhanden) das Ticket für den nächsten Zug gültig geschrieben bzw. kannst Du beim Personal des Folgezuges auf Kulanz hoffen.
Man hat keinen Anspruch auf eine prognostizierte Verspätung. Es muss immer damit gerechnet werden, dass ein Zug trotzdem pünklich fährt, da Verspätungsgründe auch kurzfristig wegfallen können.
Allerdings hebt eine prognostizierte Verspätung von mind. 20 Minuten am Zielort eine Zugbindung auf, auch wenn diese sich später reduziert. Da ist ein Screnshot gegebenefalls hilfreich.