Warum Unterführung statt Überweg (Allgemeines Forum)

ArbitroCollina, Freitag, 07.02.2025, 22:09 (vor 458 Tagen) @ denkDirNix

Man hat in der Schweiz allerdings den Vorteil bzw. die Ausnahme, dass Rampen mit 10 (ungedeckt) resp. 12 Prozent (überdeckt) an Bahnhöfen/Haltestellen als behindertengerecht gelten. Dadurch kann man wesentlich an Länge einsparen.


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