Wäre es eigentlich nicht „praktischer“ man würde in die Höhe bauen, 2 Aufzüge, Modul-Treppen und Modul-Überweg. Das wäre m.E. billiger und sicherer (keine dunklen Ecken).
Eine Unterführung muss ganz grob gesagt drei Meter unter der Schienenoberkante liegen (2,5 m Lichte Höhe in der Unterführung + 0,5 m für die Betondecke und Gleisbett). Bei Überführungen von elektrifizierten Strecken liegt der Höhenunterschied grob bei sechs Metern. Bei Bahnsteighöhen von 55 cm sind dies dann entweder 3,5 m nach unten oder 5,5 m noch oben die überwunden werden müssen.
Aufzüge, Rampen, Treppen müssen also bei Überführungen einen rund 50% größeren Höhenunterschied überwinden. Wenn man genügend Platz für Rampen hat, vor allem wenn es hauptsächlich darum geht komplette Gleisanlagen zu kreuzen mit Platz neben den Gleisanlagen, wo man durch sehr lange Rampen auf Aufzüge verzichten kann, werden Überführungen häufiger eingesetzt. Wenn es aber um Zugang zum Gleis geht wo es auch darum geht den um den Gleiswechsel der Passagiere zügig zu gestalten hat man mit Unterführungen kürzere Wege.
Ich kenne mehrere Bahnhöfe in denen es Überführungen für den querenden Langsamverkehr (Fußgänger und Fahrradfahrer) gibt und Unterführungen für den Zugang zu Inselbahnsteigen.